Freiflächenanlagen : Wissenswertes zu Rückbau und Recycling

Die Lebensdauer großer Freiflächenanlagen (FFA) zur Erzeugung erneuerbaren Solarstroms (Photovoltaik) beträgt 25, 30 Jahre und darüber hinaus – Tendenz steigend. Wer vorhat, seine Freifläche zu verpachten, so dass dort ein Solarpark errichtet wird, sollte sich dieser langen Pachtzeit schon frühzeitig mit dem Thema Rückbau und Recycling von Solaranlagen beschäftigen. Denn wie wir in diesem Beitrag aufzeigen, gibt es eine ganze Reihe Gründe für einen vorzeitigen Ab- oder Rückbau der Anlage.

Gängige Gründe für Ab- oder Rückbau und Recycling der Freiflächenanlage

Ein vorzeitiger Abbau der Freiflächenanlage ist oft ein ungeplantes Ereignis, das die Rentabilität der ursprünglichen Investition belastet. Allerdings muss ein Rückbau nicht gleich einen Totalverlust bedeuten. Es kommt immer darauf an, aus welchem Grund er erfolgt. Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Solarstromanlage nach einer gewissen Betriebszeit abgebaut beziehungsweise rückgebaut wird:

  • Die Solaranlage ist kaputt.
  • Die Solaranlage hat einen massiven Hagelschaden erlitten und die Mehrzahl der Module ist nicht mehr betriebsfähig.
  • Die Solaranlage wurde verkauft.
  • Die Solaranlage muss den Standort wechseln.
  • Der Abbau beziehungsweise Rückbau der Solaranlage, von den Solarmodulen über die Aufständerung und den Leitungen bis zum Netzanschlusspunkt, verursacht Kosten. Diese Kosten sind wie Wartungs- und Versicherungskosten Teil der Betriebskosten der Anlage und sollten von vornherein von ihrem Betreiber einkalkuliert werden, selbst dann, wenn sie vorab nicht auf Euro und Cent zu beziffern sind. Wird die Anlage nicht umgezogen oder verkauft, sondern entsorgt, sind auch Entsorgungskosten, darunter bestenfalls Recyclingkosten, zu bedenken. Es ist daher ratsam, dass der Anlagenbetreiber rechtzeitig Rücklagen für Rückbau und Recycling bildet.


Wenn Sie Ihre Freifläche verpachten und der Pächter dort eine Freiflächenanlage errichtet und betreibt, ist er in der Regel derjenige, der sich um Rückbau und Recycling der Anlage und die Rücklage der dafür fälligen Kosten kümmert.

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Allerdings kann auch das Verhältnis zwischen Pächter und Verpächter Grund für den Abbau beziehungsweise Rückbau einer Solaranlage sein: Laut dem Onlineportal Solarserver seien Verpächter, die es dem Anlagenbesitzer unmöglich machten, die Solaranlage weiter auf dem gepachteten Dach zu betreiben, zunehmend ein Grund, warum Anlagen umziehen müssten. Gerade bei vorab gezahlten Einmalpachten würden die Verpächter oder wechselnde Verpächter in den darauffolgenden 20 Jahren demnach allzu oft vergessen, was die ursprünglichen wirtschaftlichen Motivationen für die Verpachtung gewesen wären. Wenn es menschlich nicht mehr funktioniere, so heißt es auf Solarserver.de weiter, dann würden oft nicht einmal mehr wasserdichte Pachtverträge helfen, denn das Einklagen von Zugangsrechten für die Wartung, Reparatur und Reinigung könne sehr langwierig, aufwändig und auch teuer sein.
Als weitere Gründe für den Ab- und Rückbau von Solaranlagen nennt Solarserver.de Scheidungs- oder Erb-Auseinandersetzungen, Insolvenzen von Betreibergesellschaften und technische Probleme an den Photovoltaik-Anlagen.

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Was ist eine sogenannte Abbauanlage noch wert?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Aber: Der Stromertrag gilt als einer der zentralen wertbildenden Faktoren einer Solarstrom-Freiflächenanlage. Ihr Wert zum Zeitpunkt des Rückbaus resultiert maßgeblich aus der Höhe der durchschnittlichen zukünftigen jährlichen Einspeisegewinne (sogenannter Reinertrag). Die lässt sich mit Hilfe der bisherigen Erträge sowie mit fachlicher Berechnung und Ermittlung der für die Restlaufzeit zu erwartenden Jahreserträge bestimmen. Dazu ist die Vergütungshöhe (nach EEG) beziehungsweise der Direktvermarktungspreis und der mögliche Selbstverbrauch zu ermitteln und die Bewirtschaftungskosten einzukalkulieren. Weitere wertbildende Faktoren sind die Restlaufzeit und der sogenannte Kapitalisierungszinssatz (Basiszinssatz plus Risikozuschlag).

Solarmodule sind kein Sondermüll, sondern recycelbar

Noch immer kursiert das Gerücht, dass Solarmodule auf den Sondermüll gehörten. Das ist falsch. Gängige Monokristalline und polykristalline Solarmodule lassen sich längst recyceln. Die Anlagen werden zerlegt und die Grundmaterialien wie Glas, Aluminium und Halbleiter getrennt. Hersteller von modernen Solaranlagen beziffern die Recyclingquote ihrer Anlagen derzeit auf bis zu 95 Prozent der eingesetzten Materialien.

Recycling von Solaranlagen – alles, was Recht ist

Wenn die Solarmodule, die aus den direkten und diffusen Sonnenstrahlen elektrischen Strom erzeugen, beschädigt sind oder ausgedient haben, müssen Sie zurückgebaut und entsorgt werden. Das Recycling von Solaranlagen ist gesetzlich geregelt, in Deutschland im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Das setzt die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG; sogenannte WEEE-Richtlinie) der EU um und gilt für sämtliche elektrische Altgeräte. Seit dem Jahr 2015 fallen auch Photovoltaik-Module unter das Gesetz.

Verantwortungsbewusste Hersteller/Vertreiber lassen ihre Solarmodule WEEE-zertifizieren. Die Entsorgung der Altanlagen wird bundesweit von der Stiftung EAR registriert und koordiniert.

Anders als bei kleineren Solaranlagen, die der Privatbetreiber oder Installateur in haushaltsüblichen Mengen (bis zu zwanzig Module) kostenfrei und unkompliziert auf dem Wertstoffhof entsorgen kann, ist die Entsorgung bei großen Freiflächenanlagen. Für diese großen Mengen gibt es (noch) kein generelles Vorgehen, das Recycling der Freiflächenanlagen (Solarparks) wird in der Praxis in der Regel fallweise entschieden. Einige Unternehmen haben sich auf das Recycling von FFA spezialisiert. Je nach Anbieter umfasst das Angebot neben dem Recycling der Solarmodule auch den sachgemäßen Abbau und Transport derselben.
Wichtig: Besitzer einer Photovoltaik-Anlage müssen nachweisen, dass die Altmodule ordnungsgemäß recycelt worden sind und den Abbau der Anlage bei der Stiftung EAR melden, teilweise übernehmen die professionellen Entsorgungsdienstleister auch diese Amtshandlung. Dabei gilt ein Verkauf abgebauter und/oder defekter Solaranlagen nicht als sachgemäße Entsorgung. Zudem ist es verboten, Solarmodule mutwillig zu zerstören oder als Schrott beim Schrotthändler abzugeben. Zumal das Ausschlachten der Anlagen mit dem Ziel, die Wertstoffe daraus separat zu verkaufen, ein hohes Verletzungsrisiko birgt. Doch nicht nur das: Zertifizierte Entsorger von Solaranlagen dürfen

  • die Annahme zerlegter Module verweigern
  • oder diese nur gegen saftige Aufpreise anzunehmen.

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So geht landschaftsgerechter Rückbau von Solaranlagen

Zum Rückbau der Freiflächenanlage gehört nicht nur der Abbau der Solarmodule und der Aufständerung, gegebenenfalls samt den Fundamenten für dieselben, sondern auch die komplette Verkabelung. Wurde zur Errichtung der Solaranlage der Boden anderweitig versiegelt, muss auch die Versiegelung zurückgebaut werden. Je nach Bodenart müssen die Kabelgräben beim Rückbau erneut geöffnet werden, um die Kabel zu entfernen. Sie sind wertstofftechnisch zu wertvoll, als dass sie im Erdreich verbleiben könnten: Vor allem das wertvolle Kupfer kann recycelt werden. Die Kosten für den Rückbau der Verkabelung setzen sich zusammen aus:

  • dem Aufgraben,
  • der Demontage der Kabel,
  • deren Entnehmen,
  • dem anschließenden Verfüllen der Kabelgräben
  • und dem Wiederherstellen einer dem Standort entsprechend bewachsenen Oberfläche.
  • Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, schon beim Errichten der Freiflächenanlage sogenannte Verlegehilfen zu installieren, die ein Aufgraben des Bodens beim Rückbau der Freiflächenanlage unnötig machen. Allerdings ist das Verfahren aufwendig und teurer als die herkömmliche Verlegeweise. Es ist hier also schon vorweg abzuwägen, ob der Erlös aus dem Metallschrottverkauf die Kosten für den Kabelrückbau, so oder so verlegt, deckt.

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