Mit seinem Positionspapier schlägt der BEE konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigung und Ausbau Erneuerbarer Energien in der laufenden Legislaturperiode vor. Das „Beschleunigungspaket” bündele dem BEE zufolge Vorschläge aus allen Erneuerbaren Branchen aus den Sektoren Strom und Wärme. Das Papier verschaffe dem Gesetzgeber somit einen umfassenden Überblick über die zahlreichen Maßnahmenvorschläge aus Sicht der EE-Technologien, so dass dieser Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich entschlacken und weitere Hemmnisse für einen beschleunigten Ausbau beseitigen könne. Der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog sei laut BEE noch längst nicht vollständig, sondern werde von den Spartenverbänden fortlaufend ergänzt.
Das schlägt der BEE zum Beschleunigen von Genehmigungsverfahren generell vor
Laut dem BEE bestehe dringender Handlungsbedarf auf Länderebene: Bei vielen bereits in diesem Jahr beschlossenen Gesetzen liege es demnach an den Bundesländern, diese schnell umzusetzen. Die Länder könnten so wesentlich zur Beschleunigung der Energiewende beitragen.
Zur Entlastung von Behörden schlägt der BEE vor, die Möglichkeit zu schaffen, einen Sachverständigen mit der Prüfung eines Antrags auf technische Machbarkeit oder Vollständigkeit von Unterlagen zu beauftragen.
Wie im Koalitionsvertrag (KoaV) vorgeschlagen, sollten externe Projektteams den zuständigen Zulassungsbehörden flexibel aushelfen, zum Beispiel in Form einer “Energiewende Taskforce” auf Landesebene, empfiehlt der BEE.
In der Theorie habe die zuständige Genehmigungsbehörde nach Eingang der Antragsunterlagen diese unverzüglich, in der Regel innerhalb eines Monats, auf Vollständigkeit zu prüfen. Diese Frist lasse sich laut BEE eigentlich nur in begründeten Ausnahmefällen einmalig um zwei Wochen verlängern. In der Praxis seien aber deutlich längere Zeiträume für die Nachforderung von Unterlagen üblich oder das Verfahren werde wegen stückweiser Nachforderung immer weiter in die Länge gezogen. Es bedürfe daher einer verbindlichen Beschränkung des Zeitfensters für das Prüfen beziehungsweise Nachfordern von Unterlagen.
Die Vorstellungen über die beizubringenden Unterlagen, insbesondere Gutachten, würden dem BEE zufolge selbst innerhalb ein und desselben Bundeslandes erheblich variieren. Es sei daher ein einheitlicher und für Vorhabensträger wie Behörden verbindlicher Katalog der grundsätzlich beizubringenden Unterlagen einschließlich der zu treffenden wesentlichen Kernaussagen zu einzelnen Sachverhalten zu erstellen. Anknüpfungspunkt könnte hier das Verfahrenshandbuch nach § 10 Absatz 5a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sein. Es bedürfe demnach zudem einer einheitlichen Bewertung dessen, welche Änderungen an Anlagen in der Regel im Rahmen eines Anzeigeverfahrens abgearbeitet werden könnten und welche einer Änderungsgenehmigung bedürften.
Über ein digitales Fachplanungsportal, das die Kommunikation zwischen den verschiedenen Stakeholdern erleichtern würde, ließe sich der Planungs- und Genehmigungsprozess zukünftig straffen.
Auf kommunaler und Landesebene können Leitfäden zum schnellen Entscheiden von Planung und Genehmigung von Erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung des Abwägungsvorrangs nach § 2 EEG 2023 beitragen.
Laut BEE strahle der im § 2 EEG 2023 verankerte Schutzgütervorrang bereits jetzt unmittelbar in sämtliche Fachgesetze. Eine zusätzliche Verankerung sei zur Stärkung der Durchsetzungskraft sinnvoll, um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen mit Behörden, die die Wirkung verkennen würden, zu vermeiden. Die Gesetzgebung sollte hierbei in jedem Fall in der jeweiligen Gesetzesbegründung auch klarstellen, dass weiter von einer umfassenden Geltung des § 2 EEG auszugehen sei, rät der BEE.
Zwar gebe es dem BEE zufolge stellenweise bereits Erleichterungen, die beispielsweise mit der Formulierung von LAI-Vollzugsempfehlungen einhergehen würden. Allerdings sollten die Prozesse bis zum Veröffentlichen beziehungsweise flächendeckenden Verbreiten solcher Anpassungen gestrafft werden.