Nach Veröffentlichung des Osterpakets hagelte es auch Kritik. Die wichtigsten Kritikpunkte führen wir im Folgenden an:
Das Osterpaket reicht nicht!
Der SFV, der Solarenergie Förderverein e.V., nennt in seiner Erklärung folgenden zentralen Kritikpunkt: Das Maßnahmenpaket reiche keineswegs aus, um den Beitrag Deutschlands zur Begrenzung der Erderwärmung zu erfüllen. Denn dem SFV zufolge halte das Osterpaket am schwachen Ziel fest, in Deutschland erst 2045 Klimaneutralität zu erlangen.
Der SFV deshalb fordert, seien
· Ehrlichkeit in der Diagnose,
· und Sachlichkeit in der Einschätzung.
Die fehlten demnach an manchen Stellen des Referentenentwurfs.
Der SFV erklärt, dass die 1,5°C-Grenze, die in Paris vereinbart wurde, kein „nice to have“ sei, sondern vielmehr ein schmerzlicher Kompromiss, dessen Überschreitung uns in eine Welt schlimmster Katastrophen führen werde. Selbst heute, bei 1,1 bis 1,2°C globaler Erderwärmung, häuften sich demnach die Extremwetter-Unglücke erschreckend, der Meeresspiegel-Anstieg beschleunige sich, und unumkehrbare Kipp-Prozesse im Klimasystem hätten begonnen. Die subarktischen Permafrostböden tauten und gäben große Mengen Methan frei. Das Inlandseis, das bisher große Mengen der Sonnenenergie ins All reflektiert habe, verschwinde allerorten. Der tropische Regenwald am Amazonas, der sich bislang selbst mit Niederschlägen versorgt habe, stehe kurz vor dem Kollaps, was wiederum gewaltige Kohlenstoff-Mengen in die Atmosphäre verfrachten werde.
Die Regierung könne statt des Zieljahres 2045 das Zieljahr 2035 anstreben, schlägt der SFV mit Verweis auf eine Studie der HTW Berlin vor. Oder das Zieljahr 2030, wie es einem Szenario der Energy Watch Group (ISE) zugrunde liege.
Effizienteres Planungs- und Genehmigungsrecht muss schon ins Osterpaket, nicht erst ins Sommerpaket!
Der BDEW, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., sagt, dass auch ein effizienteres Planungs- und Genehmigungsrecht, das den Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen deutlich beschleunige, unabdingbar sei. Dies sei leider erst für das Sommerpaket geplant. Die Bundesregierung sollte deshalb die Voraussetzungen für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren ins Osterpaket integrieren.
Nachbesserungen bei Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom und Bereitstellung von Flächen für Solarparks sind nötig
Der BSW Solar, der Bundesverband Solarwirtschaft e.V., sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf am Gesetzesentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Demnach enthalte das Osterpaket Mängel insbesondere bei den Rahmenbedingungen für die anteilige solare Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom. Es sei demnach nicht nachvollziehbar, wie die angestrebte Vervierfachung der jährlich installierten Solarstromleistung erreicht werden solle, wenn die Förderkonditionen für Prosumer nicht verbessert würden. Hintergrund: Nach dem Kabinettsentwurf sollten künftige Solaranlagenbetreiber im Falle einer anteiligen Eigenversorgung für den nicht selbst verbrauchten und ins öffentliche Stromnetz eingespeisten überschüssigen Solarstrom die gleichen Einspeisevergütungen beziehungsweise Marktprämien erhalten wie bisher. Besser gestellt würden nur neue Betreiber, wenn sie den Solarstrom vom eigenen Dach vollständig ins öffentliche Stromnetz einspeisen und nicht anteilig selbst verbrauchen würden.
Dem BSW Solar zufolge gehe diese Rechnung nicht auf, denn der anteilige Eigenverbrauch von Solarstrom zähle zu den wichtigsten Investitionsgründen privater und gewerblicher Verbraucher zur Errichtung von Solardächern. Verbraucher und Unternehmen wollten demnach Solarstrom vom eigenen Gebäudedach zum Beispiel für das Laden eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe anteilig selbst verbrauchen. Eine deutliche Attraktivitätssteigerung für die Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom sei dem Verband zufolge unverzichtbar, um bei der Energiewende im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor und auch beim Speicherausbau den gewünschten Turbo zu zünden.“
Was bringt das Sommerpaket?
Laut den Medienberichten werde das angekündigte Sommerpaket weitere Klimaschutzmaßnahmen enthalten, insbesondere mit Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in Gebäuden und für Fortschritte bei den CO2-Zielen im Verkehrssektor.