Zentrale planerische Elemente der Flächenvorsorge sind die Gebietskategorien
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Eine Freifläche wird auch danach beurteilt (kategorisiert), ob sie sich als landwirtschaftliche Nutzfläche eignet und wie sie sich als solche bewirtschaften lässt:
Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sei ein sogenanntes benachteiligtes Gebiet eins, das sich schwerer bewirtschaften lasse, weil es schwächere Erträge liefere, zum Beispiel wegen seiner Lage, seiner Bodenbeschaffenheit oder wegen des Klimas am Standort. Geltendes EU-Recht regelt, ob ein Gebiet benachteiligt ist. Es liegt seit der 2017er-Fassung des EEG allerdings in der Hand der deutschen Bundesländer, ob sie Acker- und Grünland in ihren benachteiligten Gebieten für den Bau von Solaranlagen freigeben.
Gilt ein Gebiet als sogenanntes Windvorranggebiet ist dort gemäß Raumordnungsgesetz (ROG) der erneuerbaren Energie Wind und zugehörigen Erzeugungsanlagen (Windkrafträdern) der Vorrang bei der lokalen Flächennutzung zu geben.
Als Schutzgebiete benennt der NABU
Hier können Sie sich online nach Schutzgebieten umschauen.
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