•  

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Solar Investment: So holen Sie aus minderwertigem Boden maximalen Solarertrag! 

     

     

    Boden ist nicht gleich Boden. Landwirte wissen das. So manche Fläche in ihrem Besitz eignet sich weder zum Anbau landwirtschaftlicher Produkte noch zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken. Mit Fokus auf die dringend anstehende Energiewende – weg von fossiler und hin zu regenerativer Energieerzeugung – lassen sich Flächen mit minderwertigen Böden auf neue Weise nutzen: als Standorte für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie! Welche Vorteile die energetische Flächennutzung dem Landwirt und der Umwelt bringt, lesen Sie in diesem Beitrag zum Solar Investment auf minderwertigen Böden.

     

    Bevor wir jedoch tief ins Thema Solar Investment auf minderwertigen Böden einsteigen, liefern wir Ihnen einen Überblick zur Flächennutzung in Deutschland und eine kurze Zusammenfassung zur Bodenqualität hierzulande, damit Sie die wichtigsten Begriffe kennen.

  • Wie nutzt Deutschland seine Fläche?

    Deutschland hatte laut dem Umweltbundesamt im Jahr 2020 eine Fläche von 357.581 Quadratkilometern (km²). Die Gesamtfläche ist wie folgt „besetzt“:

     

    • Mehr als die Hälfte des deutschen Bundesgebietes machen landwirtschaftlich genutzte Flächen aus: 50,6 Prozent.
    • Die zweigrößte Fläche ist mit Wäldern und Gehölzen bewachsen: 31 Prozent, davon 29,8 Prozent Wälder.
    • Die drittgrößte Nutzungsfläche ist Siedlungen und Verkehr vorbehalten: 14,5 Prozent (Stand: Ende 2021). Dazu zählen neben Flächen fürs Wohnen, für öffentliche Zwecke oder Gewerbe auch Erholungsflächen, Friedhöfe sowie Verkehrsflächen.
    • 2,3 Prozent von Deutschlands Flächen sind Gewässer wie Seen, Flüsse, Kanäle und nahe Küstengewässer.
    • Die Restfläche sind sogenannte sonstige Flächen.
    - Zu ihnen werden sogenanntes Abbauland wie Kies- oder Braunkohlengruben
    - ebenso gezählt wie sogenanntes „Unland“ wie Felsen.
    - Auch ehemaliges Militärgelände
    - und ehemalige Abraumhalden gehören dazu.
    - Seit dem Jahr 2016 gelten darüber hinaus auch ungenutzte Vegetationsflächen wie Heideland, Moore, Sümpfe, Gehölze und Gewässerbegleitflächen als sonstige Flächen.
  •  

    Flächennutzung in Deutschland. Grafik: Statistisches Bundesamt

  • Wie bewirtschaftet Deutschland seine landwirtschaftliche Nutzfläche?

     

    Die landwirtschaftlich genutzte Fläche in Deutschland betrug laut dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft im Jahr 2020 16,6 Millionen Hektar ha. Das entspreche demnach etwa einem Prozent weniger Fläche als zehn Jahre zuvor.
    Die landwirtschaftliche Nutzfläche besteht
    • zu 70 Prozent aus Ackerland (wichtige Anbaukulturen: Weizen, Gerste, Mais, Raps, Zuckerrüben, Kartoffeln, Gemüse). Auf 37 Prozent der Ackerfläche wird Getreide angebaut – auf gut der Hälfte davon Weizen, gefolgt von Gerste auf einem Viertel der Getreidefläche und Roggen auf einem Zehntel derselben. Körnermais wächst auf sieben Prozent der Getreidefläche.
    • zu 28,5 Prozent aus Wiesen und Weiden (sogenanntes Dauergrünland).
    • Die restliche Fläche wird zum Anbau von Obst, Wein und anderen Dauerkulturen genutzt.

    Wichtig: Auf 10 Millionen ha der landwirtschaftlich genutzten Fläche (entspricht etwa 60 Prozent derselben) baut Deutschland Futter für Nutztiere an: Das Grünzeug auf Grünland wird entweder gemäht oder direkt abgeweidet. Beim Futtermittelanbau setzen die deutschen Landwirte auf Mais, Gerste, Weizen und Feldfutter wie Ackergras, Kleegras und Luzerne.

    Wie steht’s um die deutsche Bodenqualität?

     

    Die Bodenqualität variiert in Abhängigkeit vieler Faktoren. Fruchtbarer Boden ist eine natürliche Ressource, die einerseits begrenzt und andererseits nicht erneuerbar ist. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine Gütekarte zu Deutschlands Bodenqualität, die über das ackerbauliche Ertragspotential der Böden hierzulande informiert.
    Die BGR bewertet die Qualität deutscher Böden nach internationalen Maßstäben – der bundesweite Mittelwert beim Soil Quality Rating liege demnach bei 62 Punkten. Besonders hohes Ertragspotential schreibt sie dem Anbau von Getreide zu. Während es auf mehr als der Hälfte (53 Prozent) der bewerteten Böden (noch) keine Einschränkungen seitens der vier betrachteten Gefährdungsindikatoren
    • Trockenheit,
    • Versauerung,
    • eingeschränkter Wurzelraum
    • und hoher Steingehalt,
     

    gebe, seien die anderen Flächen vor allem von Trockenheit gefährdet. Dort begrenze die sogenannte Gründigkeit den Bodenertrag. Die Gründigkeit meint einerseits das Speichervolumen des Bodens für Wasser und Nährstoffe und andererseits das Filtervolumen für Schadstoffe.

     

    Wo sind Deutschlands gute Böden, wo die minderwertigen?

     

    Die Lösslandschaften (Magdeburger Börde, Thüringer Becken und Kölner Bucht) werden im Bundesvergleich als die ertragsreichsten Böden eingestuft. Überdurchschnittlich gut seien laut der BGR auch die Tertiärhügelländer im Alpenvorland, die Talauen der großen Flusslandschaften und die Kalkmarschen des Küstenholozäns. Geringere Bodenqualität finde sich demnach in den Berg- und Hügelländern und in den Alt- und Jungmoränenlandschaften im Osten der Republik, wenn es im Sommer zu trocken ist. Bei ortsüblicher Befeuchtung der Böden ist die Bodenqualität dort durchschnittlich. Die ertragsärmsten Bodenwerte (weniger als 35 Punkte) haben ackerbaulich genutzte Moorflächen.

     

    Was ist ein minderwertiger Boden?

     

    In der Landwirtschaft ist Boden minderwertig, wenn er wenig Aussicht auf reichen Ertrag bietet. Man könnte also auch sagen: ertragsarmer Boden. Die Aussicht auf Ertrag hängt bei einem Boden von seiner Qualität ab.

     

    Diese wiederum verändert sich in Abhängigkeit vieler Faktoren. Bei einer Verschlechterung der Bodenqualität bis hin zum Verlust seiner Funktionalität für das ökologische System – und somit auch seiner Funktion als nutzbringende Ressource für die Landwirtschaft – spricht man von einer Bodendegradation. Sie tritt im Zuge des Klimawandels immer häufiger auf und ist meist irreparabel.
    Damit ist die Bodendegradation infolge des Klimawandels
    • neben der Versiegelung von Flächen für Wohnen und Verkehr, insbesondere im Umland von Siedlungszentren,
    • neben der Bodenverdichtung infolge der Bewirtschaftung mit schwerem landwirtschaftlichem Gerät,
    • neben der Bodenerosion (natürliche und von Menschenhand beschleunigte)
    • und neben der Bodenverschmutzung mit Schadstoffen
    ein weiterer Grund dafür, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche stetig abnimmt und die Qualität der landwirtschaftlichen Flächen sinkt.

    Weniger Fläche, zunehmend schlechterer Boden – Landwirte geraten von vielen Seiten unter Druck

     

    Boden ist die wichtigste Ressource für Landwirte. Als Flächenbesitzer und/oder Flächenbewirtschafter sind sie an die Fläche und die dort herrschenden Bodenverhältnisse gebunden. Zunehmend geraten Landwirte unter Druck, weil einerseits die Weltbevölkerung wächst, die sie ernähren müssen, wobei die Ansprüche der Verbraucher an die landwirtschaftlichen Erzeugnisse selbst sowie an den gesamten Erzeugungsprozess wachsen. Andererseits sinkt die Bodenqualität infolge der oben genannten Gründe und damit der Ertrag, der von der Fläche zu holen ist. Hinzu kommen die steigenden Kosten für Energie und Rohstoffe, die für den ladwirtschaftlichen Betrieb unerlässlich sind. Der wachsende Druck macht vielen Landwirten inzwischen so schwer zu schaffen, dass sie nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können und ihren Betrieb aufgeben müssen.

     

    Wenn der Landwirt zum Energiewirt wird: Energetische Flächennutzung als Einkommensquelle

     

    Viele Landwirte haben inzwischen wirtschaftliche Nebenstandbeine, um sich über Wasser zu halten. Eine Möglichkeit dafür bietet die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen als Standort für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie.

     

    Die Ausgestaltung dieser Form von Flächennutzung ist variantenreich. Eine Variante stellt das Verpachten der Fläche dar, so dass dort eine technische Anlage, zum Beispiel eine Solarstromanlage (Photovoltaik-Anlage) errichtet werden kann. Das Flächenverpachten bringt dem Landwirt mehrere Vorteile: Er bleibt der Flächenbesitzer. Er generiert mit der Pacht ein zusätzliches Einkommen, das je nach Pachtvertrag
    • entweder als einmalige Zahlung zu Pachtbeginn
    • oder als regelmäßige Pachtzahlung über die Laufzeit des Pachtvertrages hinweg
    kassiert wird. Hinzu kommen, so vereinbart, Gewinneinnahmen aus dem Solarertrag, der auf der Pachtfläche erwirtschaftet wird, sowohl in materieller Form (Strom) oder finanzieller Form (Anteilszahlungen).

     

    Spannend ist, dass Landwirte, die seit langem schon von Bund und EU unterstützt werden (Stichwort: Direktzahlungen), im Zuge der Agrarreform 2023, die seit Jahresbeginn in Kraft ist, mit finanzieller Hilfe rechnen können, wenn sie nicht nur als Landwirt, sondern auch als Energiewirt aktiv werden: Unter welchen Bedingungen energetisch genutzte Flächen beihilfefähig sind, lesen Sie jetzt:

    Agrarreform 2023: Landwirtschaftliche Förderung für Agri-Photovoltaik

    Nach wie vor gibt’s Fördermittel für Ackerflächen, Dauergrünland und Dauerkulturen sowie für Stilllegungsflächen (Brachen). Nutzt ein Landwirt seine Flächen, um mit Hilfe einer Photovoltaikanlage solare Strahlungsenergie (Solarstrom) zu erzeugen, ist das grundsätzlich nicht beihilfefähig – es sei denn, es handelt sich um eine Flächennutzung, die Landwirtschaft und Energiewirtschaft kombiniert: Bei der sogenannten Agri-Photovoltaik (Agri-PV) wird die Fläche landwirtschaftlich bewirtschaftet und ist zugleich Standort der PV-Anlage. Daraus erwachsen diverse Synergieeffekte – welche genau das sind, lesen Sie in unseren Beiträgen
    Für Agri-PV-Anlagen gilt mit der Agrarreform 2023, dass diese bestimmte Auflagen erfüllen müssen, um die Beihilfefähigkeit der Standortfläche beizubehalten. Laut der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen müsse das Bewirtschaften der Standortfläche weiterhin mit üblichen landwirtschaftlichen Methoden, Maschinen und Geräten machbar sein. Zudem seien die Auflagen der DIN SPEC 91434:2021-05 zu erfüllen. Demnach würden von der beihilfefähigen Fläche pauschal 15 Prozent wegen der Agri-PV-Anlage abgezogen, so dass 85 Prozent der Fläche förderfähig blieben.

    Wie funktioniert das: Photovoltaik auf Freiflächen?

    Was ist ein Solar-Investment?

    Mit dem Begriff Solar Investment beziehungsweise Solar Direktinvestment ist die physische Investition in eine Photovoltaik-Anlage gemeint. Diese Investitionsform kommt in der Erneuerbaren Energiewirtschaft häufig vor: Flächenbesitzer (Dachflächen, Freiflächen) verpachten beispielsweise ihre Flächen an Investoren, die darauf eine Solaranlage errichten und betreiben. Das ist mit einem Eintrag ins Grundbuch verbunden, der das Nutzungsrecht als erstrangige Dienstbarkeit beinhaltet. Die Solar Investoren werden so zum Besitzer und Betreiber der Anlage. Als Investor erwerben Sie mit dem Solar Investment konkretes Eigentum.

     

    Das Solar Investment ist eine Form der ökologischen Geldanlage – mit (dank der Einspeisevergütung für den mit der Anlage erzeugten Solarstrom) staatlich geregelter, langfristiger (20 Jahre) Rendite.

     

    Als Richtwert gilt, dass Investoren bereits in der Planungsphase bis zu 40 Prozent der geplanten Anschaffungskosten als Investitionsabzugsbetrag steuerlich gelten machen können.

     

    Lohnt sich das Solar Investment auch in eine bereits laufende Bestandsanlage?

     

    Bei einer Bestandsanlage liegen bereits Ertragswerte vor. So sind Aussagen zu deren Wirtschaftlichkeit bereits vorhanden – basierend auf realistischen Daten.

     

    Das PV Magazine berichtet hier mit Bezug auf Solar Direktinvest, einem Anbieter für diese Investmentform, von dem Milchviehbauern Thomas Löffler aus Letzendorf Thüringen, der bereits verschiedene Dachflächen seiner Ställe und landwirtschaftlichen Nebengebäude an Solar Investoren verpachtet habe und dies jetzt auch für Freiflächen in seinem Besitz plane.

     

    Diesen Schritt begründe der Landwirt demnach damit, dass er mit den Jahren und mit der Energiewende ein Umdenken durchziehen müsse. Die betreffenden Flächen lägen jahrelang brach – warum solle er sie nicht als Standort für eine PV-Anlage verpachten, fragt er. Der Strom werde gebraucht und von der Kernenergie wolle Deutschland weg.

     

    Als schlagkräftige Argumente für das Verpachten an Solar Investoren führe Löffler laut dem Bericht einerseits an, dass dank der Verpachtung seiner ungenutzten Flächen grüner Strom erzeugt werde, und er andererseits lukrative Pachteinnahmen generiere.

     

    In seinem Betrieb habe er eine ehemalige Sandhalde, berichtet Löffler weiter. Diese sei über 30 ha groß, teils bewaldet, großteils Freifläche. Der Boden sei minderwertig, bestehe eigentlich nur aus Sand. Diese Fläche stelle er jetzt zur Verfügung für eine PV-Freiflächenanlage. Warum auch nicht? Solche Flächen könne man besser nutzen, als brach liegen zu lassen. Mit dem Verpachten seiner ehemaligen Sandhalde bekämen Investoren die Möglichkeit, Anteile des darauf entstehenden Solarparks zu erwerben und so den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland aktiv voranzutreiben, sagt der Landwirt und Landverpächter abschließend.
  •  

    Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

    Im Anschluss können Sie Ihr individuelles Pachtangebot anfordern.

×
Datenschutz
Diese Datenschutzerklärung (“Datenschutzerklärung”) erläutert die Art und Weise, wie Ihre personenbezogenen Daten von Capital PV, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erhoben und verarbeitet werden, die im Handelsregister Paris unter der Nummer 840 695 589 eingetragen ist, mit Firmensitz 28, rue des colonnes du trône, 75012 Paris (nachfolgend „Capital PV").

Dieses Dokument enthält insbesondere: 
- Die Gründe, wofür wir Ihre Daten verwenden;
- Wie wir die Daten erheben;
- Die Personen, mit denen wir Ihre Daten teilen können;
- Die Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten;
- Die Rechte, über die Sie verfügen.

1) Für welche Zwecke und auf welcher gesetzlichen Grundlage verwenden wir Ihre Daten?

Wir verwenden Ihre Daten:

- um Sie gemäß unserem berechtigten Interesse, die Nutzer unserer Dienste zu informieren, über die Dienste zu informieren;
- um Ihr Projekt zu untersuchen und die Kontaktdienste mit Anlegern entsprechend Ihrer Anfrage zu erbringen, entweder durch eine von Capital PV selbst angebotene Investition oder durch die Übermittlung Ihrer Daten an Partner von Capital PV, die möglicherweise an Ihrem Projekt interessiert sind. Diese Verarbeitung ist für die Erfüllung des Vertrags mit dem betreffenden Kunden erforderlich oder erfolgt im Einklang mit Ihrer Einwilligung zur Übermittlung Ihrer Daten an unsere Partner-Investoren, die an Ihrem Projekt interessiert sein können;
- um Ihnen Umfragen zur Zufriedenheit und Umfragen in Übereinstimmung mit dem berechtigten Interesse von Capital PV an der Verbesserung der Qualität seiner Dienstleistungen zu übermitteln;
- um die vorprozessualen und prozessualen Maßnahmen gemäß der Notwendigkeit, den Vertrag auszuführen, zu verwalten sowie das berechtigte Interesse von Capital PV, einen Anspruch oder einen Vertrag nachzuweisen;
- um jede Tätigkeit zu identifizieren, zu untersuchen und zu verhindern, die gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt; die betrügerisch sein könnte oder sich allgemein als illegal erweisen könnte; um die gesetzlichen Anforderungen, aber auch unser berechtigtes Interesse an dem Schutz unserer Rechte sowie der Rechte und Sicherheit Dritter, insbesondere der Anleger, zu erfüllen.

2) Bei wem werden Ihre personenbezogenen Daten erhoben?

Ihre personenbezogenen Daten werden direkt bei Ihnen erhoben. Sie können auch aus anderen Quellen erhoben werden: Ihre Geolokalisierungsdaten werden indirekt über nicht-öffentliche Quellen erhobenhttps://www.jotform.com/ und https://www.123formbuilder.com/.

3) An welche Kategorien von Empfängern werden die Daten übermittelt?

Ihre personenbezogenen Daten werden an die folgenden Personen, Dienste und Einrichtungen je nach Betreff übermittelt:
 befugte Personen der Capital PV-Services: Informations-, Kontaktdienst und Entwicklungsdienst.
 für die Dienstleistungen des Investors befugten Personen: Installations-, Entwicklungs-, Finanzierungs- und Investitionsdienstleistungen.
 an Dienstleister und Subunternehmer, die von Capital PV beauftragt wurden, sie bei der Verwaltung ihrer Tätigkeiten zu unterstützen, insbesondere in Bezug auf die Verwaltung der Website (Hosting, Wartung), die Entwicklung ihrer Tätigkeit, die Verwaltung der Beziehungen mit dem Investor und den Abschluss des Erbpachtvertrags;
 an Dienstleister und Subunternehmer, die vom Investor beauftragt wurden, ihn bei der Verwaltung seiner Aktivitäten zu unterstützen,
 Die personenbezogenen Daten können an einen Dritten weitergegeben werden, wenn Capital PV oder der Investor dazu in Anwendung eines Gesetzes oder einer Vorschrift insbesondere zur gesundheitlichen Überwachung, einer gerichtlichen Anordnung oder wenn diese Weitergabe im Rahmen einer Untersuchung oder eines Verfahrens auf französischem Staatsgebiet oder im Ausland erforderlich ist oder wenn sie für die Untersuchung, Vorbeugung, Ergreifung von Maßnahmen im Zusammenhang mit illegalen Aktivitäten oder Verdacht auf Betrug erforderlich ist.

4) Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Die zur Erfüllung eines Vertrags erforderlichen Daten werden während der Dauer des Vertragsverhältnisses aufbewahrt. Sie werden sodann als Zwischenarchivierung aufbewahrt, um unseren verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen zu entsprechen, insbesondere der Buchhaltung oder Steuerpflicht, aber auch um jeden Beweis für den Streitfall innerhalb der verschiedenen Verjährungsfristen, die zu den vorstehend beschriebenen Zwecken gelten, aufzubewahren.

Die während Ihrer Hinterlegung auf der Website erhobenen Daten werden drei Jahre lang ab der Hinterlegung aufbewahrt.

Die Angaben zu Ihrem Sperrungsantrag werden drei (3) Jahre ab Eingang Ihres Antrags aufbewahrt.

5) Welche Rechte haben Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten?

Sie verfügen über ein Recht auf Zugriff, Berichtigung und Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie über das Recht auf Übertragbarkeit der Daten, das Sie vorbehaltlich der in den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten für die Ausübung dieses Rechts vorgesehenen Bedingungen geliefert haben.

Sie haben ferner das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen, sowie das Recht, Richtlinien über den Verbleib Ihrer personenbezogenen Daten nach Ihrem Tod festzulegen und die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an uns unter info@capitalpv.de oder an folgende Postanschrift: Capital PV, 28 rue des colonnes du Trône 75012 Paris.

Sie haben auch das Recht, bei der zuständigen Datenschutzbehörde CNIL in Frankreich eine Beschwerde einzureichen.

6) Änderung der Datenschutzrichtlinie

Es ist möglich, dass wir diese Datenschutzrichtlinie überarbeiten oder ergänzen, insbesondere um neuen Zwecken oder Gesetzesänderungen Rechnung zu tragen. Solche Änderungen werden ab der Veröffentlichung wirksam. Wir werden Sie über Änderungen durch eine Benachrichtigung auf der Website oder durch ein anderes Kommunikationsmittel informieren. Wir empfehlen Ihnen, diese Richtlinie regelmäßig zu überprüfen und zu lesen, um ihre neueste Version zu kennen.

7) Capital PV kontaktieren

Für Anmerkungen oder Fragen zu diesem Dokument wenden Sie sich bitte an: info@capitalpv.de oder an folgende Postanschrift: Capital PV, 28 rue des colonnes du Trône 75012 Paris.