Auf Basis dieser Zahlen sowie einer Studie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Stand 2015 sei das Potenzial 2021 erneut geschätzt worden – dieses Mal von der Stiftung Klimaneutralität, wobei die Erweiterung des Seitenrandstreifens von 110 auf 200 m berücksichtigt worden sei. Konservativ geschätzt liege das bundesweit nutzbare Potential demnach bei 1,5 Prozent: Das mache unter Annahme eines Flächenbedarfs von 1,25 Megawatt pro ha (MW/ha) eine Leistung von 90 GW.
Mit den Innovationsausschreibungen seien laut der Studie zum ersten Mal auch Kontingente für Agri-PV-Anlagen über das EEG 2021 ausgeschrieben worden. Das Ausschreibungsvolumen von 150 MW gelte für die sogenannten besonderen PV-Freiflächenanlagen: Das seien Solaranlagen
Die Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV) nach § 39n Abs. 3 EEG 2021 habe eine Mindestgröße von 100 Kilowatt (kW) bei Anlagenkombinationen mit besonderen Solaranlagen vorgesehen, wobei die Anlage aber eine Gebotsmenge von 2 Megawatt (MW) nicht überschreiten (§ 16 Abs. 1 InnAusV) durfte. Doch das Potenzial von Agri-PV-Anlagen liege demnach deutlich höher. Aktuell nutze Deutschland 14 Prozent seiner landwirtschaftlichen Fläche zum Anbau von Energiepflanzen, auf rund einer Millionen ha davon werde sogenannter Energie-Mais angebaut. Würde diese Fläche für Agri-PV oder sogenannte Solar-Biotope verwendet, ließen sich darauf 600 GW PV-Nennleistung installieren – eine Leistung, die mit einer höheren Dichte von Solarmodulen sogar noch erhöht werden könnte.
Würde Deutschland ein Prozent seiner gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche – etwa 16,7 Millionen ha – für Agri-PV freigeben, könnte bei einem Flächenbedarf von 1,25 ha/MW PV-Leistung eine Leistung von 130 GW bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung installiert werden.
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