Naturverträgliche PV-Anlagen: 6 Kriterien

Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) ist Platz nötig. Denn die Anlagen zur Erzeugung derselben müssen irgendwohin. Platz allerdings ist längst Mangelware. Freiflächen für Solarstromanlagen (Photovoltaik-Anlagen) müssen laut Gesetz in einer bestimmten Gebietskulisse errichtet werden, andernfalls gibt's dafür keine Vergütung gemäß § 48 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es obliegt den Bundesländern, ob sie dafür neben Streifen rechts und links von Autobahnen und Schienen sowie Konversionsflächen auch sogenannte landwirtschaftlich benachteiligte Flächen genehmigen. Wir beantworten hier die Frage: Was sind benachteiligte Flächen? beziehungsweise Was sind benachteiligte Gebiete?

Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist für Energiewende unabdingbar

Der Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) und der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW Solar) fordern in dem Papier "Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen", das sie im April 2021 gemeinsam veröffentlichten, dass

  • Dachflächen auf Eigenheimen
  • und auf Gewerbe- und Industrieanlagen
  • sowie versiegelten Flächen

möglichst umfassend und vorrangig als Installationsflächen und Standorte für Photovoltaik-Anlagen erschlossen werden sollten. Sowohl die Naturschützer als auch der Branchenverband der deutschen Solarindustrie erachten es dafür als notwendig, vor allem bestehende Investitions- und Nutzungsbarrieren wie die für die solare Eigen- und Quartiersversorgung, abzubauen.
Denn ohne einen solchen Abbau der Hemmnisse und auch ohne den Einsatz ordnungsrechtlicher Instrumente würden die technisch grundsätzlich verfügbaren Gebäudeflächen für die Solarstromerzeugung demnach in absehbarer Zukunft nur teilweise aktiviert werden können. Zudem, so heißt es im Vorwort des Papiers weiter, werde der Bedarf an Solarstrom künftig spürbar wachsen. Der Grund: Fossile Brennstoffe müssten nicht nur im Stromsektor, sondern auch im Wärmesektor und im Verkehrssektor mit Erneuerbaren Energien ersetzt werden.
Daher sei es laut NABU und BSW Solar nötig, nicht nur Photovoltaik-Dachanlagen, sondern auch ebenerdig installierte Photovoltaik-Freilandanlagen (auch Freiflächenanlagen oder Solarparks genannt) in Deutschland verstärkt auszubauen. Diese würden erneuerbaren Strom längst zu günstigeren Kosten (sogenannte Stromgestehungskosten) – laut Fraunhofer ISE zwischen 3 und 5 Eurocent pro Kilowattstunde (ct/kWh) – produzieren, als neue konventionelle Kraftwerke. Nur so seien die Klimaziele der Bundesrepublik zu erreichen.

Vorteile von Solarparkts


Nicht nur die Kosten des von Solarparks erzeugten Solarstroms seien – im Vergleich zu anderen Energieformen – demnach von Vorteil: Das Potential von Freiflächenanlagen ließe sich NABU und BSW Solar zufolge auch kurzfristig in großem Stil ausbauen. Zudem herrsche in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz von Solarparks. Beide Vereine berufen sich dazu auf die Ergebnisse der "Akzeptanzumfrage 2019" der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE).
Freiflächenanlagen würden demnach nicht nur Emissionen von CO2 und Luftschadstoffen vermeiden helfen, sondern könnten die Flächenstandorte sogar ökologisch aufwerten. Die gelänge vor allem dann, wenn für ihre Installation und ihren Betrieb die im Folgenden näher erläuterten 6 Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen beachtet würden, die der NABU und der BSW Solar gemeinsam erarbeitet hätten.

Neue, effiziente Solarmodule benötigen weniger Freifläche für gleiche Leistung als ältere Modelle

Zum schnellen Erschließen des Klimaschutzpotenzials ebenerdig errichteter Solarparks trügen NABU und BSW Solar zufolge
zum einen die inzwischen sehr niedrigen Produktionskosten für Solarmodule bei. Die Entwicklung der Modulpreise in den vergangenen Jahren kannte nur eine Richtung: fallend. Die Rede ist hier von mehr als 50 Prozent Preissenkungen seit 2006.
Zum anderen habe sich auch die Modultechnik weiterentwickelt, so dass dank effizienterer Module auch der sogenannte spezifische Flächenbedarf während der vergangenen Jahre deutlich gesunken sei – gegenüber früher sei dieser heute um rund das Zweieinhalbfache geringer, schreiben NABU und BSW Solar. Das würde gleichzeitig die möglichen Beeinträchtigungen von jeder solar erzeugten kWh Strom auf Natur und Landschaft mindern.
So gelänge es längst, Solarparks in Einklang mit der Natur zu errichten. Dabei würde der Boden am Standort ebenso geschützt wie die dort ansässige Flora und Fauna. Denn die Freiflächenanlagen würden mit einer Extensivierung der Flächennutzung Natur- und Klimaschutz kombinieren. Dies vor allem dann, wenn die Standorte zuvor mit Methoden der konventionellen Landwirtschaft bewirtschaftet worden seien. Dann ließe sich, NABU und BSW Solar zufolge, die Artenvielfalt (sogenannte Biodiversität) merklich (signifikante) verbessern. Lesen Sie dazu auch unseren Wissensartikel "Biodiversität fördern – kein Problem mit einem Solarpark".
In ihrem Papier " Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen" weisen NABU und BSW Solar darauf hin, dass verschiedene Faktoren die Priorisierung besonders naturverträglicher Flächen bei der Standortwahl für Solarparks erschweren könnten, darunter:

  • die Flächengröße
  • der unabdingbare Netzanschluss in der Nähe – andernfalls rechne sich der Betrieb des Solarparks womöglich weniger gut,
  • der hohe Wettbewerbsdruck in den Ausschreibungsverfahren,
  • die gewünschten Abstände zu Wohnanlagen.


Laut NABU und BSW Solar fänden naturschutzfachliche Belange heute bereits von Anfang an Berücksichtigung,

  • sowohl bei der Wahl des geeigneten Standortes für die Freiflächenanlage, wobei es auf die standortspezifischen Gegebenheiten ankäme, darunter der Bodenwert, die Vorbelastung, der Lebensraumtyp,
  • als auch bei der Projektierung
  • und beim Betrieb.  

Ein Monitoring und eine naturschutzfachliche Begleitung hätten sich als geeignete Maßnahmen dafür bewährt, heißt es in dem Papier von NABU Und BSW Solar weiter. So könne man zum Beispiel ein bestimmtes Refugium einfrieden, um neuen Lebensraum für möglicherweise gefährdete Tiere und Pflanzen unter und zwischen den Solarmodulreihen der Photovoltaik-Freiflächenanlage zu schaffen. Mehr zur sogenannten Agri-Photovoltaik können Sie hier lesen.

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Warum 6 Kriterien für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen?

Mit Ihrem Kriterien-Katalog für naturverträgliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen wollen NABU und BSW Solar nach eigenen Angaben dazu beitragen, die hohe Akzeptanz der Photovoltaik zu erhalten und weiter zu fördern. Zudem sollen die 6 Kriterien

  • zu naturverträglicher Standortwahl, Errichtung, naturverträglichem Betrieb und Rückbau von Freiflächenanlagen beitragen
  • und Genehmigungsverfahren erleichtern.

Zudem sollen die Kriterien sowohl Betreibern als auch Betriebsführern von Solarparks über die gesamte Betriebszeit der Anlage helfen, standort- und regionalspezifisch angepasste Naturschutzmaßnahmen zu veranlassen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu evaluieren.


Auswirkungen von Solarparks auf Freifläche


NABU und BSW Solar erklären, dass die Auswirkungen von Solarparks auf den Naturraum verglichen mit anderen Technologien zum Energieerzeugen begrenzt seien und sogar ökologische Chancen böten.
Zugleich sei es unbestritten, dass Freiflächenanlagen grundsätzlich in die Landschaft am Standort eingreifen und auch natürliche Lebensräume beeinträchtigen würden. Die Konstruktionen verändern den Charakter der Landschaft und damit den Lebensraum dort ansässiger Arten. Wobei die tatsächlichen Auswirkungen der Solarparks auf die Natur vor Ort in Abhängigkeit vom Standort variieren würden.


Beim Planen von Solarparks seien NABU und BSW Solar zufolge verschiedene Faktoren zu berücksichtigen:

  • Eine umzäunte Freiflächenanlage könne zur Barriere auf Wanderrouten von mittleren und großen Säugetieren werden.
  • Wegen der im Zuge von Aufbau und Betrieb des Solarparks punktuellen Versiegelung, Verschattung und Überschirmung natürlicher Flächen könne die Wasserversorgung des Bodens und damit je nach Standortwahl auch die Biodiversität des Bodens beeinträchtigt werden.

Aber: Derartige Beeinträchtigungen könne man mit einer naturverträglichen Standortwahl und Ausgestaltung der Anlage spürbar mindern. Zudem ließen sich je nach Art der Freifläche über die Laufzeit des Solarparks hinweg Maßnahmen ergreifen, die das Risiko einer Bodenerosion oder die Beeinträchtigung einzelner Arten verringern. Gut zu wissen: Bodenerosion könnte erfolgen, weil von großen Modulflächen Niederschlagswasser ablaufe. Sie sei naturgemäß an Hängen und bei bindigen Böden mit geringer Versickerungsrate relevant, wenn es dort stark regne.


Vorteile von Solarparks


In einer zersiedelten und intensiv genutzten Kulturlandschaft böten Freiflächenanlagen im Vergleich zu anderen Flächennutzungen folgende Vorteile:

  • ökologische Aufwertung der Freifläche
  • Synergieeffekte zwischen Anlage und Naturschutz
  • Verhinderung von Bodenerosion, Nitratauswaschung sowie Euthrophierung von
  • Gewässern
  • Stärkung der Rolle des Bodens als Filter
  • Niederschlagswasser kann zur Grundwasserneubildung breitflächig versickern
  • Gewässerschutz
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Das sind die 6 Kriterien zur naturverträglichen Planung einer PV-Freiflächenanlage

Kriterium 1 zur naturverträglichen Planung eines Solarparks: die Standortwahl

Die standortbezogenen Anforderungen seitens des Natur- und Landschaftsschutzes sollten beim Planen des Solarparks frühzeitig berücksichtigt werden, raten NABU und BSW Solar. Flächen mit hoher Vorbelastung und geringer naturschutzfachlicher Bedeutung seien demnach zu bevorzugen. Besonders eigneten sich für Solarparks Flächen nahe Verkehrsstraßen, Halden, Konversionsflächen mit hohem Versiegelungs- oder Kontaminationsgrad, Brachen sowie bislang intensiv von der Landwirtschaft bewirtschaftete Flächen.


So ließen sich insbesondere die ökologischen Werte von Flächen auf ehemaligen Militär- oder Industriegeländen verbessern, da der Boden sich hier regenerieren könne weitere Verunreinigungen des Grundwassers ausblieben. Außerdem könne das Errichten eines Solarparks die natürlicherweise zunehmende Verbuschung stoppen, was dazu beitrüge, dass Lebensräume für bodenbrütende Vögel und Offenlandhabitate für Flora und Fauna erhalten würden. Insbesondere in Landschaftsgebieten mit hohem Wert für den Biotopverbund müsse der Solarpark als Rückzugsraum bestimmter bedrohter Arten erhalten und daher konzeptionell eingebunden werden. Das Zerschneiden der Landschaft sollte vermieden werden. Beim Aufstellen des Bebauungsplanes sei die bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung abzuarbeiten (Umweltprüfung).


Ungeeignete Standorte für Freiflächenanlagen


NABU und BSW Solar seien sich einig darin, dass in den folgenden Gebieten kein Solarpark errichtet werden sollte:

  • Feuchtgebiete mit internationaler Bedeutung (Ramsar-Gebiete),
  • Naturschutzgebiete,
  • Nationalparks,
  • Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten (BSR)
  • gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG.

Ausnahmen: Naturparks, Landschaftsschutzgebiete und Entwicklungszonen von Biosphärenreservaten, vorausgesetzt, sie stehen dem Schutzziel nicht entgegen.
NABU und BSW Solar würden darüber hinaus darin übereinstimmen, dass in Gebieten des europäischen Natura-2000-Netzwerks, bestehend aus EU-Vogelschutz- und FFH-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat), PV-FFA weitestgehend unterbleiben sollten.


Hintergrund: FFH-Flächen würden dem Schutz einzelner europäischer Tier- und Pflanzenarten sowie seltener Lebensräume (FFH-Lebensraumtypen) dienen. Sie seien Teil des Natura-2000-Netzwerks und oft recht klein. Aus Naturschutzsicht sollten sie Ausschlussgebiete sein, da die Flächenbeanspruchung von Solarparks dem Erhalt geschützter Habitate und ihrem Schutzzweck entgegenstehen könne.


Dasselbe gelte laut NABU und BSW Solar für EU-Vogelschutzgebiete (SPA: Special Protection Area). Befinde sich der Standort des Solarparks in einem ausgewiesenen SPA oder einem sogenannten faktischen Vogelschutzgebiet (IBA: Important Bird Area) sei eine Verträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Schutzziele (wertgebende Arten), der Erfordernisse der gebietsspezifischen Erhaltungsziele und der allgemeinen Vorgaben der EU-Vogelschutzrichtlinie vorzunehmen. Sollten im Ergebnis der Prüfung Schutzzweck und Erhaltungsziele von einer Anlagenplanung nicht beeinträchtigt werden oder davon gar profitieren, könne demnach eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.


Auch ökologisch hochwertige Flächen ohne einen solchen offiziellen Schutzstatus, wohl aber mit schützenswerten Artvorkommen, die von der Errichtung eines Solarparks im Sinne der Verbotstatbestände des Bundesnaturschutzgesetzes beeinträchtigt sein könnten, sollten laut NABU und BSW Solar möglichst nicht mit Solarparks bestückt werden. Das heiße, dass Standorte mit seltener Ackerwildkraut-Flora möglichst unbebaut bleiben sollten.


Beteiligung lokaler Player mit Sachkenntnis


Es sei ratsam, örtliche Naturschutzverbände schon früh in die Planung einzubeziehen und ihre Kenntnisse und Hinweise zu berücksichtigen. Ihr Sachverstand könne maßgeblich dazu beitragen, das Solarpark-Projekt dauerhaft naturverträglich zu gestalten und gleichzeitig die lokale Akzeptanz dafür zu steigern. Letzteres gelänge zum Beispiel auch mit einer freiwilligen, frühzeitigen und engen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Vorstellung von Konzepten zur Kombination von Naturschutz, Klimaschutz und ökologischer Stromgewinnung, sowie Möglichkeiten der Beteiligung von Bürgern am Betrieb der Anlage.

Kriterium 2 zur naturverträglichen Planung eines Solarparks: die Planung und Ausgestaltung

Das zentrale Prüfinstrument der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen (§§ 13 ff. BNatSchG) schreibe vor, dass vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen seien (§ 15 Abs. 1 S. 1 BNatSchG). Daher sei das Senken der jeweiligen schutzgut- und maßnahmenspezifischen Auswirkungen wichtig schreiben NABU uns Solar BSW. So könne die Gestaltung der Anlagen zu einer verbesserten Naturverträglichkeit führen (qualitativ hochwertiges und kontrolliertes Flächenmanagement).


Beim Aufbau großflächiger Anlagen sei, sofern dies nicht bereits gesetzlich geregelt worden sei, darauf zu achten, dass Querungsmöglichkeiten für Großsäuger vorgesehen und so breit gestaltet würden, dass die Tiere sie annähmen (b > 30 m pro 1 Kilometer Länge) und die Korridore nicht direkt an einer Straße oder einem Schienenweg endeten.


Der Solarpark sollte inklusive aller Gebäudeteile nicht mehr als 5 Prozent der Freifläche versiegeln. Wobei gegebenenfalls vorgenommene Entsiegelungen verrechnet werden könnten. Unter den Solarmodulen sei extensiver Bewuchs von Spontanvegetation oder heimischen standortgerechten Arten und deren Pflege zu planen.


Die Modulreihen sollten so installiert werden, dass Niederschläge ausreichend versickern könnten. Dies lasse sich beispielsweise mit

  • einer begrenzten Tiefe der Modulreihen (maximal 6,5 Meter),
  • größeren Abständen zwischen den Modulreihen,
  • breiten Montagefugen zwischen den Modulen
  • oder einem Regenwasserabfluss erzielen.

Wichtig: Die Niederschläge sollten generell in der Fläche verbleiben – mitunter böte sich das Anlegen eines Feuchtbiotops an. Für nachgeführte Anlagen würden die zuvor genannten Einschränkungen der Wasserversorgung entfallen.

Naturverträgliche Einzäunung und Gestaltung von Solarparks


Sinnvollerweise sei ein Solarpark so einzuzäunen, dass der Zaun nicht zur Barriere für Kleinsäuger und Amphibien werde. Dies sei mit einem entsprechenden Bodenabstand des Zaunes von 20 Zentimetern (cm) oder ausreichenden Maschengrößen im Zaun im bodennahen Bereich verhinderbar. Im bodennahen Bereich dürfe kein Maschendrahtzaun zum Einsatz kommen.


Außerhalb des Zauns um die die Anlage herum könnte je nach Standort ein etwa 3 m breiter Grünstreifen mit naturnah gestalteten, einheimischen Hecken als Biotop und Sichtschutz dienen, falls dort nicht geschützte Tierarten wie die Feldlerche eigene Anforderungen stellten.


Zauneidechse, Steinschmätzer, Kreuzkröte und diverse Insekten besiedeln den Solarpark gerne, wenn die Anlage im Mittelbereich offene Inseln aufweise und neben Hecken auch Steinhaufen, Rohbodenstellen, Totholz oder im Einzelfall Kleingewässer vorhanden seien.


Laut Studien hätten sich die Randbereiche von Freiflächenanlagen für einzelne Arten als wertvoller Lebensraum erwiesen, insbesondere als sogenannte Sitzwarten.


Pflanzungen und Aussaaten sollten ausschließlich mit zertifiziertem Pflanzgut einheimischer Kräuter, Stauden, Sträucher und Bäume erfolgen, raten NABU und BSW Solar.

Kriterium 3 zur naturverträglichen Planung eines Solarparks: die Errichtung

Festgeschrieben in der Bauleitplanung gebe es laut NABU und BSW Solar auch beim Aufbau eines Solarparks Wege, um zu starke Eingriffe in die Natur und Landschaft zu verhindern. Dazu gehörten unter anderem:

  • Mindestabstände von Lagerplätzen zu bestehenden Gewässern,
  • Separate Lagerung von Bodenaushub und Mutterboden,
  • Minimierung der Versiegelung,
  • Abgrenzung sensibler Bereiche

Städtebauliche Verträge oder Nebenbestimmungen der Baugenehmigung würden die naturschutzfachlichen Aspekte absichern. Wobei der Ist-Zustand im Umweltbericht oder Bebauungsplan berücksichtigt werde. Andernfalls sollte vor Baubeginn des Solarparks der Null-Zustand erfasst werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme könne auf der Fläche eine heimische, standort- und bodenangepasste Ansaat mit Mahdgut beziehungsweise regionalem Saatgut erfolgen, um einen artenreichen Lebensraum zu schaffen.


Bisher stark beanspruchte Böden würden über die übliche Betriebsdauer eines Solarparks von 20 bis 30 Jahren von Bodenbearbeitung, Düngung, Einsatz von Herbiziden oder Pestiziden entlastet werden.

Kriterium 4 zur naturverträglichen Planung eines Solarparks: der Netzanschluss

Um extra Beeinträchtigungen der Natur und des Landschaftsbildes zu vermeiden, raten NABU und BSW Solar dazu, dass Solaranlagen anstatt über gegebenenfalls neu zu errichtende Freileitungen via Erdkabel an die vorgesehene Spannungsebene oder den dazugehörigen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen würden. Vorausgesetzt, das rechne sich.

Kriterium 5 zur naturverträglichen Planung eines Solarparks: der Betrieb

Die Freifläche sollte unter Berücksichtigung der Verschattungsfreiheit extensiv mit Beweidung oder Mahd gepflegt werden. Je nach Vegetation könnten bis zu zwei Mahden sinnvoll sein. Die erste Mahd sei zum Ende des Frühsommers ratsam.

So könnten Pflanzen Fruchtstände ausbilden und sich vermehren. Außerdem ließe sich damit der Lebensraum von Insekten erhalten. Vor Juni sollte eine Mahd nur vor den Solarmodulen unter Verschattungsgesichtspunkten erfolgen. Das Mahdgut lasse sich sinnvollerweise stofflich oder energetisch nutzen. Der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sei bereits im Bauleitverfahren auszuschließen und über einen städtebaulichen Vertrag abzusichern. Zum Reinigen der Solarmodule sei auf chemische Mittel zu verzichten, so dass die Versickerung schadlos bleibe.

Aus dem Verzicht auf Pestizide, Herbizide und mineralischem Dünger resultiere der entscheidende naturschutzfachliche Wert von Solarparks, betonen NABU und BSW Solar.

Die Entwicklung des Naturhaushalts auf der Freifläche sollte mit einem geeigneten betriebsbegleitenden Langzeit-Monitoring regelmäßig dokumentiert werden.

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Kriterium 6 zur naturverträglichen Planung eines Solarparks: der Rückbau

Schon beim Aufstellen des Bebauungsplanes sollte klargemacht werden, wie die Nachnutzung der Freifläche aussehen könnte. Sie sollte sich an der vorherigen oder einer naturschutzfachlich optimierten Nachnutzung orientieren, die die Flora und Fauna nicht nachhaltig schädige und eine Nachnutzung der Fläche trotz Grünlandumbruchsverbots erlaube.

Die Regelungen zum Rückbau eines Solarparks sollten bereits im Genehmigungsverfahren bestimmt werden. Dabei seien auch die zum Projektbeginn geschaffenen Ausgleichsmaßnahmen zu berücksichtigen. Wichtig sei zudem, dass aus den Regelungen keine frühzeitigen Kosten für Rückbaubürgschaften resultierten.

Die wesentlichen Baustoffe von Solarparks seien sehr langlebig – ausgelegt auf eine Lebenszeit von mehr als 20 Jahren. Nach Ende der Nutzung könne ein kompletter Rückbau des Solarparks samt Kabeln und Fundamenten schnell und einfach realisiert werden.

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