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Großbatteriespeicher spielen eine zentrale Rolle in der Energiewende. In diesem Artikel erfahren Sie detailliert, wie Sie ein Batteriespeicherprojekt auf Ihrer Fläche entwickeln können, von der Planung bis zur Umsetzung, und wie Sie damit aktiv zur Energiewende beitragen.

Große Batteriespeicher sind für das Gelingen der Energiewende unerlässlich. Doch die Anlagen brauchen Platz. Wenn Sie als Eigentümer:in von freien Flächen, insbesondere landwirtschaftlichen Grundstücken, auf der Suche nach einem extra Einkommen sind, sollten Sie hier weiterlesen. Denn wenn Sie Ihre Freifläche für ein Großbatteriespeicherprojekt zur Verfügung stellen, sei es mit einem Flächenverkauf oder einer Flächenverpachtung, schaffen Sie sich ein Einkommen: den einmaligen Verkaufspreis oder die langfristigen Pachtzinsen. Wir erklären Ihnen hier, wie sich so ein Großbatteriespeicherprojekt auf Ihrer Fläche entwickelt – Schritt für Schritt. Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. 

3 gute Gründe für Großbatteriespeicheranlagen

An großen Batteriespeicheranlagen führt kein Weg vorbei: Für die Energiewende sind sie ein Muss. Das sind die drei wichtigsten Gründe, warum:

  1. Große Batteriespeicher stabilisieren die Stromnetze

Batteriespeichersysteme arbeiten netzdienlich. Sie tragen dazu bei, dass mehr erneuerbarer Strom verteilt wird. Mit ihrem Einsatz lassen sich pro Jahr Verteilungskosten in Milliardenhöhe sparen (Stichwort: Redispatch). 

  1. Große Batteriespeicher machen erneuerbaren Strom rund um die Uhr nutzbar

Große Batteriespeichersysteme machen den Strommarkt flexibel. Dank ihres Einsatzes lässt sich erneuerbarer Strom in Zeiten mit viel Sonneneinstrahlung und Wind günstig speichern und dann bei Dunkelheit oder Flaute wieder zurück ins Netz einspeisen. Das trägt zum Ausbau der Erneuerbaren bei.

  1. Große Batteriespeichersysteme beschleunigen die Energiewende  

Nach dem Jahr 2030 will Deutschland keinen Strom mehr aus fossiler Kohle erzeugen. Dann sollen nur noch Gaskraftwerke als konventionelle Kraftwerke laufen. Damit das gelingt, ist zeitnah eine neue flexible Erzeugungsleistung nötig. Große Batteriespeicher können diese Leistung schon heute günstig und rasch zur Verfügung stellen – und diese Aufgabe bis zum Jahr 2035 großteils übernehmen.

Großbatteriespeicher-Projekte: 3 Möglichkeiten zur Umsetzung und zum Netzanschluss

Große Batteriespeicher-Anlagen können als eigenständige Systeme oder in Kombi mit erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen errichtet werden. Das heißt:

  • Stand-alone-Batteriespeicher: Entweder errichten Sie nur die Großbatteriespeicheranlage auf Ihrer Fläche – also ohne eine direkte Verbindung zu einer erneuerbaren Energieerzeugungsanlage.
  • Oder Sie kombinieren eine große Photovoltaik-Anlage (auch PV-Freiflächenanlage (FFA) oder Solarpark genannt) beziehungsweise eine Windenergieanlage (WEA, auch Windkraftanlage (WKA) oder Windpark genannt) mit dem Batteriespeicher auf einer Fläche. Dabei gibt es some text
    • zum einen die Möglichkeit, dass sich die Solar- oder Windenergieanlage einen Netzanschluss mit dem Batteriespeicher teilen (sogenannte hybride Co-Location
    • und zum anderen die Möglichkeit, dass beide jeweils einen eigenen Netzanschluss haben (sogenannte Co-Location).

Co-Location-Batteriespeicheranlagen dienen der Optimierung der Einspeisung des erzeugten Stroms, beispielsweise mit zeitversetzter Einspeisung. Wichtig: Diese Anlagen können im Rahmen der EEG-Innovationsausschreibung gefördert werden. Für hybride Co-Location-Anlagen und Stand-alone-Anlagen gibt es dagegen keine EEG-Förderung.

Welche dieser Anlagen-Konfigurationen für ein Großbatteriespeicher-Projekt in Frage kommt, hängt von Faktoren wie Standort, Geschäftsmodell, Fördermöglichkeiten und gewünschter Flexibilität ab.

Großbatteriespeicher-Projekte: Eignet sich Ihre Fläche dafür?

Als Standort für ein Großbatteriespeicher-Projekt eignen sich bereits recht kleine Flächen ab 0,5 Hektar (ha). Das können zum Beispiel von Ihnen nicht genutzte Acker- und Grünlandflächen sein. Bevorzugt werden Flächen, die sich in der Nähe zu Umspannwerken mit 110 Kilovolt (kV) befinden. Die Flächen können zur Pacht oder zum Kauf angeboten werden. Übliche Pachtzeiten liegen zwischen 15 und 30 Jahren.

Für große Batteriespeicher-Anlagen in Kombi mit einem Solarpark eignen sich Flächen ab etwa 5 ha. Das können Acker-, EEG-, Grün- und Konversionsflächen sein. 

So profitieren Sie als Flächeneigentümer:in von Großbatteriespeicherprojekten

Als Eigentümer:in von Flächen, die sich als Standort für Großbatteriespeichersysteme eignen, profitieren Sie mehrfach, wenn Sie diese zur Verfügung stellen: 

Mit dem Verpachten Ihrer Fläche generieren Sie langfristig Pachteinnahmen über eine derzeit übliche Pachtvertragslaufzeit von 15 bis 30 Jahren. 

Wichtig: Gerade als Landwirt:in werden Sie daran zu schätzen wissen, dass es sich bei diesem Pachtzins um ein sicheres, weil von Wetter und Klima unabhängiges Mindesteinkommen handelt. Sie müssen kein finanzielles Risiko fürchten. Zudem können Sie sich mit der Grünpflege der Standortfläche ein weiteres Einkommen verschaffen. 

Auch wichtig ist: Nach Ablauf der Pachtzeit baut die Pächterin oder der Pächter die Anlage vollständig zurück – das wird über eine Rückbauabsicherung gewährleistet. 

Indem Sie Ihre Flächen für die Errichtung von Batteriespeicherspeicher-Projekten verfügbar machen, diversifizieren und stabilisieren Sie als Landwirt:in und Flächeneigentümer:in Ihr Einkommen.

Großbatteriespeicher-Projekte auf eigene Faust verwirklichen: ja oder nein?

Ein Großbatteriespeicher-Projekt kostet viel Geld, auch wenn die Kosten in den vergangenen Jahren spürbar gesunken sind und – ähnlich wie PV-Module – mit Sicherheit weiter sinken werden. 

Was kostet ein Großbatteriespeicher-Projekt?

Sie müssen aktuell mit Investitionskosten zwischen 200 und 400 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität rechnen. Für ein Speichersystem mit einer Speicherkapazität von einer Megawattstunde (MWh) ergibt sich demnach ein Preis zwischen 200.000 und 400.000 Euro. 

Neben diesen bezifferten Investitionskosten fallen bei einem Großbatteriespeicher auch noch laufende Betriebskosten an – für die Wartung und Instandhaltung, für Versicherungen, für das Personal, das Betrieb und Überwachung übernimmt. Die laufenden Betriebskosten liegen jährlich bei etwa einem bis zwei Prozent der einmaligen Investitionskosten.

Eine solche Investition ist für viele landwirtschaftliche Betriebe nicht auf eigene Faust finanzierbar. Vielmehr ist deshalb das nahezu risikofreie Pachtmodell, also das Verpachten von Flächen für Großbatteriespeicherprojekte, beliebt. Dabei übernehmen die Projektentwickler:innen den Großteil der Arbeit und das Risiko. Als Flächeneigentümer:in verhandeln Sie lediglich den Pachtvertrag. Schauen Sie selbst!

Alle Schritte zum Großbatteriespeicherprojekt auf Ihrer Fläche im Überblick

Von der Idee, ein Großbatteriespeicherprojekt auf Ihrer freien Fläche zu verwirklichen bis zu dem Punkt, wo die großen Batteriespeicher Strom speichern, sind es mehrere Schritte. Da keine Fläche der anderen gleicht, ist so ein Projekt immer passgenau auf Ihre Fläche zugeschnitten. Dennoch gibt es 5 wesentliche Schritte der Projektentwicklung von Großbatteriespeichern, die in jedem Fall zu absolvieren sind. Diese lernen Sie im Folgenden nacheinander kennen – zunächst überblicksweise, dann ausführlich.

  1. Analysieren des Standortes und Vorplanungsome text
    1. Flächen identifizieren und bewerten: Für Batteriegroßspeicher-Projekte eignen sich Flächen ab 0,5 Hektar (ha), vorzugsweise in der Nähe von 110-Kilovolt(kV)- Umspannwerken.
    2. Flächen sichern: Dazu werden Pachtverträge oder Kaufverträge mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern abgeschlossen.
    3. Netzanschlussanfrage stellen: Die oder der zuständige Netzbetreiber:in wird kontaktiert und wegen des Netzanschlusses angefragt.
    4. Technik vorplanen: Es erfolgt eine erste Auslegung (Dimensionierung) des großen Batteriespeichersystems.
    5. Projekt vorstellen: Das geplante Großbatteriespeicher-Projekt wird der Standortgemeinde präsentiert.

  1. Genehmigungen planen und beantragensome text
    1. Abstimmen mit den Behörden: Um den Bauantrag für das Großbatteriespeicher-Projekt zu stellen, muss dieser gemeinsam mit der Standortgemeinde und dem Landkreis vorbereitet werden.
    2. Baurecht schaffen: Das Genehmigungsverfahren wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit und relevanter Behörden eingeleitet.
    3. Netzanschlussplanung: Die künftige Netzanbindung der großen Batteriespeicher und die Trassenführung zum Netzanschluss wird detailliert geplant.

  1. Projekttechnik planen und Finanzierung sichernsome text
    1. Anlage detailliert planen: Die Pläne für die Technik der Großbatteriespeicheranlage werden detailliert ausgearbeitet. 
    2. Technische Komponenten auswählen: Es wird festgelegt, welche konkreten technischen Komponenten zum Einsatz kommen: Batterietechnologie, Wechselrichter, Kühlsysteme und andere.
    3. Finanzierung sicherstellen: Die Finanzierung des Vorhabens wird geplant und sichergestellt. 
    4. Konzept für künftige Stromvermarktung entwickeln: Es wird eine Strategie zur künftigen Vermarktung des gespeicherten Stroms aufgestellt.

  1. Umsetzung des Großbatteriespeicher-Projektssome text
    1. Komponenten beschaffen: Die technischen Komponenten für die Batteriespeicheranlage werden gekauft. Das rechtzeitige Heranschaffen aller benötigten Komponenten wird logistisch geplant und organisiert.
    2. Anlage aufbauen: Das große Batteriespeichersystems samt aller Nebenanlagen wird errichtet.
    3. Netzanschluss einrichten: Der große Batteriespeicher wird mit dem Stromnetz verbunden. 
    4. Anlage in Betrieb nehmen: Der Batteriespeicher geht in den Testbetrieb und das System wird final aktiviert.

  1. Regulärer Betrieb des Großbatteriespeicherssome text
    1. Die Anlage in Regelbetrieb betreiben: Die kommerzielle Nutzung der Großbatteriespeicher-Anlage startet und der gespeicherte Strom wird vermarktet.
    2. Regelmäßige Wartung und Instandhaltung: Der Betrieb der Anlage wird kontinuierlich überwacht und die Anlagentechnik regelmäßig gepflegt, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt. 

Damit kennen Sie die wesentlichen 5 Schritte der Projektentwicklung einer Großbatteriespeicheranlage auf Ihrer Fläche. Sie sehen: Als Eigentümer:in der Standortfläche kommen Sie direkt am Anfang ins Spiel – beim Abschluss eines Kaufvertrags oder Pachtvertrags zwischen Ihnen als Flächenverkäufer:in oder Flächenverpächter:in und den Projektakteurinnen und -akteuren. 

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Wichtige Schritte der Projektentwicklung von Großbatteriespeichern ausführlich erklärt

Nachfolgend beschreiben wir die wichtigsten Schritte der Entwicklung von Großbatteriespeicherprojekten ausführlich und beleuchten insbesondere die Zeitpunkte, wo Sie als Flächen besitzende:r Landwirt:in aktiv am Projektfortschritt beteiligt sind:

Schritt 1: Standort analysieren und Vorplanung

Die Projektentwicklung startet mit einer sorgfältigen Analyse des künftigen Standortes der Batteriespeicheranlage. Dazu werden als Standort geeignete Flächen von mindestens 0,5 ha Flächenmaß identifiziert, die idealerweise nahe einem 110-kV-Umspannwerk liegen. Solche Standorte sind deshalb besonders gefragt, weil die Nähe zur Strominfrastruktur die Netzstabilität verbessert und die Anbindungskosten reduziert.

Als Landwirt:in mit Flächenbesitz müssen Sie sich fragen: Haben Sie ein passendes Grundstück? Falls ja, bietet sich Ihnen hier eine Gelegenheit, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und Ihre Fläche sinnvoll und ertragsbringend zu nutzen.

  • Schritt: Flächensicherung

Schon in diesem ersten Schritt sichern sich die Projektentwickler:innen die benötigten Flächen. Dazu schließen sie Pacht- oder Kaufverträge mit Ihnen als Grundstückseigentümer:in ab. Diese Verträge bilden die Grundlage für die Nutzung Ihrer Fläche und den Bau eines Großbatteriespeichers. Mehr zu Pachtverträgen erfahren Sie in unseren folgenden Blogartikeln: 

Für Sie als Flächenbesitzer:in ist dieser Teilschritt der Startpunkt Ihrer Beteiligung am Projekt. Mit dem Bereitstellen Ihrer Fläche können Sie zu einem aktiven Teil desselben werden und dabei wirtschaftliche Vorteile genießen.

  • Netzanschlussanfrage stellen

Eine der entscheidenden Aufgaben zu Beginn der Projektentwicklung Großbatteriespeicher ist die Netzanschlussanfrage, die an die oder den zuständigen Netzbetreiber:in gerichtet werden muss. Das Projektteam prüft, ob ein Batteriespeicher auf dem geplanten Standort an das Stromnetz angeschlossen werden kann und klärt die Einzelheiten zur Anschlusskapazität und zu den Anschlusskosten.

  • Technische Vorplanung

Auch diese Fragen müssen zu Beginn der Projektentwicklung beantwortet werden: Welche Speicherkapazität ist für den Batteriegroßspeicher an diesem Standort optimal? Wie lassen sich das Batteriesystem und gegebenenfalls ein Solarpark kombinieren? 

  • Projektvorstellung in der Standortgemeinde

Da Großprojekte wie Batteriespeicher eine breite Akzeptanz seitens der nahe wohnenden Bevölkerung benötigen, präsentieren die Entwickler:innen das Projekt den lokalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern sowie der Standortgemeinde.

Ihre Rolle als Flächeneigentümer:in dabei ist wichtig: Denn, wenn Sie Ihre Fläche zur Verfügung stellen, kann Ihre Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Gemeinde einen wichtigen Beitrag zur Projektakzeptanz leisten.

Schritt 2: Genehmigungsplanung

Die Genehmigungsplanung umfasst die behördliche Abstimmung und die Einleitung des Bauantrags. Dazu arbeitet das Projektteam mit der Standortgemeinde und den zuständigen Behörden zusammen. In diesem Schritt wird die Öffentlichkeit beteiligt, um Anwohner:innen über das Vorhaben in ihrer Nähe zu informieren und etwaige Bedenken auszuräumen.

Wichtig: Mit einer sogenannten Bauvoranfrage lassen sich etwaige Probleme, die das Großbatteriespeicherprojekt machen könnte, frühzeitig erkennen und die spätere Genehmigung beschleunigen.

  • Netzanschlussplanung

Bei diesem zweiten Schritt ist insbesondere die detaillierte Planung des Netzanschlusses und der Trassenführung wichtig. Denn damit wird sichergestellt, dass die große Batteriespeicheranlage bestmöglich in das bestehende Stromnetz integriert werden kann.

Schritt 3: Die technische Projektplanung und Finanzierung

In dieser Projektphase wird die technische Ausführung der Großbatteriespeicheranlage detailliert geplant. Zudem muss ihre Finanzierung gesichert werden. Die Projektentwickler:innen wählen zu diesem Zeitpunkt auch die passenden technischen Komponenten aus, darunter die Batterietechnologie, Wechselrichter und Kühlsysteme. Außerdem entwickeln sie ein Stromvermarktungskonzept, das den gespeicherten Strom wirtschaftlich sinnvoll einsetzt.

Schritt 4: Bau des Großbatteriespeichers am Standort

Sobald alle Genehmigungen eingeholt und die Anlagenkomponenten am Standort eingetroffen sind, beginnt der Bau des großen Batteriespeichers. Das Projektteam baut das Speichersystem auf und bereitet alles für dessen Netzanschluss und Inbetriebnahme vor.

Schritt 5: Betrieb der Großbatteriespeicher-Anlage

Nach der erfolgreichen Inbetriebnahme des Batteriegroßspeichers geht dieser in den Regelbetrieb. Der Batteriespeicher wird kommerziell genutzt, der gespeicherte Strom entsprechend vermarktet. Eine laufende Wartung und Instandhaltung des Systems stellen sicher, dass die Anlage dauerhaft effizient arbeitet.

Das sind erforderliche Genehmigungen bei Großbatteriespeicherprojekten

Für die Errichtung eines Großbatteriespeichers sind üblicherweise mehrere Genehmigungen erforderlich, darunter diese:

Baurechtliche Genehmigungen:

  • Bauantrag: Bei der zuständigen Behörde muss ein formeller Bauantrag eingereicht werden.
  • Baugenehmigung: Nach Prüfung des Bauantrags erteilt die Behörde eine Baugenehmigung.

Planungsrechtliche Genehmigungen:

  • Flächennutzungsplan: Gegebenenfalls ist für das Großbatteriespeicher-Projekt der Flächennutzungsplan zu ändern.
  • Bebauungsplan: Gegebenenfalls muss ein Bebauungsplan erstellt oder ein bereits bestehender angepasst werden.

Umweltrechtliche Genehmigungen:

  • Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Je nach Größe und Standort des Großbatteriespeicher-Projekts kann eine UVP erforderlich sein.
  • Naturschutzrechtliche Genehmigung: Je nach Standort sind auch eine Projektprüfung und -genehmigung seitens des Natur- und Artenschutzrechts erforderlich.

Energiewirtschaftliche Genehmigungen:

  • Netzanschlussgenehmigung: Es klang oben bereits an: Das Großbatteriespeicher-Projekt braucht zwingend eine Genehmigung für den Netzanschluss von der oder dem zuständigen Netzbetreiber:in.
  • Energierechtliche Zulassung: Zudem ist eine Genehmigung nach dem Energiewirtschaftsgesetz für den Betrieb des Speichers erforderlich.

Sicherheitstechnische Genehmigungen:

  • Brandschutzkonzept: Ein genehmigtes Brandschutzkonzept ist für den Betrieb einer großen Batteriespeicheranlage ebenfalls nötig.
  • Technische Sicherheitsprüfung: Außerdem ist nachzuweisen, dass bei dem Großbatteriespeicher-Projekt alle relevanten technischen Normen und Standards eingehalten worden sind.

Wichtig: Die konkreten Genehmigungsanforderungen können je nach Standort, Größe des Speichers und lokalen Bestimmungen variieren. Es ist ratsam, frühzeitig mit den zuständigen Behörden in Kontakt zu treten, um alle nötigen Genehmigungen zu erfragen und rechtzeitig zu beantragen.

Großbatteriespeicher-Projekt: Genehmigungsdauer – damit können Sie rechnen!

Der Genehmigungsprozess für einen Großbatteriespeicher kann je nach Projekt und Standort unterschiedlich lange dauern. Es gilt: Je komplexer das Projekt ist, desto länger dauert es in der Regel – denn dann sind meist auch viele Genehmigungen von unterschiedlichen Stellen einzuholen. Als zeitfressend haben sich in der Praxis insbesondere notwendige Änderungen von Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen erwiesen. Typische Zeitrahmen sind das:

  • 6 bis 12 Monate für den kompletten Genehmigungsprozess bei einfachen Batteriespeicher-Projekten
  • 12 bis 18 Monate bei größeren Projekten bei denen Planänderungen unumgänglich sind
  • Gut zu wissen: In Baden-Württemberg schreibt die Landesbauordnung (LBO) vor, dass über einen Bauantrag spätestens nach 2 Monaten entschieden werden muss.

Aktuelle Energiepolitik: Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) fordert derzeit eine Privilegierung von Großbatteriespeichern im Genehmigungsrecht, um die Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Dies könnte künftig zu kürzeren Genehmigungszeiten führen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Blogartikel „Solarenergiegebiet und Solarbeschleunigungsgebiet / Beschleunigungsgebiet – das müssen Sie wissen!“.

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Entdecken Sie, wie Deutschland plant, seine Batteriespeicherkapazität innerhalb der nächsten zwei Jahre zu verfünffachen, um die Energiewende voranzutreiben. Dieser Artikel erklärt die bedeutende Rolle großer Batteriespeicher in einem zunehmend erneuerbaren Energiemarkt und diskutiert die Chancen und Herausforderungen dieser entscheidenden Technologie.

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW Solar) teilte Anfang Oktober 2024 mit, dass es in den kommenden zwei Jahren zu einer Verfünffachung der derzeit installierten Kapazität großer Batteriespeicher in Deutschland kommen könnte. Dabei beruft sich der Branchenverband der deutschen Solarindustrie, der nach eigenen Angaben rund 1.000 Unternehmen entlang der gesamten solaren Wertschöpfungskette vertritt, auf eine Marktanalyse, die er beim Beratungsunternehmen Enervis in Auftrag gegeben hatte. Lesen Sie hier alles Wissenswerte zum aktuellen Stand des Speicher-Ausbaus in Deutschland und zu dessen künftiger Entwicklung.


Was sind große Batteriespeicher?

Wenn von großen Batteriespeichern die Rede ist, geht es um Energiespeichersysteme mit großer Speicherkapazität, die elektrische Energie (Elektrizität, Strom) speichern. Diese werden auch Batterie-Energiespeichersysteme (kurz: BESS) oder Batterie-Großspeicher genannt. Mit unserem Beitrag „Große Batteriespeicher: 10 Fragen & Antworten“ vermitteln wir Ihnen das Grundlagenwissen zu großen Batteriespeicher ausführlich – schauen Sie gerne mal rein!

Daher an dieser Stelle nur kurz die relevanten Eckdaten zu großen Batteriespeichern. Das Attribut „groß“ lässt sich an folgenden vier Merkmalen festmachen: 

  1. Die Speicherkapazität liegt typischerweise zwischen mehreren Megawattstunden (MWh) und Gigawattstunden (GWh). 
  2. Große Batteriespeicher arbeiten äußerst effizient – ihr Wirkungsgrad liegt in der Regel bei mehr als 90 Prozent. 
  3. Zudem punkten sie mit einer sehr kurzen Reaktionszeit: Ihre volle Leistung ist innerhalb von nur wenigen Sekunden verfügbar. 
  4. Die modulare Bauform, alternativ: containerweise Bauform, macht den Einsatz großer Batteriespeicher besonders flexibel. 


Warum sind große Batteriespeicher für die Energiewende unerlässlich?

In einer Kurzstudie untersuchte das Beratungsunternehmen Frontier Economics Ende vergangenen Jahres den „Wert von Großbatteriespeichern im deutschen Stromsystem“. In Auftrag gegeben hatten die Analyse die Unternehmen BayWa r.e. AG, ECO STOR GmbH, enspired GmbH, Fluence Energy GmbH und Kyon Energy Solutions GmbH. 

Die Studie bezeichnet große Batteriespeicher als „Chancentechnologie“, die „in den kommenden Jahren und Jahrzenten eine dynamische Entwicklung“ nehmen wird. Hinter dieser Entwicklung stehen demnach zwei wesentliche Treiber: zum einen die „stark fallenden Kosten“ für große Batteriespeicher und zum anderen die „stetig wachsenden Nachfrage nach Flexibilität im Stromsystem“. Spannend ist, dass die Studie zu dem Ergebnis kommt, dass sich Kosten und Zubau großer Batteriespeicher in Deutschland ähnlich dynamisch entwickeln könnten wie Photovoltaikanlagen in den vergangenen Jahren – jedoch anders als diese ohne eine Förderung. Den Leistungszuwachs an großen Batteriespeichern beziffert die Studie von aktuell 1,2 Gigawatt (GW)/1,4 GWh auf 15 GW/57 GWh im Jahr 2030 und auf 60 GW/271 GWh im Jahr 2050. 

Was bringen große Batteriespeicher?

Den Studienergebnissen zufolge rechnen sich große Batteriespeicher. Ihren volkswirtschaftlichen Nutzen beziffert die Kurzstudie auf mindestens zwölf Milliarden Euro. In der Studie heißt es dazu: Mit der „Verlagerung von Strom in Zeiten von Stromüberschuss in Zeiten mit einem Strommangel können große Batteriespeicher einen erheblichen volkswirtschaftlichen Nutzen generieren. Unsere Berechnungen zeigen, dass sich der Nutzen aus dem Day-Ahead-Großhandelsmarkt allein bis zum Jahr 2050 auf etwa zwölf Milliarden Euro beläuft und sich vor allem aus eingesparten Brennstoffkosten und CO2-Emissionen ergibt.“ 

Zusätzlichen volkswirtschaftlichen Nutzen würden große Batteriespeicher demnach mit 

  • dem Bereitstellen von Flexibilität im Intradaymarkt und in Systemdienstleistungsmärkten, 
  • der Reduktion von Netzengpassmanagementkosten,
  • der verbesserten Integration erneuerbarer Energien, 
  • den Folgeeffekten geringer Strompreise und Strompreisvolatilität 

bringen.

Darüber hinaus bewirken große Batteriespeicher komplexe Preiseffekte – die Studie verweist insbesondere auf die preissenkende Wirkung der Speicher: Die Analysten von Frontier Economics errechneten, dass große Batteriespeicher zwischen 2030 und 2050 

  • den Großhandelspreis in Deutschland im Schnitt um etwa 1 Euro pro MWh 
  • und den Preis für Verbraucher:innen von 2030 bis 2050 durchschnittlich um 1,1 Euro pro MWh senken.

Doch das ist noch längst nicht alles, was große Batteriespeicher bringen: Laut den Ergebnissen der Kurzstudie müssten in Deutschland bis zum Jahr 2030 neben 26 GW neuen Gaskraftwerken zusätzliche 9 GW an Gaskraftwerke errichtet werden, wenn Investitionen in große Batteriespeicher ausblieben, beispielsweise wegen regulatorischer Hindernisse oder mangelnder Investitionssicherheit. Solche zusätzlichen Gaskraftwerke würden den Großhandelspreis von 2030 bis 2050 im Schnitt demnach um 4 Euro pro MWh erhöhen.

Außerdem würden große Batteriespeicher künftig dazu beitragen, das Stromsystem flexibler zu machen. Denn sie sind dann eine der wenigen Technologien, die dem Strommarkt steuerbare Leistung zur Verfügung stellen können. Ihre hohe Reaktionsgeschwindigkeit mache es laut der Studie möglich, volle positive und negative Flexibilität auf dem Intradaymarkt anzubieten und so die Liquidität desselben zu stützen. Das wiederum helfe Markteilnehmerinnen und Marktteilnehmern, etwaige Prognosefehler auszugleichen und erneuerbare Energien effizienter in den Markt zu integrieren.

Die Studie schreibt großen Batteriespeichern zudem zu, dass sie jegliche Form von Netz- und Systemdienstleistungen anbieten könnten, darunter die Frequenzregelung, die aus Primärregelung, Sekundärregelung und Minutenreserve, Spannungsregelung, Schwarzstartfähigkeit, Netzengpassmanagement und Momentanreserve besteht. 

Und weil große Batteriespeicher modular gebaut, dezentral einsetzbar und steuerbar sind, ist ihre Größe (Leistung) skalierbar. Damit reduzieren sich Bauzeiten und Konstruktionsrisiken. Bei der Wahl geeigneter Standorte für große Batteriespeicher ist man deshalb weder auf topologische Standortbedingungen noch auf eine bestehende Gas- oder Wasserstoffinfrastruktur angewiesen. Große Batteriespeicher können vielmehr leistungsbedarfsgerecht sowie an verschiedenen Stellen an das Stromnetz angeschlossen werden. 

Was bringt Freiflächen-PV in Kombi mit großen Batteriespeichern?

Als Betreiber:in einer großen Photovoltaik-Freiflächenanlage lohnt es sich für Sie, den Solarpark mit großen Batteriespeichern zu kombinieren. Deshalb würde dies auch zunehmend gemacht, schreibt das Handelsblatt in seiner Onlineausgabe. Wegen der niedrigen Marktpreise im Stromgroßhandel während sonniger Mittagsstunden sei es demnach „lukrativ, den Strom zeitversetzt ins Netz einzuspeisen“. Dabei würden große Batteriespeicher helfen.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

BSW Solar sieht das Fünffache an derzeitiger Speicherkapazität in Planung

Auch für den Branchenverband BSW Solar ist der Ausbau solarer Speicherkapazitäten essenziell für das Gelingen der Energiewende in Deutschland

Um den Speicherausbau zu forcieren, fordert der Verband, der die Interessen der deutschen Solar- und Speicherwirtschaft vertritt, dass noch in der laufenden Legislaturperiode weitere Hürden für die Errichtung und den Betrieb von Speichern abgebaut werden.

Dabei geht der Branchenverband davon aus, dass in Zukunft – neben den hierzulande bislang schon mehr als 1,5 Millionen installierten Heim- und Gewerbespeichern – große Batteriespeicher für das Integrieren der Photovoltaik ins Stromsystem immer wichtiger werden. 

Als Treiber des Zubaus an großen Batteriespeichern nennt der Verband 

  1. die zunehmende Dynamik des Strommarktes und 
  2. den Preisunterschied zwischen niedrigen und höheren Börsenstrompreisen. 

Dem BSW Solar zufolge mache dieses Geschäftsmodell es möglich, dass große Batteriespeicher ohne extra Förderung günstigen Solarstrom aus Zeiten hoher Erzeugung in Zeiten hohen Strombedarfs verschieben.

Die bislang installierte Kapazität großer Batteriespeicher mit mehr als 1 MW Anschlussleistung von 1,8 GWh werde sich laut dem BSW Solar, der sich dabei auf Ergebnisse der jüngsten Marktrecherche beruft, bis zum Jahr 2026 um etwa 7 GWh an neuer Speicherkapazität erhöhen

Der BSW Solar verweist darauf, dass für die mit Unterstützung der Messe ees Europe durchgeführte Marktanalyse Speicherprojekte ausgewertet worden seien, die von Projektiererinnen und Projektierern im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vorangemeldet und in Medienberichten angekündigt worden wären. 

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Körnig, erklärte dazu, dass die preissenkende Einspeisung von immer mehr Solarstromleistung das immer günstigere Speichern von Strom zu einem interessanten Geschäftsmodell mache. Der Zubau großer Batteriespeicher werden Körnig zufolge dabei helfen, den schnellen Zubau an PV-Leistung besser ins Stromsystem zu integrieren.


So viele Batteriespeicher laufen in Deutschland derzeit

Dazu müssen Sie auch wissen, dass laut dem BSW Solar schon mehr als vier Fünftel (80 Prozent) der kleineren PV-Dachanlagen in Kombination mit Batteriespeichern installiert werden. 

Insgesamt waren demnach zum Ende des ersten Halbjahres 2024 in Deutschland 

  • 1,51 Millionen Heim-Batteriespeicher mit einer Kapazität von 13 GWh installiert. 
  • Hinzu kamen noch 1,1 GWh an gewerblicher Batteriespeicherkapazität 
  • und 1,8 GWh Kapazität an großen Batteriespeichern

In Summe waren zum Ende des ersten Halbjahres 2024 hierzulande damit knapp 16 GWh Speicherkapazität installiert.

Sowohl bei den Heim- und Gewerbespeichern als auch bei großen Batteriespeichern gebe es laut dem BSW-SOLAR-Geschäftsführer Körnig noch erhebliche Potenziale, die es zu heben gilt. Große Batteriespeicher sollten demnach als ideale systemische Ergänzung von Solar- und Windenergie schneller ausgebaut werden, um die Versorgung gleichmäßiger und noch zuverlässiger zu machen. Denn damit ließen sich Erzeugung und Verbrauch des Stroms besser in Einklang bringen und das Netz belastende Erzeugungsspitzen vermeiden. Ziel müsse es sein, Erzeugungsgipfel aus Solar- und Windkraftwerken mit flexiblen Verbrauchern, Batteriespeichern und Elektrolyseuren sinnvoll zu nutzen, anstatt die Anlagen lediglich abzuregeln.

Der Branchenverband fordert deshalb, dass die Politik die Rahmenbedingungen für Speicherbetreiber:innen so verbessern müsse, dass die hohe Investitionsbereitschaft auch wirklich zu einem starken Zubau der Speicherkapazitäten führe. Unverhältnismäßige Baukostenzuschüsse müssten demnach gesenkt und einheitlich sowie rechtssicher geregelt werden. Die vorübergehend vom Gesetzgeber verlängerte Befreiung von doppelten Netzentgelten für gespeicherten Strom müsse von der Bundesnetzagentur entfristet werden, um Planungssicherheit zu schaffen. Außerdem müsse die flexible Nutzung von Stromspeichern endlich praxistauglich gemacht werden. 

Ausbau boosten – mit baurechtlicher Privilegierung von Batteriespeichern

Als einen wichtigen Ausbau-Booster für große Batteriespeicher sieht der BSW Solar die für die anstehende Novelle des deutschen Baugesetzbuches (BauGB) vorgeschlagene baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Genehmigungsverfahren an, so wie es bei anderen Energiewendetechnologien und in der Energiewirtschaft längst üblich sei. Die Privilegierung würde demnach lange Planungs- und Genehmigungsprozesse für große Freiflächen-PV-Anlagen im Kraftwerksmaßstab und große Batteriespeicher beschleunigen. 

Carsten Körnig fordert, dass die Genehmigungsprozesse für ebenerdig errichtete Photovoltaik-, Solarthermie- und Speicherprojekte beschleunigt werden sollten, wie das bei anderen Energietechnologien bereits geplant oder der Fall ist. Große Batteriespeicher, Freiflächen-Solarthermie, Agri-PV-Solarparks sowie kleine PV-Freiflächenanlagen sollten daher ebenfalls gemäß §35 BauGB privilegiert werden, empfiehlt der Verband der deutschen Solarwirtschaft.

Der BSW Solar betont, dass sich insbesondere mit einem stärkeren Ausbau von Batteriespeichern die notwendigen Flexibilitäten im Strommarkt schaffen ließen. Insofern seien große Batteriespeicher von entscheidender Bedeutung für die Transformation des bestehenden zu einem von erneuerbaren Energien dominierten Stromsystem. „Für den notwendigen, aber noch zu geringen Ausbau von Großbatteriespeichern braucht es jetzt einen Ausbaubooster“, fordert Körnig. Groß-Batteriespeicher sollten daher ebenfalls nach § 35 BauGB baurechtlich privilegiert werden, so seine Forderung.

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Entdecken Sie, wie die novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) der EU die Planung und Genehmigung erneuerbarer Energien vereinfacht. Erfahren Sie mehr über die neuen Kategorien der Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete und wie diese Ihre Projekte beschleunigen können.

Mit der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) machte die Europäische Union (EU) zum Ende des Jahres 2023 europarechtliche Vorgaben, die die Planung für erneuerbare Energien mitsamt den entsprechenden Genehmigungsverfahren erleichtern und vereinheitlichen sollen. Dabei setzt die EU auf sogenannte Solarenergiegebiete und Solarbeschleunigungsgebiete beziehungsweise Beschleunigungsgebiete. Lesen Sie hier, was es damit auf sich hat: Wir erklären Ihnen hier die beiden Gebietskategorien und rücken sie in den energiepolitischen und energierechtlichen Rahmen der europäischen und deutschen Energiewende.

Um die Energiewende zu vollziehen, müssen wir zwei Dinge tun:

  1. Den Anteil fossiler Energieträger drastisch reduzieren und 
  2. den Weg für eine komplett klimaneutrale Energieversorgung ebnen

Der dazu nötige Ausbau erneuerbarer Energien, Netze und Speicher braucht jedoch politische und rechtliche Unterstützung – für Deutschland, das Teil der Europäischen Union ist, ist eine solche Unterstützung sowohl seitens der europäischen als auch der deutschen Politik und Gesetzgebung unumgänglich.  

Noch ist es vielerorts in Europa so, dass Projekte zum Ausbau der Erneuerbaren von den vielen und recht komplexen Regeln, die für 

  • die Standortwahl
  • die Genehmigungsverfahren 
  • und die Bewertung der Umweltauswirkungen 

gelten, behindert oder gar verhindert werden. Das bremst die Ausbaugeschwindigkeit der Erneuerbaren ab und damit die Energiewende aus. 

Daher zielte die EU mit der Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie darauf ab, die für erneuerbare Energien geltenden Genehmigungsverfahren in koordinierter und harmonisierter Weise in der gesamten EU zu vereinfachen und zu verkürzen, um die Klima- und Energieziele der EU auch erreichen zu können. 

  • So wurde eine Höchstdauer für Genehmigungsverfahren eingeführt
  • Zudem wurden die Verfahren einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gestrafft und vereinfacht. Umweltbezogene Aspekte sollen dafür schon stärker beim Ausweisen besonders geeigneter Gebiete (bei Solarenergien ist auch die Rede von Solarenergiegebieten) berücksichtigt werden: als sogenannte Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie. Das heißt: EE-Politik und Umweltpolitik werden stärker verzahnt, um Klimaschutzziele noch schneller zu erreichen. 

Das Konzept hinter dem Begriff „Beschleunigungsgebiet“ soll einen Katalysatoreffekt bringen – Grund genug, dass wir uns damit an dieser Stelle näher auseinandersetzen. Um das Konzept zu verstehen, klären wir vorab aber erst kurz den Begriff „Solarenergiegebiet“.

Was ist ein Solarenergiegebiet?

Ein sogenanntes Solarenergiegebiet ist ein extra ausgewiesenes Gebiet, das dazu dienen soll, Solarenergie nutzbar zu machen. Insofern handelt es sich bei einem Solarenergiegebiet um eine Flächenkategorie

Gut zu wissen: Auch wenn es dabei praktisch meist um großflächige Photovoltaik-Anlagen zur Gewinnung von Solarstrom aus Sonnenenergie geht, umfasst der Begriff theoretisch auch Solarthermie-Anlagen zur Gewinnung von Solarwärme aus Sonnenenergie. Entsprechende Flächen werden in der Regel von kommunaler oder regionaler Raumplanung als Standorte für Freiflächenanlagen (FFA), auch Solarparks genannt, bestimmt. Anders als kleinere private Solaranlagen handelt es sich hierbei um großangelegte Projekte, die in den Energieeinspeisungsplan der jeweiligen Standortregion eingebunden sind.

Die Flächennutzungspläne oder Bebauungspläne der Gemeinden definieren dabei, wo Solaranlagen errichtet werden dürfen. Als Solarenergiegebiete dienen oft ungenutzte oder landwirtschaftlich wenig wertvolle Flächen, die man zur nachhaltigen Energieerzeugung umwidmet.

Zum Errichten von Solarparks in Solarenergiegebieten müssen bestimmte Genehmigungen eingeholt werden. Dazu gehört häufig eine Umweltverträglichkeitsprüfung UVP. Damit soll sichergestellt werden, dass die Solarprojekte sich nicht negativ auf die Natur am Standort auswirken. Den rechtlichen Rahmen fürs Planen und Umsetzen der Projekte regeln vor allem 

  • das deutsche Baugesetzbuch (BauGB) 
  • und das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Wichtig: Mit dem Flächenstatus „Solarenergiegebiet“ sind hierzulande bestimmte Fördermechanismen verbunden, die im EEG verankert sind und die die Projekte wirtschaftlich attraktiv machen: So erhalten Betreiberinnen und Betreiber von Solarparks vom Staat eine für die Laufzeit von 20 Jahren garantierte Vergütung für den von ihnen eingespeisten Solarstrom (Einspeisevergütung).

Damit kennen Sie die Flächenkategorie „Solarenergiegebiet“. Wir können uns als Nächstes also dem Konzept zuwenden, das hinter dem Begriff „Beschleunigungsgebiet“ steckt: 

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Was ist ein Solarbeschleunigungsgebiet beziehungsweise Beschleunigungsgebiet?

Unter einem sogenannten Beschleunigungsgebiet versteht man ein Gebiet, in dem Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauprojekte, insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien, vereinfacht und beschleunigt werden. Das soll gelingen, indem bürokratische Hürden abgebaut und Genehmigungsverfahren verkürzt werden. Insofern ist die Gebietskategorie „Beschleunigungsgebiet“ ein Instrument, das prozessbeschleunigend wirkt wie ein Katalysator

In einem ausgewiesenen Beschleunigungsgebiet gelten demnach 

  • verkürzte Fristen 
  • und vereinfachte Verfahren 

für die Genehmigung von Projekten. Dies betrifft insbesondere aufwendige Umweltprüfungen nach EU-Recht und Einspruchsfristen

Definition „Beschleunigungsgebiet“ nach EU-Recht (EE-RL 2023)

Der europäische Gesetzgeber definiert die Gebietskategorie „Beschleunigungsgebiet für erneuerbare Energie“ in Artikel 2 Absatz 2 Nummer 9a der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EE-RL) 2023 so: 

Ein Beschleunigungsgebiet ist demnach „ein[…] bestimmte[r] Standort oder ein bestimmtes Gebiet an Land, auf See oder in Binnengewässern, der beziehungsweise das von einem EU-Mitgliedstaat als für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen besonders geeignet ausgewiesen wurde“.

Das heißt, dass sich die Beschleunigungsgebiete zwar besonders für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung von erneuerbarer Energie eignen, das Errichten und Betreiben solcher Anlagen aber auch auf den übrigen Flächen – vorbehaltlich nationaler Regelungen – weiterhin machbar sind.

Der Stiftung Umweltenergierecht zufolge sei dies schon deshalb notwendig, da nicht die Beschleunigungsgebiete, sondern die EE-Gebiete mit den EE-Ausbauzielen korrelierten. Auch außerhalb der Beschleunigungsgebiete müssten daher entsprechende Flächen beziehungsweise Standorte für den Ausbau der EE ausgewiesen beziehungsweise vorgehalten werden. Dies zumindest dann, so schreibt die Stiftung weiter, wenn sich die Beschleunigungsgebiete im Umfang nicht mit den EE-Gebieten deckten. Nach Artikel 15c Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 1 würden die Beschleunigungsgebiete demnach zwar eine „Untergruppe der in Artikel 15b Absatz 1 genannten Gebiete“ darstellen, was dafürsprechen könnte, dass sie ein „Weniger“ gegenüber den EE-Gebieten seien.

Die Stiftung Umweltenergierecht weist ausdrücklich darauf hin, dass der europäische Gesetzgeber mit dem Ausweisen von Beschleunigungsgebieten jedoch nicht darauf abziele, Erneuerbare-Energien-Anlagen überwiegend oder gar ausschließlich in solchen zu errichten. Damit unterscheide sich demnach die Intention der EU vom deutschen Konzept der Konzentrationszonenplanung beziehungsweise der Windenergiegebiete nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG). Eine Konzentrations- beziehungsweise Ausschlusswirkung gehe mit den Beschleunigungsgebieten nicht einher. Vielmehr seien die Erneuerbare-Energien-Ausbauziele ausdrücklich sowohl mit EE-Anlagen innerhalb als auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten zu erreichen. Deshalb enthalte die EE-RL 2023 auch Vorgaben für Projekte außerhalb von Beschleunigungsgebieten. 

Und so funktioniert die beschleunigte Genehmigung in Beschleunigungsgebieten

Liegt ein Solarenergieprojekt in einem ausgewiesenen Beschleunigungsgebiet für Solarenergie, seien bestimmte Prüfungen nicht durchzuführen, darunter

  • die UVP bei UVP-pflichtigen Vorhaben, 
  • die FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG
  • die artenschutzrechtlichen Prüfungen nach § 44 BNatSchG 
  • sowie die Prüfung wasserrechtlicher Bewirtschaftungsziele nach § 27 WHG.

Stattdessen prüfe die Genehmigungsbehörde laut den Rechtsexperten der GGSC, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Vorhaben höchstwahrscheinlich erhebliche unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen haben werde. 

  • Sei dies nicht der Fall, ordne die Genehmigungsbehörde, falls nötig, die dargelegten Maßnahmen im Zulassungsbescheid an. Ab einer bestimmten Anlagengröße gelte das auch für Durchgängigkeitsmaßnahmen für Großsäuger und kleinere Tierarten. 
  • Ergebe die Prüfung dagegen Anhaltspunkte für solche nachteiligen Umweltauswirkungen, ordne die Genehmigungsbehörde – zusätzlich – weitere Minderungs- und, soweit solche nicht verfügbar seien, Ausgleichsmaßnahmen an. Seien diese ebenfalls nicht verfügbar, werde eine Zahlungspflicht festgelegt.

Damit führten diese Umweltbelange nicht zu einem Versagen der Zulassung des einzelnen Vorhabens, erklären die Rechtsanwälte von GGSC weiter.

Auf einen Blick: Das Konzept der Beschleunigungsgebiete in der EE-RL 2023

Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren regeln vor allem die Artikel 15 bis 16f der EE-RL 2023

  • Artikel 15 (Verwaltungsverfahren) enthält eine Überprüfungspflicht der EU-Kommission hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen zur Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten beim Umsetzen der Genehmigungsverfahren nach EE-RL 2023. Die neuen Artikel 15b ff. etablieren das Konzept der Beschleunigungsgebiete. some text
    • Art. 15b und c normieren hierzu die Gebietsebene. Sie geben die Anforderungen vor, die beim Erfassen der hier EE-Gebiete bezeichneten Gebiete nach Art. 15b sowie beim Ausweisen der Beschleunigungsgebiete nach Art. 15c einzuhalten sind. 
  • Artikel 16a enthält die Erleichterungen im Genehmigungsverfahren für die jeweiligen Projekte in Beschleunigungsgebieten. 
  • Ergänzt wird dies von Regelungen für Standorte außerhalb der Beschleunigungsgebiete (Artikel 16b) sowie allgemeine Verfahrensvorgaben (Artikel 16). 
  • Artikel 15c Absatz 4 beschreibt die Anschlussregelung an Artikel 6 der EU-Notfall-Verordnung (VO) für EE-Anlagen.
  • Mit Artikel 15e schuf der europäische Gesetzgeber zudem eine eigene, an die Beschleunigungsgebiete angelehnte Regelung für Netz- und Speicherprojekte, die sich sowohl auf die Gebiets- als auch auf die Genehmigungsebene erstreckt. Demnach können die EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Infrastrukturgebiete für die Entwicklung von Netz- und Speicherprojekten ausweisen, die für die Integration erneuerbarer Energien in das Elektrizitätssystem erforderlich sind. Wichtig: Die Infrastrukturgebiete sind eine eigenständige Gebietskategorie neben den Beschleunigungsgebieten. Sie sollen diese unterstützen und ergänzen. Für Netz- und Speicherprojekte innerhalb dieser Gebiete können die EU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 15e Absatz 2 auf Genehmigungsebene Ausnahmen von gewissen Prüfpflichten des europäischen Umweltrechts (außer des Gewässerschutzes) vorsehen. Darüber hinaus enthält Artikel 15e auch eine Anschlussregelung an Artikel 6 EU-Notfall-VO für Netz- und Speicherprojekte.
  • Artikel 16c ist eine Sondervorschrift für die Genehmigungsverfahren von Repowering-Vorhaben. Ein Beschleunigungseffekt soll hier insbesondere mit der Anwendung des sogenannten Delta-Ansatzes erzielt werden. Demnach beschränken sich UVP, UVP-Vorprüfung und das neu einzuführende Screening im Sinne des Artikel 16a Absatz 4 für Projekte in Beschleunigungsgebieten auf diejenigen potenziellen Auswirkungen, die sich aus der Änderung oder Erweiterung gegenüber dem ursprünglichen Projekt ergeben. 
  • Artikel 16d normiert Vorgaben zum Genehmigungsverfahren für die Installation von Solarenergieanlagen, 
  • Artikel 16e für die Installation von Wärmepumpen insbesondere mit der Festlegung von Verfahrenshöchstfristen.
  • Artikel 15d sieht eine Öffentlichkeitsbeteiligung einerseits speziell bei der Ausweisung der Beschleunigungsgebiete und andererseits allgemein zur Förderung der öffentlichen Akzeptanz von EE-Projekten vor.
  • Schließlich schreibt Artikel 16f ein überragendes öffentliches Interesse fest.

Zwischenfazit

Politisch bedeutsam sind die beiden Gebietskategorien 

  • Solarenergiegebiet 
  • und Beschleunigungsgebiet

angesichts der nationalen und internationalen Klimaziele. Deutschland hat sich im Rahmen des Klimaschutzgesetzes verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Solarenergie – und damit auch Anlagen zu ihrer Gewinnung – sind eine Säule dieser Strategie, da sie eine effiziente und umweltfreundliche Möglichkeit ist, den wachsenden Strombedarf zu decken. Parallel dazu wurden mit Programmen wie dem European Green Deal auf EU-Ebene ambitionierte Ziele gesetzt, die den Ausbau erneuerbarer Energien forcieren.

Die rechtliche Grundlage für Solarenergiegebiete und Beschleunigungsgebiete bilden mehrere Gesetze. 

  • Das EEG spielt eine zentrale Rolle, indem es die Vergütung von Solarstrom regelt und den Rahmen für den Ausbau der Photovoltaik (PV) setzt
  • Das BauGB legt die Anforderungen für die Ausweisung solcher Gebiete fest. 

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Solarenergiegebiet und Beschleunigungsgebiet: Herausforderungen & Kritik

Laut dem Bundesverband Solarwirtschaft e.V. habe die Solarenergie mit 

  • ihrem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis 
  • und ihrer herausragenden Beliebtheit bei VerbraucherInnen und InvestorInnen 

das Potenzial, maßgeblich zum Erfolg der Energiewende beizutragen. 

Im Jahr 2023 sei mit einer neu installierten PV-Leistung von 14 Gigawatt (GW) ein neuer Rekord beim jährlichen Zubau der Photovoltaik erreicht worden. Allerdings müsse sich der Zubau zum Erreichen des im EEG gesetzten Ziels von 22 GW pro Jahr noch einmal verdoppeln. 

Einen wesentlichen Beitrag dazu leiste laut dem Branchenverband die PV-Freifläche, deren Zubau sich von 4,3 GW im Jahr 2023 in den kommenden Jahren fast verdreifachen müsse, um den politisch festgelegten Zielwert zu erreichen, bei dem die Hälfte des Zubaus auf Freiflächen entfallen soll.

Darüber hinaus bestünden im Wärmesektor mit großen Solarthermie-Freiflächenanlagen (konzentrierende und nicht konzentrierende Systeme) große und bisher weitgehend ungenutzte Potenziale für eine klimaneutrale Wärmeerzeugung für Wärmenetze und Prozesswärmebedarfe. 

Trotz klarer Vorteile der Solarenergie gebe es auch Herausforderungen

  • So komme es in der Praxis immer wieder zu Konflikten zwischen der Flächennutzung für erneuerbare Energien und anderen Interessen wie dem Naturschutz oder der landwirtschaftlichen Nutzung (Stichwort: Flächenkonkurrenz). 
  • Auch der Widerstand der Bevölkerung gegen EE-Großprojekte könne eine Hürde für die rasche Umsetzung derselben sein. Hier sei es entscheidend, die Planungsverfahren transparent zu gestalten und die betroffenen Akteurinnen und Akteure frühzeitig einzubinden.

Die Novellierung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) mit der Absicht, umweltrechtliche Verfahren im Bereich der solarthermischen und photovoltaischen Freifläche zu beschleunigen, begrüße die deutsche Solarbranche deshalb grundsätzlich. 

Aber: Beim Umsetzen in nationales Recht seien laut dem Branchenverband BSW Solar jedoch zwingend die spezifischen Verwaltungsstrukturen in den Mitgliedsstaaten zu beachten, um nicht unbeabsichtigt neue Verfahrensverzögerungen und neue Hemmnisse zu schaffen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW Solar) nahm Mitte Oktober 2024 ausführlich Stellung zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort

Demnach sehe die EU-Richtlinie 2023/2413 (RED III) das Einführen von Beschleunigungsgebieten für Erneuerbare Energien vor, sofern diese für das Erreichen der nationalen Klimaziele notwendig seien. 

Laut dem Branchenverband erreiche die PV jedoch aktuell mit der Nutzung des bestehenden Bauleitplanverfahrens die geplanten Ausbauziele im Bereich der Freiflächenanlagen (für die Solarthermie fehlten demnach konkrete Ausbauziele), wie die überzeichneten Ausschreibungsrunden belegen. Der Verband fragt deshalb, ob für Solarenergie überhaupt eine Ausweisung von Beschleunigungsgebieten europarechtlich zwingend sei. 

Stellungnahme des BSW Solar zu Solarenergiegebieten

Der Gesetzentwurf sehe demnach in § 249b BauGB die Einführung der neuen Gebietskategorie „Solarenergiegebiete“ vor, die dann in einer zweiten Stufe nach § 249c BauGB als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden könnten. Diese könnten in den kommunalen Flächennutzungsplänen ausgewiesen werden, wenn ihnen

  • keine öffentlichen Belange entgegenstünden, 
  • eine ausreichende Erschließung gesichert sei
  • sowie – bei baurechtlich privilegierten Anlagen – die Vorgaben zu Rückbau und Bodenversiegelung eingehalten würden.

Laut der Stellungnahme des BSW Solar sollen In diesen Gebieten damit 

  • die Belange des Denkmalschutzes
  • die Beeinträchtigung der Erholungswerte der Landschaft
  • die Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes 
  • sowie Belange des Bodenschutzes nicht mehr entgegengehalten werden können, 

weil sie schon im Zuge der planerischen Abwägung betrachtet wurden.

Die Regelung soll demnach auch für elektrische und thermische Speicher im räumlich-funktionalen Zusammenhang zu Solaranlagen gelten, sofern diese nicht planfeststellungspflichtig seien.

Die Bundesländer könnten zudem festlegen, dass die Vorgaben der Solarenergiegebiete in die Raumordnungspläne aufgenommen würden, um eine Ausweisung von Wind- und Solarenergiegebieten auf gleicher planerischer Ebene zu ermöglichen.

Bei Überlappung von Wind- und Solarenergiegebieten werde den Windenergiegebieten Vorrang eingeräumt. VorhabenträgerInnen der Solaranlage müssten dann per Verpflichtungserklärung dem Rückbau der Solaranlage zustimmen, falls dies für die Errichtung einer Windenergieanlage notwendig sei.

Für den BSW Solar ist 

  • sowohl fraglich, ob die Kommunen wegen des damit verbundenen zeitlichen und kostenseitigen Aufwands in signifikanten Mengen Solarenergiegebiete ausweisen werden, 
  • als auch, ob diese Gebiete dann bei der realen Projektplanung für die Solaranlagen sinnvoll genutzt werden können

Der Branchenverband merkt zudem an, dass die Intention, eine Vorrangwirkung von Windenergiegebieten in § 249b Abatz 6 BauGB einzuführen, zwar nachvollziehbar sei, wenn es darum gehe, mögliche ausgewiesene Windenergiegebiete mit Blick auf die beschränkte Flächenkulisse für Windkraftanlagen zu erhalten. Die Regelung schaffe demnach jedoch wirtschaftliche Unsicherheiten für Solarprojekte, da die Wirtschaftlichkeit der Anlagen nicht gewährleistet werden könne. Die Vorrangwirkung sollte sich deshalb darauf beschränken, dass die Nutzung der Windenergie nicht „beeinträchtigt“ werden dürfe.

In § 249b Absatz 3 würden laut dem BSW Solar zudem Zielabweichungsverfahren und Ausgliederungen von Planungsgebieten aus Landschaftsschutzgebieten nicht berücksichtigt, sodass die VorhabenträgerInnen diese in ausgewiesenen Solarenergiegebieten noch einmal beantragen müssten. Der Branchenverband rät angesichts dessen, dass die Zustimmung der notwendigen Behörden hierzu bereits beim Ausweisen der Solarenergiegebiete eingeholt werden und dies auch entsprechend in den Raumordnungsplänen berücksichtigt werden sollte. Der Verband hält zudem ein Ausweiten der Regelung in § 26 Absatz 3 BNatschG auf Solarenergieanlagen für sinnvoll, um die bisherigen häufig fachlich nicht nachvollziehbaren Ablehnungen zu verhindern.

Für Solarenergiegebiete sollte laut dem BSW Solar zudem – analog zu den Regelungen für Wind in § 249 Absatz 5 BauGB – geregelt werden, PlanungsträgerInnen nicht an mögliche entgegenstehende Ziele der Raumplanung zu binden. Damit würde das Gesetz den Kommunen einen größeren Entscheidungsspielraum einräumen.

In § 249b Absatz 4 sollte zudem geregelt werden, wie Ausnahmen oder Befreiungen im Bereich des Landschaftsschutzes zu bewerten seien. Schon heute gebe es dem Verband zufolge Gemeinden, die komplett in Landschaftsschutzgebieten lägen, wo nur selten Ausnahmen genehmigt würden. Denkbar wäre eine analoge Regelung zum § 345e Absatz 5 BauGB beim Zielabweichungsverfahren für gemeindliche WEA-Planungen. Es sollte geregelt werden, dass dem Antrag stattgegeben werden soll, wenn mit der Darstellung des Gebietes Minderungsmaßnahmen festgelegt werden, die jedenfalls keine Verschlechterung des Landschaftsschutzes darstellen. Bilanzierungen sollten dabei zulässig sein.

Stellungnahme des BSW Solar zu Solarbeschleunigungsgebieten beziehungsweise Beschleunigungsgebieten

Der Branchenverband stellt in seiner Stellungnahme die Wirkung der Gebietskategorie „Solarbeschleunigungsgebiete“ in Frage. Der Gesetzentwurf sehe demnach im Bereich Solaranlagen eine optionale Ausweisung von Beschleunigungsgebieten über zwei Wege vor: 

  1. Als Beschleunigungsgebiete könnten Flächen ausgewiesen werden, die bereits als Solarenergiegebiete nach § 249b BauGB oder als Vorranggebiete im Sinne des ROG ausgewiesen wurden. Die Darstellung als Beschleunigungsgebiet ist dabei explizit als „Kann”-Regelung formuliert.
  2. Auf some text
    1. Naturschutzflächen wie Natura-2000-Gebieten, 
    2. in Naturschutzgebieten, 
    3. Nationalparks, 
    4. Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten, 
    5. in einem nationalen Naturmonument 
    6. sowie in Gebieten mit bedeutenden Vorkommen von Arten, deren Verlust durch den Bau der Solaranlage wahrscheinlich ist,

dürften keine Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Ausnahme: künstliche und bereits bebaute Flächen, sofern diese ökologisch nicht sensibel seien. Gewässer sollen mit der Begründung fehlender Daten über die ökologischen Effekte von Floating-PV-Anlagen grundsätzlich von der Ausweisung als Beschleunigungsgebiet ausgenommen werden.

Falls sich der Gesetzgeber für die Einführung von Beschleunigungsgebieten für Solarenergie entscheide, hält der BSW Solar die geplante Einführung einer optionalen „Kann“-Regelung für richtig. Der Grund: Es sei demnach fraglich, inwieweit mit den vorgeschlagenen Änderungen eine tatsächliche Beschleunigung erreicht werde. 

Bereits heute entspreche der Umweltbericht im Rahmen des B-Plans vom Umfang her einer strategischen Umweltprüfung. Das Ausweisen von Beschleunigungsgebieten hätte demnach nur eine geringe Beschleunigungswirkung, verursache aber beim Umsetzen zeitaufwändige Prozesse auf kommunaler Ebene sowie die potenzielle Gefahr von sogenannten No-Go-Gebieten.

Stellungnahme des BSW Solar zu UVP-Prüfungen in Beschleunigungsgebieten (§ 2 UVPG)

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sehe eine grundsätzliche Neustrukturierung der Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) in Beschleunigungsgebieten vor. Diese erfolgten laut dem BSW Solar bislang häufig im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans für ein spezifisches Projekt.

Künftig soll eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung auf einer höheren Ebene bereits beim Ausweisen von Solarenergiegebieten stattfinden. Im Genehmigungsverfahren sollen dann nur noch die projektbezogenen Umweltauswirkungen bewertet werden – in Beschleunigungsgebieten mit einem sogenannten Screening.

Falls Beschleunigungsgebiete als Gebietskategorie eingeführt werden, begrüßt der BSW Solar die Prüfung allgemeiner Umweltauswirkungen im Rahmen der Ausweisung von Solarenergiegebieten beziehungsweise Vorranggebieten. Auf Ebene des konkreten Vorhabenplans seien dem Branchenverband zufolge somit nur noch die projektspezifischen Umweltauswirkungen zu prüfen. Aber damit seien jedoch zwei aufeinander aufbauende und damit zeitlich versetzte Umweltprüfungen nötig

  1. bei der Gebietsausweisung
  2. auf Projektebene. 

Um eine etwaige Ausbaudelle während der Gebietsausweisung zu verhindern, sollte deshalb sehr klar gegenüber der kommunalen, der regionalen und der Landesebene kommuniziert werden, dass das bisherige BPlan-Verfahren davon unbenommen weiterhin genutzt werden könne und sollte

Andernfalls bestehe die Gefahr, wie bereits vereinzelt beim Umsetzen landesspezifischer Vorgaben zur Flächenausweisung oder Potenzialanalyse zu beobachten sei, dass beispielsweise eine regionale Behörde der Kommune die Genehmigung einer Freiflächenanlage untersage, bis der Prozess abgeschlossen sei

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Der Verpachtung von Flächen für Solarparks bietet eine stabile Einnahmequelle und minimale Beteiligung. Lernen Sie, wie Sie mit ungenutzten Agrarflächen über lange Laufzeiten konstante Pachteinnahmen generieren, indem Sie sie für umweltfreundliche Energiegewinnung nutzen. Wir klären alle Ihre Fragen zur Solarpacht.

Mit der Verpachtung Ihrer landwirtschaftlichen Flächen für Solarparks eröffnen Sie sich eine Quelle für ein attraktives, stabiles und langfristiges Zusatzeinkommen. Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt Ackerflächen besitzen, deren Bewirtschaftung sich nicht lohnt, beispielsweise, weil der Boden nichts hergibt, bringt das Verpachten der Fläche an Betreibende von Solarparks Ihnen über viele Jahre konstante Pachtzahlungen, ohne, dass Sie einen großen Aufwand mit dem Betrieb der Solaranlage haben. Wir beantworten hier Ihre 30 wichtigsten Fragen zu Solarpark Pachteinnahmen. 

Immer wieder erreichen uns Fragen unserer Leserschaft zum Verpachten für Solar und zu Solarpark Pachteinnahmen. 30 wichtige Fragen haben wir hier zusammengetragen und beantwortet. Zum Einstieg erklären wir kurz & knapp die Frage:

1. Wie funktioniert das Verpachten freier Flächen für Solar? 

Als Landwirtin oder Landwirt sind Sie zugleich Flächeneigentümerin oder Flächeneigentümer? Dann können Sie Ihre ungenutzten oder landwirtschaftlich wenig ertragreichen Flächen an Solarparkbetreibende verpachten und die zugehörige Pacht kassieren. Die Fläche wird während der Pachtzeit zum Standort einer großen Solarstromanlage (Photovoltaikanlage), die man auch Solarpark oder PV-Freiflächenanlage (PV-FFA) nennt. Diese wandelt Sonnenenergie (Licht) in nutzbaren Strom um.

2. Was sind die nötigen 5 Schritte zum Verpachten meiner Fläche für Solar?

  1. Flächeneignungscheck: Zunächst wird geprüft, ob sich die Fläche als PV-Anlagen-Standort eignet. Das hängt von verschiedenen Standortfaktoren wie Sonneneinstrahlung, Bodenbeschaffenheit und Anschlussmöglichkeiten ans Stromnetz ab. Sie müssen wissen, dass sich jede Fläche für Solarparks eignet und dass manche Regionen bessere Standortbedingungen als andere bieten.
  2. Verhandlung mit Solarparkbetreibenden: Eignet sich Ihre Fläche für Solar, treten Sie als Eigentümerin und Eigentümer in Verhandlungen mit der oder dem Solarparkbetreibenden oder entsprechenden Projektentwickelnden. Dabei besprechen Sie die Bedingungen der Verpachtung, einschließlich der Laufzeit des Vertrags, der Höhe des Pachtzinses (auch nur Pacht genannt) und der Rechte und Verpflichtungen beider Vertragsparteien.
  3. Pachtvertrag abschließen: Nach erfolgreich geführten Verhandlungen wird ein Pachtvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt alle wichtigen Punkte, darunter auch die Laufzeit. some text
    1. Pachtzeit: Wissen sollten Sie, dass Pachtverträge für Solarparks eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren, wegen der langen Lebenszeit der Anlagen aber immer häufiger von 30 und sogar 40 Jahren haben.
    2. Pachtzahlungen: Die Pacht wird meist als feste jährliche Zahlung pro Flächenmaß, hierzulande: Hektar (ha), festgelegt. Alternativ können auch umsatzabhängige Pachtmodelle vereinbart werden, bei denen Sie als Verpächterin und Verpächter an den Einnahmen aus dem verkauften Strom beteiligt werden.
    3. Anlagenrückbau nach Ablauf der Pachtzeit: Es wird vertraglich vereinbart, dass nach Ablauf des Vertrags der Solarpark zurückgebaut und die Fläche in den ursprünglichen Zustand versetzt wird – in der Regel von den Solarparkbetreibenden. 
  4. Solarparkgenehmigungen einholen: Die Solarparkbetreibenden kümmern sich um alle notwendigen Genehmigungen, die für den Bau und Betrieb der PV-Freiflächenanlage auf Ihrem Grundstück erforderlich sind. Dazu zählen neben Baugenehmigungen, auch Umweltverträglichkeitsprüfungen und Netzanschlussanträge.
  5. Solarpark bauen und in Betrieb nehmen: Sobald alle Genehmigungen vorliegen, beginnt der Bau der großen Photovoltaikanlage. Nach der Inbetriebnahme wird der erzeugte Strom ins Netz eingespeist, und als Flächeneigentümerin und Flächeneigentümer kassieren Sie regelmäßig Ihre Pachtzahlungen.
  6. Rückbau: Am Ende der Vertragslaufzeit verpflichten sich die Betreibenden, den Solarpark zurückzubauen und die Fläche wiederherzustellen.

3. Was sind die to-dos der Verpächterin und des Verpächters beim Landverpachten für Solarparks? 

Wie eingangs bereits angekündigt: Als Verpächterin und Verpächter von freien Flächen im eigenen Besitz an Solarparkbetreibende haben Sie keine weiteren Verpflichtungen, solange der Pachtvertrag und damit der Solarpark laufen. 

4. Was sind die Vorteile und Nachtteile vom Verpachten einer freien Fläche für Solar?

Das sind die Vorteile der Verpachtung:

  • Solarpark Pachteinnahmen sind eine extra Einkommensquelle: Landwirte und andere Flächeneigentümer erhalten regelmäßige Pachteinnahmen über die gesamte Vertragslaufzeit, die unabhängig von Ernteerträgen oder Marktpreisen sind.
  • Solarpark Pachteinnahmen bieten langfristige finanzielle Stabilität: Pachtverträge für Solarparks haben in der Regel eine Laufzeit von 20 bis 30 Jahren, was für eine langfristig gesicherte Einnahmequelle sorgt.
  • Solarpark Pachteinnahmen kassieren für geringen Aufwand: Nach Abschluss des Pachtvertrags übernehmen die Betreibenden des Solarparks den Solarparkbau sowie anschließend an die Installation dessen Betrieb, Wartung und Verwaltung.
  • Verpachten für Solar ist eine umweltfreundliche Flächennutzung: Die Nutzung Ihrer Fläche zur Produktion von erneuerbarem Strom trägt zum Klimaschutz bei.

Das ist der Nachteil der Verpachtung:

  • Langfristige Bindung: Ihre Fläche steht Ihnen über Jahrzehnte nicht zur Verfügung.

Mit diesen Vor- und Nachteilen im Blick beantworten wir im Folgenden Ihre weiteren häufigsten Fragen zur Verpachtung von Flächen für Solarparks und den daraus resultierenden Pachteinnahmen.

5. Wie hoch sind die Pachteinnahmen für eine Fläche, die für einen Solarpark genutzt wird?

Die Pachteinnahmen variieren stark, denn sie sind abhängig von der Region, der Größe der Fläche und den jeweils geltenden Marktbedingungen. In Deutschland liegen die jährlichen Pachteinnahmen meist zwischen 1.500 und 3.500 Euro pro. In Regionen mit besonders viel Sonneneinstrahlung oder hervorragenden Netzanschlussmöglichkeiten können die Einnahmen deutlich höher ausfallen. Mehr zu aktuellen Pachtpreisen lesen Sie in unserem Blogbeitrag: Ackerland verpachten: Preise – mit denen Sie rechnen können!.

6. Wie wird die Pacht für Solarparkflächen berechnet?

Die Pacht kann auf verschiedene Weisen berechnet werden:

  • Entweder als feste Summe pro ha Pachtfläche
  • oder auf Basis der installierten PV-Leistung des Solarparks: Euro pro Megawatt (MW). 

Gut zu wissen: Einige Solarpachtverträge enthalten auch eine Umsatzbeteiligung, bei der die Verpächterin und der Verpächter einen Prozentsatz des Solarertrags aus dem verkauften Strom erhält.

7. Wo finde ich einen Online-Pachtrechner?

Zum Beispiel auf unserer Homepage! Nach einem Klick auf den folgenden Link landen Sie auf unserer Internetseite mit einem komfortablen Solarpark Pachteinnahmen-Rechner für Freiflächen. Und dieser Blogbeitrag erklärt, wie Sie mit unserem Online-Rechner für Freiflächen Pachteinnahmen umgehen. 

8. Wie lange läuft ein Pachtvertrag für einen Solarpark?

Pachtverträge werden in der Regel langfristig abgeschlossen, mindestens über eine Laufzeit von 20 Jahren. Da die Praxis zeigt, dass große PV-Freiflächenanalgen auch nach 20 Jahren noch anstandslos laufen und Solarerträge ohne spürbare Ertragsverluste erwirtschaften, ist es mittlerweile üblich, Solar-Pachtverträge mit Pachtzeiten von 30 und sogar 40 Jahren abzuschließen. 

9. Was sind die Vorteile und Nachteile einer so langen Pachtzeit für Solarparkflächen? 

Die lange Pachtzeit gibt sowohl Ihnen als Verpächterin oder Verpächter als auch den Solarparkbetreibenden als Pachtende langfristig große, finanzielle Planungssicherheit. Zugleich geht damit eine jahrzehntelange Bindung an den Pachtvertrag und die andere Vertragspartei einher. Sie sollten das insbesondere dann bedenken, wenn es in dieser Zeit zu einer Übergabe Ihres landwirtschaftlichen Betriebs an die nachfolgende Generation kommt. 

10. Was sind typische Vertragsbedingungen in einem Pachtvertrag für Solarparks?

Ihr Pachtvertrag regelt neben der Höhe des Pachtzinses auch die Laufzeit, die Kündigungsfristen, die Verantwortlichkeiten für Wartung und Instandhaltung sowie den Rückbau der Anlage am Ende der Vertragslaufzeit. Oft enthalten solche Verträge auch Indexierungsklauseln, um die Pachtzahlungen an die Inflation anzupassen. Zu den Punkten, die in keinem Pachtvertrag für Solarparkflächen fehlen dürfen, lesen Sie auch unsere folgenden Blogbeiträge:

11. Welche Verpflichtungen hat der Verpächter während der Laufzeit?

Als Verpächterin und Verpächter haben Sie nach dem Verpachten Ihrer Fläche keine weiteren Pflichten. Alle operativen Aufgaben wie Bau, Wartung und Betrieb übernimmt die Pächterin oder der Pächter. In manchen Verträgen können jedoch bestimmte Auflagen für Sie als Verpächterin und Verpächter stehen, etwa in Bezug auf den Zugang zur Fläche oder Umweltauflagen.

12. Welche Rechte habe ich als Verpächterin und Verpächter einer Fläche für einen Solarpark?

Als Verpächterin und Verpächter behalten Sie das Eigentum an der Fläche und erhalten regelmäßige Pachtzahlungen. Je nach Vertrag können Sie zusätzliche Rechte einräumen, etwa eine Beteiligung am erzeugten Strom oder eine Gewinnbeteiligung.

Auch das Recht zum landwirtschaftlichen Weiterbewirtschaften der Fläche unter der PV-Freiflächenanlage können Sie sich vertraglich einräumen. Bei sogenannter Agri-PV, einem Konzept zur Doppelnutzung der Solarparkfläche können Sie unter den dank spezieller Aufständerung entsprechend hoch installierten Solarmodulen Ackerbau und Weidewirtschaft (Geflügel, Schafe oder Bienen) betreiben. Die Früchte Ihrer Bewirtschaftung kommen dann Ihnen und Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb zugute. 

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13. Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Verpachtung für mich?

Pachteinnahmen sind in der Regel steuerpflichtig. Es ist ratsam, eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater zu konsultieren, die oder der sich mit Solarverpachtung bestens auskennt, um die möglichen steuerlichen Auswirkungen sowie mögliche Abschreibungen oder Sonderabschreibungen zu klären.

Wissenswertes zum Thema Steuern bei der Landverpachtung für Solarparks lesen Sie hier: 

14. Was passiert nach Ablauf des Pachtvertrags?

Nach Ablauf des Vertrags greift in der Regel die vertraglich vereinbarte Rückbauverpflichtung, bei der die Betreibenden den Solarpark abbauen und die Fläche in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzen. Diese Verpflichtung ist oft im Vertrag geregelt, und die Kosten dafür können auf die Betreibenden umgelegt werden. Mehr zur Rückbauabsicherung lesen Sie in unserem Blogbeitrag: Freiflächenanlagen : Wissenswertes zu Rückbau und Recycling.

15. Gibt es rechtliche Vorgaben zur Verpachtung von Flächen für Solarparks?

Ja, es gibt zahlreiche rechtliche Vorgaben, die sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene gelten. Schließlich ist Baurecht in der föderativen Bundesrepublik Deutschland Ländersache. Dazu zählen Bauvorschriften, Umweltauflagen und Denkmalschutzbestimmungen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über diese Vorgaben bei der für den Standort des Solarparks zuständigen lokalen Behörde zu informieren.

16. Welche Risiken bringt die Verpachtung meiner Fläche für Solar mit sich?

Mögliche Risiken sind unter anderem die Insolvenz der Pächterin oder des Pächters, Änderungen in der Gesetzgebung oder unerwartete Kosten beim Rückbau der Anlage. Gut ausgearbeitete Solar-Pachtverträge und Versicherungen können diese Risiken jedoch weitgehend minimieren.

17. Wie wird der Pachtzins angepasst?

Viele Solar-Pachtverträge enthalten eine Indexierungsklausel, die die Pacht an die Inflation oder andere wirtschaftliche Indikatoren koppelt. Dies stellt sicher, dass der Pachtzins über die Vertragslaufzeit hinweg an den Wertverlust des Geldes angepasst wird.

18. Kann ich die Pachtfläche weiterhin landwirtschaftlich nutzen?

Das hängt vom Typ der Photovoltaikanlage ab. Bei sogenannten Agri-Photovoltaik-Anlagen, die die Kombination von Landwirtschaft und Solarstromerzeugung ermöglichen, kann die Fläche weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Bei klassischen Freiflächenanlagen ist dies jedoch meist nicht möglich.

19. Wie wirkt sich die Verpachtung auf den Boden und dessen zukünftige Nutzung – und damit auf den Wert der Fläche – aus?

Moderne Freiflächen-PV-Anlagen sind so konzipiert, dass sie den Boden möglichst wenig beeinflussen. Es kommt dank punktueller Fundamente für die Untergestelle (Aufständerung) kaum zu einer Bodenversiegelung. Solange die Anlage korrekt installiert wird, sollte die Bodenqualität nicht beeinträchtigt werden, sodass die Fläche nach dem Rückbau wieder landwirtschaftlich genutzt werden kann.

Je nachdem, wie die Solarmodulreihen aufgeständert sind – häufig parallel zum Untergrund, seltener vertikal – verschatten sie den Boden unter den Modulreihen oder zwischen diesen. Das hat Vor- und Nachteile für den Boden. 

Laut Umweltbundesamt (UBA) können Solarparks die Pachtfläche, je nach deren Ausgangszustand, ökologisch aufwerten. So könnten sie demnach aus artenarmem Acker- oder Intensivgrünland artenreiches Grünland entwickeln und so die ⁠Artenvielfalt (Biodiversität)⁠ am Standort erhöhen. Zudem könne sich der Boden am Standort dem UBA zufolge erholen, wenn er nicht mehr intensiv ackerbaulich bewirtschaftet wird. Zugleich könnten Biozid- und Nährstoffeinträge sinken.

20. Gibt es Förderungen oder Subventionen, die die Höhe der Pachteinnahmen beeinflussen?

Ja, es gibt verschiedene Förderprogramme, darunter die vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelte Einspeisevergütung für Solarparks im staatlichen Förderkorridor, die Einfluss auf die Pachtbedingungen haben können. Diese sollten bei den Vertragsverhandlungen berücksichtigt werden.

21. Welche Rolle spielen regionale Unterschiede bei den Pachteinnahmen?

Regionale Unterschiede in Sonneneinstrahlung, Netzanschlussmöglichkeiten und Marktbedingungen können einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Pachteinnahmen haben. Regionen mit hoher Sonneneinstrahlung oder geringem Netzengpass bieten oft höhere Pachtzahlungen. Mehr zu den regionalen Unterschieden bei der Höhe der Pachteinnahmen lesen Sie in unserem Blogbeitrag: Photovoltaik: Pachtpreise für Solarparks – die wichtigsten Fragen & Antworten (FAQ).

22. Wie beeinflusst die Größe des Solarparks meine Pachteinnahmen?

Größere Solarparks führen in der Regel zu höheren Pachteinnahmen, da größere Anlagen mehr Strom erzeugen und dadurch höhere Erträge erzielen. Zugleich verringern sich dank Skalierungseffekten auch die Kosten des Solarparks. Das kommt direkt den Pachtenden zugute, indirekt aber auch den Verpachtenden, also Ihnen. 

23. Wie sicher sind meine Solarpark Pachteinnahmen langfristig?

Ihre Pachteinnahmen sind Ihnen relativ sicher – dies insbesondere dann, wenn der Solarflächenpachtvertrag gut ausgearbeitet ist und Sicherheiten wie Bankbürgschaften oder Versicherungen vorhanden sind. Es ist jedoch ratsam, den Vertrag von einem Experten prüfen zu lassen.

24. Kann ich als Verpächterin und Verpächter vom Erfolg des Solarparks profitieren?

Ja, es gibt Vertragsmodelle, die eine Beteiligung am Umsatz des Solarparks vorsehen. Dies kann entweder 

  • mit einer festen Umsatzbeteiligung 
  • oder mit einer zusätzlichen Bonusregelung 

geschehen, wenn der Solarpark besonders profitabel ist.

25. Wie viel Pacht für Solarpark kann ich erwarten?

Die Pacht, die Sie für die Verpachtung Ihrer Fläche an Solarparkbetreibende erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel vom Standort, von der dort herrschenden Sonneneinstrahlung und den dort gegebenen Netzanschlussmöglichkeiten. Hierzulande können Sie mit jährlichen Pachtzahlungen zwischen 1.500 und 3.500 Euro pro ha rechnen. Wobei die Pachthöhen regional variieren.

26. Was verdient man mit einem Solarfeld?

Wenn Sie als Flächeneigentümerin und Flächeneigentümer ein Solarfeld an Betreibende verpachten, können Sie mit regelmäßigen Pachtzahlungen ein stabiles Einkommen erzielen. Wie oben erwähnt, variiert die Pacht regional. 

27. Wie viel Pacht bekommt man für einen Solarpark?

Die Höhe der Pacht bei Flächen für Solarparks variiert, da sie von Angebot und Nachfrage abhängt. Allerdings ist die Nachfrage nach solchen Pachtflächen aktuell sehr hoch und treibt so auch die Pachtpreise in die Höhe. Deshalb erzielen Sie unter Umständen deutlich höhere Pachtpreise als die hierzulande üblichen jährlichen 1.500 bis 3.500 Euro.

28. Was bringt 1 Hektar Solarpark?

Ein Hektar Land kann in etwa 1 Megawatt (MW) PV-Leistung erzeugen, je nachdem, wie hoch die Sonneneinstrahlung am Standort ist und wie effizient die Solarmodule sind. Mit 1 MW installierter Leistung lassen sich pro Jahr etwa 900 bis 1.200 Megawattstunden (MWh) Solarstrom erzeugen. Die genaue Menge variiert je nach Standort und Wetterbedingungen.

29. Wie viel Gewinn macht ein Solarpark?

Der Gewinn eines Solarparks hängt von den einmaligen Investitionskosten (Kosten für Kauf der Anlage und deren Installation), den laufenden Betriebskosten sowie den erzielten Einspeisevergütungen oder Marktpreisen für den Stromverkauf ab. Ein kleiner Solarpark mit 1 MW installierter Leistung kann einen jährlichen Umsatz von 70.000 bis 150.000 Euro erzielen, wobei die Betriebskosten (Wartung, Versicherung, Pacht) typischerweise 10 bis 15 Prozent davon ausmachen. Nach Abzug der Betriebskosten können die Betreibenden also einen Gewinn von 60.000 bis 130.000 Euro pro Jahr erzielen. 

30. Wie viel Geld kann man mit einem Solarpark verdienen?

Die Einnahmen einer oder eines Solarparkbetreibenden hängen von der Größe der Anlage, dem Standort und den Marktbedingungen ab. Ein mittelgroßer Solarpark (10 MW) kann jährlich Umsätze von 700.000 bis 1,5 Millionen Euro generieren, je nach Stromerzeugung und Marktpreis. Nach Abzug der Betriebskosten bleibt dem Betreiber ein Gewinn, der in die Hunderttausende gehen kann. Kleinere Solarparks mit 1 MW erwirtschaften entsprechend weniger, aber die Einnahmen bleiben dennoch lukrativ.

Wichtig: Unsere Angaben zu den Pachtpreisen und Gewinnen können je nach Region und Marktbedingungen schwanken, sodass eine genaue Kalkulation und Beratung sinnvoll sind.

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In Deutschland hat die installierte Leistung von Photovoltaikanlagen die beeindruckende Marke von 100.000 MW erreicht, ein Wachstum von 10% im letzten Jahr! Bis 2030 plant die Regierung, diese Zahl auf 215.000 MW zu verdoppeln. Erfahren Sie, wie die Solarenergie bereits 14% des deutschen Strombedarfs deckt und welche politische Unterstützung benötigt wird, um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen.

Die in Deutschland installierte Leistung von Photovoltaikanlagen ist im vergangenen Jahr um zehn Prozent gestiegen und überschritt erstmals die Marke von 100.000 MW. Dies geht aus aktuellen Hochrechnungen des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW Solar) hervor.

Im Jahr 2024 konnten die Solarenergieanlagen etwa 14 Prozent des deutschen Stromverbrauchs decken, während es 2023 noch 12 Prozent waren. Laut BSW Solar wurden rund eine Million neue Photovoltaik-Systeme mit einer Gesamtleistung von etwa 17.000 MW auf Dächern und Freiflächen in Betrieb genommen.

Bis 2030 strebt die Bundesregierung eine Verdopplung der installierten Leistung auf 215.000 MW an. „Mit einem weiterhin starken Marktwachstum in den nächsten zwei Jahren kommen wir diesem Ziel näher“, betonte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. Er mahnte jedoch, dass die Branche weiterhin politische Unterstützung benötige. „Ohne einen verlässlichen und attraktiven regulatorischen Rahmen wird die Investitionsbereitschaft nicht ausreichen“, so Körnig. Er forderte, dass die nächste Bundesregierung Marktbarrieren abbaut und Investitionsanreize schafft, da Solaranlagen und Speicher entscheidend für eine kostengünstige und klimafreundliche Stromversorgung seien.

Breite Zustimmung für Solarenergieausbau

Eine repräsentative Umfrage von YouGov im Auftrag des BSW zeigt, dass knapp zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger einen schnelleren Ausbau der Solartechnik befürworten. Dies gilt parteiübergreifend, wobei die Unterstützung bei Wählerinnen und Wählern der Grünen (88 Prozent) sowie von SPD (73 Prozent), FDP (72 Prozent) und CDU/CSU (71 Prozent) besonders hoch ist. Der BSW fordert daher bürokratische Hürden abzubauen und Fördermaßnahmen zu verbessern. Konkrete Vorschläge hat der Verband in einem 10-Punkte-Plan zusammengefasst.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Freiflächenanlagen als Wachstumstreiber

Im Jahr 2024 wurden insbesondere Freiflächenanlagen zum Motor des Wachstums. Sie legten mit einem Plus von 40 Prozent und einer neuen Leistung von 6.300 MW kräftig zu. Auch Solaranlagen auf Firmendächern verzeichneten ein Plus von rund 25 Prozent, was einer Leistung von 3.600 MW entspricht. Die Nachfrage nach sogenannten Balkonkraftwerken („Steckersolargeräten“) hat sich im gleichen Zeitraum verdoppelt und erreichte eine Leistung von 400 MW. Ein Rückgang war hingegen bei Photovoltaikanlagen auf Eigenheimdächern zu verzeichnen – hier sank die neu installierte Leistung um etwa 15 Prozent. Zusätzlich belasteten sinkende Modulpreise die Branche.

Fortschritte bei der kommunalen Planung

Wärmenetz: Die kommunale Wärmeplanung in Deutschland macht Fortschritte. Laut einer Analyse des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben 98 Prozent der größeren Kommunen (ab 45.000 Einwohnern) ihre Planungen begonnen oder bereits abgeschlossen. Das im Januar 2025 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Bundesländer, flächendeckende Wärmeplanungen umzusetzen.

Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, kleinere Kommunen haben bis Juni 2028 Zeit. Diese Planungen sollen den Rahmen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung schaffen. Allerdings warnt der BDEW, dass stabile gesetzliche Rahmenbedingungen nötig seien, um die Dynamik beizubehalten. „Planungs- und Investitionssicherheit sind essenziell“, betonte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW.

Andreae forderte ein umfassendes Wärmepaket, das unter anderem eine höhere Förderung für effiziente Wärmenetze, eine angepasste Fernwärmeverordnung und eine praxistaugliche Wärmelieferverordnung umfasst. „Ohne diese regulatorischen Anpassungen drohen Verzögerungen um Jahre“, warnte sie.

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In diesem Blogbeitrag erläutern wir die 25 wichtigsten Fragen zur Wirtschaftlichkeit von Solarparks, gestellt vor allem von Landwirten, die freie Flächen besitzen. Es geht darum, ob sich die Investition lohnt, welche Einnahmen ein Solarpark generieren kann und wie hoch der Gewinn ausfällt. Dabei werden Möglichkeiten wie Eigenbetrieb, Verkauf oder Verpachtung der Flächen diskutiert.

In diesem Blogbeitrag beantworten wir die wichtigsten 25 Fragen unserer Leserinnen und Leser zur Wirtschaftlichkeit von Solarparks. Gestellt wurden uns die Fragen beispielsweise von flächenbesitzenden Landwirtinnen und Landwirten, die erwägen, ihre freien Flächen entweder auf eigene Kosten mit einem Solarpark zu bestücken und diesen zu betreiben oder ihre Flächen an Solarparkbetreiberinnen oder Solarparkbetreiber zu verpachten, um über das Pachtverhältnis eine neue Einkommensquelle aufzutun. Ganz gleich, welcher Beweggrund dahintersteckt – die an uns meistgestellten Fragen sind immer die: Lohnt sich ein Solarpark? Was verdiene ich mit einem Solarfeld? Wie viel Gewinn macht ein Solarpark?

1. Wie kann ich an einem Solarpark verdienen?

Eigentümerinnen undEigentümer von freien Flächen, die sich als Standort für einen Solarpark eignen– mehr zu den Flächenvoraussetzungen lesen Sie in diesem Blogbeitrag – haben drei Möglichkeiten, die Fläche für einen Solarpark zur Verfügung zu stellen:

a. Sie kaufen auf eigene Kosten eine große Photovoltaikanlage, installieren diese auf der Freifläche und betreiben sie. Die Vorteile: Sie sind als Landwirtin und Landwirt nach wie vor Eigentümerin und Eigentümer der Fläche. Sie sind zudem Energiewirtin undEnergiewirt, denn Sie erzeugen mit Ihrem eigenen Solarpark erneuerbaren Strom. Mit dem Strom können Sie ihren landwirtschaftlichen Betrieb versorgen und somit die Stromwende im Betrieb vollziehen. Überschüssiger Strom kann ins öffentlicheNetz eingespeist werden. Die Erlöse daraus (Einspeisevergütung bei EEG-geförderten Solarparks und Verkaufseinnahmen bei nicht EEG-gefördertenAnlagen) fließen direkt in Ihre Betriebskasse. Der Nachteil: Die Kosten fürKauf und Installation eines Solarparks sind sehr hoch – sie brauchen direkt zum Vorhabenstart viel Geld.

b. Sie verkaufen die Fläche an Solarparkbetreiberinnen und Solarparkbetreiber. Der Vorteil: Sie kassieren den einmaligen Verkaufspreis und können ihn als Finanzspritze für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb nutzen. Der Nachteil: Sie verlieren die verkaufte Fläche aus Ihrem Besitz.

c. Sie verpachten die Fläche an Solarparkbetreiberinnen und Solarparkbetreiber. Die Vorteile: Sie bleiben nach wie vor Eigentümerin und Eigentümer derselben. Sie kassieren mit dem Pachtzins(Pacht) entweder einmalig zum Vorhabenbeginn oder jährlich über die vergleichsweise lange Pachtlaufzeit von mindestens 20, üblicherweise 30 und mehr Jahren eine Pacht. Dank der regelmäßigen Einnahmen bekommen Sie hohe Planungssicherheit für Ihren Betrieb. Wichtig dazu: Die aktuellen Pachtpreise fürs Landverpachten für Solar sind höher denn je, Tendenz nach wie vor steigend. Mehr dazu lesen Sie hier in unserem Blogbeitrag! Bei speziellen Nutzungskonzepten wie Agri-PV können Sie sogar weiterhin die Fläche landwirtschaftlich bewirtschaften. Der Nachteil: Die lange Pachtzeit bedeutet auch eine langeBindung an das Pachtverhältnis – es sollte so geregelt werden, dass auch eine Übergabe Ihres Betriebes an die nächste Generation dem Solarparkprojekt nicht im Wege steht.  

Ganz gleich, welchen Weg Sie einschlagen – am Ende steht ein Solarpark auf der Fläche. Hier kommen die Antworten auf Ihre weiteren Fragen zur Solarpark-Wirtschaftlichkeit.

2. Was bedeutet Wirtschaftlichkeit bei einem Solarpark?

Der Begriff Wirtschaftlichkeit bedeutet, dass die Einnahmen eines Solarparks höher sind als die Ausgaben. Auf eine einfache Formel gebracht:

Einnahmen > Ausgaben

Es geht also darum, dass sich die Investition in den Solarpark lohnt und sein Betrieb Gewinn abwirft. Für Sie als Flächenbesitzerin undFlächenbesitzer ist es entscheidend zu wissen: Ist ein Solarpark rentabel? Oder anders gefragt: Sind die Einnahmen aus dem Stromverkauf höher als die Kostenfür Bau und Betrieb der Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA)?

3. Wie wird die Wirtschaftlichkeit eines Solarparks berechnet?

Die Wirtschaftlichkeit eines Solarparks berechnen Sie, indem Sie dieEinnahmen, die Sie mit dem Verkauf des Solarstroms erzielen, mit den Ausgaben für den Solarpark vergleichen. Zu den Ausgaben gehören

  • einmalige Investitionskosten (Anlagenkauf und Installation),
  • laufendeBetriebskosten (Kosten für Wartung, Instandhaltung und Versicherung)

Sind die Einnahmen höher als die Kosten, rechnet sich der Solarpark für Sie.

4. Was versteht man unter dem sogenannten internen Zinsfuß (IRR) bei der Bewertung von Solarparks?

Der interne Zinsfuß (auf Englisch: „Internal Rate of Return“, kurz: IRR) ist eine Kennzahl, die den erwarteten Gewinn einer Investition pro Jahr angibt. Er zeigt, wie rentabel der Solarpark im Vergleich zu anderen Investitionen ist. Ein hoher IRR bedeutet, dass Sie mit einer besseren Rendite rechnen können.

5. Was sind die wichtigsten Kosten eines Solarparks?

Die wichtigsten Kosten sind diese:

  • einmalige Investitionskosten:
       
    • Anschaffungskosten: Die Freiflächen-PV-Anlage besteht aus diversen technischen Komponenten. Die Anlagentechnik macht den größten Teil der Investition aus. Mehr zu den Kosten eines Solarparks lesen Sie hier.
    •  
    • Installations- und Baukosten: Dazu zählen die Kosten für die Vorbereitung des Geländes, die Errichtung der großen PV-Anlage auf der Fläche und der Anschluss der Anlage ans Stromnetz. Mehr zum Netzanschluss lesen Sie hier.
  •  
  • laufende Betriebskosten: Diese beinhalten unter anderem die Kosten für die Wartung der großen PV-Anlage, Versicherungskosten und eventuelle Reparaturkosten.

6. Wie lange dauert es, bis sich meine Investition in den Solarpark amortisiert?

Mit der Amortisation ist der Zeitraum gemeint (Amortisationszeit), bis die Einnahmen die Investitionskosten decken. Je nach Größe und Standort eines Solarparks liegt diese Amortisationszeit meist zwischen 8 und 15 Jahren. Wobei hohe Strompreise die Amortisationszeit deutlich verkürzen. Anschließend erwirtschaftet der Solarpark in der Regel Gewinne. Für Sie ist dieser Zeitpunktentscheidend, da ab diesem Moment die Einnahmen aus dem Solarpark Ihre Gewinne darstellen.

7. Welche Einnahmen gibt es bei einem Solarpark?

Die Haupteinnahmequelle bei Ihrem Solarpark ist der Verkauf des damit erzeugten Solarstroms. In Deutschland können Sie den Strom

  • entweder gegen die staatliche Einspeisevergütung ins Netz einspeisen
  • oder auf dem freien Markt direkt an Abnehmer verkaufen (Direktvermarktung).

8. Welche Rolle spielen staatliche Förderungen und Einspeisevergütungen?

Staatliche Förderungen – mehr dazu lesen Sie in diesem Blogbeitrag – wie die Einspeisevergütung sorgen dafür, dass Sie für den Strom, den Ihr Solarpark ins öffentliche Netz einspeist, einen garantierten Preisbekommen.

Das sichert Ihre Einnahmen langfristig ab – die Einspeisevergütung hat eine Garantielaufzeit von 20 Jahren ab Inbetriebnahme – und macht die Investition in den Solarpark kalkulierbar.

Vergünstigte Kredite, wie Sie sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Ihr Solarparkvorhaben bekommen können, mindern die Investitionssumme.

Wichtig für Flächenverpächterinnen und Flächenverpächter: Wenn SieIhre Flächen für Solar verpachten, profitieren auch die Betreiberinnen und Betreiber des Solarparks darauf von solchen Regelungen, was sich wieder umpositiv auf die Höhe der Pacht auswirken kann.

Nicht zu unterschätzen sind auch die Kostenersparnisse, die Sie haben, wenn Sie Ihren Stromverbrauch mit dem eigens erzeugten Solarstrom decken: sogenannter Eigenverbrauch. Dann ersetzt der selbst erzeugte Solarstrom den Strom, den Sie andernfalls aus dem Stromnetz ziehen. Die Gestehungskosten von Solarstrom, der von einem Solarpark stammt, gehören laut einer aktuellen Studie des Fraunhofer-Instituts für SolareEnergiesysteme (ISE) neben Windstrom (on-shore, an Land erzeugt) zu den niedrigsten Stromgestehungskosten überhaupt und liegen mit um die 5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) deutlich unter den Kosten von Strom aus dem Netz (aktueller Strompreis Ende September 2024: 26Cent pro kWh) – die Differenz ist Ihre Stromkostenersparnis.

9. Welche Laufzeit hat eine Solar-Pachtvereinbarung für Ackerland?

Pachtverträge für Solarparks laufen in der Regel mindestens 20 Jahre. Da die großen PV-Anlagen sich in der Praxis als äußerst langlebig erweisen und auch nach 20 Jahren Laufzeit noch anstandslos laufen und vor allem gute Solarerträge erbringen, ist es inzwischen üblich, Solar-Pachtverträge für 30 und sogar 40 Jahre abzuschließen. Für Sie als landverpachtende Flächenbesitzerin und Flächenbesitzer heißt das: Sie haben entsprechend langfristig stabile Pachteinnahmen.

10. Wie wirken sich steigende Energiepreise auf die Wirtschaftlichkeit eines Solarparks aus?

Steigende Energiepreise erhöhen in der Regel Ihre Einnahmen, da derStrom, den Ihr Solarpark erzeugt, wertvoller wird. Wenn die Strompreise auf demMarkt steigen, steigen auch Ihre Gewinne. Umgekehrt kann bei sinkenden Strompreisen der Gewinn sinken, was gegebenenfalls jedoch von langfristigen Einspeisevergütungen stabilisiert wird.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

11. Wie lässt sich ein Solarpark finanzieren?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, Ihren Solarpark zu finanzieren:

  • mit Eigenkapital (Eigenfinanzierung): Sie investieren Ihr eigenes Geld in den Bau.
  • mit Fremdkapital (Fremdfinanzierung): Hierbei nehmen Sie ein Darlehen auf, um den Solarpark zu finanzieren. Die Rückzahlung erfolgt dann über die Einnahmen aus dem Betrieb.
  • mit Kapital von Investorinnen und Investoren: Externe Investorinnen und Investoren beteiligen sich finanziell am Solarpark-Projekt und die Gewinne werden geteilt.

Wichtig: Wenn Sie Ihre Fläche für Solar verpachten, müssen Sie sich um die Finanzierung vom Solarpark nicht kümmern, dies übernehmen die flächenpachtenden Betreiberinnen und Betreiber des Solarparks.

12. Welche steuerlichen Vorteile gibt es beim Betrieb eines Solarparks?

Es gibt verschiedene steuerliche Vorteile:

  • Abschreibungen: Sie können die Investitionskosten über die Jahre steuerlich absetzen.
  • Sonderabschreibungen: Wenn Ihr Solarpark gefördert wird, können Sie gegebenenfalls zusätzliche Abschreibungen in Anspruch nehmen, was die Steuerlast weiter senkt und die Wirtschaftlichkeit desselben verbessert.

13. Wie beeinflusst die Anlagengröße die Wirtschaftlichkeit?

Größere Solarparks sind oft wirtschaftlicher als kleinere, da es zu sogenannten Skaleneffekte kommt. Das bedeutet, dass die Betriebskosten pro erzeugter kWh Solarstrom sinken, je größer die PV-Anlage ist. Wenn Sie eine große Fläche besitzen, könnte es demnach sinnvoll sein, einen größeren Solarpark zu errichten oder Ihre Fläche entsprechend an Solarparkbetreibende zu verpachten.

14. Wie wichtig ist der Standort für die Wirtschaftlichkeit eines Solarparks?

Der Standort spielt eine entscheidende Rolle, damit sich der Solarparkrechnet. Standortbedingte Faktoren wie die Sonneneinstrahlung, die Bodenbeschaffenheit und die Nähe zu einem Netzanschlusspunkt beeinflussen die Effizienz und damit die Wirtschaftlichkeit des Solarparks maßgeblich. Eine sonnige Lagebedeutet, dass der Solarpark mehr Strom produziert und höhere Einnahmen erzielt.

15. Welche Risiken birgt die Investition in einen Solarpark?

Wie bei jeder Investition gibt es auch bei Solarparks Risiken. Das sind die wichtigsten:

  • Technische Ausfälle: Die Photovoltaik-Anlagentechnik kann defekt gehen. Je nach Ausmaß der Ausfälle kommt es zu einer Beeinträchtigung des Solarertrags und somit weniger Solarstrom, den die Anlage erzeugt.
  • Ungünstige Wetterbedingungen: Schlechtes Wetter kann die alltägliche Stromproduktion verringern. Unwetter können die Anlagentechnik beschädigen.
  • Regulatorische Änderungen: Gesetzesänderungen könnten mit gekürzten Fördermitteln einhergehen oder den Betrieb des Solarparks mit Auflagen erschweren.
  • Marktpreisrisiken: Schwankende Strompreise beeinflussen Ihre Einnahmen.

Aber: Mit einer soliden Planung und Absicherung lassen sich viele dieser Risiken eines Solarparks mindern.

16. Wie beeinflussen Wartungskosten und Versicherungskosten die Wirtschaftlichkeit eines Solarparks?

Die Wartungskosten eines Solarparks sind relativ gering, können aber die Wirtschaftlichkeit über die Jahre beeinflussen.

  • Regelmäßige Inspektionen
  • Reinigung der Module
  • und kleinere Reparaturen

sind notwendig, um die maximale Effizienz der Anlage zu gewährleisten.Typischerweise betragen die jährlichen Wartungskosten etwa 1 bis 2 Prozent der Investitionskosten.

Es gilt: Eine gut gewartete Anlage hat eine längere Lebensdauer und höhere Erträge, was die Wirtschaftlichkeit vom Solarpark langfristig sichert.

Die Versicherungskosten sind ebenfalls einwichtiger Faktor bei der Wirtschaftlichkeit eines Solarparks. Sie decken unteranderem Risiken wie

  • Sturm-und Hagelschäden,
  • Feuer,
  • Vandalismus
  • oder technische Defekte

ab. In derRegel betragen die Versicherungskosten zwischen 0,5 und 1 Prozent derInvestitionssumme pro Jahr.

Diese laufenden Kosten mindern zwar den jährlichen Gewinn, sind jedoch entscheidend, um finanzielle Verluste infolge unerwarteter Ereignisse abzufedern und die langfristige Rentabilität vom Solarpark zu sichern. Eine angemesseneVersicherung schützt Ihre Investition und trägt zur Stabilität der Einnahmen bei.

17. Wie entwickelt sich der Markt für erneuerbare Energien in den nächsten Jahren?

Der Markt für erneuerbare Energien wächst weltweit, auch inDeutschland und Europa. Immer mehr Länder setzen auf Solarenergie, um ihreKlimaziele zu erreichen. Deutschland hat die Solarstromproduktion (Photovoltaik) als Säule einer künftigen erneuerbaren Stromversorgung festeingeplant und den dafür nötigen Ausbau der PV gesetzlich im EEG festgeschrieben.

Das bedeutet für Sie Flächenbesitzerin und Flächenbesitzer, dass die Nachfrage nach Solarparks steigen wird. Langfristig bietet der Bau oder die Verpachtung von Flächen für Solarparks stabile Einnahmen und eine gute Investitionsmöglichkeit.

18. Wann lohnt sich Freiflächen-PV?

Freiflächen-Photovoltaik lohnt sich für Sie, wenn die Sonneneinstrahlung hoch, die Fläche verfügbar und günstig ist, und wenn stabile Einspeisevergütungen oder attraktive Möglichkeiten zur Direktvermarktung bestehen. Zudem sollten die Baukosten im Rahmen bleiben und die Anbindung an das Stromnetz gesichert sein.

19. Wie viel PV auf 1 ha?

Auf einem Hektar (1 ha) können je nach Anlagentyp und Modulausrichtung gen Sonne etwa 0,5 bis 1 MWP(MegawattPeak) PV-Leistung installiert werden. Das reicht, um jährlich Strom für rund 200 bis 300 Haushalte zu produzieren.

20. Was verdient man mit einem Solarfeld?

Der Verdienst hängt bei einem Solarpark vonder Sonneneinstrahlung, der Größe des Solarfelds und der Art der Vermarktungab. Für eine Anlage mit 1 MWP auf 1 ha können Sie jährliche Einnahmen von 40.000 bis 60.000 Euro erwarten – je nach Förderungen undStrompreisen.

21. Was bringt 1 ha Solarpark?

Ein Solarpark auf 1 ha Fläche kann jährlichetwa 900.000 bis 1.200.000 kWh Solarstrom erzeugen. Der Solarertrag variiertmit dem Standort des Solarparks und den dortigen Bedingungen.

22. Wie viel Gewinn macht ein Solarpark pro ha?

Der Gewinn eines Solarparks pro ha hängt von den Betriebskosten, Finanzierungsbedingungen und Strompreisen ab.Typischerweise beträgt der Gewinn nach Abzug aller Kosten zwischen 5.000 und 20.000 Euro pro ha jährlich.

23. Wie viel Geld kann ich mit einem Solarpark verdienen?

Über die gesamte Laufzeit von 20 bis 30 Jahren kann ein Solarpark auf 1 ha Fläche zwischen einer Million und zwei Millionen Euro an Einnahmen generieren, wobei der Verdienst von Standort, Förderung und Marktbedingungen abhängt.

24. Ist ein Solarpark rentabel?

Ja, ein Solarpark ist in der Regel rentabel, wenn die Sonneneinstrahlung ausreichend ist und die Kosten gut kalkuliert wurden. Die Amortisationszeit liegt oft bei 8 bis 12 Jahren, danach erwirtschaftet die Anlage Gewinne.

25. Wie hoch ist die Rendite eines Solarparks?

Die Rendite eines Solarparks liegt häufig zwischen 4 % und 8 % jährlich. Bei optimalen Bedingungen kann sie auch darüber liegen, insbesondere wenn hohe Strompreise erzielt oder Förderungen genutzt werden.

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In Deutschland wird der Bau von Solarparks staatlich gefördert, um die Energiewende voranzutreiben. Die Förderung umfasst vergünstigte KfW-Kredite und Einspeisevergütungen. Solarparks, die den technischen und umweltrechtlichen Anforderungen entsprechen, können profitieren. Dieser Beitrag klärt die 25 wichtigsten Fragen zur Solarpark-Förderung für Interessenten und Betreiber.

Zum Thema„Solarpark Förderung“ stellen uns Leserinnen und Leser unseres Blogs immerwieder Fragen: Hier kommen Antworten auf die 25 wichtigsten Fragen zuraktuellen Förderung von Solarparks von Flächen-Eigentümerinnen undFlächen-Eigentümern mit Interesse am Flächen verpachten für Solar sowie von potentiellenSolarpark-Betreiberinnen und Solarpark-Betreibern mit Interesse am Pachten vonFlächen für Solar.

1. Werden Solarparks gefördert?

Ja. Solarenergie giltals eine der Säulen einer komplett erneuerbaren Energieversorgung, wiesie Deutschland spätestens im Jahr 2045 erreichen will. Um den Ausbau derErneuerbaren Energien und damit die Energiewende zu beschleunigen, fördert derStaat die Errichtung entsprechender technischer Anlagen.

Wichtig: Die Strahlungsenergie(Licht) der Sonne lässt sich in nutzbare Solarwärme und nutzbaren Solarstromumwandeln – und zwar mit Solarwärme-Anlagen (Solarthermie) undSolarstrom-Anlagen (Photovoltaik, PV). Wenn wir im Folgenden von einem„Solarpark“ schreiben, sind damit große Photovoltaik-Anlagen gemeint, die auffreien Flächen errichtet werden. Diese nennt man auch PV-Freiflächenanlagen,kurz: PV-FFA.

2. Wie fördert der Staat Solarparks?

Der Staat hat zweiMöglichkeiten zur Solarpark Förderung:  

·  Erstens gibt‘s eine Solarpark-Förderung, die den Kauf, die Installationoder die Erweiterung einer bereits bestehenden Solaranlage unterstützt –mit einem vergünstigten Kredit von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

·  Zweitens gibt’s eine Förderung,die den Betrieb eines Solarparksunterstützt: die sogenannte Einspeisevergütung.

 

3. Wie funktioniert die Solarpark-Förderung bei Kauf und Installation eines neuen Solarparksbeziehungsweise beim Erweitern eines bestehenden Solarparks?

Von der KfW-Bank erhalten Sie ein vergünstigtes Darlehen (Kredit),wenn Sie eine Solaranlage auf einer Freifläche errichten wollen. Dazu gibt esdas KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien –Standard (270)“.

Die KfW fördert nach eigenen Angaben „Errichtung, Erweiterung und Erwerbvon Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich derzugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation“. Vorausgesetzt,die Anlagen entsprechen den Anforderungen des „Gesetzes für den Ausbauerneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz: EEG).

Ein KfW-Kredit, der Ihnen über das Förderprogramm 270 gewährt wird, läuftzwischen 5 und 30 Jahren. Die Kredithöhe beträgt bis zu 150 MillionenEuro pro Fördervorhaben. Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten lassen sichmit der Förderung decken.

Welche konkreten Kreditkonditionen Ihnen geboten werden, ermittelt IhreHausbank. Sie berücksichtigt dabei unter anderem

·      denStandort des Solarparks,

·       Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse

·      unddie Qualität Ihrer Sicher­heiten.

Gut zu wissen: Zu Beginn des Jahres 2024 (Stand 19.Januar 2024) lag der bestmögliche effektive Jahreszins bei 5,21 Prozent.

Den KfW-Kredit 270 können Sie beantragen, wenn Sie ein in- undausländisches privates und öffentliches Unternehmen haben – unabhängig vonder Unternehmensgröße. Sie können diesen auch als Körperschaft, Stiftung undAnstalt des öffentlichen Rechts, als kommunaler Zweckverband, als Privatpersonund als gemeinnützige Antragstellende in Anspruch nehmen, wobei diese wenigstenseinen Teil des mit dem Solarpark erzeugten Stroms einspeisen müssen. Zudemkönnen Sie als Freiberuflerin oder Freiberufler diesen Kredit beantragen.

Mehr dazu lesen Sie in diesem Blogbeitrag.

4. Wie komme ich an die KfW-Solarpark-Förderung?

Um einen KfW-Kredit zur Solarpark-Förderung zu beantragen, müssen Siesich an Ihr Finanzinstitut vor Ort wenden. Darüber erfolgen sowohl die Beantragungals auch die zugehörige Bonitätsprüfung.

Wichtig:  Einen Kaufvertrag dürfen Sie erst nachBewilligung des Kredits zur Solarpark-Förderung abschließen. Das heißt: NachBeginn des Vorhabens ist es nicht mehr möglich, einen Förderkredit zu beantragen.

5. Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütungist eine Vergütung, die Ihnen die Netzbetreiberin oder der Netzbetreiber zahlt,wenn Sie den Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen, den Sie mit IhremSolarpark erzeugt haben.

6. Welche Voraussetzungen mussmein Solarpark erfüllen, um die EEG-Einspeisevergütung zu erhalten?

Der Solarpark muss

·      im Einklang mit demFlächennutzungsplan am Standort stehen,

·      umweltrechtliche Vorgaben erfüllen

·      und die technischen Anforderungen derNetzbetreiberin oder des Netzbetreibers berücksichtigen.

Um die EEG-Vergütungzu erhalten, muss der Solarpark zudem bei der Bundesnetzagentur registriert undein Netzanschlussvertrag abgeschlossen sein. Auch die Wahl der Modulqualitätkann Einfluss auf die Förderfähigkeit haben. Die Höhe der Vergütung hängt vomZeitpunkt der Inbetriebnahme und der Anlagenkapazität ab.

7. Wann ist mein Solarparkförderfähig?

Um dieEinspeisevergütung zu erhalten, muss Ihr Solarpark gemäß des EEG förderfähig sein– er muss also die gesetzlichen Anforderungen an die Förderfähigkeit erfüllen.

Ein Solarpark giltals Freiflächenanlage (FFA) und dem Gesetzestext (§ 3 EEG 2023) nach als sogenannteSolaranlage des ersten Segments.

Ob Ihr Solarparkförderfähig ist, das hängt davon ab, wo er errichtet werden soll. DerGesetzgeber hat einen sogenannten Förderkorridor (auch Förderkulissegenannt) festgelegt: Solarparks, die innerhalb dieses Förderkorridors errichtetwerden, sind förderfähig, Solarparks außerhalb dessen nicht. Ausführlichinformieren wir Sie zum Förderkorridorin einem extra Blogbeitrag.

Daher hier nur soviel zu den geförderten Flächenkategorien, die das aktuelle EEG 2023 in § 37festlegt: Es handelt sich dabei um

·      Flächen im Bereich bestimmter Bebauungspläne,

·      Flächen, für die bestimmte Planfeststellungs-oder immissionsschutzrechtliche Verfahren durchgeführt wurden (zum BeispielAbfallbeseitigungsanlagen),

·      Flächen innerhalb eines 500 Meter(m) breiten Streifens entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen undum

·      Acker- und Grünlandflächen in sogenanntenbenachteiligten Gebieten.

Laut dem Umweltbundesamt(UBA) werden darüber hinaus Solarparks gefördert,

· die auf Flächen des Bund oder derBundesanstalt für Immobilienaufgaben errichtet werden und bei denen es sich umFlächen handelt, die für die Entwicklung von Solaranlagen vorgesehen sind,

· die auf künstlichen oder erheblichveränderten Gewässern im Sinne von § 3 Nummer 4 und 5 des Wasserhaushaltsgesetzeserrichtet werden. Diese Floating-PV-Anlagen dürfen demnach maximal 15 Prozentder Wasserfläche mit Solarmodulen belegen. Zudem muss ein Abstand von 40 m zumUfer eingehalten.

Zudem fördertDeutschland Solarparks, die dem gemäß EEG 2023 als sogenannte besondereSolaranlagen gelten, weil im Rahmen einer Doppelnutzung der Fläche amStandort nicht nur Solarstrom produziert wird, sondern auch ein weitererNutzen. Das kann

· sogenannte Agri-PV sein,also Solarparks auf Acker-, Dauerkultur-, mehrjährigen Kultur- undGrünlandflächen, die kein Moorboden sind. Wobei die staatliche Solarpark-Förderungvoraussetzt, dass die Flächen weiterhin überwiegend landwirtschaftlichbewirtschaftet werden und sie die Anforderungen erfüllen, die in den Festlegungender Bundesnetzagentur nach § 85c EEG2023 an sie gestellt werden.

Agri-PVist ein Konzept, bei dem auch der Boden unter beziehungsweise zwischen denModulreihen dank deren erhöhter Aufständerung oder vertikalen Montage nutzbringendlandwirtschaftlich bewirtschaftet wird: mit Ackerbau oder mit Beweidung (Schafe,Geflügel oder Bienen). Dabei bleibt die landwirtschaftliche Nutzung die dieHauptnutzung, während parallel Solarstrom erzeugt wird.

·  sogenannte Parkplatz-PV oberhalbvon Parkplatzflächen sein. Dabei wird eine Parkplatzfläche parallel zum Boden mithoch aufgeständerten Solarmodulen „überdacht“.    

·  sogenannte Moor-PV sein.Damit sind Solarparks, die auf entwässerten Moorböden errichtet werden.Zugleich wird das Moor wiedervernässt und renaturiert. Zur Förderung vonMoor-PV sind bestimmte naturschutzrelevante Anforderungen an die jeweiligenInstallationsorte und an Errichtungs- und Betriebsweise zu erfüllen, zumBeispiel Mindestwasserstände. Mit dieser Förderung sollen dem UBA zufolge devastierteMoorböden renaturiert und eine schonende Errichtung und Betriebsweise von Solarparksauf Moorböden gewährleistet werden.

Wichtig: Die Einspeisevergütung füreinen Solarpark mit einer installierten PV-Leistung von mehr als 1.001 KilowattPeak (kWP) erhalten Sie nur über eine erfolgreiche Teilnahme an einerAusschreibung. Die Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments(Termine, Volumen) regelt § 28 a des EEG 2023.

Die Ausschreibungen werdenvon der Bundesnetzagentur durchgeführt. Diese bestimmt so die anzulegendenWerte für Strom aus Solaranlagen. Der ermittelte anzulegende Wert dient der Bundesnetzagenturals Berechnungsgrundlage für die Höhe des Zahlungsanspruchs (Marktprämie).

Laut der Bundesnetzagenturbeträgt der Höchstwert für die Ausschreibungen für Solaranlagen des erstenSegments für die Gebotstermine im laufenden Jahr 2024 7,37Cent pro Kilowattstunde (kWh) (§85aAbsatz 1 und 2 EEG). Die Höhe dieses Wertes begründetdie Bundesnetzagentur hier.

Die Einspeisevergütungwird laut dem EEG 2023 für neu in Betrieb genommene PV-Anlagen gezahlt.In Abhängigkeit davon, wann Sie den Solarpark in Betrieb genommen haben,variiert die Höhe der Vergütung. Ihre Höhe hängt zudem von der Anlagengröße unddem Stromanteil ab, den Sie einspeisen. Die Vergütungshöhewird zum Zeitpunkt der Antragstellung festgeschrieben und giltab der Inbetriebnahme des Solarparks für eine garantierte Dauer von 20 Jahren.Das verschafft Ihnen Planungssicherheit.

8. Mit welcher Einspeisevergütung kann ich im Jahr 2024 bei kleineren Anlagen rechnen?

Solarparks, dieSie vom 1. August 2024 bis 31. Januar 2025 in Betrieb nehmen, haben laut demfolgende Vergütungssätze:

Maximale Anlagenleistung: 0bis 10 kWP

·  Vergütungssatz bei Teileinspeisung: 8,03 Centpro Kilowattstunde (ct/kWh)

·  Vergütungssatz bei Volleinspeisung: 12,73ct/kWh

Maximale Anlagenleistung: 10bis 40 kWP

·  Vergütungssatz bei Teileinspeisung: 6,95ct/kWh

·  Vergütungssatz bei Volleinspeisung: 10,67ct/kWh

Maximale Anlagenleistung: 40bis 100 kWP

·  Vergütungssatz bei Teileinspeisung: 5,68ct/kWh

·  Vergütungssatz bei Volleinspeisung: 10,68ct/kWh

9. Welche staatlichen Förderprogramme gibt es für die Verpachtung von Flächen für Solarparks?

Es gibt keinedirekten staatlichen Förderprogramme für die Verpachtung, jedoch profitierenFlächenbesitzerinnen und Flächenbesitzer indirekt von den oben beschriebenen Förderungenfür Solarstromprojekte, da diese die Realisierung solcher Anlagen begünstigenund somit die Nachfrage nach Pachtflächen steigern. Die hohe Nachfrage nachPachtflächen für Solarparks treibt deren Preise nach oben. Mehr zu denaktuellen Pachtpreisen für Solar lesen Sie hier.

10. Erhalte ich Förderungen, wenn ich mein Land für Solar verpachte?

Für die reineVerpachtung gibt es in der Regel keine Förderungen. Allerdings profitieren Sievon langfristigen, sicheren Einnahmen, die Ihnen die Solarparkbetreibendenzahlen, die Ihre Fläche als Standort für einen Solarpark pachten, da sie selbstFörderungen für die Anlagen erhalten.

11. Wie wirkt sich die Verpachtung meines Grundstücks für einen Solarpark auf mögliche landwirtschaftliche Subventionen aus?

Je nach Region undFörderprogramm kann die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen an Solarparksdazu führen, dass Sie keine landwirtschaftlichen Subventionen für diese Flächemehr erhalten. Klären Sie dies unbedingt vorab mit den zuständigen Behörden ab.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

12. Gibt es steuerliche Vorteile, wenn ich mein Ackerland für Solarenergie nutze?

Es gibt keinespeziellen steuerlichen Vorteile für die Verpachtung an Solarprojekte.Allerdings müssen die Pachteinnahmen versteuert werden. SteuerlicheAbschreibungen können sich in Bezug auf den Rückbau am Ende der Laufzeitergeben.

Alles Wissenswertezum Thema Steuern und Solarparks erklären wir Ihnen in unserenBlogbeiträgen:

·      Befreiungvon der Umsatzsteuer auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen

·      Welchesteuerlichen Vorteile es bringt, wenn die Freiflächen-Photovoltaik alslandwirtschaftliches Vermögen zählt

 

13. Kann ich als Betreiberin oderBetreiber eines Solarparks von zusätzlichen Steuervorteilen oder Abschreibungenprofitieren?

Ja, Sie können von steuerlichenAbschreibungen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Anlageprofitieren. Zudem gibt es Sonderabschreibungen für innovative Technologien wieSpeicher oder bifaziale Solarmodule, die beidseitig Licht in Strom umwandeln.

14.  Welche Förderungen gibt esfür innovative Technologien wie bifaziale Module?

InnovativeTechnologien wie bifaziale Module können im Rahmen speziellerInnovationsausschreibungen oder regionaler Förderprogramme unterstützt werden. Denndie Technologien verbessern die Effizienz des Solarparks.

15. Welche Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen sind förderfähig, wenn ich meine Fläche für einen Solarpark bereitstelle?

Bestimmte Maßnahmen,wie die Förderung der Artenvielfalt (Biodiversität) dank einer entsprechenden Bepflanzungdes Bodens unter den Solarmodulen oder die Schaffung von Lebensräumen fürTiere, können in manchen Regionen förderfähig sein. Informieren Sie sich vorab,ob an Ihrem Standort entsprechende Agrarumweltprogramme greifen.

16. Welche Rolle spielt die Gemeindeverwaltung bei der Förderung von Solarparks auf meinem Land?

Ein Solarpark istgenehmigungspflichtig: Sie brauchen dafür eine Baugenehmigung. Das Baurecht istin der föderativen Bundesrepublik Deutschland Ländersache. Das heißt für Sie:Die Gemeinde (Standortgemeinde des Solarparks) entscheidet in der Regel überdie Ausweisung der Flächen für Solarenergie im Flächennutzungsplan und kannlokale Förderprogramme anbieten, um den Ausbau der Erneuerbaren zu forcieren. Zudemunterstützt Sie die Verwaltung bei Genehmigungen und koordiniert IhrSolarpark-Vorhaben mit den Umweltbehörden. Erkundigen Sie sich vorab unbedingtdanach!

17. Wie sicher sind die Einnahmen aus einer Verpachtung, wenn der Solarpark gefördert wird?

Die Einnahmen, mit denen Sie aus derVerpachtung rechnen können, sind in der Regel langfristig und stabil. DerGrund: Solarparks werden über feste Einspeisevergütungen oder Marktverträgefinanziert, was die Projektwirtschaftlichkeit und somit die Pachtzahlungen anSie als Verpächterin oder Verpächter absichert.

18. Kann ich eine zusätzliche Solarpark-Förderung  beantragen, wenn ich als Landwirtin oder Landwirt den Solarpark als Agri-PV-Anlage nutze?

In einigen Regionengibt es spezielle Förderungen für Agri-PV. Informieren Sie sich dazu vorab beiden zuständigen Behörden in Ihrer Gemeinde!

19. Wie beeinflussen Solarpark-Förderungen den Pachtzins für mein Grundstück?

Förderungen fürSolarparks verbessern die Wirtschaftlichkeit der Projekte, was in der Regel zuhöheren Pachtzinsen führt, da die Betreiberin oder der Betreiber dank derSolarpark-Förderung mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben.

20. Gibt es regionale Unterschiede bei der Förderung von Solarparks?

Ja, es gibt regionaleUnterschiede, sowohl in Bezug auf staatliche Förderprogramme als auch aufkommunale Förderungen. Informieren Sie sich bei den örtlichen Behörden über diein Ihrer Gemeinde oder der Standortgemeinde des Solarparks greifenden Programmeund Richtlinien.

21. Gibt es Förderungen für den Netzanschluss oder Speicherlösungen?

Netzanschlüsse werdenin der Regel nicht direkt gefördert, aber es gibt Förderungen fürSpeichertechnologien, die in Kombination mit Solarparks genutzt werden können,um die Netzintegration derselben zu verbessern.

22. Wie beeinflussen Förderungen die Wirtschaftlichkeit eines Solarparks?

Förderungen wieEinspeisevergütungen oder Zuschüsse verringern die Amortisationszeit underhöhen den Return on Investment (ROI). Sie sorgen für stabile Einnahmen undmindern das grundsätzliche Risiko des Solarpark-Vorhabens.

23. Welche Rolle spielen Umwelt- und Naturschutzauflagen bei der Gewährung von Fördermitteln?

Umwelt- undNaturschutzauflagen sind oft Voraussetzung für die Genehmigung eines Solarparksund beeinflussen somit auch die Förderfähigkeit. Ein Umweltgutachten kannerforderlich sein, um negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft zuminimieren.

24. Gibt es spezielle Förderungen für kleine oder regionale Solarparkprojekte?

Ja, in einigenRegionen gibt es spezielle Förderprogramme für kleinere oder regionaleProjekte, insbesondere für kommunale Energieprojekte oder Kooperativen. DieseFörderungen unterstützen lokale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung.

25. Welche Fördermöglichkeiten bestehen für die Modernisierung oder Erweiterung bestehender Solarparks?

Bestehende Solarparkskönnen von Förderungen für Repowering (Austausch älterer Module gegeneffizientere) und Speichertechnologien profitieren. Auch die Erweiterung mitinnovativen Komponenten wie intelligenten Steuerungssystemen kann förderfähigsein. Erkundigen Sie sich dazu vorab bei der zuständigen Behörde Ihrer Gemeindeoder der zuständigen Standortgemeinde.

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Erfahren Sie, wie Sie Ihre freien Flächen optimal für Solarparks nutzen und sich eine langfristige Einnahmequelle sichern können. Entdecken Sie in unserem Blog die Top 25 Fragen und Antworten rund um den Bau und Betrieb von Solarparks.

Immer wiedererreichen uns Fragen von Leserinnen und Lesern unseres Blogs zum Thema„Solarpark bauen“. Sie kommen sowohl von Flächen-Eigentümerinnen und Flächen-Eigentümern mit Interesse am Flächen verpachten für Solar als auch von Menschen mit Interesse am Pachten von Flächen für den Bau eines Solarparks. Wirliefern hier Antworten auf die 25 wichtigsten Fragen zum Solarpark bauen.

1. Was sind dieMöglichkeiten, einen Solarpark auf meiner Fläche zu bauen?

Als Eigentümerinoder Eigentümer von freien Flächen haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten, um auf Ihrer Fläche einenSolarpark zu bauen beziehungsweise bauen zu lassen:

1. Sie bauen den Solarpark auf eigene Kosten und betrieben ihn selbst.

2. Sie verkaufen die Fläche an eine Solarparkbetreiberin oder an einenSolarparkbetreiber und kassieren die einmaligen Einnahmen aus demFlächenverkauf.

3. Sie verpachten die Fläche an eine Solarparkbetreiberin oder an einen Solarparkbetreiber,die oder der darauf den Solarpark errichtet und betreibt. Sie kassieren dieeinmalig vorab oder jährlich gezahlten Pachtzinsen (Pacht).

Sie fragen sich jetzt:

2. Kann ich privateinen Solarpark bauen?

Ja, das können Sie mit einem entsprechendenBudget. Da die Realisierung eines Solarparks auf eigene Kosten allerdings einesehr hohe Investition bedeutet, die sich nicht jeder landwirtschaftlicheBetrieb leisten will oder kann, wird die erste Option eher selten gewählt.

Die folgenden Fragen stellten uns Leserinnen und Leser, die Flächenbesitzen – die meisten von ihnen betreiben landwirtschaftliche Betriebe. Siespielen mit dem Gedanken, freie Flächen zum Solarpark bauen zu verpachten. IhreGründe sind verschieden, die drei meistgenannten sind:

1.    Eröffnen einer 2.Einkommensquelle zur Absicherung des landwirtschaftlichen Betriebs

2.    Energiewende imBetrieb

3.    Klima- undUmweltschutz

Das sind weitere häufige Fragen vonFlächenverpächterinnen und Flächenverpächtern zum Solarpark bauen:

3. Mit welchen Einnahmen kann ich rechnen, wennich meine Freifläche zum Solarpark bauen verpachte?

Ihre künftigen Einnahmen hängen von der Lage und Größe Ihrer freienFläche sowie der aktuellen Nachfrage nach Flächen ab, die sich für den Baueiner Solaranlage eignen ab. Spoiler: Aktuell ist die Nachfrage hoch, Tendenzsteigend. Aus der hohen Nachfrage resultieren hohe Pachteinnahmen. Typischerweisekann die Pacht pro Hektar (ha) zwischen 1.000 und 3.000 Euro pro Jahr liegen.Verhandlungen und langfristige Verträge bestimmen den genauen Betrag.

Mehr zu den aktuellen Pachtpreisen in Deutschland lesen Sie hier inunserem Blog: Ackerland verpachten: Preise – mit denen Sie rechnen können!

4. Wie lange läuft ein Pachtvertrag für einen Solarpark?

Sogenannte Solar-Pachtverträge oder PV-Pachtverträge, wobei PV fürPhotovoltaik steht, also die Technologie, mit der entsprechende Anlagen dieSonnenenergie in nutzbaren Solarstrom umwandeln, werden für eine Laufzeit von mindestens20 Jahren abgeschlossen. Wobei der Trend seit einigen Jahren zu deutlich längerenPachtzeiten geht – die Rede ist hier von 30 bis 40 Jahren. Der Grund für dieselange Pachtlaufzeit: Die PV-Freiflächenanlagen, so zeigt es die Praxis, laufendeutlich länger als 20 Jahre anstandslos und liefern deutlich länger Solarstromohne relevante Ertragseinbußen. Die lange Pachtzeit sichert beiden Pachtparteien– Verpächterin und Verpächter einerseits sowie Pächterin und Pächterandererseits – eine stabile Grundlage für Planung und Finanzierung.

5. Wie wirkt sich ein Solarparkbau auf den Bodenam Standort und dessen landwirtschaftliche Nutzung aus?

Die Bodenversiegelung unter der Photovoltaik-Anlage ist minimal, da diePhotovoltaik-Anlagen auf einem Untergestell aufgeständert werden. DieAufständerung steht in der Regel auf sogenannten Punktfundamenten. Je nach Artder Aufständerung – oft parallel zum Untergrund, seltener vertikal –verschatten die Solarmodule den Boden darunter. Das hat Vor- und Nachteile fürden Boden.

Solaranlagen können die Fläche, in Abhängigkeit von derenAusgangszustand, ökologisch aufwerten, erklärt das Umweltbundesamt (UBA). Eineentsprechende Ausgestaltung der Anlage und des Pflegemanagements könne demnachaus artenarmem Acker- oder Intensivgrünland artenreiches Grünland entwickelnund so zu einer höheren ⁠Artenvielfalt (Biodiversität)⁠ beitragen. Zudem könne sich der Boden laut dem UBAerholen, wenn die Fläche aus der intensiven ackerbaulichen Bewirtschaftungherausgenommen werde. Zugleich könnten Biozid- und Nährstoffeinträge sinken.

Genauere Vorgaben zur Eingriffsminimierung (Modulabstände,Biozidverzicht, extensive Bewirtschaftung und anderes) oder zu erforderlichenAusgleichsmaßnahmen können dem UBA zufolge mit entsprechenden Fördervorgabenbeziehungsweise mit Auflagen in der ⁠Bauleitplanung⁠sichergestellt werden.

Je nachdem, wie hoch die Module über dem Boden aufgeständert sind, lässt dielichte Höhe darunter verschiedene landwirtschaftliche Nutzungen zu:

·       entweder Beweidung mit Schafen, Geflügel und Bienen

·       oder Ackerbau (Obstanbau, Feldfrüchte,Energiepflanzen)

Diese Doppelnutzung der Fläche wird auch Agri-Photovoltaik genannt. LesenSie alles zur Agri-PV in unseren Beiträgen:

·       Agri-PV: Doppelter Nutzen und Ertrag durch Verpachten

·       Agri-Photovoltaik: Funktion, Vorteile und Voraussetzungen

·       Agro-PV: Wie funktioniert es und was bringt es Landwirten?.

 

6. Welche gesetzlichen Vorschriften und Genehmigungen sind erforderlich, um meine Fläche für den Bau einer großen Photovoltaik-Anlagezu nutzen?

In Deutschland ist für das Errichten eines Solarparks eine Baugenehmigungerforderlich. Zudem muss die Fläche in einem Flächennutzungsplan für dieEnergieerzeugung ausgewiesen sein. Ein Umweltgutachten und die Zustimmung vonBehörden sind oft nötig. Wichtig: Baurecht ist in der föderativenBundesrepublik Ländersache! Daher sind die örtlichen Behörden zuständig.

Mehr dazu lesen Sie in unserem folgenden Blogbeitrag: https://www.landverpachten.de/post/freiflaechen-pv-checkliste-kommunen-solarpark

7. Was passiert nach dem Ende der Pachtzeitbeziehungsweise der Nutzungsdauer des Solarparks?

Haben Sie in Ihrem Landpachtvertrageine Vertragslaufzeit festgelegt, endet der Vertrag mit Ablauf derselben. EinerKündigung bedarf es in diesem Fall nicht.

Anders verhält es sich, wenn dieParteien vereinbart haben, dass das Vertragsverhältnis fortgesetzt wird, wennnicht eine der Parteien nach Zeitablauf kündigt. Beilangen Vertragslaufzeiten, wie sie in der Landwirtschaft üblich sind, kommt esvor, dass die Vertragsparteien den Vertrag nach dessen Ablauf einfachfortsetzen. Häufig gehen die Parteien davon aus, dass sie sich wegen der„abgelaufenen“ Vertragslaufzeit vom Vertrag recht schnell lösen können. Das istein Trugschluss: Denn der Gesetzgeber nimmt an, dass das Pachtverhältnis aufunbestimmte Zeit verlängert wird, wenn die Pächterin oder der Pächter diePachtsache nach Ablauf der festgeschriebenen Pachtzeit weiter nutzt und dieVerpächterin oder der Verpächter die Zahlung der Pacht annimmt. Der auf dieseWeise entstandene Vertrag ist unter Einhaltung der Frist des § 594 a desBürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kündbar. Demnach ist eine Kündigung spätestensam dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten Pachtjahreszu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt somit fast zwei Jahre.

Nach Vertragsende wird der Solarpark wie im Pachtvertrag vereinbart abgebaut.Im Vertrag wird festgelegt, dass der Betreiber für die Rückführung der Flächein den ursprünglichen Zustand sorgt.

Lesen Sie dazu auch unsere Blogbeiträge:

·       Landpachtverträge: Diese Punkte sollten Sie wissen & beachten

·       Freiflächenanlagen : Wissenswertes zu Rückbau und Recycling

 

8. Welche Risiken bestehen für den Bau und Betriebeines Solarparks und wie lassen sich diese minimieren?

Risiken wie ungünstige Wettereinflüsse, technische Defekte oderregulatorische Änderungen können den Betrieb des Solarparks beeinträchtigen undsomit ertragsmindernd wirken. Diese Risiken lassen sich mit entsprechendenWartungsverträge, Versicherungen und Risikomanagement jedoch minimieren.

9. Wer haftet für Schäden oder Risiken währenddes Betriebs des Solarparks?

Die Betreiberin oder der Betreiber des Solarparks trägt die Verantwortungfür Risiken und Schäden während der Laufzeit der großen Freiflächen-PV-Anlage. Sieoder er muss entsprechende Versicherungen für Haftung, Schäden und Risiken wieSturmschäden abschließen und die Kosten dafür zahlen.

10.  Muss ich als Verpächterin oder Verpächter dieverpachtete Fläche nach dem Solarparkbau pflegen und instandhalten?

Nein. In der Regel übernimmt die Betreiberin oder der Betreiber desSolarparks die Pflege und Instandhaltung der Fläche. Dies wird vertraglichfestgelegt.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

11. Kann ich die Fläche nach dem Bau desSolarparks parallel weiter nutzen?

Ja. Handelt es sich um eine Agri-PV-Anlage, können Sie in denPachtvertrag aufnehmen, dass Sie als flächenbesitzende Landwirtin oderflächenbesitzender Landwirt die verpachtete Fläche auch weiterhinlandwirtschaftlich bewirtschaften. Sie ziehen dann einen weiteren Nutzen ausder Fläche.

12. Wie beeinflusst der Solarparkbau den Wertmeines Grundstücks?

Das langfristige Verpachten kann den Grundstückswert stabil halten odersogar steigern, da die Fläche dank des Solarparks zu einer sicheren Einnahmequellewird.

13. Welche Umweltaspekte – Schutz von Flora und Fauna – müssen beim Solarpark bauen beachtet werden?

Bei der Planung eines Solarparks sind Umweltauflagen zu berücksichtigen, zumBeispiel der Schutz von Biotopen oder die Vermeidung von Beeinträchtigungen fürTiere. Ein Umweltgutachten ist oft erforderlich.

14. Welche Voraussetzungen sollte die Fläche fürs Solarparkbauenerfüllen?

Eine Fläche sollte mindestens 10 Hektar groß sein, gut erschlossen undmöglichst flach. Wichtig sind auch die Nähe zum Stromnetz und dieEinstrahlungswerte.

15. Wiehoch sind die Solarpark-Baukosten für den Bau und was kosten Betrieb und Instandhaltungjährlich?

Die Baukosten für einen Solarpark liegen bei 600.000 bis 1.000.000 Europro Megawatt (MW) installierter PV-Leistung. Wozu angemerkt werden muss, dassdie Kosten für Solarmodule seit Jahren fallen, während zugleich ihreLeistungsfähigkeit steigt. Das heißt, dass Sie auch mit langfristig sinkendenKosten pro MW Solarpark rechnen können. Die laufenden Kosten für die Wartungund Versicherung eines Solarparks betragen ungefähr 10 bis 15 Prozent derjährlichen Solarpark-Einnahmen.

16. Ist der bürokratische Aufwand fürs Genehmigen vom Solarpark bauen hoch?

Wer einen Solarpark auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche bauen undbetreiben möchte, braucht eine Baugenehmigung. Zudem muss dasSolarpark-Vorhaben mit dem Flächennutzungsplan vereinbar sein. Auch ein Netzanschlussvertrag ist notwendig. Zudem sindUmweltprüfungen und Genehmigungen der Energiebehörde erforderlich.

17. Wird der Solarparkbau gefördert – und mitwelchen Förderungen kann ich rechnen?

Solarparks, die innerhalb der sogenannten Förderkulisse gebaut werden,werden staatlich gefördert: über die Einspeisevergütung. Diese Vergütung desins öffentliche Netz eingespeisten Solarstroms erfolgt über dasErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Sie sinkt nach gesetzlich festgelegtem Planvon Jahr zu Jahr. Der genaue Vergütungssatz (Höhe der Vergütung) hängt also vonder Größe des Solarparks und dem Zeitpunkt seiner Inbetriebnahme ab.

18. Wie lange dauert der Prozess von der Planungüber den Bau bis zur Inbetriebnahme eines Solarparks?

Die Planung eines Solarparks kann 1 bis 3 Jahre dauern. Die Planungsdauerist abhängig von den Genehmigungsverfahren und der Netzanschlusskapazität. DerBau selbst dauert meist nur wenige Monate.

Lesen Sie mehr zu den Schritten von der Idee bis zum Betreiben einesSolarparks in diesem Blogbeitrag: PV-Freiflächen: Planung bis Betrieb auf Pachtfläche.

19. Wiegestalte ich einen langfristigen Solarpachtvertrag mit der Flächenbesitzerinoder mit dem Flächenbesitzer?

Ein Pachtvertrag für eine Solarparkfläche sollte 20 bis 30 Jahre Laufzeithaben und unbedingt Regelungen zum Pachtzins, zur Pflege, zum Rückbau und zur Haftungenthalten. Eine juristische Beratung zum Aufsetzen eines hieb- und stichfestenPachtvertrags ist ratsam.

Lesen Sie auch unsere folgenden Blogbeiträge zum Thema „Pachtvertrag fürSolarparkflächen richtig aufsetzen“:

·       Land verpachten für Solarpark: Was steht im Pachtvertrag?

·       Pachtvertrag Landwirtschaft: So setzen Sie ihn 2024 richtig auf!

20. Gibt es Einschränkungen bei der oder Auflagen fürdie Nutzung von Ackerland für Solar?

Ja, die gibt es. Es darf nicht jede Ackerfläche als Standort für einegroße Photovoltaik genutzt werden. Der Standort muss im Bebauungsplan fürerneuerbare Energien vorgesehen sein, und gewisse Naturschutzauflagen sind zubeachten.

21. Rechnet es sich, einen Solarpark zu bauen?

Die Wirtschaftlichkeit eines Solarparks hängt vom Ertrag ab, den ererzielt. Der Ertrag von Photovoltaik-Anlagen wiederum ist abhängig von der Solarparkgröße,den Einstrahlungswerten und den Vergütungen ab. Üblicherweise wird nach 10-15Jahren eine Amortisation erreicht.

Infolge der niedrigen Modul- und hohenStrompreise können sich inzwischen PV-FFA auch ohne EEG-Förderung rechnen:sogenannt PPA-Anlagen. PPA steht für den Ausdruck „Power Purchase Agreement“und bedeutet, dass die Anlagenbetreiberinnen oder Anlagenbetreiber ihren Stromdirekt an StromversorgerInnen, DirektvermarkterInnen oder an Unternehmen verkaufen.

22. Wie sicher ist es, dass der Solarstrom nachdem Solarparkbau abgenommen wird und welche Verträge sind dazu abzuschließen?

Die Netzbetreiberin oder der Netzbetreiber ist nach dem EEG verpflichtet,den vom Solarpark gelieferten Solarstrom abzunehmen. Ein Netzanschlussvertrag istVoraussetzung für die Genehmigung des Bauvorhabens. Darin werden dietechnischen und finanziellen Aspekte der Stromabnahme geregelt.

Sowohl für staatlich geförderte Solarparks (EEG-Solarparks) als auch fürnicht geförderte Solarparks gilt, dass die erzeugten Strommengen nichtunbegrenzt im Strommarkt gewinnbringend integriert werden können. Somit sindder photovoltaischen Stromerzeugung auch bereits ökonomische Grenzen gesetzt,die dem Umweltbundesamt zufolgeeinem unbegrenzten Anstieg der Flächeninanspruchnahme entgegenstehen. 

23. Wo dürfen Freiflächen-PV-Anlagen gebaut werden?

Die geförderten Flächenkategorien sindder aktuellen Fassung des EEG (novelliertes Gesetz vom Jahr 2023) zufolgediese:

·      Flächen im Bereich von bestimmtenBebauungsplänen

·      Flächen für die bestimmte Planfeststellungs-oder immissionsschutzrechtliche Verfahren durchgeführt wurden (zum BeispielAbfallbeseitigungsanlagen),

·      Flächen innerhalb eines 500 Meter-Streifensentlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen,

·      Acker- und Grünlandflächen in sogenannten benachteiligtenGebieten

Weiterhin ist laut dem UBA dieEEG-Förderung

·      auf bestimmten Flächen möglich, die dem Bund oderder Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gehören und für die Entwicklung vonSolaranlagen vorgesehen sind,

·      sowie auf künstlichen oder erheblichveränderten Gewässern im Sinne von § 3 Nummer 4 und 5 desWasserhaushaltsgesetzes (Floating-PV). Diese Anlagen dürfen maximal 15 Prozentder Wasserfläche mit Solarmodulen belegen und ein Uferabstand von 40 Metern isteinzuhalten.

Beim Bau von PPA-Solarparks sind Sienicht an die im EEG förderfähigen Flächen gebunden. Daher stehen Ihnengrundsätzlich alle Flächen zum Bau eines solchen Solarparks offen. Sie müssendafür jedoch genauso wie geförderte PV-FFA ein baurechtliches Genehmigungsverfahrendurchlaufen. 

24. Kann man auf Ackerland Solaranlage bauen?

Ja. Wobei das Bestreben des deutschen Gesetzgebers dahingeht, dasshierzulande Solarparks auf Freiflächen Natur, Umwelt und Landwirtschaftmöglichst wenig beeinträchtigen und deshalb ökologisch wertvolle Flächen undertragreiche Äcker von der Bebauung ausgenommen werden sollten.

Grundsätzlich gilt, dass Freiflächen nur begrenzt verfügbar sind. Siesollten daher effektiv und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen, an siegestellten Ansprüche erfolgen, erklärt das UBA. In einem Forschungsprojekt imAuftrag des desselben wurden Kriterien für eine umweltverträglicheStandortsteuerung für den weiteren Ausbau der Solarenergie herausgearbeitet:Solarparks sollten demnach vorrangig

„außerhalbvon ökologisch hochwertigen oder geschützten Flächen und stattdessen aufversiegelten (zum Beispiel Parkplätze) oder vorbelasteten Flächen (zum BeispielAltlastenstandorte, Deponien, Halden, stillgelegte Tagebau- oderKonversionsflächen, Seitenflächen von Autobahnen) ohne besondere ökologischeFunktion errichtet werden. Zur Sicherung der Nahrungsmittelproduktion solltenauch Ackerflächen mit hoher Bodengüte in der Regel nicht mit PV-FFAüberständert und die Installation von Agri-PV vorangetrieben werden“.

25. Was brauche ich, um ein Grundstück fürPhotovoltaik zu pachten und dort einen Solarpark zu bauen?

Um ein Grundstück für Photovoltaik zu pachtenbeziehungsweise zu verpachten, benötigen Sie:

·      eine geeignete Fläche: DieFläche sollte eine Mindestgröße von etwa 10 ha haben, möglichst eben sein undin einer Region mit guter Sonneneinstrahlung liegen. Sie sollte zudem nahe amStromnetz sein, um den Netzanschluss zu erleichtern.

·      einen Flächennutzungsplan: DieFläche muss im Flächennutzungsplan der Gemeinde als geeignet für die Nutzung alsStandort für Photovoltaik ausgewiesen sein. Andernfalls ist eine sogenannteUmwidmung erforderlich.

·      einen Solar-Pachtvertrag: Ein langfristiger Pachtvertrag (20 bis 30Jahre) muss zwischen Pächterin und Pächter sowie Grundstückseigentümerin undGrundstückeigentümer ausgehandelt werden. Der Pachtvertrag für Solarparksregelt den Pachtzins, die Vertragslaufzeit, die Pflichten beider Parteien undden Rückbau nach Vertragsende.

·      verschiedene Genehmigungen,darunter eine Baugenehmigung: Für den Bau eines Solarparks brauchen Siediverse Genehmigungen, zum Beispiel eine Baugenehmigung, gegebenenfalls Umweltgutachtenund einen Netzanschlussvertrag.

·      eine ausreichende Netzanschlusskapazität:Es muss gewährleistet sein, dass das Stromnetz in der Nähe ausreichendKapazität für die Einspeisung des mit dem Solarpark erzeugten Stroms hat.

·      eine passende Finanzierung:Die Finanzierung für den Bau und Betrieb des Solarparks muss gesichert sein, dadie Kosten fürs Solarpark bauen hoch sind.

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In diesem Blogbeitrag beantworten wir Ihnen diewichtigsten 20 Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Solarparkkosten. Diese Fragen stellten uns vor allem Landwirtinnen und Landwirte mit freienFlächen im eigenen Besitz, die entweder selbst einen Solarpark kaufen undbetreiben oder ihre Flächen an Solarparkbetreiberinnen oder Solarparkbetreiberverpachten wollen, um sich über die Pachteinnahmen ein extra Einkommen zuverschaffen.

In diesem Blogbeitrag beantworten wir Ihnen diewichtigsten 20 Fragen unserer Leserinnen und Leser zu den Solarparkkosten. Diese Fragen stellten uns vor allem Landwirtinnen und Landwirte mit freienFlächen im eigenen Besitz, die entweder selbst einen Solarpark kaufen undbetreiben oder ihre Flächen an Solarparkbetreiberinnen oder Solarparkbetreiberverpachten wollen, um sich über die Pachteinnahmen ein extra Einkommen zuverschaffen.

1.     Welche Kosten fallen bei einem Solarpark an? Alle Kosten auf einen Blick!

Die Kosteneines Solarparks lassen sich nach

·      der Fälligkeit (einmalige oder laufendeKosten)

·      und der Art der Ausgaben

unterscheiden. Diese Unterteilung hilft Ihnen, die Wirtschaftlichkeiteines Solarparks besser zu verstehen und Ihr Vorhaben finanziell zuplanen:

Einmalige Planungskosten bei einem Solarpark

DiePlanungskosten fallen an, bevor der Bau des Solarparks überhaupt beginnt. Dazugehören:

  • Kosten für die Projektentwicklung und  Genehmigungen, beispielsweise Kosten für die Planung, für Gutachten wie Umweltgutachten und Kosten fürs Einholen von Baugenehmigungen.
  • Beratungskosten: Das sind Kosten für Experten für Solarparktechnologie und -technik, Solarparkrecht  und Wirtschaftlichkeit, die Ihr Solarparkvorhaben begleiten.
  • Kosten für Vermessungen und technische Prüfungen: Das sind Kosten, die anfallen, um die Eignung des Geländes für den Solarpark zu überprüfen.

Wie hochsind die einmaligen Planungskosten bei einem Solarpark? Die Planungskostenmachen in der Regel 5 bis 10 Prozent der Gesamtkosten aus.

Einmalige Anschaffungskosten (Investitionskosten, CAPEX)

DieseKosten entstehen einmalig beim Kauf der Anlage und dem Bau des Solarparks. Sieumfassen:

  • Kosten für die technischen Komponenten der großen Photovoltaik-Anlage (Freiflächenanlage, FFA): Die größten Posten hier sind die Solarmodule und Wechselrichter, da sie das Herzstück des Solarparks bilden.
  • Kosten für die Bauarbeiten und Installation: Hierunter fallen die Kosten für die     Montage der Module, den Bau von Unterkonstruktionen und die Verkabelung.
  • Kosten für den Netzanschluss: Das sind Kosten für den Anschluss des Solarparks an das öffentliche Stromnetz, inklusive der dafür nötigen Transformatoren und eventuell erforderliche Netzverstärkungen.

DieseInvestitionskosten werden auch CAPEX genannt. Das steht für denenglischen Begriff: „Capital Expenditure“, auf Deutsch: „Investitionskosten“oder „Investitionsausgaben“. Diese Kosten können je nach Größe und Technik desParks 70 bis 80 Prozent der Gesamtkosten ausmachen.

Laufende Betriebskosten (OPEX)

Währendder gesamten Lebensdauer des Solarparks fallen regelmäßig Kosten an. Diesewerden als OPEX (Englisch: „Operating Expenditure“, auf Deutsch:„Betriebskosten“) bezeichnet und umfassen folgende Posten:

  • Kosten für die Wartung und Instandhaltung  des Solarparks: Regelmäßige technische Prüfungen und eventuelle Reparaturen.
  • Versicherungskosten für Solarpark: Versicherungen bieten Schutz vor Schäden, die von der Technik, von Wetter und Unwetter, von Vandalismus und mehr verursacht werden.
  • Landpächterinnen und -pächter haben Pachtkosten: Jährliche Zahlungen an die Eigentümerin oder den Eigentümer der Fläche, auf der der Solarpark errichtet wurde und betrieben wird.
  • Kosten für die Reinigung der Module: Damit die Solarmodule effizient arbeiten, müssen sie regelmäßig gereinigt werden, besonders in staubigen oder in Gegenden mit viel landwirtschaftlicher Aktivität.

Dieselaufenden Kosten belaufen sich auf etwa 1 bis 3 Prozent der Investitionskostenpro Jahr.

Einmalige Rückbaukosten

Am Endeder Laufzeit des Solarparks oder nach Ablauf der Pachtzeit entstehen Kosten fürden Rückbau der Anlage und die Wiederherstellung der Fläche. Diese umfassen:

  • Kosten für die Demontage der Solarmodule  und Infrastruktur: Alle Anlagenteile müssen abgebaut und fachgerecht entsorgt oder recycelt werden.
  • Kosten für die Flächenwiederherstellung: Die Fläche muss je nach Vertrag und Umweltauflagen in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.

Diese Rückbaukosten betragen etwa 5 bis 15 Prozent der ursprünglichenInvestitionskosten und müssen bereits bei der Planung berücksichtigt undfinanziell abgesichert werden.

Sonstige Kosten

  • Finanzierungskosten: Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung des Solarparks aufgenommen wurden.
  • Steuern und Abgaben: Je nach Standort fallen zusätzliche Steuerkosten an, z.B. Grundsteuer oder Ertragssteuern auf den produzierten Strom.

2.     Was kosten Planung und Projektentwicklungeines Solarparks?

Die Kostenfür die Planung und Entwicklung eines Solarparks können stark variieren. In derRegel machen sie etwa 5 bis 10 Prozent der Gesamtkosten aus. Hierzu gehören dieGebühren für Genehmigungen, Umweltgutachten, Bodenuntersuchungen, Vermessungenund Beratungskosten. Auch die Entwürfe für den Netzanschluss und die Bauplanungfallen unter diese Kosten.

Wichtig: Die Planungs- und Entwicklungsphase ist entscheidend: Denn Sie stellen damitsicher, dass sich der Solarpark technisch, rechtlich und wirtschaftlich lohnt.

Übrigensdie meistgestellte Frage an uns ist die:

3.    Was kostet 1 Hektar (ha) Solarpark?

Die Antwort liefert die Landwirtschaftskammer Niedersachen: etwa 750.000 Euro.

Undwas kostet ein Hektar Freiflächen-PV im Jahr 2045? Laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) liegen die spezifischen Anlagenkosten derzeitzwischen 700 und 2.000 Euro je kW installierter PV-Leistung und sindgrößtenteils gestiegen, insbesondere bei kleinen PV-Anlagen. Die Anlagenpreisefür PV sinken bis zum Jahre 2045 bei Solarparks im besten Fall auf unter 460 Euro/kW.

4.     Was kostet die Pacht für landwirtschaftliche Flächen für Solarparks?

DiePachtkosten von Freiflächen für Solarparks hängen von der Lage und der Größeder Fläche ab. In Deutschland liegen die Pachtpreise oft zwischen 1.000 und2.000 Euro pro Hektar (ha) und Jahr, können aber auch deutlich höher sein. Zumaldie große Nachfrage nach freien Flächen auch die Pachtpreise in die Höhetreibt. In diesem Blogbeitraginformieren wir Sie zu den aktuellen Pachtpreisen in Deutschland. Beilangfristigen Verträgen von 20, 30 oder mehr Jahren sind diese Kosten einwichtiger Faktor, der die Wirtschaftlichkeit des gesamten Solarparks beeinflusst.

5.    Wie hoch sind die Pachtzahlungen überdie gesamte Vertragslaufzeit von Solarparks?

DiePachtzahlungen summieren sich über die Lebensdauer eines Solarparks erheblich.Bei einer Pacht von 1.500 Euro pro ha und Jahr sowie einer Laufzeit von 20Jahren belaufen sich die Gesamtkosten auf 30.000 Euro pro ha. Diese Zahlungensind feste Ausgaben, die jährlich erfolgen und in die Rentabilitätsrechnungeinfließen.

6.    Welche Anfangsinvestitionen fallen für Solarparks an – was kosten die Solarmodule undWechselrichter?

DieAnschaffung von Solarmodulen und Wechselrichtern macht den größten Teil derInvestitionskosten (CAPEX) aus. Die Preise für Solarmodule variieren je nachTechnologie – im Schnittkönnen Sie mit etwa 270 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung rechnen.Wechselrichter, die den von den Modulen erzeugten Gleichstrom in nutzbarenWechselstrom umwandeln, kosten demnach zusätzlich etwa 130 Euro pro kW.

7.    Welchen Kostenunterschied macht die Qualität der Solarmodule aus?

Solarmodulist nicht gleich Solarmodul. Denn die einzelnen Solarzellen, aus denen dieModule jeweils bestehen, sind unterschiedlich: Monokristalline Module sind zwareffizienter und liefern mehr Strom auf derselben Fläche, kosten dafür aber auchmehr als polykristalline Module. Für monokristalline Module müssen Sie mit etwa10 bis 20 Prozent mehr Kosten rechnen, bekommen dafür aber die höhere Leistungund Langlebigkeit.

8.     Welche weiteren technischen Komponenten müssenangeschafft werden?

Neben denbereits genannten Solarmodulen und Wechselrichtern müssen Sie auch anderewichtige Komponenten wie Kabel, Transformatoren und die Unterkonstruktion (Aufständerung,also Untergestelle, auf denen die Module montiert werden) kaufen. Diese machenetwa 15 bis 20 Prozent der Gesamtkosten aus. Die Transformatoren wandeln dieerzeugte Energie auf eine Spannungsebene um, die für das Stromnetz geeignetist, während Kabel für den sicheren Transport des Stroms sorgen.

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9.     Was kostet die Installation eines Solarparks?

DieInstallationskosten, die ebenfalls zu den einmaligen Investitionskosten (CAPEX)gehören, liegen typischerweise bei etwa 15 bis 25 Prozent der Gesamtkosten.Hierbei sind die Kosten für die Montage der Solarmodule, die Bauarbeiten fürdie Unterkonstruktion und die elektrische Verkabelung zu berücksichtigen. DieArbeitskosten und die notwendigen Maschinen und Werkzeuge spielen für die Höheder Installationskosten eine große Rolle.

10.  Was kostet der Netzanschluss eines Solarparks?

DerNetzanschluss kann erhebliche Kosten verursachen. Sie müssen für den Anschlussan das Stromnetz bezahlen, wobei die Anschlusskosten von der Entfernung desSolarparks zum nächsten Einspeisepunkt abhängen. Diese Kosten können zwischen5.000 und 50.000 Euro pro Megawatt (MW) installierter Leistung liegen, je nachEntfernung und gegebenenfalls erforderlichen Netzverstärkungen.

11.  Wie beeinflussen die Bodenverhältnisse und die Lage der Fläche die Installationskosten?

Wenn dasGelände uneben oder schwer zugänglich ist, können die Baukosten deutlich höhersein. Flaches, ebenes Land ist günstiger für die Installation, da wenigerErdarbeiten erforderlich sind. Ungünstige Bodenverhältnisse wie felsiger odersumpfiger Untergrund erfordern möglicherweise spezielle Fundamente, was dieKosten zusätzlich erhöht.

12.  Was kosten Inbetriebnahme und Zertifizierung desSolarparks?

Nach derInstallation muss die Freiflächen-PV-Anlage geprüft und zertifiziert werden,bevor sie ans Netz gehen kann. Die Kosten dafür sind in der Regelvergleichsweise gering und belaufen sich auf etwa 1 bis 2 Prozent derGesamtkosten. Die Zertifizierung stellt sicher, dass die Anlage sicher undordnungsgemäß betrieben wird.

13.  Wie hoch sind die Kosten für die erste Wartungnach der Inbetriebnahme?

Nach der Inbetriebnahmeerfolgt in der Regel eine erste Wartung, um sicherzustellen, dass allesreibungslos funktioniert. Diese kostet meist nur einen kleinen Bruchteil derGesamtkosten, typischerweise 0,5 bis 1 Prozent pro Jahr. Die erste Wartungumfasst Inspektionen und kleinere Anpassungen oder Reparaturen.

14.  Was kosten Betrieb und Wartung eines Solarparks jährlich?

Dielaufenden Betriebskosten (OPEX) liegen bei etwa 1 bis 3 Prozent derInvestitionskosten pro Jahr.

15.  Was kostet die Versicherung für einen Solarpark?

DieVersicherung eines Solarparks schützt vor Risiken wie Sturmschäden, Vandalismusoder anderweitig verursachten Ertragsausfällen. Die jährlichenVersicherungsprämien können zwischen 0,2 und 0,5 Prozent der Investitionskostenliegen. Sie variieren mit der Größe des Solarparks und den spezifischen Risikenvor Ort.

16.  Wie berücksichtige ich mögliche Ertragsverluste infolge von Effizienzverluste über die Laufzeit des Solarparks?

Solarmoduleverlieren im Laufe der Zeit an Effizienz (sogenannte Degradation), in der Regel etwa 10 bis 15 Prozent über 25 bis 30 Jahre Betriebszeit.Die Degradation wird bei der Kalkulation der Erträge über die Lebensdauer des Solarparks berücksichtigt. Solche Verluste sollten in den Finanzpläneneingeplant werden, um den zukünftigen Cashflow und die Wirtschaftlichkeitkorrekt abzubilden.

17.  Wie wirken sich Betriebskosten auf den Cashflow und die Rendite des Solarparks aus?

DieBetriebskosten beeinflussen den Cashflow, der die Differenz zwischen Einnahmenund Ausgaben darstellt. Je niedriger die Betriebskosten, desto höher derverfügbare Cashflow und somit die Rendite des Projekts. Die Rendite, auch„Return on Investment“ (ROI), zeigt, wie profitabel das Projekt im Verhältniszu den Investitionen ist.

18.  Welche Rückbaukosten entstehen am Ende der Laufzeitdes Solarparks beziehungsweise der Pachtzeit?

Am Endeder Pachtzeit muss der Solarpark abgebaut werden. Der Rückbau umfasst die Demontage der Solarmodule, der Unterkonstruktion und aller elektrischenKomponenten. Diese Kosten können zwischen 5 bis 15 Prozent der ursprünglichenInvestitionskosten betragen. In der Regel sind die Solarparkbetreibenden verpflichtet,die Fläche in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

19.  Wiewerden die Solarmodule und anderen Bauteile nach der Betriebszeit entsorgt?

Solarmodulebestehen zu einem Großteil aus recycelbaren Materialien wie Glas und Aluminium. Dennoch fallen Kosten für das Recycling oder die Entsorgung an, insbesonderewenn die Module beschädigt oder nicht mehr effizient recycelbar sind. Für dieSolarparkbetreibenden ist es wichtig, rechtzeitig Pläne für die Entsorgung unddie damit verbundenen Kosten aufzustellen.

20.  Welche Verpflichtungen gibt es zur Flächenwiederherstellung (Renaturierung,Wiederaufforstung)?

In vielen Solar-Pachtverträgenist eine Klausel enthalten, die die Betreibenden verpflichtet, die Fläche nachder Nutzung wiederherzustellen. Dies kann die Renaturierung oderWiederaufforstung umfassen. Solche Maßnahmen verursachen zusätzliche Kosten,die bei der Planung des Projekts berücksichtigt werden müssen.

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Laut einer Studie zur Akzeptanz von Agri-PV der Universität Göttingen und des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE ist die Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland dieser gegenüber aufgeschlossen: 72,4 Prozent von ihnen können sich vorstellen, das Konzept zur Doppelnutzung von landwirtschaftlicher Fläche auch bei sich einzusetzen. Die beiden wichtigsten Beweggründe dafür sind das extra Einkommen, das das Erzeugen von Solarstrom einbringt, und, dass der Betrieb damit zukunftsfähig wird. Noch mehr Ergebnisse der Studie, zum Beispiel, was die Landwirtinnen und Landwirte noch dabei hemmt, Agri-PV in ihre Betriebe zu integrieren, lesen Sie hier.

Gute Gründe für Agri-PV

Zu den Fakten, die zu Agri-PV wissenschaftlichbelegt sind, zählt, dass die Flächendoppelnutzung die Ernteerträge schmälernkann. Der Grund: Es gelangt weniger Sonnenstrahlung auf die Pflanzen unter denModulen (sogenannte Verschattung). Aber: Zugleich stabilisiert die Verschattungdie Erträge, da die Bodenfeuchte im Schatten der Module langsamerverdunstet. Außerdem schützt das Moduldachdie Pflanzen darunter vor extremem Wind und Wetter. Das Risiko fürErtragsverluste, die infolge von Hagelschlägen, starkem Wind oder Frostüblicherweise eintreten, wird so gemindert. Angesichts der klimawandelbedingtenZunahme von Trockenheit und extremen Wetterereignissen erhöht Agri-PV demnach dieWiderstandsfähigkeit (Resilienz) derlandwirtschaftlichen Fläche – und damit des landwirtschaftlichen Betriebs.

DieSolarstromerzeugung auf der landwirtschaftlichen Fläche eröffnet den Betriebenzudem die Chance, sich energieautark aufzustellen – unabhängig von schwankender Stromverfügbarkeit aus dem Netz undschwankenden Strompreisen auf hohem und stetig steigendem Preisniveau. Produzierendie Landwirtinnen und Landwirte sogar mehr Solarstrom, als sie verbrauchen,können sie mit dem überschüssigen Strom ein zusätzlichesEinkommen erwirtschaften. Dank dieses extra Standbeins (Fachausdruck: Diversifizierungdes Einkommens) wird der Betrieb zukunftsfester.

Nicht zuvergessen: Agri-PV fördert dieArtenvielfalt (Biodiversität) am Standortund auf den Flächen rundherum. Sie trägt zudem dazu bei, dasssich das Klima vor Ort, die Wasser-, Boden- und Luftqualität auf natürlicheWeise regeneriert und reguliert.

Akzeptanz von Agri-PVseitens der Landwirtinnen und Landwirte ist der Schlüssel für denTechnologieeinsatz

Soll sich Agri-PV als ernstzunehmende Säule der solarenStromerzeugung (Photovoltaik) durchsetzen, braucht das Konzept zurFlächendoppelnutzung vor allem eins: Es muss von denen akzeptiert werden, diees umsetzen – Landwirtinnen und Landwirte. Die Frage ist, wie stehen diese derAgri-PV gegenüber?

Frühere internationale Studienbelegten zum einen, dass sich viele Landwirtinnen und Landwirteunsicher waren, was die Machbarkeit und Nützlichkeit von Agri-Photovoltaik anbelangt.Die Unsicherheit fußte insbesondere auf der Ansicht, dass die Technologie noch inden Kinderschuhen steckt. Dazu müssen Sie wissen, dass die Vertrautheit miteiner neuen Technologie oder Technik grundsätzlich als Grundlage für dieInvestition in eben diese dient. Es gilt: Je niedriger der Wissenstand über dasNeue ist, desto höher ist die Barriere, es anzunehmen (zu akzeptieren) und zunutzen.

AlsHemmnisse identifizierten diese früheren Studien zum anderen die Sicherstellungder langfristigen Produktivität von Ackerland, das Marktpotenzial, eine faireVergütung und die erforderliche Flexibilität, damit Agri-Photovoltaik-Systemein unterschiedliche landwirtschaftliche Gegebenheiten passen. Aber: Trotzdessen äußerten die meisten Befragten in früheren internationalen Studien ihreBereitschaft, Agri-PV zu nutzen.

Die hier vorgestellte neue Studie ermitteltejetzt erstmals „Einflussfaktorenauf die Bereitschaft zur Nutzung von Agri-Photovoltaik: Eine quantitativeStudie unter deutschen Landwirtinnen und Landwirten“.

Die 3 wichtigsten Ergebnisse derStudie zur Akzeptanz von Agri-PV auf einen Blick

1.    „Mehrals zwei Drittel der befragten Landwirtinnen und Landwirte scheint vomgrundsätzlichen Nutzen der Agri-PV überzeugt zu sein.“ Das sagtCharlotte Bühner, Doktorandin an der Universität Göttingen und eine derHauptautorinnen der Studie. Ein mangelndes Vertrauen in die neue Technologiestelle ihr zufolge keine relevante Hürde dar, die Landwirtinnen und Landwirteglaubten daran, dass Agri-PV ihnen dabei helfen könne, ihre Betriebezukunftsfest aufzustellen.

2.    „Mehrnoch als die Synergien, die sich zwischen dem Agri-PV-System und den Kulturenergeben können, scheint hier für die Landwirtinnen und Landwirte aktuell diezusätzliche Einkommensquelle durch den Strom im Vordergrund zu stehen“,ergänzt Johanna Wagner, ebenfalls Autorin der Studie und bis Ende 2023Wissenschaftlerin am Fraunhofer ISE.

3.    Als problematisch empfanden die Befragten vor allemden bürokratischen Aufwand und die als undurchsichtig empfundenen rechtlichenRahmenbedingungen für Agri-PV. Zudem gäbe es Unsicherheit, inwiefern dieBearbeitung des Bodens von Agri-PV-Anlagen erschwert werden könnte. „Um Agri-PV langfristig erfolgreichumzusetzen, ist nach unserer Einschätzung eine nennenswerte Einbindunglandwirtschaftlicher Akteurinnen und Akteure von zentraler Bedeutung“, sagteDr. Max Trommsdorff, Leiter der Gruppe Agri-PV am Fraunhofer ISE

8 Faktoren,die die Bereitschaft beeinflussen, Agri-PV zu nutzen

Laut der hier vorgestellten Studie sind das 8mögliche Faktoren, die beeinflussen, ob die Landwirtinnen und Landwirte inDeutschland bereit sind, Agri-PV zu nutzen:

1.    Wissenstand

2.    Innovationsbereitschaft

3.    Risikobereitschaft

4.    wahrgenommene Nutzen

5.    Auswirkung der Energiepreise

6.    Bewusstsein für Klimawandel und Umweltbewusstsein

7.    Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt

8.    subjektive Norm

Die Studie zur Akzeptanz von Agri-PV ergab,dass 4 der 8 Faktoren Einfluss auf die Bereitschaft zur Nutzung von Agri-PVhaben, davon 3 mit positivem und 1 mit negativem Einfluss.

·      Der „wahrgenommene Nutzen“ hatdemnach den stärksten positiven Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit,dass eine Landwirtin oder ein Landwirt Agri-PV nutzen möchte.

·      Ebenso hat der Faktor „subjektiveNorm“ einen positiven Einfluss auf die Bereitschaft zur Nutzung von Agri-PV, beispielsweisedann, wenn Kolleginnen und Kollegen, Familie und die lokale Gemeinschaftebenfalls eine positive Einstellung zur Technologie haben.

·      Geringeren positiven Einflusszeigt der Faktor „Innovationsbereitschaft“, beispielsweise dann, wenn Landwirtinnenund Landwirte, die modernen Technologien gegenüber aufgeschlossenersind, eher bereit sind, Agri-PV zu nutzen.

·      Interessant: Der Faktor„Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt“ wirkt sich dagegen negativ auf dieBereitschaft der Landwirtinnen und Landwirte zur Nutzung von Agri-PV aus.

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Die Ergebnisse der Studie zurAkzeptanz von Agri-PV ausführlich vorgestellt

Die für die Studie befragten Landwirtinnen undLandwirte beantworteten unter anderem folgende Fragen:

Wie steht es um die Akzeptanz von Agri-PV und die Bereitschaft zu Agri-PV?

·      74,8 Prozent der befragten Landwirtinnen undLandwirte halten es grundsätzlich für sinnvoll, dass Agri-PV einenBeitrag zur Energieproduktion leistet.

·      In ihrer eigenen Regionhalten 61,7 Prozent der Landwirtinnen und Landwirte die Installation vonAgri-PV-Anlagen für wünschenswert.

·      72,4 Prozent sind grundsätzlich bereit, dieTechnologie auf ihrem eigenen Hof einzusetzen. Von den Landwirtinnen undLandwirten, die bereit wären, Agri-PV einzusetzen, gaben 18 Befragte an, dasssie die Installation einer Anlage bereits planen und 2 nutzen bereits Agri-PV.

·      Weitere 18 Befragte sind bereit, in den nächstenzwölf Monaten eine Anlage anzuschaffen, 32 Personen würden innerhalb vondrei Jahren eine Anlage anschaffen und 85 Personen würden diesen Schritt inden nächsten fünf Jahren wagen.

Was sind die wichtigen Info-Quellen zu Agri-PV?

Als Informationsquelle zuAgri-Photovoltaik sind für die Landwirtinnen und Landwirte

·      Fachzeitschriftensehr wichtig,

·      gefolgt von landwirtschaftlichenBeraterinnen und Beratern

·      sowie Bauernverbänden.

·      Auch andere Kolleginnen und Kollegenspielen für viele eine wichtige Rolle.

·      Erst dann folgen Radio und Fernsehen

·      sowie soziale Medien in der Ranglisteder Infoquellen.

Was sind Beweggründe für die Anschaffung von Agri-PV?

Eine Agri-PV-Anlage bringt zweiNutzungsformen auf einer Fläche zusammen: Landwirtschaft und Energieerzeugung.Sie kombiniert demnach auch die Vor- und Nachteile beider Nutzungen:

·      Ein extra Einkommen zu erzielen, dasist der wichtigste Beweggrund für Landwirtinnen und Landwirte, eineAgri-PV-Anlage in ihren Betrieb zu integrieren.

·      Als zweiten Grund nennen die Befragten die Möglichkeit, ihren Betriebweiterzuentwickeln und zukunftsfest zu machen.

·      Auch der mit der Agri-PV-Anlage geleistete Beitragzum Ausbau erneuerbarer Energien ist den Landwirtinnen und Landwirten wichtig.

·      Die Möglichkeit, auch Pflanzen anzubauen,ist dagegen weniger wichtig als die bereits genannten.

·      Besonders wichtig sind den Befragten bei der landwirtschaftlichenFlächennutzung der Schutz vor Sonne und Hagel sowie das Sammeln vonRegenwasser für die Bewässerung.

Was sind die Barrieren, die Landwirtinnen und Landwirte von Agri-PV (noch) abhalten?

Als wichtigste Barrieren werden

·      der bürokratische Aufwand

·      und Unsicherheiten in denpolitischen Rahmenbedingungen genannt.

·      Auch die anspruchsvollereBearbeitung der landwirtschaftlichen Flächen stellt eine große Barrieredar.

·      Das mangelnde Vertrauen in dieTechnologie wird hingegen als kleineres Hindernis gesehen

Das bedeuten die Ergebnisse der Studie zur Akzeptanz von Agri-PV (Fazit)

Die Bereitschaft der deutschen Landwirtinnenund Landwirte, Agri-PV einzusetzen, wächst den Macherinnen und Machern derStudie zufolge. Es könne demnach davon ausgegangen werden, dass das Interesseder Landwirtinnen und Landwirte an Agri-PV hierzulande hoch ist.

Aber: Zwar bestehedemnach ein beträchtliches Interesse seitens der Landwirtinnen und Landwirte,unterstrichen von der Bereitschaft, ihre landwirtschaftlichen Betriebe zudiversifizieren und sich an der Erzeugung von erneuerbarem Strom zu beteiligen,doch stellten bestimmte Hindernisse, insbesondere bürokratischeKomplexitäten und Unsicherheiten in Bezug auf politische Rahmenbedingungen,erhebliche Herausforderungen dar, die von den politischen Entscheidungstragendenerkannt werden sollten.

·      Die bürokratischen Hindernisse

·      und Unsicherheiten in Bezug aufpolitische Rahmenbedingungen

spielen den Wissenschaftlerinnen undWissenschaftlern zufolge eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung derBedingungen für die Einführung von Agri-Photovoltaik und können den Umsetzungsprozesserheblich behindern oder verzögern. Ebenso können Unsicherheiten in denpolitischen Rahmenbedingungen, wie sich entwickelnde Gesetze oder finanzielleAnreize, die Planungssicherheit für Investitionen untergraben und das Risikofür potenzielle Anwenderinnen und Anwender erhöhen.

Ebenso hat der Faktor „subjektive Norm“ einenpositiven Einfluss auf die Bereitschaft zur Nutzung von Agri-PV, was mitBefunden zu anderen EE-Technologien übereinstimmt. Ein möglicher Grund dafürkönnte der Einfluss der Agri-PV auf die Landschaftsästhetik sein, der häufigzu einer Zurückhaltung der lokalen Bevölkerung gegenüber EE-Projekten führt.Eine positive Einstellung der lokalen Bevölkerung gegenüber Agri-PV könnte dieMöglichkeit lokaler Widerstände gegen Agri-PV-Projekte verringern und so dieLandwirtinnen und Landwirte ermutigen, Agri-PV zu nutzen.

Während auch die Ergebnisse zurInnovationsbereitschaft der Landwirte einen positiven Einfluss auf dieEinsatzbereitschaft von Agri-PV haben, deuten die Ergebnisse darauf hin, dassder bürokratische Aufwand für den Bau eine große Barriere für dieLandwirtinnen und Landwirte darstellt. Demgegenüber bestehen nur geringeZweifel an der Technologie und ihrer Wirtschaftlichkeit, was auch erklärenkönnte, dass die Risikobereitschaft als Faktor wiederum einen wenigerwichtigen Einfluss auf die Einsatzbereitschaft von Agri-PV hat.

Der negative Einfluss des Faktors„Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt“ scheint dagegen schwieriger zuinterpretieren. Angesichts der positiven Beiträge der PV-Stromerzeugung zurReduzierung der CO2-Emissionen und zum Schutz des Klimaswäre es intuitiv zu erwarten, dass Landwirtinnen und Landwirte mit einem hohenVerantwortungsbewusstsein gegenüber der Umwelt eher bereit wären, Agri-PV zunutzen, um zum Beispiel ihren CO2-Fußabdruck zu verbessern.Andererseits könnten mögliche negative Auswirkungen der Agri-PV auf die Umwelt,beispielsweise auf die Artenvielfalt und die Bodenqualität, aus Sichtumweltbewusster Landwirtinnen und Landwirte gegen die Installation vonAgri-PV-Systemen sprechen. Hier besteht Aufklärungsbedarf.

Ein weiteres überraschendes Ergebnisist, dass es keine signifikanten Unterschiede in der „wahrgenommenenNützlichkeit“ zwischen den verschiedenen Betriebstypen wie Ackerbau oderGartenbau gibt. Ergebnisse bezüglich der Schattentoleranzen im Ackerbau undim Gartenbau lassen darauf schließen, dass die wahrgenommene Nützlichkeit vonLandwirten, die auf Gemüse- oder Obstanbau spezialisiert sind, im Vergleich zuAckerbaubetrieben höher ist. Ebenso könnte der Einsatz großer Landmaschinen imAckerbau die wahrgenommene Nützlichkeit von auf Ackerbau spezialisiertenLandwirtinnen und Landwirten verringern, da Säulen oder PV-Modulreihen eineeinfache und flächendeckende Bewirtschaftung des Landes behindern. EineErklärung dafür, dass keine Unterschiede zwischen den Betriebstypen festgestelltwurden, könnte sein, dass in der Befragung für die Studie nicht zwischenverschiedenen Agri-PV-Systemen unterscheiden wurde. Dies scheint insbesondere wegender großen Vielfalt an Agrivoltaik-Ansätzen relevant, die zu einem sehr unterschiedlichenVerständnis von Agrivoltaik bei Landwirtinnen und Landwirten führen könnte.

Die Studie zur Akzeptanz von Agri-PV hebt denEinfluss der „subjektiven Norm“ auf eben diese Akzeptanz hervor und betont das Bewusstseinder Landwirtinnen und Landwirte, dass die Umsetzung der Agri-PV überihre Betriebe hinausgeht und ihr soziales Umfeld beeinflusst. DieStudie stellt jedoch auch fest, dass die soziale Akzeptanz der Agri-PV nichtfest etabliert ist, möglicherweise wegen Bedenken hinsichtlich optischerVeränderungen in der Agrarlandschaft. Die Analyse bestätigt auch denEinfluss der „Innovationskraft“ auf die Bereitschaft zur Nutzung der Agri-PV.Die Rolle des „Verantwortungsbewusstseins gegenüber der Umwelt“ bedarf weitererForschung.

Während die Studie relativ geringe Zweifelan der Technologie und ihren wirtschaftlichen Vorteilen belegt, stellen diebürokratischen Hürden im Zusammenhang mit dem Bau eine erhebliche Barrieredar.

Überdie Studie zur Akzeptanz der Agri-PV

DieWissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Göttingen und desFraunhofer ISE machten im Februar 2023 eine Online-Umfrage, um zu analysieren,wie groß die Bereitschaft in der Landwirtschaft dazu ist, Agri-PV in deneigenen Betrieb zu integrieren. Datensets von 214 Landwirtinnen und Landwirtenwurden ausgewertet, um ein klareres Bild über Einstellungen, wahrgenommeneVorteile und Hürden zu erhalten. Die Ergebnisse der Studie wurden imJournal Applied Energy veröffentlicht.

DieWissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berücksichtigten in ihrer Studie nur sogenannte offene Agri-PV-Anlagen. Geschlossene wie Gewächshäuser blieben außen vor. Bei den offenenAnlagen sind mehrere Anbaumethoden möglich:

·       Gartenbau

·       Obstbau

·       Weinbau

·       Ackerbau

·       und Anbau von Dauergrünland, das als Weide für Schafe, Geflügel oderBienen dient.

Selbstkritikan der Studie seitens ihrer Macherinnen und Macher

Die hohe Zahl der Teilnehmerinnen undTeilnehmer an der Studie und die positiven Reaktionen der Befragten bringt dieWissenschaftlerinnen und Wissenschaftler hinter der Studie zu dem Schluss, dassLandwirtinnen und Landwirte mit großem Interesse an Agri-PV an der Umfrageteilgenommen haben. Dies führt jedoch zu einer Stichprobe, die verzerrt ist unddie Ergebnisse verfälschen könnte. Da es zudem keine repräsentative Stichprobewar, lassen die Ergebnisse keine allgemeinen Annahmen über alle deutschenLandwirtinnen und Landwirte zu.

Darüber hinaus wurden einige wichtigeAspekte nicht ausreichend berücksichtigt. Dazu gehören demnach die unterschiedlichenEigentumsstrukturen, die bei der Beschaffung von Agri-PV-Anlagen möglichsind, sowie wirtschaftliche Aspekte. Wegen der großen Bandbreite anAnwendungsmöglichkeiten von Agri-PV müssen verschiedene Betriebstypen wieGartenbau, Obstbau und Ackerbau in zukünftigen Ausarbeitungen stärkerdifferenziert werden. Die Einstellungen verschiedener Betriebstypen zur Agri-PVwurden untersucht. Dennoch wurden keine signifikanten Effekte beobachtet. Diebegrenzte Anzahl von Befragten innerhalb unterschiedlicher Betriebstypen könnteeine mögliche Erklärung für die fehlende statistische Signifikanz sein. Darüberhinaus besteht weiterer Forschungsbedarf hinsichtlich der Differenzierungzwischen Agri-PV auf Grünland mit Viehhaltung, die in dieser Umfrage nichtberücksichtigt wurde.

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Photovoltaik (PV) boomt. Die Technologie, mit der sich aus Solarenergie nutzbarer Strom erzeugen lässt, erlebt in Deutschland einen Aufschwung wie nie. Solarstrom wird von einem Großteil der Bevölkerung akzeptiert, der Ausbau von PV von ebenso vielen befürwortet. Die Zahl der Gebäude-PV-Anlagen (Dach, Balkon) legt kräftig zu. Ebenso die der Freiflächen-PV-Anlagen auf Ackerland und Grünland. Auch die Batteriekapazität steigt stark. Wir liefern Ihnen hier aktuelle Marktzahlen, die den PV-Boom belegen. Zudem haben wir sonnige Marktaussichten für Sie. Damit bekommen Sie fundierte Informationen, um zu entscheiden, ob Sie sich als flächenbesitzende Landwirtin oder flächenbesitzender Landwirt am PV-Boom beteiligen und davon profitieren wollen.

AktuelleAkzeptanzumfrage zu PV in Deutschland

DerBundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW Solar) legte die Ergebnisse einer aktuellen Akzeptanzumfrage zuPhotovoltaik inder Bevölkerung Deutschlands vor:

Demnach halten 77 Prozent der Menschen hierzulande einen weiteren Ausbauder Solarenergie für wichtig,15 Prozent finden diesen weniger wichtig und 9 Prozent beantworteten die Fragemit „weiß nicht“ oder machten keine Angabe dazu.

Die höchste Zustimmung für den Ausbau der PV gibt es für Solardächer (76 Prozent).Gleich danach folgen die Solarparks mit 59 Prozent Zustimmung in derBevölkerung, berichtete der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW).

PV wächst in allenSegmenten

Das Jahr 2023 brach mit Zuwächsen in allen PV-Segmenten sämtliche Rekorde: Beispielsweisegab es

·       plus 101 Prozent bei den PV-Freiflächenanlagen(PV-FFA) und

·       plus 339 Prozent bei den PV-Balkonanlagen (auch Balkonkraftwerkegenannt).

Ende des Jahres 2023 waren hierzulande rund 15 GigawattPeak (GWP)PV-Leistung installiert.

Im laufenden Jahr 2024 hält der PV-Boom an. Laut dem BSW Solar, der sich auf Erhebungenfür den Zeitraum Januar bis April 2024 beruft, sind folgende Zuwächse –verglichen mit dem Vorjahreszeitraum – zu verzeichnen: Die installierteLeistung von PV-Dachanlagen wuchs um mehr als 30 KilowattPeak (kWP).Das entspricht demnach einem Leistungsplus von 81 Prozent. Dichtauf liegen demBranchenverband zufolge die Zuwächse von PV-Freiflächenanlagen (inklusive Agri-PV und Floating PV).

Fast 2 extra GWPFreiflächen-Photovoltaik

Die installierte Leistung der Freiflächen-PV nahm demnachzum vergleichbaren Vorjahreszeitraum Januar bis April 2023 um rund 2 GWPzu (entspricht einem Zuwachs von 74 Prozent).

Damit sind laut dem BSW Solar 29 Prozent der von der deutschenBundesregierung angepeilten PV-Leistung im Jahr 2023 mit PV-Freiflächenanlagen erreichtworden. Insgesamt hat Deutschland damit eine installierte Leistung von rund 28GWP an PV-Freiflächen- Anlagen (inklusive Agri-PV, Floating-PV und anderenbaulichen Freiflächenanlagen).

Brandenburg ist Spitzenreiter beim PV-Freiflächen-Ausbau

Die Bundesländer spielen eine wichtige Rolle beim PV-Ausbauin Deutschland. Denn mit politischen Initiativen, Anreizen und Vorschriftenkönnen sie die Einführung der PV fördern, Investitionen anregen und den Ausbauder Infrastruktur erleichtern. Dies gilt insbesondere für das Baurecht und dieRaumplanung, deren Regelungskompetenz größtenteils in den Händen der Länderliegt, erklärt der BSW Solar.

Hohe installierte PV-Leistungen auf Dächern vonPrivathaushalten finden sich demnach

·      in Bayern mit 668 W pro Einwohnerin und Einwohner,

·      in Baden-Württemberg mit 467 W pro Einwohnerin undEinwohner

·      und in Rheinland-Pfalz mit 434 W pro Einwohnerinund Einwohner.

Einige Regionen Deutschlands verfügen dagegen nur über etwa190 bis 290 W pro Einwohnerin und Einwohner.

Generell haben Bundesländer mit größerer Flächenverfügbarkeitmehr PV-Anlagen im Versorgungsmaßstab, während auch die extensive Nutzunglandwirtschaftlich benachteiligter Gebiete von einigen Bundesländern bei derVerteilung eine Rolle spielt.

Ein Blick aufDeutschland zeigt: Im Osten der Republik boomt der PV-Ausbau besonders stark. Brandenburgmeldet den höchsten Wert für installierte PV-Leistung auf Freiflächen:

·       Brandenburg: 153 kWP je Quadratkilometer (km²)

·       Saarland: 132 kWP pro km²

·       Bayern: 114 kWp pro km²

·       Sachsen-Anhalt: 106 kWp pro km²

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Aktuelle PV-Marktzahlen zurdeutschen Solarwirtschaft

Im vergangenenJahr erzielte die deutsche Solarwirtschaft laut dem BSW Solar mit dem Absatzvon über einer Millionen Solaranlagen und rund 575.000 Speichersystemen einenUmsatz in Höhe von rund 30 Milliarden Euro.

Nach einerVerdoppelung des inländischen Absatzes von PV-Anlagen und PV-Stromspeichern im vergangenenJahr, rechnet der BSW Solar für 2024 mit einem Wachstum der neu installiertenPV- und Speicherkapazität im unteren zweistelligen Prozentbereich.

Der PV-Ausbaubefände sich damit auf der gesetzlich verankerten Zielgeraden der Energiewende.Dazu erklärte der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Carsten Körnig: „Rund 40 Prozent auf dieser ambitioniertenWegstrecke sind geschafft, dank des fantastischen Solar-Engagements der Verbraucherinnenund Verbraucher. Die nächsten Energiewende-Etappen erfordern aber weiteresportliche Höchstleistungen. Auch Wirtschaft und Politik müssen in SachenKlimaschutz jetzt unbedingt am Ball bleiben.“

Einenzusätzlichen Wachstumsschub für die Solarbranche gab es nach BSW-Angaben auch vonder Corona-Pandemie und der Energiekrise. Beides hätte in den vergangenenJahren zu einer solaren Sonderkonjunktur in Deutschlands Eigenheimsiedlungenund zu einer kleinen Energierevolution auf heimischen Balkonen geführt, sagteKörnig weiter. Zuletzt habe sich die Nachfrage nach Solardächern bei privatenImmobilienbesitzerinnen und -besitzern zwar etwas abgekühlt, sie bleibe aberweiter hoch und noch nie wurden so viele Steckersolargeräte monatlich neu inBetrieb genommen wie in den Monaten April und Mai 2024.

AlsWachstumstreiber sieht Körnig in den nächsten zwei Jahren insbesondere die„solare Elektrifizierung von Freiflächen und Firmendächern“.  So wurden inden ersten vier Monaten dieses Jahres nach Daten der Bundesnetzagentur aufFirmendächern bereit 81 Prozent mehr Solarleistung in Betrieb genommen als imvergleichbaren Analysezeitraum im Vorjahr. In einer YouGov-Umfrage, die EndeMai im Auftrag des BSW Solar unter rund 450 Unternehmen mit geeignetenDachflächen durchgeführt wurde, gaben mehr als die Hälfe (56%) der Befragtenan, in den nächsten drei Jahren eine Solaranlage zu planen. Vier von zehnUnternehmen wollen in diesem Zeitraum auch ihren Fuhrpark elektrifizieren.

Laut Körnighabe sich die deutsche Solarbranche darauf eingestellt, dass der Bedarf an PVsowie an innovativer Speicher- und Ladeinfrastruktur in den kommenden Jahrenrasant wachsen werde. Mit der allmählich in Fahrt kommenden Verkehrs- undWärmewende würden weitere Solarbooster gezündet. Die Elektromobilität habeweltweit ihren Siegeszug angetreten und die Wärmepumpe werde – ihrem etwasholperigem Start zum Trotz – zum neuen Heizstandard.

PV-Speicher boomen

Laut einerErhebung des BSW Solar unter Installationsunternehmen hätten sich mittlerweilerund vier Fünftel (rund 80 Prozent) der PV-Kundschaft im Eigenheimsegment inDeutschland zugleich einen Heimspeicher installieren lassen. Immerhin 40Prozent installieren zusätzlich zur PV-Anlage auch eine Wärmepumpe und/odereine Wallbox zum Betanken eines E-Autos.

Die gesamte installierte Batteriekapazität beträgt laut demBSW Solar derzeit 12,6 Gigawattstunden (GWh), wobei

·      82 Prozent auf Wohnhausspeicher,

·      6 Prozent auf Gewerbespeicher

·      und die restlichen 12 Prozent auf Massenspeicher entfallen.

Im Jahr 2019 waren bereits 46 Prozent aller in Betriebgenommenen PV-Dachanlagen auf Wohnhäusern mit Batteriespeichern gekoppelt.Bemerkenswerterweise stieg dieser Anteil im Jahr 2023 auf 77 Prozent, was aufeinen deutlichen Aufwärtstrend bei der Kombination von PV-Dachanlagen aufWohnhäusern mit Batteriespeichern in Deutschland hindeutet.

Bislang werden die meisten Batteriespeicher im deutschenStromsystem ausschließlich zur Optimierung des Eigenverbrauchs eingesetzt, erklärt der BSW Solar. Folglichspeichert eine exponentiell wachsende Zahl von Eigenheimbesitzern undUnternehmen Solarstrom für Zeiten, in denen die Solarstromerzeugung gering ist.

Mit Blick auf die Zukunft ist mit weiteren Entwicklungen desregulatorischen Rahmens zu rechnen, um sicherzustellen, dass Speichersystemezunehmend Vorteile für das Energiesystem bieten, die über den Eigenverbrauchhinausgehen.

Deutschlands PV-Ausbau im internationalenVergleich

Bei der neuinstallierten PV-Leistung ist Deutschland laut Daten von SolarPower Europe imvergangenen Jahr im Länder-Ranking von Platz sechs auf Platz vier vorgerückt,nach China, den USA und Brasilien. „AlsEnergiewende-Pionier geht Deutschland zumindest beim Ausbau der Solartechnikwieder auf die Überholspur“, sagte Körnig dazu.

Nachholbedarfsieht der BSW Solar allerdings im Bereich der Produktion von Solarmodulen undihren Vorprodukten. Neben den Betreiberinnen und Betreibernvon PV-Anlagen würden derzeit vor allem das Handwerk, der Handel sowie PlanerInnenund Planer von PV-Anlagen vom PV-Boom profitieren. Das Nachsehenim internationalen Wettbewerb und Preiskampf hätten dagegen die wenigenHerstellerinnen und Hersteller von PV-Modulen, die es hierzulande noch gebe. Beider Herstellung von PV spiele Deutschland demnach nur noch in der Regionalliga.

Anders als bei der Installation von PV-Anlagenhabe es die Bundesregierung demnach im international umkämpften und kapitalintensiven Markt bislang versäumt, dienötige Investitionssicherheit für den Aufbau solarer Giga-Fabriken zu schaffen.Auch beim Bürokratieabbau gebe es weiterhin viel Luft nach oben.

Sonnige Aussichten fürden deutschen PV-Markt

Nach der Verdoppelung des deutschen PV-Marktes im vergangenen Jahr 2023 rechnet der BSW Solar auch für daslaufende Jahr 2024 mit einem weiteren Marktwachstum. Die neu installierte PV-Leistungwerde in diesem Jahr voraussichtlich im zweistelligen Prozentbereich wachsenund damit erneut die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung einlösen.

Für die erstenvier Monate des Jahres 2024 (Januar bis April) hat die Bundesnetzagenturbereits eine neu in Betrieb genommene PV-Stromleistung in Höhe von über 5 GWPregistriert – das kommt einem Zuwachs in Höhe von rund 35 Prozent gegenüber demvergleichbaren Meldezeitraum des Vorjahres gleich.

Und auch überdas Jahr 2024 hinaus rechnet der Branchenverband mit einer hohen Nachfrage nachPV. Jedes zweite Unternehmen (56 Prozent) und über 60 Prozent der privaten Eigentümerinnenund Eigentümer von Immobilien in Deutschland sind demnach an einer Investitionin eine Solarstromanlage interessiert. Dies sind Ergebnisse von YouGov-BefragungenEnde Mai 2024 im Auftrag des BSW Solar unter 438 Entscheiderinnen undEntscheidern in Unternehmen mit solargeeigneter Dachfläche und unter 1.042Immobilieneigentümerinnen und -eigentümern.

DemHauptgeschäftsführer des BSW Solar, CarstenKörnig, zufolge werde der PV-Ausbau in den kommenden zwei Jahren vor allem vonder „solaren Elektrifizierung von Freiflächen und Firmendächern“ vorangetrieben.Nachdem sich die neuinstallierte PV-Leistung auf Deutschlands Eigenheimdächern in den vergangenenfünf Jahren nach Berechnungen des BSW Solar verzehnfacht hat, setzen demnach jetztverstärkt Unternehmen auf eine solare Elektrifizierung ihrer Firmendächer undinvestieren in Gewerbespeicher.

Auch der Bau vonebenerdigen PV-Anlagen auf freier Fläche (auch Freiflächenanlagen oderSolarparks genannt) nimmt immer weiter an Fahrt auf: Von Januar bis April 2024 stiegdie neu installierte PV-Leistung bei Gewerbedächern um 81 Prozent und bei Freiflächenanlagenwie oben bereits geschrieben um 74 Prozent gegenüber dem vergleichbarenAnalysezeitraum im Vorjahr.

Deutschlandhat das Ziel, bis zum Jahr 2030 den Anteil der PV am heimischen Stromverbrauchvon 12 Prozent auf rund 25 Prozent zu erhöhen. Das im Mai 2024 in Kraftgetretene „Solarpaket“ der Bundesregierung wird zur Zielerreichung kräftigbeitragen, erklärt der BSW Solar. Unter anderem vereinfache das Gesetzespaketden Zugang zum Stromnetz und zu geeigneten Standortflächen.

Ein weiteres starkes Wachstumssegment seien zudem die Batteriespeicher -insbesondere im Heimanlagenmarkt: Immer mehr Privathausbesitzerinnen und-besitzer würden demnach zusätzlich zur PV-Anlage einen Heimspeicherinstallieren, um den Solarstrom zu speichern und intelligent zu nutzen. Laut demBSW Solar wird das Komplettpaket aus PV-Anlage, Batteriespeicher, Wallbox undWärmepumpe immer beliebter.

Carsten Körnigerklärte gegenüber der Presse, dass die PV- und PV-Speichertechnik hierzulande zunehmendzum Standard werde. Nach einem regelrechten Solarboom in DeutschlandsEigenheimsiedlungen würden jetzt verstärkt Gewerbedächer und ertragsschwacheFreiflächen mit Hilfe der Solartechnik elektrifiziert. Nicht zuletzt der Runauf solare Balkonkraftwerke zeige sonnenklar, wo die Reise hingehe. Der vomBundestag auf den Weg gebrachte Bürokratieabbau ermögliche es, dass jetzt auchdie Wohnungswirtschaft verstärkt größere Solaranlagen errichten könne, um sodie Stromrechnungen ihrer Mieterinnen und Mieter zu drücken und einenKlimaschutzbeitrag zu leisten, sagte Körnig weiter.

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Deutschland hat mehr Platz für Freiflächen-PV als nach aktuellen Schätzungen benötigt werden, um den für eine erneuerbare Stromversorgung geplanten Zubau von 200 Gigawatt (GW) bis zum Jahr 2040 zu realisieren. Das ist ein Ergebnis zweier neuer Studien, die das Öko-Institut e.V. mit Sitz in Freiburg jetzt vorlegte. Wir fassen hier die wichtigsten Ergebnisse für Sie zusammen.

Um welche Studien zu Freiflächen-PV geht es?

Das Institut fürangewandte Ökologie, kurz: Öko-Institut, legte

1.     zum einen eine sogenannte Überblicksstudie mit dem Titel „Photovoltaik-Freiflächenanlagenin Deutschland“ (56-seitiges PDF-Dokument) vor, die einen „Überblick zuFlächenkulissen, Potenzialen, Finanzierung, Nachhaltigkeit undProduktionskapazitäten (Stand Januar 2024)“ liefert.

2.     zum anderen eine Studie mit dem Titel „Potenzialflächenfür Agri-Photovoltaik. Eine GIS-basierte Potenzialanalyse für Deutschland“(25-seitiges PDF-Dokument) vor, die „Ausbaupotenziale für Agri-PV mittels einerdetaillierten Bottom-Up-Analyse mit Hilfe von Geoinformationssystemen (GIS) fürDeutschland ermittelt“.

Was ist der aktuelle Stand des PV-Ausbaus inDeutschland?

Laut dem Öko-Institutwaren bis zum Ende des vergangenen Jahres 2023 insgesamt 81,9 GWPhotovoltaikleistung in Deutschland installiert.

Exkurs: Wie viel PV-Leistung passt auf einen Hektar (ha)?

Die künftige Flächeninanspruchnahme ist entscheidend für den geplantenLeistungszubau von PV-Freiflächenanlagen. Wie viel Fläche PV-FFA brauchen, das hängtvon der technischen Weiterentwicklung der Solarmodule ab. Hierbei sindinsbesondere der Wirkungsgrad und die sogenannte Leistungsdichte, also dieLeistung pro Fläche, relevant. Diese liegt laut dem Öko-Institut derzeit bei etwa1 Megawatt pro ha (MW/ha). Die Leistungsdichte von Neuanlagen könnte demnach, jenachdem, welche Modulwirkungsgrade erreicht werden, bis zum Jahr 2030 auf 1,33MW/ha und bis 2040 auf 1,54 MW/ha erhöht werden. Der Wirkungsgrad vonkommerziellen Wafer-PV-Modulen ist in den letzten zehn Jahren im Schnitt um 0,3bis 0,5 Prozentpunkte pro Jahr auf 20 bis 21 Prozent gestiegen. Bei diesenAngaben beruft sich das Öko-Institut auf das Fraunhofer-Institut für SolareEnergiesysteme (Fraunhofer ISE).

Wie vielPV-Anlagen sind aktuell als Freiflächenanlagen installiert?

Rund ein Drittel (29Prozent) der genannten 81,9 GW PV-Leistung steht demnach aktuell aufFreiflächen. Laut dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) wird ein jehälftiger Anteil beim Zubau von Dach- und Freiflächenanlagen angestrebt. Ab demJahr 2025 sollen jährlich 9,9 GW neue Freiflächenanlagen zugebaut werden.

Wo stehen diemeisten PV-Freiflächenanlagen in Deutschland?

Laut der Studie desÖko-Instituts gibt es in Ostdeutschland und in Bayern auffallend vielFreiflächen-PV. Die Zubaurate ist dort entsprechend hoch. Gleiches gilt demnachfür Teile von Rheinland-Pfalz, vom Saarland und den Norden vonSchleswig-Holstein. Demgegenüber ist in großen Teilen von Westdeutschland dieLandkreisfläche deutlich geringer mit PV-FFA besetzt.

Die 8 wichtigsten Ergebnisse der Überblicksstudie zuPV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) in Deutschland auf einen Blick

[[Grafik: Öko-Institut,https://www.flickr.com/photos/oekoinstitut/53627133238/in/album-72177720315908164/]]

1.    Deutschland hat mehr als Platz genug für den geplanten PV-Ausbaubis 2040

Insgesamt hatDeutschland wesentlich mehr Platz für Freiflächen-PV als für den geplantenZubau von 200 GW bis zum Jahr 2040 gebraucht wird, schreibt das Öko-Institut inseiner Studie zu PV-Freiflächenanlagen. Dieser könnte demnach schon komplett mitPV-Anlagen auf sogenannten vorbelasteten Flächen wie Parkplätzen, Randstreifenund Gewerbegebieten gedeckt werden. Sogenannte benachteiligteGebiete auf landwirtschaftlichen Flächenmüssten, wenn überhaupt, nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommenwerden. Spannend: Anlagenaußerhalb der sogenannten EEG-Förderkulisse erscheinen in diesem Kontext kaum bis gar nicht notwendig.

[[Grafik: Öko-Institut,https://www.flickr.com/photos/oekoinstitut/53627133238/in/album-72177720315908164/]]

1.    Großes Flächenpotential fürAgri-PV, Moor-PV und Floating-PV

Bislang werden PV-FFAhierzulande vor allem auf sogenannten Konversionsflächen, auf Ackerland oder inIndustrie- und Gewerbegebieten errichtet.

·      Die meisten PV-FFA stehen derStudie zufolge in Konversionsgebieten und auf Ackerland (60Prozent).

·      An den übrigen 40 Prozent habenvor allem die versiegelten Flächen und Flächen mit einemBebauungsplan für das Gewerbe- und Industriegebiet den größten Anteil.

·      Mit lediglich 1.300 ha habenPV-FFA auf Grünland einen sehr geringen Anteil an der derzeitigenPV-FFA-Flächenkulisse.

Enormes technisch-machbaresPotential, das zugleich Synergieeffekte mit sich bringt, schreibt dasÖko-Institut landwirtschaftlichen Flächen, Mooren und Gewässern zu, wenn dieseals Standort für Agri-PV, Moor-PV, und schwimmende PV (Floating-PV) genutztwerden. Da solche Anlagen teurer und somit im Wettbewerb benachteiligt sind,ist der Studie zufolge ein separates Ausschreibungssegment in der Planung.

2.    Geplanter Zubau von PV-FFA braucht nur 9 Prozent der jetzigen mit Biomasse belegten Fläche

Würden die im Zugedes PV-Ausbaus bis zum Jahr 2040 geplanten PV-FFA ausschließlich auf mit Biomasse(sogenannte Energiepflanzen) belegten Flächen errichtet werden, bräuchte es nur9 Prozent (ein Elftel) der dafür aktuell belegten Fläche. Wegen des deutlichhöheren Energieertrags von Photovoltaik im Vergleich zu Biomasse (Stichwort:Flächeneffizienz) auf der Fläche könnte mit diesem Bruchteil der Fläche jedochdas 2,4-Fache an erneuerbarer Energie erzeugt werden. Dazu muss man auchbedenken, dass Biomasse zur Energiegewinnung großteils verfeuert wird, was dieÖkobilanz der Energiequelle stark belastet.

Exkurs: Energieeffizienz von PV-FFA und Biomasse (Bioenergiemais) imVergleich

Derzeit besetzen PV-FFA nur 0,1 Prozent der landwirtschaftlichenFläche. Energiepflanzen zur Biogas- und Biodieselerzeugung dagegen werden aufinsgesamt 11,8 Prozent angebaut. Hinzu kommt, dass mit dem Solarstrom, der auf1 ha PV-FFA erzeugt wird, bis zu 230 Haushalte versorgt werden können, währendes beim Anbau von Bioenergiemais auf 1 ha Fläche nur 7 Haushalte sind. Beidiesem Vergleich wird ein durchschnittlicher Stromverbrauch von 3.100Kilowattstunden (kWh) pro Haushalt und Jahr angenommen. Die Analysen für Wärmeund Mobilität ergeben demnach ein ähnliches Bild. Das heißt: Mit PV-FFA lässtsich deutlich mehr Energie je ha landwirtschaftlicher Fläche erzeugen als mitEnergiepflanzen.

Wichtig: Es ist besonders raumverträglich, so schreibt das Öko-Institut, wennbis zum Jahr 2040 die für den Ausbau von PV-FFA notwendigen Flächen ausschließlichauf Flächen für den Anbau von Energiepflanzen verwendet würden, um dasZubauziel von 200 GW zu erreichen.

3.    Finanzierung: Förderbedarffür PV-FFA besteht auch künftig

Für die nächsten Jahrewerden sinkende Modulpreise und damit sinkende Stromgestehungskosten erwartet.Jedoch haben die verschiedenen Krisen der letzten Jahre zu Lieferengpässen undauch zwischenzeitlich zu steigenden Anlagenpreisen geführt. Da auch bei denmöglichen Erlösen von PV an der Strombörse ein Rückgang erwartet wird, könnten auchlängerfristig zusätzliche Finanzierungselemente notwendig sein.

Exkurs: Wie werden sogenannte besondere PV-FFA heute und künftig gefördert?

Wie wirtschaftlich eine PV-FFA ist, das hängt von verschiedenenEinflussfaktoren ab, darunter der Standort und die Größe der Anlage. Zudem sindneben

·      den Investitionskosten für Solarmodule, Wechselrichter undAufständerung

·      auch einmaligen Kosten für den Netzanschluss

·      und Betriebskosten inklusive der Kosten für die Wartung der Anlage, derPachtkosten für die Fläche und gegebenenfalls die kosten für dieGrünanlagenpflege

bedeutsam. Vor allem besondere Anlagen wie Biodiversitäts-, Moor-PV undAgri-PV-Anlagen, die Synergieeffekte für den Naturschutz oder Möglichkeiten zurDoppelnutzung der Fläche mit sich bringen, haben deutlich höhere Investitions-und Betriebskosten. Zugleich sind sie meist auch schwieriger zu installieren.

Derzeit bekommen von den im EEG aufgeführten besonderen Anlagen mitVergütungsanspruch nur Agri-PV- und Moor-PV-Anlagen zusätzliche Zuschläge.

·      Bei Agri-PV-Anlagen erhöht sich der sogenannte anzulegende Wert im Jahr 2023 um 1,2 Cent (ct) pro kWh. DieserZuschlag reduziert sich dem Öko-Institut zufolge bis zum Jahr 2028 sukzessiveauf 0,5 ct/kWh.

·      Für Moor-PV erhöht sich der anzulegende Wert um 0,5 ct/kWh.

·      Um PV-FFA auf versiegelten Flächen und Mehrfachnutzungen anzureizen,plant das Bundesministerium Für Wirtschaft und Klima (BMWK) mit dem Start desSolarpakets I für Agri-PV, extensive Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV undParkplatz-PV, eine eigene Ausschreibung einzuführen. Der Höchstwert soll 9,5ct/kWh betragen. Das Ausschreibungsvolumen soll zunächst bei 500 MW liegen.Dieses soll bis 2029 auf 3.000 MW erhöht werden.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

4.    Nachhaltigkeit: Biodiversitäts-PVund extensive PV sollte standardisiert werden

Der Bau von PV-FFA kannsich laut dem Öko-Institut negativ wie potenziell positiv auf die angestrebte Biodiversität,den angestrebten Klimaschutz und die angestrebte Nachhaltigkeit auswirken. Jenachdem, wie die Fläche zuvor genutzt wurde, kann es zu einer Aufwertung vonBiodiversität und Klimaschutz kommen, beispielsweise bei vorbelasteten Flächenoder bei wiedervernässten Mooren. Um Biodiversitätsstandards bei PV-FFA zugarantieren, sollten neue Flächenkategorien – Biodiversitäts-PV und extensiveAgri-PV – eingeführt werden, rät das Öko-Institut.

Exkurs: Was ist Biodiversitäts-PV und extensive Agri-PV?

·      Bei Biodiversitäts-PV wird darauf geachtet, die Fläche unter der PV-FFAso wenig wie möglich zu versiegeln.

·      Bei extensiver Agri-PV geht es nicht mehr nur um eine doppelte Nutzungder Fläche (Energieerzeugung plus landwirtschaftliche Nutzung), sondern um einedreifache: Hinzu kommt der Klima- und Artenschutz. sind Düngung undPestizidbehandlung oft unnötig. Dank der schonenden (extensiven)Flächenbewirtschaftung können PV-FFA zu störungsarmen Lebensräumen (Habitate)für gefährdete Tier- und Pflanzenarten werden. Außerdem wirkt sich dieextensive Bewirtschaftung positiv auf die Boden- und Wasserqualität sowie aufdie Biodiversität aus, insbesondere von sogenannten Offenlandarten. Fürbodenbrütende Vögel wie Feldlerchen und Braunkehlchen können diesestörungsarmen Solarparks nach der Inbetriebnahme als Brutplätze dienen. DasAnlegen von Hecken, Steinhaufen, Rohbodenstellen, Totholz oder Kleingewässernkommt Arten wie Zauneidechsen, Steinschmätzern, Kreuzkröten oder verschiedenenInsektenarten zugute. Auch der Randbereich des Parks kann mit dort installiertenNistmöglichkeiten oder Sitzwarten von verschiedenen Arten genutzt werden.

Damit diese Effekte wirken, sollte der Boden möglichst wenig verdichtetund verletzt werden. Beim Aufstellen von Zäunen rund um die Solarparks sollten vorallem wandernde Arten beachtet werden. Zäune sind eine Barriere – sie begünstigendie Zerstückelung der Flächen und Lebensräume. Um die Wege der Tiere so wenigwie möglich zu stören, sollte der Bodenabstand sinnvoll gewählt und keinStacheldraht angebracht werden.

5.    Akzeptanz: Konzepte zur Doppel- und Mehrfachnutzung der PV-Freifläche steigernAkzeptanz

Solartstrom ist lautdem Öko-Institut die beliebteste Technologie zur Erzeugung erneuerbarer Energie.Solardächer (Platz 1 in der Beliebtheitsskala) und Solarparks (Platz 2) erhaltendemnach insgesamt eine sehr hohe Zustimmung. Während der Planung aufkommende Bedenkenzur Flächennutzung mit PV-FFA würden sich ausräumen lassen, wenn der Fokus auf

·      vorbelastete Flächen,

·      eine Mehrfachnutzung wie mit Agri-PV

·      und eine finanzielle Beteiligung,beispielweise über einen vergünstigten Zugang zu Strom

gerichtet werde.

6.    Produktion vonPV-Technik in Deutschland sollen wieder gestärkt werden

Seit den 2010erJahren ist ein Abbau von Arbeitsplätzen und Produktionskapazitäten in der deutschenund europäischen Solarindustrie mit einer Verlagerung nach Asien, insbesondere nachChina, zu beobachten. Die Produktionskapazitäten in Deutschland und der EU sinddaher derzeit gering.

Exkurs: Wie steht es um Deutschland als PV-Technik-Produzent?

Deutschland produziert der Studie des Öko-Instituts zufolge vor allemPV-Module und Wechselrichter. Mit dem Wacker Konzerngibt es demnach hierzulandeaber auch eine bedeutende Fertigungsstätte für Polysilizium.

·      Die Produktionsstandorte für Wechselrichter sind überwiegend inSüddeutschland. Ausnahme: die Solar Technology AG (SMA) in Hessen, die im Jahr2022 auf Platz 5 der Liste der weltweit führenden Wechselrichterherstellerstand.

·      Die Produktion von PV-Modulen findet vor allem in Ostdeutschland statt.Hier liegt auch Deutschlands einzige Produktionsstätte für Solarzellen desHerstellers Meyer-Burger.

Insgesamt lagen die deutschen Produktionskapazitäten im Jahr 2021 bei59,9 GW. Bis zum Jahr 2025 sollen sich laut Solar Power Europe dieProduktionskapazitäten in Deutschland verdoppeln.

Im internationalen Vergleich ist die deutsche PV-Industrie mit denaktuellen Produktionskapazitäten nur bedingt wettbewerbsfähig. Die meisten derhierzulande installierten PV-Produkte wird daher importiert.

7.    Ressourcen: Verfügbarkeitist begrenzt – technischer Fortschritt kann für Entspannung sorgen

Diesozial-ökologische Dimension von PV-Anlagen, insbesondere, was die Beschaffungvon Materialien betrifft, sollte dem Öko-Institut zufolge verstärkt beachtetwerden. Weltweit ist die Verfügbarkeit von Schlüsselrohstoffen wie Silber,Silizium und Indium demnach begrenzt. Das könnte die Produktion von PV-Zellenbeeinträchtigen. Wichtig: Trotz des Recyclingpotenzials von PV-Modulen wird diesesnoch nicht ausreichend genutzt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Studie zum Agri-PV-Potentialin Deutschland auf einen Blick

Wie viel Agri-PVgibt es aktuell?

Aktuell wird nurwenig Fläche mit Landwirtschaft und solarer Energieerzeugung doppelt genutzt.Im Jahr 2022 waren der Öko-Institut-Studie zu Agri-PV zufolge auf einer Flächevon 34.700 ha insgesamt 20 GW an PV-FFA installiert. Das entspricht einemAnteil von 0,1 Prozent der gesamten Fläche von Deutschland.

·      Mehr als ein Drittel der fürPV-FFA genutzten Flächen entfällt demnach auf Konversionsflächen mit rund11.700 ha (36 Prozent der Gesamtfläche für PV-FFA).

·      Mit 10.900 ha folgt an zweiterStelle PV-FFA auf Ackerflächen. Diese stellen aktuell 31 Prozent derGesamtfläche, die für PV-FFA genutzt wird.

·      PV-FFA auf Dauergrünland machendemgegenüber einen geringeren Anteil von etwa 4 Prozent (1.300 ha) aus.

Fasst man die beiden FlächentypenAckerland und Dauergrünland zusammen, entfallen rund 40 Prozent der gesamten mitPV-FFA besetzten Flächen auf landwirtschaftliche. Mit rund 12.200 ha nehmendiese Flächen einen theoretischen Anteil von lediglich 0,1 Prozent der gesamtenlandwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland (16,6 Millionen ha) ein. ImVergleich dazu werden 14 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche zurKultivierung von Energiepflanzen genutzt.

Welches Potential hat Deutschland für Agri-PV?

Die Analyse ergibt, dass insgesamt eine Flächevon circa 13 Millionen ha theoretisch fürPV-Projekte genutzt werden könnte. Dies entspricht 37 Prozent der deutschenLandesfläche.

Da sich bestimmte Flächen undlandwirtschaftliche Kulturen besonders für die Kombination mit Photovoltaikeignen, können rund 4,3 Millionen ha alsbesonders geeignet identifiziert werden. Diese setzen sich zusammen aus

·      rund 400.000 ha, die für dieSynergienutzung auf Dauerkulturen geeignet wären

·      und rund 3,9 Millionen ha angeringer Nutzungskonkurrenz auf Flächen mit geringer und mittlerer Bodengüte.

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Was ist das sogenannte Solarpaket I? Wann tritt es in Kraft? Was regelt das Solarpaket I? Welche Änderung bringt das Solarpaket I für Freiflächen-PV in Deutschland? Die Antworten auf diese und mehr Fragen finden Sie in diesem Beitrag.

Was ist das Solarpaket I?

DasSolarpaketI ist ein Maßnahmenpaket, auch Gesetzespaket genannt, der deutschenBundesregierung. Es soll den Ausbau der Photovoltaik, also der Technologie zurStromerzeugung aus erneuerbarer Solarenergie, in Deutschland noch einmaldeutlich beschleunigen.

Seit wann ist das Solarpaket I in Kraft?

DasSolarpaket I wurde schon am 16. August des Jahres 2023 vom deutschen Bundeskabinettbeschlossen. Es sollte mit Beginn des laufenden Jahres 2024 in Kraft treten.Doch der deutsche Bundestag verabschiedete das Gesetzespaket erst am 26. April2024. Es passierte den Bundesrat anstandslos und trat im Wesentlichen am 16.Mai 2024 in Kraft.

Was regelt das Solarpaket I?

DasSolarpaket I enthält verschiedene Änderungen und Neuerungen desErneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Baugesetzbuches (BauGB) und weiterenrelevanten Regelwerken. Die Änderungen sollen es den Verbraucherinnen undVerbrauchern hierzulande deutlich einfacher und unbürokratischer machen, PV-Anlagenzu installieren und Solarstrom zu nutzen. Das Gesetzespaket stellt somit wichtigeWeichen, um die ambitionierten Klimaschutzziele Deutschlands zuerreichen. 

Dazuerklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):Übereinstimmend mit dem Ziel des Pariser Klimaabkommens, die globale Erwärmungauf möglichst unter 1,5 Grad Celsius (° C) zu begrenzen, haben sich dieG7-Staaten unter deutscher Präsidentschaft dazu bekannt, ihre Stromversorgungbis zum Jahr 2035 weitgehend klimaneutral aufzustellen. Deutschland hat passenddazu mit dem EEG 2023 das Zwischenziel gesetzlich verankert, den Anteilerneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2030 auf 80 Prozent zu erhöhen. Fürden Ausbau der Photovoltaik ist dazu ein stark beschleunigter Ausbau von 22Gigawatt (GW) jährlich ab dem Jahr 2026 erforderlich. Im Jahr 2024 sollen 13 GWund im Jahr 2025 18 GW PV-Leistung dazukommen. 

Verstärkt der Ausbau von Freiflächen-PV die Flächenkonkurrenz?

Im EEG istfestgeschrieben, dass mindestens die Hälfte der PV-Anlagen auf, an oder inGebäuden oder Lärmschutzwänden installiert werden soll. Die zusätzlicheInstallation von PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächenwird bis zum Jahr 2030 auf maximal 80 GW und bis zum Jahr 2040 auf 177,5 GWbegrenzt. Diese Maßnahme ist laut dem BMWK ausreichend, um die Ausbauziele desEEG zu erreichen, und stellt gleichzeitig klare Richtlinien zur Nutzunglandwirtschaftlicher Flächen bereit. Selbst wenn der künftige Zubauausschließlich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erfolgt, entsprächedies demnach einem Anteil von maximal etwa 1,3 bis 1,5 Prozent (2040) aufdieser Fläche. Zum Vergleich beziffert das BMWK die von Energiepflanzenbeanspruchten landwirtschaftlich genutzten Flächen auf aktuell etwa 13 bis 15Prozent.

DasSolarpaket I fasst dem BMWK zufolge die ganze Spannbreite der Photovoltaik inder Praxis ins Auge: angefangen von der kleinen Anlage auf dem Balkon (auchBalkon-PV oder Balkonkraftwerk genannt) über PV-Anlagen auf Dächern von Ein-und Mehrfamilienhäusern sowie Fabrikhallen bis hin zur großen PV-Freiflächenanlage(PV-FFA).

Darüberhinaus bedenkt das Solarpaket I mit seinen wichtigen Neuerungen für dieEnergiewende auch andere erneuerbare Energien. Es enthält Regelungen zuStromspeichern und Stromnetzen. Mit dem Beschluss zum Solarpaket I setztDeutschland wesentliche Teile der sogenannten Photovoltaik-Strategie desBundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um.

Was regelt das Solarpaket I in SachenFreiflächen-PV?

Mit dem Solarpaket Isoll auch der Ausbau von PV-Freiflächenanlagen gestärkt werden. Das willDeutschland mit einem zweigleisigen Ansatz erreichen:

1.     Erweiterung der Förderkulisse: Es werden mehrFlächen zur Förderung von Solarparks zur Verfügung gestellt, um die Ausbauzieledes EEG erreichen zu können.

2.     Mehrfachnutzung der PV-Flächen: Der Ausgleich mitlandwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Interessen wird gestärkt – wo möglich,sollen Flächen mehrfach genutzt werden. Außerdem soll die Inanspruchnahme vonlandwirtschaftlichen Flächen begrenzt werden. Und strenge Schutzgebietstypen werdenfür den Naturschutz vom Ausbau ausgenommen.

Diese Maßnahmen zum Ausbau von PV-Freiflächenanlagenbringt das Solarpaket I:

·      Die Gebotsmenge fürFreiflächenanlagen wird erhöht:

PV-Projekte mit einerGröße bis zu 50 Megawatt (MW) PV-Leistung werden in den Ausschreibungenzugelassen. Mit dieser Anhebung der zugelassenen Leistung von 20 auf 50 MW wirdder besonders kostengünstige Ausbau von Flächen-PV im EEG gestärkt.

Exkurs I: Warum ist der Ausbau von Freiflächen-PV wichtig?

InAbhängigkeit von der Größe (Leistung) der PV-Anlage variieren die sogenanntenStromgestehungskosten. So kostet die Kilowattstunde Solarstrom von einerPV-Dachanlage mindestens das Doppelte einer PV-Freiflächenanlage. Darum benötigtDeutschland mehr Flächen mit Solarparks, um die energie- und klimapolitischenZiele kosteneffizient erreichen zu können. 

ExkursII: Warum sind die Stromgestehungskosten von PV-Dachanlagen höher als vonPV-Freiflächenanlagen?

Diese Frage beantwortet das Fraunhofer-Institut für SolareEnergiesystem (ISE) mit einer Studie zu den PV-Stromgestehungskosten anschaulich: Die enorme Preisdegression bei den PV-Anlageninvestitionen dervergangenen Jahre führt demnach zu sehr geringen PV-Stromgestehungskosten.

PV-Freiflächenanlagen können

·      in Norddeutschland bereits Stromgestehungskosten von unter 6 Eurocentpro Kilowattstunde (ct/kWh) erreichen,

·      in Süddeutschland liegen diese unter 4,5 ct/kWh.

Die Stromgestehungskosten von großen PV-Dachanlagen lie­genzwischen

·      9,78 ct/kWh in Norddeutschland

·      und 4,63 ct/kWh in Süddeutschland.

Kleine PV-Dachanlagen in Deutschland erzeugen Strom zu Gestehungskostenzwischen 5,81 und 11,01 ct/kWh und liegen damit deutlich unter­halb derdurchschnittlichen Stromkosten für Haushalte. Zum Vergleich: Der aktuelle Strompreis für Neukundinnen undNeukunden lag Mitte Juli 2024 bei25 ct/kWh brutto.

Das Fraunhofer ISE erklärt in seiner Studie, dass die PV entlang dergesamten Wertschöpfungsket­te und bei allen Komponenten immer noch eindeutliches Kos­tenreduktionspotential besitzt. Deshalb ist damit zu rechnen,dass die Investitions- und damit Stromgestehungskosten – von möglichen Preis­schwankungenwegen spezieller Marktgeschehen abgesehen – auch mittel- und langfristig weitersinken.

·      Die Flächenkulisse fürPV-Freiflächenanlagen wird ausgeweitet:

Sogenannte benachteiligteGebiete der Landwirtschaft, also Gebiete mit zum Beispiel schwierigenlandwirtschaftlichen Produktionsbedingungen, werden grundsätzlich für dieFörderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet. Allerdings haben die Bundesländereine sogenannte Opt-Out-Option, wenn ein bestimmter Anteil – bis zum 31.Dezember 2030 beträgt dieser 1 Prozent und danach 1,5 Prozent – landwirtschaftlichgenutzter Flächen mit PV-Anlagen überschritten wird. Dieser Schwellenwert ist demBMWK zufolge so angesetzt, dass sich die Ziele für den PV-Ausbau erreichenlassen. Ergänzend können die Bundesländer bestimmte „weiche“ Schutzgebiete inden benachteiligten Gebieten ausschließen.

·      Es werden naturschutzfachliche Mindestkriterienfür PV-Freiflächenanlagen eingeführt:

Um dieNaturverträglichkeit des PV-Ausbaus zu gewährleisten, werdennaturschutzfachliche Mindestkriterien eingeführt. Diese bundesweiten Kriteriengelten zukünftig für alle geförderten PV-Freiflächenanlagen. Das sind die 5 möglichenMindestkriterien, die zur Auswahl stehen:

1.    Diemaximal beanspruchte Grundfläche der Solarmodule beträgt höchstens 60 Prozentder Grundfläche des Gesamtvorhabens.

2.    DerBoden unter der PV-Anlage wird entweder maximal zweimal pro Jahr gemäht (keinMulchen) oder als Portionswiese beweidet.

3.    DieDurchgängigkeit der Fläche für sogenannte Großsäuger wird bei großen PV-Freiflächenanlagenmit sogenannten Wanderkorridoren gewährleistet. Zudem müssen alle PV-FFA dieDurchgängigkeit für kleinere Tierarten sicherstellen.

4.    Aufmindestens 10 Prozent der Anlagenfläche sollen standortangepasste Typen vonBiotoptypenelementen wie besondere Blühstreifen angelegt werden.

5.    Eswird auf den Einsatz von Pflanzenschutzmittel oder Dünger verzichtet. Zudemdarf die PV-Anlage nur in besonderen Fällen mit biologisch abbaubarenReinigungsmitteln gereinigt werden.

Diese Kriterien bringenlaut dem BMWK einen Mehrwert für den Naturschutz und die Akzeptanz der Flächen-Photovoltaik.Das BMWK plant, in einem Leitfaden Hinweise für die Praxis zu näherenEinzelheiten der verschiedenen Mindestkriterien sowie zu geeigneten Nachweisenzu geben.

Zugleich hat derGesetzgeber bei der Ausgestaltung der Mindestkriterien für PV-FFA Wertdaraufgelegt, dass die Kriterien für die Projektiererinnen und Projektierer vongroßen PV-Anlagen auf Flächen gut umsetzbar sind. Das werde unter anderem damitsichergestellt, dass die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber aus einerListe von fünf Kriterien drei auswählen könne, die auf ihre oder seine spezifischenGegebenheiten vor Ort besonders gut passen. Sie oder er könne auchMindestkriterien wählen, die bereits wegen technischer oder baulicherBesonderheiten erfüllt werden. Ebenso könnten die Mindestkriterien alsAusgleichs- und Ersatzmaßnahmen berücksichtigt werden, soweit sienaturschutzrechtlich hierzu geeignet sind.

·      Agri-PV und weitere besondere PV-Anlagenwerden angemessen gefördert:

Es wird ein eigenesUntersegment mit einem eigenen Höchstwert von 9,5 ct/kWh für sogenannte besonderePV-Anlagen in den Ausschreibungen für PV-FFA eingeführt.

Exkurs III: Was sind besondere PV-Freiflächenanlagen?

Zu den besonderen Solaranlagen gehören mehrere verschiedeneAnlagenkonzepte:

·       Agri-PV: Das Konzept meint die doppelte Nutzung von Flächen – zum einen für dielandwirtschaftliche Produktion und zum anderen für die PV-Stromproduktion.Erfasst sind: Agri-PV-Anlagen, die mindestens 2,10 Meter (m) hochaufgeständert sind (lichte Höhe) sowie senkrechte (vertikale)Agri-PV-Anlagen mit einer lichten Höhe von mindestens 0,80 m.

·       Floating-PV: Das Konzept meint schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf Wasserflächen.

·       Moor-PV: Das Konzept meint die gleichzeitige Nutzung wiedervernässter Moorböden für den Klimaschutz und die PV-Stromerzeugung.

·       Parkplatz-PV: Das Konzept meint die Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik-Anlagen zurDoppelnutzung der bereits versiegelten Flächen.

Bisherige Bonisetzten dazu keine angemessenen Anreize und werden gestrichen. Mit dem eigenenUntersegment kann Agri-PV aus der Nische herauswachsen, erklärt derGesetzgeber.  

·      Die Menge der sogenannten besonderen PV-Anlagen wird erhöht:

Es wird eineschrittweise Erhöhung (sogenannter Aufwuchs) der Ausschreibungsmengen fürbesondere Solaranlagen im Rahmen der bestehenden Freiflächenausschreibungenauf bis zu 2.075 MW pro Jahr im Jahr 2029 eingeführt. Wird die im Untersegmentvorgesehene Leistung nicht ausgeschöpft, so werden laut dem BMWK stattdessenentsprechend mehr konventionelle Freiflächenanlagen bezuschlagt. Aber: In Summegeht damit keine Erhöhung der Mengen in der Freiflächen-Ausschreibung einher.

·      Die Flächeninanspruchnahmelandwirtschaftlich genutzter Flächen wird angemessen beschränkt:

Der zusätzliche Zubauvon Photovoltaik auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird auf ein Maximumvon 80 GW bis zum Jahr 2030 beschränkt. Es wird im EEG klargestellt, dassmindestens 50 Prozent der PV auf, an oder in Gebäuden oder Lärmschutzwändenerrichtet werden soll. Es ist im Sinne der Akzeptanz, wenn vorbelastete Flächenfür den Ausbau in besonderem Umfang erschlossen werden.  

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Was bringt das Solarpaket I an Neuerungen beiSolarstromspeichern und beim Netzanschluss?

Um den beschleunigten Ausbauder erneuerbaren Energien in Deutschland wie geplant umzusetzen, führt dasSolarpaket I auch wichtige neue Regelungen bei Speichern und beim Netzanschlussein:  

·      Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) werden vereinheitlichen:

Die TechnischenAnschlussbedingungen der bundesweit über 850 Netzbetreiberinnen undNetzbetreiber werden stärker vereinheitlicht. Sondervorgaben je nachNetzbetreiberin und Netzbetreiber sollen nur in bestimmten Fällen zulässigsein. Diese sind ferner zu begründen und zu veröffentlichen. Die Rolle vonMusterwortlauten, unter denen sich Netzbetreiberinnen und Netzbetreiberversammeln können, wird ebenso gestärkt wie die Rolle der TechnischenAnschlussregeln des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN). Dies wird dieTätigkeit von EE-Projektiererinnen und EE-Projektierern, die deutschlandweittätig sind, deutlich erleichtern.

·      Speicher sollen flexibel nutzbar werden (sogenannter „Multi-Use“):

Künftig könnenSpeicher, die im Sommer die Erzeugung von PV-Anlagen vom Mittag in den Abendverlagern, auch im Winter für den Handel mit Netzstrom eingesetzt werden. Dafürwird das sogenannte Ausschließlichkeitsprinzip angepasst. Dabei wird auch inZukunft sichergestellt, dass nur EE-Strom gefördert wird.

·      Das Wegenutzungsrecht auf öffentlichen Grundstücken wird geregelt:

Auf Grundstücken imöffentlichen Eigentum wird das Recht zur Verlegung von Leitungen sowie dasRecht zur Überfahrt bei der Errichtung und dem Rückbau von EE-Anlagengeregelt.  

·      Die Verfahren zum Netzanschluss werden beschleunigt:

Das bestehendevereinfachte Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis zu einer PV-Leistungvon 30 Kilowatt (kW, bisher: 10,8 kW) ausgeweitet. Auch für Anlagen bis 100 kWsind Vereinfachungen geplant.  

·      Der Netzanschluss für Speicher wird gleichrangig zu EE ausgestaltet:

Das Privileg aufeinen bevorzugten Netzanschluss für erneuerbare Energien wird auch auf Speicherausgeweitet.

Folgt auf dasSolarpaket I ein Solarpaket II?

Laut verschiedenen Quellen, zum Beispiel diese, soll ein Solarpaket IIkommen. Noch steht dafür kein Termin fest. Das Solarpaket II soll dieMaßnahmen des Solarpakets I noch einmal erweitern, unter anderem mit weiterenRegelungen zur Entbürokratisierung und Beschleunigung des Ausbaus von PV inDeutschland.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.(bne) veröffentlichte im Juni 2024 ein bne-Positionspapier„Solarpaket II sollte auch Speicherpaket werden“, in dem er 33 Punktebenennt, die in einem Solarpaket II berücksichtigt werden sollten. FürFreiflächen-PV sind die folgenden Punkte darin aufgelistet:

·      Kommunalbeteiligung (rechtsicherenKommunikation, Verhältnis zu Landesregelungen)

·      Recht zur Verlegung von Leitungen(§11a EEG, Mustergestattungsverträge)

·      Flächenfrage: Solarparks undlandwirtschaftlich genutzte Flächen

·      Erbschafts- und Schenkungssteuer-und Grundsteuer-Problematik lösen, zumindest in Solarparks mitartenvielfaltfördernder Flächenbewirtschaftung

·      Agri-PV (Volumenanpassung nötig,Anpassungen GAPDZV empfehlenswert)

·      Agri-PV (Anlagenzusammenfassungmit Nicht-Agri-PV-Anlagen abschaffen)

·      „Beteiligungs-PV“: Solarparkteilefür Beteiligungszwecke (Problem: Anlagenverklammerung)

·      Netzanschluss von EEG-Anlagen:Netztransparenz ist entscheidend!

Zusammengefasst geht es demnach imSolarpaket II bei Freiflächen-PV-Anlagen um die Themen Netzanschlüsse,Netzanschlussleitungen und die Akzeptanzsicherung.

Grundsätzlich sollte es dem bne zufolgemöglich werden, dass Speicher an PV-Freiflächenanlagen in jedem Fall ohneerheblichen Aufwand integriert werden können, zum Beispiel bei Einhaltung dernetztechnischen Parameter. Dies soll im gesamten Segment 1 gelten, sowie auchfür das sogenannte Retrofitting von Bestandsanlagen mit Speichern.Bei Solarparks sollte die Flächenfrage (Flächenkonkurrenz) zwischen derEnergiewirtschaft und der Landwirtschaft gelöst werden und die professionellebiodiversitätsfördernde Flächenpflege (Mindeststandard: Mahd/Mahdgut-Abfuhr)rechtlich als hauptsächlich landwirtschaftliche Nutzung eingestuft werden.Zusätzlich sollten Verbesserungen bei der Kommunalbeteiligung und derAnlagenverklammerung erfolgen, fordert der bne.

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Sie möchten wissen, ob Ihre freie Fläche das Zeug zum Standort für eine große Photovoltaikanlage hat? Dann sollten Sie diesen Beitrag unbedingt lesen: Sie erfahren in unserer „PV-Flächenkunde“, welche Flächen sich grundsätzlich als Standort für Freiflächen-PV eignen. Außerdem erklären wir Ihnen, wie der Untergrund beschaffen sein muss, um darauf eine PV-Freiflächenanlage sicher zu installieren und zu betreiben.

Bevores gleich um die optimale Lage einer Fläche und ihre Bodenbeschaffenheitgeht, mit der diese sich als Standort für Freiflächen-PV qualifiziert, liefernwir Ihnen mit unserer PV-Flächenkunde einen Überblick über alle Flächen, aufdenen Sie eine solch große PV-Anlage errichten dürfen (sogenannteFlächenkulisse), die vom Staat gefördert wird.

Grafik:Öko-Institute.V.

PV-Flächenkunde: Welche Flächeneignen sich als Standort für Solarparks?

InDeutschland regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Förderkulisse,also welche Flächen als Standorte für staatlich geförderte Photovoltaik-Anlagennutzbar sind.

DasGesetz unterscheidet dabei zwischen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) des erstenund des zweiten Segments.

  • Das erste Segment umfasstFreiflächenanlagen (FFA) und PV-Anlagen, die auf oder an baulichen Anlagenerrichtet werden sollen, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind (siehe § 3Nr. 41a EEG).
  • Im zweiten Segment sindalle Anlagen, die auf Gebäuden und Lärmschutzwänden installiert wurden.

Regulärwerden PV-FFA im Außenbereich nach §35 des Baugesetzbuches (BauGB) nichtprivilegiert. Das heißt, dass Sie für diese Anlagen eine sogenannteBauleitplanung (Flächennutzungsplan und/oder Bebauungsplan) brauchen. DiesePlanung ist die Basis dafür, dass der Bau der PV-Freiflächenanlage genehmigt wird.Dem Institut für angewandte Ökologie e.V. (kurz: Öko-Institut) zufolge ist die planerischeAusweisung neuer Flächen für PV-FFA ist wegen der verschiedenen eingebundenenPlanungsebenen häufig sehr aufwändig.

Exkurs: Was ist einBebauungsplan für PV?

Ein Bebauungsplan bestimmt mögliche Bebauungen sowie deren Art und Weise auffestgelegten Grundstücken. Er schreibt den Grundstücken bestimmte Bestimmungenund Nutzungsmöglichkeiten zu. Bebauungspläne sind aus
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln, der diemöglichen Arten der Flächen- beziehungsweise Bodennutzung in einementsprechenden Gebiet festlegt (siehe hierzu §§8 und 9 BauGB).

In seineraktuellen Studiezu „Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland“ liefert dasÖko-Institut einen „Überblick zu Flächenkulissen, Potenzialen,Finanzierung, Nachhaltigkeit und Produktionskapazitäten (Stand Januar 2024)“.Wir fassen hier die Informationen zur PV-Flächenkulisse für Sie zusammen.

Wichtig: PV-FFA, die unter diefolgenden auf- und teils auch zusammengeführten Flächenkategorien fallen undeine installierte Leistung von 20 Megawatt (MW) nicht überschreiten (siehe §37Abs. 3 EEG), sind nach dem EEG förderfähig. Das heißt, dass sie in einerAusschreibung auf eine Vergütung bieten können. Die Höchstwerte für die Ausschreibungender PV-FFA sind in §48 EEG festgelegt.

  • Freiflächen-PV an Straßen und Schienen

Neben Autobahnen und Schienenwegen mitmindestens zwei Hauptgleisen können innerhalb eines Abstandes von 500 Metern (mEEG-geförderte PV-FFA errichtet werden (§37 Abs. 1 Nr. 2c EEG 2023). Die Vergütungsregelunggemäß §48 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c) Doppelbuchstabe aa) erfasst aucheingleisige Schienenwege. Mit der EEG-Novelle im Jahr 2023 hat der Gesetzgeberden Abstand zu den Verkehrswegen auf 500 m erweitert. DieAußenbereichsprivilegierung von Bauvorhaben zur Nutzung von Solarenergie (gemäߧ35 Abs. 1 Nr. 8
BauGB) privilegiert PV-FFAlängs der Verkehrswege im übergeordneten Netz bis zu einer Entfernung von 200m.

  • Freiflächen-PV auf versiegelten Flächen

Versiegelte Flächen und sogenannte Parkplatz-PVwerden im EEG unabhängig voneinander geregelt. PV-Anlagen auf versiegeltenFlächen sind nach §37 Abs. 1 Nr. 2d EEG förderfähig. Bei dieser Fläche muss essich bei der Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans um eine bereitsversiegelte Fläche handeln.

  • Parkplatz-PV

Mit dem EEG 2023 wurde als neue förderfähigePV-FFA-Fläche die Parkplatz-PV eingeführt, deren Vorgaben in §37 Abs. 1 Nr. 3dund §85c Abs. 2 EEG geregelt sind. Um Parkplatz-PV wettbewerbsfähiger zumachen, soll für sie ein eigene Ausschreibungssegment eingeführt werden,schreibt das Öko-Institut.

  • Freiflächen-PV auf Konversionsflächen

Gemäß §37 Abs. 1 Nr. 2b EEG können sogenannte Konversionsflächen,die zum Erzeugen von Solarenergie genutzt und entsprechend umgestaltet werden,gefördert werden.

Exkurs: Was sind Konversionsflächen?

Das sind Flächen mit ehemaliger (verkehrs-)wirtschaftlicher, wohnungsbaulicher odermilitärischer Nutzung, beispielsweise ehemaligeTruppenübungsplätze oder alte Braunkohlereviere. Laut derStudie des Öko-Instituts ist hierzulande der Großteil der neuerrichteten PV-FFA mit 11.700 Hektar (ha)auf Konversionsflächen installiert. Sie machen aktuell 36 Prozent der gesamten PV-FFAFlächen aus.

  • Freiflächen-PV auf landwirtschaftlichen Flächen (Agri-PV)

Seit der 2023er Fassung des EEG werden auchAgri-PV-Anlagen vom EEG gefördert (§37 Abs. 1 Nr. 3a, b, c EEG beziehungsweise§85c Abs. 1 EEG und weiterführend §48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EEG). Sie gelten alssogenannte besondere Anlagen nach §85c EEG und erhalten im Jahr 2023eine zusätzliche Vergütung von 1,2 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh) nach§38b EEG.

Exkurs: Was ist Agri-PV?

Agri-PV ist ein Konzept zur Doppelnutzung einer landwirtschaftlichen Fläche.Der Boden unter oder neben den Solarmodulen kann je nach Art der Agri-PV-Anlage(hochaufgeständert oder bodennah) mit Nutzpflanzen wie Mais, mehrjährige oderDauerkulturen wie Erdbeeren oder Apfelbäumen oder Dauergrünland bewirtschaftetwerden. Aber: Bei der Kombination von Dauergrünland und Agri-PV kann die Flächejedoch keine naturschutzrechtliche Relevanz haben. Wichtig: Im Rahmen des Solarpakets II derSolarstrategie der Bundesregierung ist geplant, dass kleine PV-FFA mit einerinstallierten Leistung bis 1 MW, oder 6 MW bei Bürgerenergie-Anlagen gezielt gefördertwerden sollen. Wann es hier zu einer Umsetzung kommt, ist laut dem Öko-Institutjedoch noch nicht klar. In seiner Studie rät das Öko-Institut, dass Agri-PVzusätzlich ein eigenes Ausschreibungssegment erhalten sollten, um dieWettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Auf Acker- und Grünflächen mit schwachemlandwirtschaftlichem Ertrag können EEG-geförderte PV-FFA errichtet werden (§37Abs. 1 Nr. 2h, i EEG). Die Flächen müssen als sogenannte benachteiligte Gebiete gelten, was einen schwachenlandwirtschaftlichen Ertrag voraussetzt. Entscheidend ist die Bodengüte.Zusätzlich darf die lokale Bevölkerung nicht auf die landwirtschaftlicheNutzung der Fläche angewiesen sein.

  • PV-Anlagen in Gewerbe- oder Industriegebieten

PV-Anlagen innerhalb von Gebäudestrukturen, dieden §§8 oder 9 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entsprechen, können gemäß §37Abs. 1 Nr. 2e EEG 2023 gefördert werden. Darunter fallen der Studie desÖko-Instituts zufolge auch Flächen in einem Gewerbe- oder Industriegebiet.

  • PV-Anlagen auf Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Flächen, die der Bundesanstalt fürImmobilienausgaben (BImA) gehören, sind gemäß §37 Abs. 1 Nr. 2g EEG förderfähig,vorausgesetzt, diese Flächen sind seit dem 31.10.2013 im Eigentum der BImA sindoder von ihr verwaltet worden. Für eine Flächenentwicklung muss die BImA dieseFlächen im Internet für die Entwicklung von Solarenergie veröffentlicht undfreigegeben haben.

  • PV-Anlagen auf wiedervernässten Mooren (sogenannte Moor-PV)

Mit dem EEG 2023 wurden Moor-PV-Anlagen gemäߧ37 Abs. 1 Nr. 3e EEG beziehungsweise §85c Abs. 1 EEG in die staatliche Förderkulisseaufgenommen. Diese Anlagen müssen auf einem wiedervernässten Moor (Voraussetzungfür die Förderung) errichtet werden, das ursprünglich entwässert undlandwirtschaftlich genutzt wurde. Die Fläche kann darüber hinauslandwirtschaftlich genutzt werden (sogenannte Paludikultur: Anbau vonRöhrichten und anderer Biomasse zur Energiegewinnung). Um Moor-PVwettbewerbsfähiger zu machen, sind

  • PV-Anlagen auf Gewässern (Floating-PV)

Gemäß §37 Abs. 1 Nr. 2j EEG können PV-FFA aufkünstlichen und erheblich veränderten Gewässern schwimmend errichtet werden.Beide Gewässerarten werden mit dem §3 Nr. 4 und 5 des Wasserhaushaltsgesetzes(WHG 2023) geregelt. Dabei ist ein Uferabstand von mindestens 40 merforderlich, und die Flächenbedeckung des Gewässerkörpers darf 15 Prozent derOberfläche nicht überschreiten. Um Floating-PV wettbewerbsfähig gegenüberPV-FFA zu machen, sind separate Ausschreibungssegmente in der Planung.

  • PV-Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen

PV-FFA auf sogenannten sonstigen baulichenAnlagen werden gemäß §37 Abs. 1 Nr. 1 EEG gefördert. Das sind Flächen wie ein Deponiehügel,die ursprünglich für einen anderen Zweck als die Erzeugung von Solarstromerrichtet wurden – außer Gebäude oder Lärmschutzwände (Solaranlagen des erstenSegments).

  • PV-Anlagen auf Flächen mit speziellemPlanungsrecht

Das Öko-Institut fasst in seiner Studie zweiähnliche Flächenkategorien zu Flächen mit speziellem Planungsrecht zusammen:

1.    Flächen,die gemäß §37 Abs. 1 Nr. 2f EEG mit einem Planfeststellungsverfahren nachPlanungsrecht genehmigt wurden (klassisches Planfeststellungsverfahren, einähnliches Verfahren von
überörtlicher Bedeutungoder ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für den Baueiner öffentlich zugänglichen Abfallbeseitigungsanlage).

2.    Flächen,die in einem alten Bebauungsplan, vor dem 1. September 2003, festgelegt wurden(siehe §37 Abs. 1 Nr. 2d EEG). Wichtig: Der Bebauungsplan darf nicht imNachhinein geändert worden sein, um den Bau einer PV-Anlage zu ermöglichen.Zudem sollte die ursprüngliche Definition der Fläche im Bebauungsplan keine zuenge Zweckbestimmung enthalten, die mit einer PV-Nutzung nicht vereinbar wäre. Diezeitbezogenen Formulierungen zielen darauf ab, altbestehende Investorinnen undInvestoren zu schützen.

Zwischenfazit: Damit kennenSie sämtliche Flächentypen der staatlichen Förderkulisse fürPV-Freiflächenanlagen.

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Wie muss der Untergrund (Boden) einer Fläche beschaffen sein,um darauf Flächen-PV zu errichten?

PV-Freiflächenanlagen brauchen einen Standortmit festem Untergrund. Für eine seriöse Planung müssen die Bodenverhältnissedeshalb untersucht werden. Ein geologisches Gutachten informiert über Aufbau,Zusammensetzung und Porosität des Bodens. Es wird zum Beispiel vonspezialisierten Dienstleisterinnen und Dienstleistern angefertigt. DasErgebnis: ein sogenanntes Lastenheft für die Gesamtstatik der Anlage inklusiveder nötigen Nachweise.

Wichtig ist: Der Untergrundmuss das Gewicht der Anlage tragen können, ohne unter diesem wegzusacken.Da die Gestelle und Module mechanisch und elektrisch miteinander verbundensind, ergäbe sich aus dem Einsinken einzelner Tragepfosten in den Boden rechtschnell ein großräumiger Schaden, der den Ertrag der Anlage mindert oder dieseschlimmstenfalls außer Betrieb setzt.

Außerdem wirken Windund Wetter mit enormen Kräften auf die Anlagentechnik ein. All diese Kräftemüssen von den Pfosten der Unterkonstruktion (sogenannte Aufständerung) aufgenommenund in den Boden abgeleitet werden. Gerade bei hohen Windgeschwindigkeitenist der Bodenoft das schwächste Glied der Kette. Fegt beispielsweise ein Hurrikan überdie Solarmodule hinweg, tritt – ähnlich wie bei einer Tragfläche eines Flugzeugs– ein Sogeffekt ein. Den Fundamenten der Anlage machen dann enorme Zug- undHebelkräfte zu schaffen. Schlimmstenfalls lockert sich die Halterung im Boden oderwird gar ganz aus dem Boden gezogen.

Um zu prüfen, ob sich der Untergrund amStandort fürs Aufstellen eine Freiflächenanlage eignet, sind sogenannte Auszugsversuchenötig. Je nach den Ergebnissen dieser Versuche muss dann die Statik derAnlage ausgelegt werden. Passend zur bestehenden Bodenfestigkeit und denKohäsionskräften, die im Boden wirken, ist dann die sogenannte Rammtiefe zuwählen, die es braucht, um die PV-Anlagen sicher im Boden zu verankern.

Auch auf den pH-Wert des Bodens ist zuachten: Denn ein saurer Boden (pH-Wert < 7) kann dem Material derUnterkonstruktion auf Dauer schaden. Im Falle eines sauren Bodens, kann dieKonstruktion extra verzinkt werden, um Rost (Korrosion) vorzubeugen.

Wie muss eine Fläche liegen, um darauf Flächen-PV zuerrichten?

PV-Freiflächenanlagen sollten so liegen, dass trotzdes wechselnden Sonnenstands sowohl im Tagesverlauf als auch im Jahresverlaufmöglichst viel Solarstrahlen auf die Module treffen. Steht die PV-FFA aufeinem Hangmüssen die Reihenabstände dort entsprechend angepasst werden. Ist dieHangneigung nicht zu hoch, bringen Anlagen auf Südhänge sehr gute bis guteErträge, während Hänge die gen Norden abfallen, deutlich schlechtere Erträgeeinfahren.

Die Lage der Anlage im Gelände und derStandort an sich begründen zudem, wie stark eine PV-Freiflächenanlagemit der Zeit verschmutzt. Schmutz beeinträchtigt die Menge der auf dieModule auftreffenden Sonnenstrahlen. Je nach Neigungswinkel der Module reinigtRegen diese auf natürliche Weise. Nur gering geneigte Module müssen oft extragereinigt werden. Das ist ein Kostenfaktor, der von Anfang an kalkuliert werdenmuss. Bei Agri-PV-Anlagen kommt es zu einer zusätzlichen Verschmutzung, da dasBeackern der Fläche extra Staub aufwirbelt, der sich auch auf den Modulenniederlegt. Gut zu wissen: Ertragseinbußen werden mit Monitoring inEchtzeit rasch offensichtlich, so dass Gegenmaßnahmen zeitnah ergriffen werdenkönnen.

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Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland nimmt an Fahrt auf. Das teilte die Bundesregierung Ende Juni 2024 mit. Eine Säule der künftigen Energieversorgung ist Solarenergie. Den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen zum Erzeugen von Solarstrom hat Deutschland festgeschrieben. Kleinere PV-Anlagen auf und an Gebäuden sind dabei ebenso wichtig wie große auf Freiflächen (auch Solarparks genannt). Beim Ausbau von Freiflächen-PV spielen die Kommunen bundesweit eine tragende Rolle – noch fehlt es vielen jedoch an Strukturen und Know-how. Das stellt das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg fest. Deshalb hat es eine neue Freiflächen-PV-Checkliste „Die 10 Gebote der Freiflächen-PV“ entwickelt – die wir Ihnen hier vorstellen.

Soläuft der Ausbau der PV – ein Update der Bundesregierung zum 1. Quartal 2024

Derdeutschen Bundesregierung zufolge steigtdie Ausbaugeschwindigkeit bei Photovoltaik-Anlagen enorm: Das Ausbauziel für das Jahr 2023 von 9 Gigawatt (GW)wurde schon Ende August des vergangenen Jahres erreicht. Insgesamt wurden imJahr 2023 mehr als eineMillion neue PV-Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GWinstalliert – fast doppelt soviel wie 2022 undmehr als im bisherigen Rekordjahr 2012. Damit können rein rechnerisch 4Millionen Haushalte versorgt werden, teilt die Bundesregierung weiter mit. DieGesamtleistung aller Solaranlagen stieg demnach um 14,6 GW auf 82,2GW bis Ende des Jahres 2023.

Und der Zubau beschleunigt sich sogar noch weiter: Im ersten Quartal deslaufenden Jahres 2024 wurden bundesweit 3,7 GW neue PV-Leistunginstalliert – fast 17,5 Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahresquartal.Damit rücke das Zwischenziel von 88 GW zum Ende des Jahres 2024deutlich in Reichweite, erklärt die Bundesregierung.

Im Mai wurde in Deutschland demnach so viel Solarstrom erzeugt wie noch nie in einem Monat.

2023 wurden über eineMillion neue Solaranlagen mit 14,6 GW Leistung installiert. Zielwaren neun GW. Grafik:Bundesregierung

Das Solarpaket I wird denAusbau von Solarenergie weiter beschleunigen, erklärt die Bundesregierung inihrer Pressemeldung. Ab dem Jahr 2026 soll mehr als dreimal so viel Photovoltaikzugebaut werden wie bisher. Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland Solarstromanlagenmit einer elektrischen Gesamtleistung von 215 GW auf Dächern installiertund auf Freiflächen aufgestellt sein.

Etwa ein Drittel der bis zum Jahr 2040 zu installierendenPV-Leistung von 47 GW muss dem Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg zufolge auf freienFlächen errichtet werden. Das heißt: Rund 80 Solarparks mit einer installiertenLeistung von 10 MW pro Jahr bis zum Jahr 2040 sind demnach notwendig, um diesesZiel zu erreichen – noch gelingt Deutschland der PV-Freiflächenanlagenausbaumit dieser Schlagzahl aber nicht.

Warumsind Kommunen für den Ausbau von Freiflächen-PV wichtig?

Drei Punktesollten deutsche Kommunen landauf landab in ihren Bemühungen um den Ausbau vonAnlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom bedenken:

1. Lautder aktuellen Akzeptanzumfrage der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE-Akzeptanzumfrage2023) sind 81 Prozent der Menschen in Deutschland für einestärkere Nutzung von Erneuerbaren Energien im Land.

2. 71 Prozent der Deutschen stimmen Solarparks inder Nachbarschaft (Umkreis bis 5 Kilometer) zu ihrem Wohnort zu:

3. PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) erweisen sich Studienzufolge zudem als die Stromerzeugungsanlagen mit den niedrigstenStromgestehungskosten. Das macht sie wirtschaftlich besonders attraktiv.

Denn dassind drei gute Gründe für die Kommunen, die Planungs- und Genehmigungsverfahrenvon Freiflächen-PV offensiv voranzutreiben. Es obliegt nämlich ihnen, dieErrichtung von PV-FFA mit einer entsprechenden Bauleitplanung ermöglichen.

Über dieFlächennutzungsplanung und die Bebauungspläne können die Kommunen den Ausbauder Freiflächen-PV auf ihrer Gemarkung steuern. Indem sie Solarpark-Projektierungsunternehmengeeignete Ziele setzen, können diese innovative Konzepte entwickeln,beispielsweise integrierte Energieparks mit Windkraftanlagen, Photovoltaik-,Agri- oder Floating-Photovoltaik-Anlagen, großen Batteriespeichern undElektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff, die sich im Einklang mitder Natur betreiben lassen.

DieKommunen können aber auch dafür sorgen,

·      dass ihre BewohnerInnen am Genehmigungsprozessteilhaben, zum Beispiel über Bürgerinformationsveranstaltungen,

·      dass ihren BewohnerInnen von den AnlagenbetreiberInnenermöglicht wird, sich entweder direkt, über einen Fonds oder über eine Energiegenossenschaftfinanziell am Projekt zu beteiligen,

·      dass bei Planung, Bau und Instandhaltung derAnlagen lokale und regionale Unternehmen zum Zuge kommen.

DieKommunen sollten sich im Klaren darüber sein, dass sie dank des sogenannten Gewerbesteuersplittingsmit extra Steuereinnahmen in die kommunale Kasse rechnen können:

·      70 Prozent der Gewerbesteuer fallen schließlicham Standort der Anlage an, während 30 Prozent am Sitz der VorhabenträgerInnenzu zahlen sind. Gut zu wissen: Haben die VorhabenträgerInnen eine gesonderteSplittung mit der Kommune ihres Stammsitzes vereinbart, kann dieStandortgemeinde der Erzeugungsanlage sogar mehr als 70 Prozent derGewerbesteuer einnehmen.

·      Wird die PV-FFA auf kommunalen Grundstückenerrichtet, fließen die Pachteinnahmen direkt in die kommunale Kasse und stehendamit allen EinwohnerInnen zur Verfügung.

·      Nicht zu vergessen: PV-FFA schützen das Klimaund unterstützen die Ziele der kommunalen Klimaschutzpolitik. Bei PV-Anlagen,die gemäß den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) errichtet undbetrieben werden, sollen die Anlagenbetreibenden den betroffenen Gemeinden bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) als einseitige Zuwendungohne Gegenleistung anbieten.

Exkurs: Solarpark mit oder ohne EEG –das ist der Unterschied:

PV-Freiflächenanlagen lassen sichentweder nach den EEG-Richtlinien oder unabhängig davon errichten undbetreiben.

Bei PV-FFA, die als EEG-Projektrealisiert werden, ist sowohl die jeweils aktuell gültige Einschränkung derStandortwahl (sogenannte EEG-Flächenkulisse) als auch der Größe zu beachten.Anders als bei Anlagen außerhalb des EEG gibt es für EEG-Anlagen festeVergütungssätze über einen Zeitraum von 20 Jahren (sogenannteEinspeisevergütung). Das EEG 2023 schreibt vor, dass PV-FFA in einem Korridorvon 500 Metern (m) entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie aufKonversionsflächen (Deponien, versiegelte Flächen, Industriebrachen) förderbarsind. Die ersten 200 m davon sind sogar privilegiert, also ohne Bebauungsplangenehmigungsfähig. Seit Mai des laufenden Jahres 2024 sind die sogenanntenbenachteiligen Gebiete in allen Bundesländern grundsätzlich für Solar geöffnetund ermöglichen Solarparks mit installierten Leistungen zwischen 1 MW und 50 MWeine EEG-Förderung. PV-FFA, deren installierte Leistung bis zu einem MWbeträgt, bekommen eine im EEG festgelegte Vergütung (sogenannte anzulegendeWert). Diese liegt mit Stand vom Juni 2024 bei 6,93 ct/kWh im Zuge derDirektvermarktung. Für größere Anlagen mit bis zu 50 MW PV-Leistung wird dieVergütung über ein Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur bestimmt. Auchdiese Vergütung wird staatlicherseits über 20 Jahre garantiert. Das neueUntersegment der Freiflächenausschreibungen hat einen eigenen Höchstwert von9,5 ct/kWh. Es umfasst Agri-, Floating-, Moor- und Parkplatz-PV-Anlagen. Mitder höheren Vergütung soll deren Ausbau verstärkt werden.

Solarparks können auch außerhalb desEEG und ohne Größenbeschränkung realisiert werden. Sie bekommen keinegarantierte Einspeisevergütung. Die BetreiberInnen müssen den Strom direktverkaufen. Das läuft regulär über Stromlieferverträge, sogenannte PowerPurchase Agreements (PPA) mit Energieversorgungs- oder anderen Unternehmen.

Kommunen sind noch nicht fit für denAusbau der Freiflächen-PV

DasPhotovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg sieht in den kommunalen Struktureneinen Grund für den noch nicht ausreichenden PV-Ausbau auf der freien Fläche.Die aktuell steigende Zahl der Anfragen seitens FlächeneigentümerInnen,ProjektiererInnen würden demnach bei den Kommunen auf interne Strukturentreffen, die historisch bedingt ausschließlich auf die Bearbeitung vonGenehmigungsprozessen ausgelegt seien.

Stattdessensollten Kommunen den neuen Anforderungen der Energiewende gerecht werden undihre Rolle samt eingefahrenen Strukturen verändern – weg von der reinenGenehmigerin, hin zur Unterstützerin lokaler klimafreundlicher PV-Stromerzeugung.Dazu muss die Kommune im gesamten Prozess der Planung des Solarparks einegrößere, koordinierende Rolle einnehmen.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Freiflächen-PV-Checklistefür Kommunen – das Wichtigste im Überblick

Die neueFreiflächen-PV-Checkliste für Kommunen bietet mit zehn Tipps, den sogenanntenGeboten, und praktischen Beispielen einen konkreten Überblick, wie Kommunen imFall am besten vorgehen, um Freiflächen-PV zu realisieren und dabei den Nutzenfür sich und ihre BewohnerInnen maximieren. Das sind die 10 Gebote der Freiflächen-PV, die Sie in derFreiflächen-PV-Checkliste vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg finden,das von der KEA Klimaschutz- und EnergieagenturBaden-Württemberg (KEA-BW) und dem Solar Cluster Baden-Württemberg koordiniertwird:

1.    Gebot 1: Überblick schaffen

2.    Gebot 2: Unterstützerinnen und Unterstützerfinden

3.    Gebot 3: Flächeneignung früh klären

4.    Gebot 4: Übersicht von PV-Vorhaben aufLandkreis-Ebene etablieren

5.    Gebot 5: Schnelle Genehmigungsverfahrenvorbereiten

6.    Gebot 6: Netzanschlussmöglichkeiten ermitteln

7.    Gebot 7: Schnittstellen zur Windkraft und zurKWP herstellen

8.    Gebot 8: Finanzielle Vorteile für die Kommune benennen

9.    Gebot 9: Ökologische Standards anwenden

10.  Gebot10: Bürgerbeteiligung -und Teilhabe umsetzen

Und dassind die Aufgaben und Lösungen für jedes der 10 Gebote derFreiflächen-PV-Checkliste:

·      Gebot1: Überblick schaffen

Hier stehtdie Aufgabe an, dass die kommunalen AkteurInnen sich ein Verständnis vomGesamtprozess verschaffen, der zur Umsetzung von Freiflächen-PV-Anlagen nötigist – und zwar über die bestehenden Genehmigungsprozesse hinaus. Zur Lösungdieser Aufgabe wird empfohlen, sich Wissen anzueignen, damit Kommune undFlächeneigentümerInnen beziehungsweise SolarprojektiererInnen effizientzusammenarbeiten. Das kann beispielsweise in halbtägigen Workshops zur Rolleder Anlage für die kommunale Klimaneutralität mit VertreterInnen der regionalenEnergieagentur und der Kommune passieren. Allen Beteiligten sollte der Ablaufplanzur Umsetzung von Solarparks bekannt gemacht werden – mit Fokus auf

·      den zeitlichen Ablauf (in der Praxis zwischen1 bis 6 Jahren),

·      die Rollen der beteiligten AkteurInnen und

·      die Möglichkeiten für parallel ablaufendeProzesse, um das Projekt schnell genehmigt zu bekommen.

DasErgebnis dieses Schrittes sollten klar definierte Verantwortlichkeiten undnotwendige Strukturen sein, die insbesondere in der Vorbereitungsphase bei derFlächenakquise hilfreich sind.

·       Gebot2: Unterstützerinnen und Unterstützer finden

Zum Start des PV-Freiflächen-Projektsbraucht die Kommune eine Strategie, wie sie dieses umsetzen möchte. Hierfür istein Blick auf bereits erfolgreiche Anlagen in der Region hilfreich – von gutlaufenden Beispielen kann man sich abschauen, wie kommunale Freiflächen-PVgeht.  

·       Gebot3: Flächeneignung früh klären

Es gilt, sämtliche Flächen-Angeboteseitens interessierter LandbesitzerInnen auf ihre Eignung als Standort fürFreiflächen-PV zu checken. Hier hilft eine standardisierte und unbürokratischeErstprüfung der Flächen anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs.

·       Gebot4: Übersicht von PV-Vorhaben auf Landkreis-Ebene etablieren

Sind die verfügbaren Flächenermittelt, ist zu klären, ob diese sich eignen, um das nötige PV-Ausbauziel zuerreichen. Auf diesem Wege käme man beispielsweise zu einem übergeordneten Katalogzur regionalen Flächenverfügbarkeit (Solaratlas).

·      Gebot 5: SchnelleGenehmigungsverfahren vorbereiten

Je besser das Projektvorbereitet wird, desto schneller wird es genehmigt. Dazu sollten allevoraussichtlich erforderlichen, kostenpflichtigen Gutachten bereits vorab anpotenzielle Projektbeteiligte kommuniziert und eine rechtzeitige Klärungveranlasst werden, zum Beispiel Umwelt- und Artenschutzgutachten, derenErstellung teilweise bis zu einem Jahr dauern kann. Auch Bodengutachten,Anträge beim Bundesfernstraßenamt, falls die Anlage auf Seitenstreifen im Abstandvon 20 statt 40 Metern errichtet werden soll, und sogenannte Blendgutachten (inder Nähe von Verkehrswegen oder Flughäfen, erst nach Erstellung desAnlagenkonzeptes) sollten rechtzeitig beauftragt werden, um das Verfahren nichtunnötig zu verlängern.

·       Gebot6: Netzanschlussmöglichkeiten ermitteln

Ist die Eignung der Flächegeklärt, sollte geprüft werden, ob es einen passenden Netzanschluss inReichweite der geplanten Anlage gibt. Hierzu ist mit den NetzbetreiberInnen zusprechen, da es darum geht, die maximale Kapazität des Netzanschlussesherauszufinden, ohne dass die AnlagenbetreiberInnen mit Netzanschlussbegehrenüberfordert werden.

·       Gebot7: Schnittstellen zur Windkraft und zur KWP herstellen

Flächen zur Erzeugungvon Solarstrom, Windstrom und Wärme im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (KWP)sollten zusammen geplant werden. PV- und Windkraftanlagen ergänzen sich inihrer Produktionsleistung über den Tages- und Jahresverlauf. Es ist meistsinnvoll, sie am selben Netzverknüpfungspunkt anzuschließen und einspeisen zulassen und bei Überkapazitäten zu drosseln.  Die PV-Anlagen sollten in der Nähe vonWindkraftanlagen errichtet werden. Neue Geschäftsmodelle wie Arbitrage überBatteriespeicher sollten dabei berücksichtigt werden. Auch Synergien mitKraft-Wärme-Kopplung (KWK) sollten genutzt werden: Die Kommunen sollten den Bauvon Wind- und PV-Anlagen gemeinsam mit Wärmenetzen planen. Das Ergebnis diesesSchrittes sollte es sein, den Ausbau von Netzanschlüssen und die Flächenakquisezu bündeln.

·       Gebot8: Finanzielle Vorteile für die Kommune benennen

EineKosten-Nutzen-Rechnung für Solarparks auf kommunaler Gemarkung sollte aufgestelltwerden, um die Akzeptanz des Solarparkprojekts vor Ort zu erhöhen. Die möglichenfinanziellen Vorteile, die der Kommune, dem lokalen Gewerbe und denBewohnerInnen mit dem Bau einer PV-Freiflächenanlage entstehen, sind:

·      Erlöse dank der Verpachtung der kommunalenFlächen (auch nach Rückkauf derselben)

·      Kommunalbeteiligung anNetto-Erlösen der Stromvermarktung von 0,2 ct/kWh gemäß § 6 EEG

·      Versorgung kommunalerEigenbetriebe, lokaler Gewerbebetriebe und Haushalte

·      finanzielle Beteiligung vonKommune und Privathaushalten,

·      Änderung bei Grund- undErbschaftsteuer,

·      Zugang zu EU-Förderung fürLandwirtschaft

 

·       Gebot9: Ökologische Standards anwenden

Das ökologischeAufwerten der Fläche, die dem Solarpark als Standort dient, sollte im Rahmen desProjekts standardisiert werden., so das ökologische Standards zur Vorrausetzungfür die Umsetzung werden.

·       Gebot10: Bürgerbeteiligung -und Teilhabe umsetzen

Die Kommune sollte die Teilhabe ihrer BewohnerInnen am Solarpark-Projektgewährleisten und die PV-Freiflächenanlage und Fläche als erlebbare Attraktiongestalten. Denkbar ist eine Kombi der Anlage mit einem Spielplatz, Sportplatz,Solar-Parkour, Wanderweg.

5Schritte von der Idee bis zur Einweihung einer PV-Freiflächenanlage

DasPhotovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg benennt die folgenden 5 Schritte, dienötig sind, um eine PV-Freiflächenanlage erfolgreich zu errichten.

·       Schritt1: Recherchieren & Solar-AkteurInnen zusammenbringen

Sollin einer Kommune eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden, ist dererste Schritt, Flächen zu recherchieren, die sich als Standort für diePV-Anlage eignen.

Zudemsind alle Solar-AkteurInnen zusammenzubringen: BürgermeisterIn undBauamtsleiterIn, ProjektentwicklerInnen, das Planungsbüro und die oder der NetzbetreiberIn.

·      Schritt 2: Konzept für die PV-Freiflächenanlage aufstellen

Obund auf welchen Flächen ein Solarpark in der Kommune errichtet werden soll, darüberentscheiden das zuständige Bauamt und der Bauleitplan. Wichtig zu wissen: Photovoltaik-Freiflächenanlagenkönnen nicht überall gebaut werden.

·       Schritt 3: Planen der PV-Freiflächenanlage

Einauf die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen spezialisiertes Planungsbüro hilftbeim Bauantrag unter Berücksichtigung der örtlichen und geografischenGegebenheiten, der solaren Einstrahlung, der Verschattung und der möglichen Zahlder Solarmodule. Wichtig: Ein Bebauungsplan ist zum Errichten eines Solarparks unnötig.Das beschleunigt die Umsetzung. Über einen Netzverknüpfungspunkt wird derSolarstrom ins öffentliche Stromnetz eingespeist.

·      Schritt 4: Bauen der PV-Freiflächenanlage

ErfahreneSolarteurInnen bauen eine PV-Freiflächenanlage in zwei bis drei Monaten. Jenach Bodenbeschaffenheit wird zunächst eine passende Verankerung gesetzt unddarauf die Stahlkonstruktion errichtet. Nach der Montage aller Solarmodule kanndie Verkabelung und der Anschluss an die Wechselrichter erfolgen. Die PV-Freiflächenanlagewird ans öffentliche Stromnetz angeschlossen und gemeinsam mit der oder demzuständigen NetzbetreiberIn in Betrieb genommen.

·      Schritt 5: Einweihung der PV-Freiflächenanlage

Überden gesamten Fortschritt des Projekts wird die Öffentlichkeit regelmäßig in derPresse und in den digitalen Medien informiert. Die fertige PV-Freiflächenanlagewird mit allen Projektbeteiligten sowie den EinwohnerInnen der Kommune eingeweiht.