Ein klar formulierter landwirtschaftlicher Pachtvertrag vermeidet Streit, schützt Boden und Ertrag – und sorgt dafür, dass beide Vertragsparteien wissen, woran sie sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie als Verpächter:in beim landwirtschaftlichen Pachtvertrag achten müssen – sowohl bei einer Agrarpacht als auch bei einer Solarpacht oder Windpacht. Wir liefern Ihnen neben Fakten auch die entsprechenden Musterverträge sowie eine 20‑Punkte‑Checkliste zum Abhaken.
Was einen landwirtschaftlichen Pachtvertrag ausmacht
Ein Pachtvertrag Landwirtschaft regelt das Nutzungsverhältnis zwischen den Eigentümer:innen (Verpächter:innen) eines landwirtschaftlichen Grundstücks und den Nutzer:innen (Pächter:innen), die das Land bewirtschaften.
Pacht vs. Miete
Anders als Mieter:innen bei einer Miete erhalten Pächter:innen beim Pachten nicht nur das Recht, das gepachtete Grundstück zu nutzen, sondern auch das Recht zur sogenannten Fruchtziehung. Das heißt, sie dürfen die Erträge (landwirtschaftliche wie energiewirtschaftliche) nutzen, verbrauchen oder verkaufen und daraus Gewinn erzielen. Einfacher ausgedrückt: Der Pachtbegriff „Fruchtziehung“ bedeutet, dass die Pächter:innen nicht nur die Flächen nutzen, sondern auch die darauf erwirtschafteten Erträge behalten dürfen.
Diese Gegenüberstellung zeigt Ihnen, wie sich eine landwirtschaftliche Pacht von einer Miete unterscheidet:
Merkmal |
Pachtvertrag Landwirtschaft |
Mietvertrag Nutzungsrecht |
Nutzungsrecht |
Nutzung und Fruchtziehung |
nur Nutzung |
Gewinnmöglichkeit |
ja, über Verkauf der Erträge |
nein |
Vertragsgegenstand |
Grundstück, Flächen, Nutzungsrecht |
Wohnraum, Gewerberäume |
Der landwirtschaftliche Pachtvertrag schreibt ein komplexes Rechtsverhältnis fest, das den Pächter:innen weitgehende Nutzungs- und Verwertungsrechte einräumt, sie aber auch zu sorgfältiger Bewirtschaftung verpflichtet. Die Laufzeit, der Pachtzins und weitere Bedingungen werden individuell vereinbart und können an die Bedürfnisse beider Vertragsparteien angepasst werden.
Landwirtschaftliche Pacht vs. andere Pachten
Die folgende Tabelle liefert Ihnen eine Übersicht zu den Unterschieden zwischen einem Landpachtvertrag und allgemeinen Pachtverträgen:
Merkmal |
Landpachtvertrag (Agrarpacht) |
Allgemeiner Pachtvertrag |
Gesetzliche Grundlage |
§§ 585 bis 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) |
§§ 581 bis 584 BGB |
Nutzungszweck |
Landwirtschaft, Viehhaltung, Gartenbau |
Gastronomie, Gärten, Gewerbeimmobilien |
Kündigungsfristen |
mindestens 1 Jahr zum Pachtjahresende |
frei vereinbar, meist kürzer |
Werterhalt des Bodens |
strenge Vorgaben, Kontrollrechte |
kaum spezielle Vorgaben |
Genehmigungs-/Meldepflicht |
teilweise vorgeschrieben |
in der Regel nicht erforderlich |
Ein landwirtschaftlicher Pachtvertrag ist anders als andere Pachtverträge, weil er spezielle gesetzliche Regelungen, längere Laufzeiten, besondere Kündigungsfristen und strengere Vorgaben zum Werterhalt des gepachteten Bodens enthält. Er schützt die landwirtschaftliche Nutzung und bietet Pächter:innen und Verpächter:innen mehr Planungssicherheit als andere Pachtverträge.
Sonderfall: Landpachtvertrag für Solar und Wind
Ein Pachtvertrag, mit dem landwirtschaftliche Flächen für die Errichtung von sogenannten Freiflächenanlagen wie
- Solaranlagen, die Solarstrom (Photovoltaikanlagen) oder Solarwärme (Solarthermieanlagen) aus der Sonnenstrahlung (Lichtenergie) gewinnen,
- oder Windenergieanlagen (WEA), die aus Windenergie Windstrom gewinnen,
unterscheidet sich in wichtigen Punkten von einem klassischen landwirtschaftlichen Pachtvertrag, auch wenn die vertraglichen Grundlagen – §§ 585 ff. BGB – formal gleichbleiben. Die Unterschiede liegen insbesondere hier:
- Zweckbindung: In Pachtverträgen, die die Flächenverpachtung für Solar- und Windanlagen regeln, wird keine landwirtschaftliche, sondern eine energiewirtschaftliche Bewirtschaftung (gegebenenfalls Doppelnutzung der Fläche mit beiden Bewirtschaftungsformen – Agri-PV) festgeschrieben.
- Laufzeit: Landpachtverträge für Solar und Wind haben lange Laufzeiten, üblicherweise von 20 bis 30 Jahren, da die Energieerzeugungsanlagen so lange laufen.
- Pachthöhe: Die Pachtzinshöhen liegen bei Landpachtverträgen für Solar und Wind weit über denen von klassischen landwirtschaftlichen Pachtverträgen. Solarpachten und Windpachten betragen oft ein Vielfaches der Landpachten.
- Zusatzvereinbarungen: Der Landpachtvertrag für Solar und Wind muss die rechtlichen Besonderheiten regeln, die die energiewirtschaftliche Flächennutzung mit sich bringt.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, in welchen relevanten Punkten sich Landpachtverträge für die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen von denen für die energiewirtschaftliche Flächennutzung unterscheiden:
Vertragspunkte |
Landwirtschaftlicher Pachtvertrag (Agrarpacht) |
Landpachtvertrag für Solar und Wind (Solarpacht, Windpacht) |
Flächennutzung |
Bodenbewirtschaftung |
Infrastruktur für Stromerzeugung |
Pachtzins |
100 bis 800 Euro/Hektar (ha) |
Wind: 2.000 bis 15.000 Euro/ha Solar: 2.000 bis 5.000 Euro/ha |
Vertragslaufzeit |
5 bis 15 Jahre |
20 bis 35 Jahre inklusive Bau- und Rückbauphase |
Fördermittel |
Direktzahlungen, Ökoregelungen |
keine agrarischen Fördermittel, denn die Fläche wird entwidmet |
Rückbaupflicht |
kein Thema |
Rückbau und Sicherheitsleistung essenziell |
Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
Pachtvertrag Landwirtschaft: Was Landverpachten Flächeneigentümer:innen bringt, die
- Ihre Flächen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung verpachten
Warum sollten Sie als Eigentümer:innen Ihre landwirtschaftlichen Flächen überhaupt verpachten? Das sind mögliche Gründe:
1. Keine eigene Flächennutzung möglich oder gewollt, weil ...
- Sie haben keinen Landwirtschaftsbetrieb (mehr) mehr oder möchten sich aus der aktiven Landwirtschaft zurückziehen, beispielsweise, weil Sie in den Ruhestand gehen wollen.
- Sie haben keine Hoferb:innen, die Ihren Landwirtschaftsbetrieb übernehmen und weiterführen wollen.
- Die Pachtflächen in Spe liegen weit vom Hof entfernt und lassen sich nur schwer bewirtschaften.
2. Stabile Einnahmequelle
Mit den regelmäßigen Pachteinnahmen sichern Sie sich als Flächenverpächter:innen ein stabiles und planbares extra Einkommen – und das über Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg. Derart langjährige Landpachtverträge bieten Ihnen somit eine solide wirtschaftliche Grundlage, beispielsweise zur Altersvorsorge.
3. Flächenerhalt
Eine bewirtschaftete Pachtfläche bleibt gepflegt und offen, da sie weder verbuscht noch anderswie verwildert. Als Verpächter:in können Sie mit dem Pachtvertrag Landwirtschaft auch bestimmen, wie die verpachteten Flächen genutzt werden sollen, beispielsweise mit ökologischer Landwirtschaft oder erneuerbarer Energiegewinnung.
4. Soziale oder familiäre Bindungen
Flächenbesitzende Landwirt:innen verpachten ihre Flächen erfahrungsgemäß häufig an ihre Nachbarbetriebe, Familienangehörige oder junge Landwirt:innen aus der Region – mit dem Ziel, den Betrieb vor Ort zu stärken und zu erhalten.
- Ihre Flächen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung oder Doppelbewirtschaftung verpachten
Warum sollten Sie als Eigentümer:innen Ihre Flächen an Betreiber:innen von Solar- oder Windanlagen verpachten? Das sind mögliche Gründe:
1. Deutlich höhere Einnahmen aus Solarpacht und Windpacht
Im Vergleich zur Agrarpacht (im Schnitt mehrere Hundert Euro jährlich pro ha) bieten Ihnen Betreiber:innen von Solar- oder Windprojekten oft das 3‑ bis 10‑Fache an Pachtzins. Solar- und Windpachten liegen bei mehreren Tausend Euro pro ha im Jahr. Diese hohen Zusatzeinnahmen können gegebenenfalls wirtschaftliche Engpässe ausgleichen oder Ihnen als Altersvorsorge dienen. Mehr zu den aktuellen Pachtpreisen lesen Sie in unserem Blogbeitrag: „Ackerland verkaufen & verpachten: Preise 2025“.
2. Langfristige Einnahmequelle
Solar- und Windpachtverträge laufen inzwischen bis zu 40 Jahre – das ist ideal für Sie als Flächeneigentümer:innen, wenn Sie planbare Einnahmen wollen, die Sie dank vertraglicher Indexklauseln automatisch an die Teuerung (Inflation) anpassen können.
3. Keine aktive Bewirtschaftung nötig
Anders als bei einer Agrarpacht müssen Sie sich als Eigentümer:in der Pachtfläche bei einer energiewirtschaftlichen Flächennutzung (Solarpacht und Windpacht) nicht um die Bodenbearbeitung, Saat oder Ernte kümmern. Die Betreiber:innen des Solarparks übernehmen Bau, Wartung, Versicherung und Rückbau.
Bei einer Doppelnutzung der Pachtfläche (Agri-PV) besteht allerdings die Möglichkeit, dass Sie diese als Landwirt:in landwirtschaftlich bewirtschaften und damit ein weiteres Einkommen erzielen.
4. Beitrag zur Energiewende
Sie wollen die Energiewende voranbringen? Indem Sie als Flächenbesitzer:in an Solar- oder Windakteur:innen verpachten, tragen Sie aktiv zur regionalen und nationalen Energiewende bei. Das Engagement wirkt auch nach außen: Mit einem Solarpark, einem Windrad beziehungsweise einem Windpark auf Ihrer Fläche setzen Sie ein für alle sichtbares Zeichen für Klimaschutz und Zukunftsinvestition.
5. Gewerbliche Flächennutzung mit geringem Aufwand
Die Fläche bleibt in Ihrem Eigentum und bringt Ihnen Pachteinnahmen wie eine Immobilie – ohne Ihnen einen laufenden Arbeitsaufwand zu bescheren. Das Verpachten an Solar- und Windparkbetreiber:innen ist insbesondere bei Pachtflächen mit schlechter Bonität vorteilhaft, die beispielsweise ertragsarme Böden haben oder ungünstig für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung am Hang liegen. Denn dann ist die energetische Flächennutzung wirtschaftlich sinnvoller als die landwirtschaftliche.
Zwischenfazit: Wenn Sie Ihre Flächen verpachten, entscheiden Sie sich sich für planbare Einnahmen und minimale eigene Arbeit – ganz gleich, an wen Sie verpachten: Landwirt:innen oder Energieunternehmer:innen.
- Landwirtschaftliche Pacht eignet sich gut, wenn die Fläche in Nutzung bleiben und das Landschaftsbild erhalten werden soll.
- Solar- und Windpacht lohnen sich besonders bei schlechteren Böden oder wirtschaftlichem Druck – bringen zwar höhere Einnahmen, bedeuten aber auch langfristige Vertragsbindungen, die Sie genau prüfen sollten.
Der Pachtvertrag Landwirtschaft (Agrar) – so sollte er aussehen!
Als landverpachtende Landwirt:innen verpachten Sie einen Teil ihrer Flächen – sei es, weil keine eigene Nutzung ansteht oder weil zusätzliche Einnahmen gebraucht werden. Aber: Ohne schriftlichen Pachtvertrag drohen Ihnen unschöne Überraschungen: unentdeckte Bodenschäden, Streit um Fördergelder oder langwierige Kündigungsprozesse. Ein sauber ausgehandelter Pachtvertrag schafft Klarheit und sichert Ihre Rechte als Verpächter:innen ab.
Die rechtlichen Grundlagen für einen Pachtvertrag Landwirtschaft
Die folgende Tabelle liefert Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die für den Pachtvertrag Landwirtschaft relevant sind:
Punkt |
Erklärung in einfachen Worten |
§§ 581 ff. BGB |
Hier steht, was ein Pachtvertrag grundsätzlich ist: Nutzung des Pachtgegenstandes plus „Fruchtziehung“ daraus (Ernte von Erträgen).
|
Landpacht (§§ 585 bis 597 BGB) |
spezielle Schutzregeln: lange Kündigungsfristen, Fortsetzungsrecht der Pächter:innen
|
Schriftform |
Gesetzlich nicht zwingend, aber unbedingt empfehlenswert (Beweis und Förderfähigkeit).
|
Pachtjahr |
meist 1. Oktober bis 30. September (orientiert sich am Erntezyklus)
|
Der Pachtgegenstand – was genau überlassen Sie Ihren Pächter:innen mit dem Pachtvertrag Landwirtschaft?
Im Pachtvertrag sollte der Pachtgegenstand beziehungsweise die Pachtsache – die überlassene Fläche – genau benannt und beschrieben werden: mit zugehöriger Flurstücknummer und Angaben zu Lage, Größe (in ha), Begrenzung, Zuwegung und mehr. Zudem ist anzugeben, ob etwaige Wege an der und/oder zur Pachtfläche oder deren Nutzung mitverpachtet werden.
In § 585 b BGB heißt es dazu:
„(1) Der Verpächter und der Pächter sollen bei Beginn des Pachtverhältnisses gemeinsam eine Beschreibung der Pachtsache anfertigen, in der ihr Umfang sowie der Zustand, in dem sie sich bei der Überlassung befindet, festgestellt werden. Dies gilt für die Beendigung des Pachtverhältnisses entsprechend. Die Beschreibung soll mit der Angabe des Tages der Anfertigung versehen werden und ist von beiden Teilen zu unterschreiben.“
Unser Pro‑Tipp: Machen Sie ein Luftbild von der Pachtfläche und zeichnen Sie darauf die Grundstücksgrenzen genau ein. Hängen Sie das Bild als Anlage an den Pachtvertrag und ersparen Sie sich so etwaige Diskussionen.
Die Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
Die Laufzeit ist frei verhandelbar - üblich bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen sind Laufzeiten
- zwischen 5 und 12 Jahren bei der Verpachtung von Ackerland
- und bis zu 30 Jahren bei der Verpachtung von Dauergrünland.
Legen Sie keine Laufzeit fest, gilt der Pachtvertrag als unbefristet. Er kann dann mit einer Frist von zwei Jahren zum Pachtjahresende gekündigt werden. Häufig wird eine automatische Verlängerung um ein Jahr vereinbart, falls nicht rechtzeitig gekündigt wird.
§ 594 a lautet:
„(1) Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Textform.“
Sie können in Ihren Vertrag eine Klausel zur automatischen Verlängerung aufnehmen, sollten die Bedingungen dann aber klipp und klar formulieren. Gemäß § 594 f muss die Kündigung schriftlich erfolgen.
Der Pachtpreis – womit Sie rechnen können
Der Markt regelt das! Doch was ist der Marktwert Ihrer Pachtfläche und wie finden Sie diesen heraus? Die folgenden Tipps unterstützen Sie beim Pachtpreis festsetzen:
1. Nutzen Sie zugängliche Pachtpreisspiegel!
Die Landwirtschaftskammern oder statistischen Landesämter Ihres Bundeslandes veröffentlichen regelmäßig sogenannte Pachtpreisspiegel. Diese zeigen Ihnen durchschnittliche Pachtpreise – aufgeschlüsselt nach Region, nach der landwirtschaftlichen Nutzungsart der Fläche (Acker, Grünland) und nach der Bodengüte.
Unser Pro-Tipp: Vergleichen Sie die Pachtpreisspiegel mehrerer Jahre und berücksichtigen Sie insbesondere sich abzeichnende Preistrends.
2. Bewerten Sie Ihre eigene Fläche unbedingt realistisch – weder zu günstig noch zu teuer!
Folgende Faktoren sind relevant für die Pachthöhe:
Einflussfaktor |
Bedeutung für die Pacht |
Bodenpunkte / Bodenschätzung |
Je fruchtbarer der Boden ist, desto höher ist auch der Ertrag – und damit der Pachtwert. |
Lage und Erreichbarkeit |
Nähe zum Betrieb der:s Pächter:in oder zu Verkehrswegen steigert die Attraktivität. |
Größe und Zuschnitt |
Große, zusammenhängende Flächen sind mehr wert als zersplitterte Parzellen. |
Nutzungsart |
Ackerfläche bringt mehr als Grünland; Sonderkulturen oder Weinlagen können weit darüber liegen. |
Erschließung und Zustand |
Drainagen, Zäune, Pflegezustand wirken sich direkt auf die Pachtbereitschaft aus. |
3. Beobachten Sie Angebot und Nachfrage in Ihrer Region!
Ist die Nachfrage nach Pachtland bei Ihnen hoch? Dann sind höhere Preise durchsetzbar. Oder gibt es wenige Pachtwillige oder viele verpachtete Flächen in der Nähe? Dann ist beim Festsetzen des Pachtpreises eher Zurückhaltung geboten.
Unser Pro-Tipp: Sprechen Sie mit Ihren Nachbar:innen und verschaffen Sie sich so ein realistisches Bild der Pachtpreislage vor Ort.
4. Bedenken Sie zur Bepreisung Ihrer Pachtfläche auch deren künftigen Verwendungszweck!
Der Verwendungszweck der Pachtfläche nimmt maßgeblich Einfluss auf die Höhe der Pacht, die Sie erzielen können:
- Für eine landwirtschaftliche Nutzung gilt: Die Pachtpreise liegen meist zwischen 150 bis 800 Euro pro ha und Jahr die Preise sind abhängig von der Region, der Flächennutzungsart und der Bodenqualität.
- Bei einer Sondernutzung der Pachtfläche, beispielsweise als Standort für einen Solarpark oder Windpark gilt: Sie können deutlich höhere Pachtpreise verlangen – je nach Vertrag vier- bis fünfstellige Jahrespachten pro ha. Wichtig: Hier ist dann nicht die Bodenqualität ausschlaggebend für die Pachthöhe, sondern die technische Eignung, die Genehmigungslage und die Einspeisepunkte (Netzanschlusspunkte).
5. Koppeln Sie den Pachtzins an die wirtschaftliche Entwicklung!
Viele Verpächter:innen vereinbaren eine Indexklausel, über die sie die Pachthöhe an den Verbraucherpreisindex (VPI) koppeln. Steigt der Index beispielsweise um 5 Prozent, erhöht sich der Pachtzins entsprechend. Auf diese Weise bleibt der Pachtvertrag über 10 oder 15 Jahre wirtschaftlich ausgeglichen.
Rechenbeispiel Pachtpreishöhe
Ausgangslage: Sie wollen zum Beispiel 10 ha Ackerland mit einem Bodenwert von 65 und guter Verkehrsanbindung verpachten. In Ihrer Region liegt der durchschnittliche Pachtpreis bei 320 Euro je ha. Die Nachfrage nach Pachtland steigt tendenziell leicht.
Vorschlag zur Pachtzinsfestlegung: Nehmen Sie den regionalen Durchschnittspreis als Grundpreis: 320 Euro/ha.
- Schlagen Sie 10 Euro /ha wegen der guten Lage
- und weitere 20 Euro/ha wegen der eher guten Bodenstruktur obendrauf.
Der Pachtzins liegt somit bei 350 Euro/ha – Ihre jährliche Pacht für 10 ha bei 3.500 Euro. Wichtig: Vergessen Sie nicht, eine Indexklausel in den Vertrag aufzunehmen, damit die Pacht bei Inflation mitwächst. Außerdem sollte Ihr Pachtvertrag konkret regeln, was bei Verzug gilt: Zinsen, Mahnkosten, Kündigungsrecht.
Pachtvertrag Landwirtschaft: Die vertraglichen Rechte und Pflichten der Pächter:innen
In der Praxis hat es sich bewährt, Vorgaben für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Pachtfläche wie Fruchtfolge, Erosionsschutz, Bodenschonung in den Pachtvertrag aufzunehmen. Gleiches gilt für die sogenannte Cross‑Compliance und die GLÖZ. Was es damit auf sich hat?
Exkurs: Cross-Compliance und GLÖZ
Was ist Cross-Compliance?
Der englischsprachige Ausdruck „Cross-Compliance“ steht für „Querverbindungen zur Einhaltung“ und meint, dass Landwirt:innen bestimmte gesetzliche Anforderungen einhalten müssen, um Fördergelder für eine Fläche zu bekommen oder weiterhin zu beziehen. Bei Verstößen gegen die Auflagen kann die Förderprämie gekürzt oder gar gestrichen werden.
Beispiele für Cross-Compliance-Vorgaben:
· Tierschutz (beispielsweise ausreichend Platz im Stall)
· Lebensmittelsicherheit (beispielsweise korrekter Einsatz von Pflanzenschutzmitteln)
· Rückverfolgbarkeit und Meldungen (beispielsweise Tierkennzeichnung)
· Umweltvorschriften (beispielsweise Gewässerschutz)
Was ist GLÖZ?
GLÖZ steht für: „Grundanforderungen an die landwirtschaftliche Nutzung in Bezug auf Umwelt, Klima und Biodiversität“. Das sind Mindeststandards, die Landwirt:innen einhalten müssen, um förderfähig zu sein. Beispiele für GLÖZ-Vorgaben sind:
· GLÖZ 1: Erhaltung von Dauergrünland
· GLÖZ 4: Pufferstreifen entlang von Gewässern
· GLÖZ 5: Erosionsschutz (beispielsweise kein Pflügen quer zum Hang)
· GLÖZ 6: Mindestbodenbedeckung (beispielsweise Zwischenfrucht im Winter)
· GLÖZ 8: Mindestanteil nichtproduktiver Fläche (4 Prozent der Ackerfläche beispielsweise als Blühstreifen)
Warum ist das für Verpächter:innen wichtig?
Auch wenn die Pächter:innen die Förderung erhalten, kann es für die Verpächter:innen Folgen haben, wenn:
· Vertragsregeln unklar sind, zum Beispiel dazu, wer sich um Umweltauflagen kümmert,
· Flächenschäden entstehen (beispielsweise wegen Erosion, Überdüngung),
· oder die Flächen bei Rückgabe in schlechterem Zustand sind.
Daher sollte der Pachtvertrag Landwirtschaft Klauseln mit klaren Regelungen zur Einhaltung von Cross-Compliance & GLÖZ enthalten, darunter Klauseln, wer Fördermittel beantragt und dafür haftet sowie Übergabeprotokolle mit Bodenanalysen.
Fazit: Cross-Compliance und GLÖZ sind EU‑Vorgaben, an die alle Flächen gebunden sind, für die Fördermittel beantragt werden. Sie regeln Umwelt- und Bewirtschaftungsstandards – mit Konsequenzen bei Nichteinhaltung. Für Sie als Verpächter:innen heißt das: Wer verpachtet, sollte sich vertraglich dahingehend absichern, dass die Pächter:innen diese Auflagen kennen und einhalten.
Als Verpächter:in sollten Sie auch vertraglich klarstellen, dass Ihre Pächter:innen die Pachtfläche nicht ohne Ihre schriftliche Zustimmung unterverpachten dürfen. Zudem sollten Veränderungen wie beispielsweise ein Grünlandumbruch oder eine Baumpflanzung ausdrücklich von Ihnen erlaubt werden müssen.
Die vertraglichen Rechte und Pflichten der Verpächter:innen
Als Verpächter:in sind Sie verpflichtet, die Pachtfläche in pachtfähigem Zustand zu übergeben. Sie tragen zudem die öffentlichen Lasten (beispielsweise die Grundsteuer), die sich aus dem Flächenbesitz ergeben, sofern im Pachtvertrag Landwirtschaft nichts anderes vereinbart wird. Außerdem ist es Ihre Pflicht, größere Reparaturen an beispielsweise den Zuwegen rechtzeitig durchzuführen.
Fördermittel, Agrarprämien und Klimaboni
Klären Sie vertraglich die Verantwortlichkeiten: Wer meldet die Flächen bei der Zahlstelle an – Verpächter:in oder Pächter:in? Grundsätzlich gilt: Direktzahlungen gehen meist an die Pächter:innen – solange sie die Auflagen erfüllen. Ihr Pachtvertrag sollte unbedingt bestimmen, was passiert, wenn Prämien zurückgefordert werden.
Umwelt‑, Naturschutz‑ & Gewässerschutzauflagen
Selbstverständlich muss es im Pachtvertrag Landwirtschaft auch Regelungen dazu geben, wie mit Auflagen umgegangen wird, die den Umweltschutz, Naturschutz und Gewässerschutz betreffen.
Liegt Ihre Fläche beispielsweise innerhalb der sogenannten Nitratkulisse? Dann gelten strengere Düngelimits. Eine Lage in einem Fauna-Flora-Habitat (FFH)/Vogelschutzgebiet kann die Nutzung der Fläche einschränken. Ganz wichtig dazu: Verteilen Sie die Haftung für Verstöße vertraglich eindeutig – indem Sie festlegen, wer gegebenenfalls die fälligen Bußgelder zahlt: Verpächter:innen oder Pächter:innen?
Besondere Klauseln und häufige Stolperfallen im Pachtvertrag Landwirtschaft
Auf Klauseln zu den folgenden Aspekten sollen Sie im Pachtvertrag besonderen Wert legen:
Klausel |
Warum wichtig? |
Gestaltungshinweis |
Unterverpachtung |
Kontrollverlust droht |
nur nach schriftlicher Zustimmung der Verpächter:innen |
Betriebsmittel und Aufwuchs |
Düngervorräte, Zwischenfrüchte |
Abrechnungsmodus festlegen |
Rückgabe der Pachtfläche – was gehört ins Übergabeprotokoll?
Legen Sie vertraglich fest, dass das Übergabeprotokoll für die Pachtfläche folgende Bestandteile hat:
· aktuelle Bodenanalysen (pH‑Wert, Nährstoffe)
· gegebenenfalls Entschädigung für noch stehende Kulturen
· Entfernung von Folien, Zäunen, Müll
Machen Sie Fotos, um den Zustand der Fläche zu dokumentieren und unterscheiben Sie diese. Lassen Sie die Bilder auch von Ihren Pächter:innen gegenzeichnen.
Steuerliche Aspekte vom Pachtvertrag Landwirtschaft
Die Verpachtung Ihrer Fläche hat auch steuerliche Relevanz. Ausführlich informieren wir Sie zum Thema „Pacht und Steuern“ in unseren Blogbeiträgen:
· Einkommenssteuer bei Flächen, die für Solar verpachtet werden
· Freiflächen-Photovoltaik im Steuerrecht: Spagat zwischen Einnahmen und Steuern
· Welche steuerlichen Vorteile es bringt, wenn die Freiflächen-Photovoltaik als landwirtschaftliches Vermögen zählt
· Landwirtschaftsflächen verpachten: Erbschaftssteuer 2025 – das müssen Sie jetzt wissen!
· Freiflächen-Photovoltaik vererben: Mit Beteiligungsmodell erbschaftssteuerliche Konsequenzen abschwächen
· Befreiung von der Umsatzsteuer auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen
· Freiflächen-Photovoltaik im Erb- und Familienrecht: Hohe Erbschafts- und Schenkungssteuer kann HoferbInnen belasten
Deshalb an dieser Stelle nur so viel:
Steuer |
Kurzinfo |
Einkommensteuer |
Pachtzins: als Einnahmen in Anlage V der Einkommenssteuererklärung deklarieren |
Umsatzsteuer |
Option nach § 9 UStG möglich: lohnt sich ab etwa 15.000 Euro Jahres-Pachtzins |
Grunderwerb-/Erbschaftsteuer |
Thema bei Verträgen mit Laufzeiten von mehr als 30 Jahren, sonst meist kein Problem |
Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
Checkliste: 20 Punkte vor der Unterschrift
1. Aktueller Lageplan und Flurstückverzeichnis sind vorhanden?
2. Bodenanalyse (Nährstoffe, pH-Wert) wurde erstellt?
3. Pachtzins wurde mit Pachtpreisspiegel abgeglichen?
4. Laufzeit und Kündigungsfrist wurden verstanden?
5. Index‑ oder Wertsicherungsklausel ist enthalten?
6. Fördermittel‑Regelung (wer beantragt, wer haftet?) ist klar?
7. Rechte und Pflichten zu Drainagen, Zäunen, Wegen sind verteilt?
8. Unterverpachtung nur mit Zustimmung ist sichergestellt?
9. Umgang mit Altlasten (Chemikalien, Müll) ist geregelt?
10. Versicherung (Haftpflicht, Feuer) ist abgesprochen?
11. Naturschutz‑ und Gewässerabstände wurden berücksichtigt?
12. Eigenbewirtschaftungsabsicht für spätere Jahre ist geprüft?
13. Ist klar, wer Grundsteuer und öffentliche Abgaben zahlt?
14. Flächenschäden sind abgedeckt?
15. Umgang mit PV‑ oder Wind‑Anfragen wurde festgeschrieben?
16. Düngemittel‑/Saatgut‑Bestände bei Vertragsende sind geregelt?
17. Fotodokumentation der Flächen wurde erstellt?
18. Übergabe‑ und Rückgabeprotokoll sind vorbereitet?
19. Steuerberater:in wurde eingebunden?
20. Vertrag wurde von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt geprüft?
Der Landpachtvertrag für Solar- und Windprojekte – so sollte er aussehen!
Ein Pachtvertrag Solar oder Wind enthält neben den allgemeinen Pachtklauseln noch weitere spezielle Klauseln. Die Wichtigsten stellen wir Ihnen im Folgenden vor:
1. Pachtgegenstand und Flächennutzung
Wie im allgemeinen Pachtvertrag Agrar sind auch im Pachtvertrag Solar oder Wind die Pacht-Flurstücke genau zu bezeichnen, bestenfalls mit Kartenmaterial als Anhang. Hinzu kommen Angaben zur Flächennutzung als Standort für eine PV-Freiflächenanlage oder Windräder samt der für den Betrieb der Anlagen nötigen Zuwegungen, Kabeltrassen und mehr. Gegebenenfalls sind auch die Dienstbarkeiten (Leitungsrecht, Fahrrecht und andere) von Belang.
2. Vertragslaufzeit
Landwirtschaftliche Pachtverträge für Solar oder Wind laufen mittlerweile meist mindestens 30 Jahre (inklusive Planungs- und Rückbauzeit). Sie können eine Verlängerungsoption in den Vertrag aufnehmen, wenn sich die Fläche repowern lässt. Eine Vertragskündigung vor Ablauf der vereinbarten Pachtzeit ist bei energiewirtschaftlicher Flächennutzung meist nur bei Vertragsverletzung oder Projektversagen (beispielsweise aufgrund fehlender Baugenehmigung) üblich.
3. Pachtzinsgestaltung
Die Pacht können Sie beispielsweise als feste jährliche Zahlung pro ha, pro Windrad oder pro installierte Leistung (Euro je KilowattPeak, kWP) vereinbaren. Da von der Planung bis zur Inbetriebnahme des Solarparks oder Windparks üblicherweise mehrere Jahre ins Land gehen, ist eine Staffelung des Pachtzinses je nach Projektfortschritt möglich:
· Planungsphase: symbolische Pacht
· ab Baubeginn: Vollpacht
Denken Sie daran, eine Indexklausel einzubauen (Inflationsschutz). Außerdem sind auch individuelle Bonusregelungen denkbar: Gewinnbeteiligung, Stromrabatt, Bürgerstrommodell.
4. Genehmigungsphase und Rücktrittsrecht
Sichern Sie den Projektierer:innen vertraglich den Zutritt zur Fläche für Gutachten, Probebohrungen, Vermessung und mehr zu. Als Eigentümer:in sollten Sie sich darüber hinaus ein Rücktrittsrecht einräumen, falls bis zu einem bestimmten Datum keine Genehmigung für das Solarpark- oder Windparkprojekt vorliegt.
5. Rückbau und Sicherheitsleistung
Regeln Sie die Rückbaupflicht nach Vertragsende ganz klar. Die Pächter:in muss dazu eine Bankbürgschaft oder Rückstellung zur Sicherung der Rückbaukosten vorweisen. Die Regelung zum Rückbau muss auch bei vorzeitiger Stilllegung der Anlage greifen.
6. Rechte und Einschränkungen der Verpächter:innen
Auch die Pächter:innen brauchen Planungssicherheit. Deshalb muss der Pachtvertrag auch festlegen, dass Sie als Flächeneigentümer:in die Fläche nicht anderweitig nutzen. Die Pflege- oder Kontrollzugänge zur Fläche sollten möglich bleiben. Vereinbaren Sie gegebenenfalls gesonderte Nutzungsrechte für die angrenzende(n) Fläche(n), wegen etwaigen Schattenwurfs, Bodenversiegelung und mehr.
7. Haftung & Versicherung
In der Regel haften die Pächter:innen für Schäden an Boden, Wegen und Nachbargrundstücken. Deshalb sollten Sie auch die Versicherungspflicht (Betriebshaftpflicht, Umwelthaftpflicht) schriftlich vereinbaren.
Pro-Tipp: Vorvertrag oder Gestattungsvertrag
Die Betreiber:innen (Pächter:innen) lassen Eigentümer:innen oft zuerst einen Vorvertrag oder Gestattungsvertrag unterschreiben. Hier ist besondere Vorsicht geboten: Nicht unterschreiben ohne Rechtsberatung! Denn manche Vorverträge enthalten bereits bindende Klauseln wie eine Flächensicherung über Jahre. Prüfen Sie deshalb die Vertragsbindung: Gibt es Exklusivitätsklauseln? Wie lange darf die:der Projektierer:in suchen, planen, testen?
Empfehlung für Eigentümer:innen
· Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen – Solar- oder Windprojekte dauern eh mehrere Jahre!
· Vergleichen Sie Angebote, insbesondere mit Augenmerk auf den Pachtzins und die Vertragslaufzeit!
· Lassen Sie den Vertrag anwaltlich prüfen (Fachanwaltskanzleien für Agrarrecht, Energierecht)!
· Nutzen Sie unsere Musterverträge oder Musterverträge der Landwirtschaftskammern!
· Denken Sie über Beteiligungsmodelle nach (Bürgerenergie, GmbH-Anteile, Einspeisebeteiligung)!
Einfacher Muster-Pachtvertrag Landwirtschaft
Hinweis: Dieses Muster ist ein Beispiel für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen. Es ersetzt keine rechtliche Beratung. Bitte prüfen Sie es vor Verwendung individuell.
§ 1 Vertragsparteien
Verpächter(in): ____________________________
Adresse: ____________________________
Pächter(in): ____________________________
Adresse: ____________________________
§ 2 Pachtgegenstand
Die/der Verpächter(in) verpachtet folgende landwirtschaftlich genutzte Flächen:
- Ackerfläche: ______ ha
- Grünland: ______ ha
- Flurstück(e): [genaue Bezeichnung gemäß Kataster, ggf. Anhang beifügen]
§ 3 Vertragsdauer
Der Vertrag beginnt am __________ und läuft bis zum __________.
Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag um weitere 5 Jahre. Die Kündigungsfrist beträgt 24 Monate zum Ende des Pachtjahres.
§ 4 Pachtzins
Der jährliche Pachtzins beträgt ______ € pro Hektar.
Gesamtpachtzins: ______ €
Fälligkeit: jeweils zum __________ eines Jahres.
Der Pachtzins wird jährlich an die Inflationsrate (Verbraucherpreisindex) angepasst.
§ 5 Rechte und Pflichten der:s Pächters:in
- Bewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis
- Einhaltung von Cross-Compliance- und GLÖZ-Vorgaben
- Keine Unterverpachtung ohne Zustimmung
- Erhalt der Bodenqualität
§ 6 Rückgabe der Fläche
Bei Vertragsende erfolgt die Rückgabe:
- in ordnungsgemäßem Zustand
- ggf. mit Bodenanalyse
- mit Protokoll über Zustand, Aufwuchs, Rückstände
§ 7 Schlussbestimmungen
Änderungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist __________.
Ort, Datum, Unterschriften
Einfacher Muster-Pachtvertrag für eine Solaranlage (Freifläche)
Hinweis: Dieses Muster dient als Beispiel für die Verpachtung von Flächen zur Nutzung als Standorte für Photovoltaikanlagen. Es ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung.
§ 1 Vertragsparteien
Verpächter(in): ____________________________
Adresse: ____________________________
Pächter(in) / Betreiber(in): ____________________________
Adresse: ____________________________
§ 2 Vertragsgegenstand
Verpachtet wird eine Fläche von ______ ha zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage.
Die genaue Lage ergibt sich aus Anlage 1 (Flurstück(e), Kartenmaterial).
§ 3 Vertragslaufzeit
Der Vertrag beginnt am __________ und endet am __________ (z. B. nach 30 Jahren).
Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist möglich.
Ein Rücktritt ist möglich, wenn keine Genehmigung innerhalb von 24 Monaten vorliegt.
§ 4 Pachtzins
Der jährliche Pachtzins beträgt ______ €/ha oder ______ €/kWp installierter Leistung.
Gesamtpachtzins: ______ €
Fälligkeit: jährlich zum __________
Der Pachtzins wird an den Verbraucherpreisindex angepasst.
§ 5 Rückbau und Sicherheiten
Nach Vertragsende ist die Fläche vollständig zurückzubauen.
Die:der Betreiber:in stellt eine Rückbau-Bürgschaft in Höhe von ______ € zur Verfügung.
§ 6 Rechte und Pflichten der:s Betreibers:in
- Durchführung aller baulichen Maßnahmen auf eigene Kosten
- Versicherungspflicht (Haftpflicht, Umwelthaftpflicht)
- Wartung, Pflege, Zugang für Reparaturen
§ 7 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist __________.
Ort, Datum, Unterschriften