Sieals FlächeneigentümerIn müssen auf die Pachteinnahmen für Flächen, die SieBetreiberInnen einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage verpachten, eineEinkommensteuer zahlen. Die Flächen können weiterhin zum Betriebsvermögen Ihreslandwirtschaftlichen Betriebs gezählt werden – regulär findet keineZwangsentnahme mit Versteuerung des Verkehrswertes statt.
Erbschaftssteuerund Schenkungssteuer bei Flächen, die Sie für Solar verpachten
Grundsätzlich gilt: Bei derUnternehmensnachfolge für landwirtschaftliches Vermögen begünstigt Sie dasSteuerrecht bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer (kurz: ErbSt). Oftgilt das auch für verpachtete Flächen. Schädlich sei es laut dem Portal Land & Forst in der Regel, wenn Sie die Flächen für mindestens 15 Jahre nachdem Zeitpunkt der Betriebsnachfolge fest verpachten (sogenannte echteStückländerei). Wobei das Portal auch anmerkt, dass die Dauer der Verpachtungin der Vergangenheit unwichtig ist.
Ihr landwirtschaftliches Vermögen wird bei der ErbSt oft andersals bei der Einkommensteuer eingestuft. Eine Fläche des landwirtschaftlichen Betriebsvermögens im Sinnedes Einkommensteuerrechts kann zum erbschafts- oder schenkungssteuerlichenlandwirtschaftlichen Vermögen gezählt werden – oder eben nicht.
DemPortal Land & Forst zufolge zählt eine Fläche bei der ErbSt dann zumlandwirtschaftlichen Vermögen, wenn Sie sie nutzen, um darauf
· Ackerbau zu betreiben
· landwirtschaftliche Nutztierezu halten
· und die damit gewonnenen Erzeugnissezu verwerten.
FürsVerpachten Ihrer Fläche heißt das: Es spielt eine Rolle, wie Ihr oder IhrePächterIn die gepachtete Fläche nutzt.
EineFläche, auf der eine Photovoltaik- Freiflächenanlage errichtet und betriebenwird, ist im Sinne der ErbSt demnach nicht Teil des landwirtschaftlichenVermögens, sondern Teil des Grundvermögens, das nicht begünstigtist.
Agri-PVunterliegt anderen rechtlichen Regeln
Anderssei die Rechtslage, wenn es sich bei der Anlage auf der Fläche um keinekonventionelle, sondern um eine sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlage handele.In diesem Fall würde sie als Teil des begünstigten landwirtschaftlichenVermögens angesehen. Wenn Sie die Fläche unter der PV-Anlage als EigentümerInweiterhin landwirtschaftlich nutzen, spiele auch eine Verpachtung von mehr 15Jahren an die oder den BetreiberIn der Agri-PV-Anlage keine Rolle, ist in demBericht von Land & Forst weiter zu lesen.
Dieser Beitrag ist Teilunserer Blogreihe zu rechtlichen Hürden bei Freiflächen-Photovoltaik.Darin informieren wir Sie ausführlich zu einkommenssteuerrechtlichen,erbrechtlichen und familienrechtlichen Fragen.
Sie möchten den Ertrag Ihrer Freifläche langfristig steigern ?
Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular aus, damit wir Ihre Flächen für Sie auf Eignung prüfen können. Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.
Weitere Artikel
This is some text inside of a div block.
Laut IRENA-Studie ist Ökostrom heute günstiger als fossile Energie. Warum das Eigentümern landwirtschaftlicher Flächen neue Pachtchancen bietet.
This is some text inside of a div block.
Enervis prognostiziert bis 2034 deutlich mehr negative Strompreisstunden in Deutschland. Erfahren Sie, was diese Entwicklung für die Wirtschaftlichkeit von Solarparks bedeutet und wie Flächeneigentümer jetzt von langfristigen Pachtverträgen profitieren können.
This is some text inside of a div block.
2024 wurde Solarenergie zur wichtigsten Stromquelle in Deutschland. Erfahren Sie, wie Grundstückseigentümer von der Energiewende profitieren können, indem sie ihre Flächen für Solarparks verpachten und von stabilen Pachtzahlungen und einer nachhaltigen Zukunft profitieren.
This is some text inside of a div block.
Laut IRENA-Studie ist Ökostrom heute günstiger als fossile Energie. Warum das Eigentümern landwirtschaftlicher Flächen neue Pachtchancen bietet.
Sie wollen den Ertrag Ihrer Freifläche langfristig steigern ?