Wald verpachten für Windkraft – was Waldbesitzer:innen wissen sollten (Praxis-Leitfaden, Waldpachtpreisbeispiele)

8/7/2025

Deutschland muss laut Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bis zum Jahr 2032 zwei Prozent seiner Landesfläche für Windräder (auch Windenergieanlagen (WEA) oder Windkraftanlagen (WKA) genannt) ausweisen. Weil freie Agrarflächen knapp sind, rücken Waldstandorte für Windräder in den Fokus. Für Sie als Waldbesitzer:in oder kleiner Forstbetrieb bedeutet das eine neue Einnahmequelle – ohne eigenes Investitionsrisiko. Dieser Beitrag erklärt Ihnen alles Wissenswerte.

Waldleistungen im Überblick

Wälder sind multifunktionale Organismen: Laut der Fachagentur Wind und Solar sind sie

·   Habitat,

·   Klimapuffer,

·   Kohlenstoffsenke,

·   Rohstoffquelle

·   und Erholungsraum.

Um diese Funktionen auch zukünftig zu erfüllen, muss dem hiesigen Wald in seiner aktuellen Misere geholfen werden: Laut der Waldzustandserhebung 2024 (WZE), die das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) im Mai 2025 veröffentlichte, ist nur noch gut ein Fünftel (21 Prozent) der Bäume in Deutschlands Wäldern gesund.

Zur Rettung des Waldes komme es dem BMLEH zufolge jetzt vorrangig darauf an, die Wälder langfristig zu stabilisieren. Dabei gehe es um eine

·   Wiederbewaldung der Schadflächen

·   und einen langfristigen Waldumbau zu stabilen und anpassungsfähigen Wäldern.

Und deshalb bräuchte auch der Bau eines Windrades im Wald oder gar mehrerer Windräder im Wald (sogenannter Windpark) besonders sorgfältige Planung, sagt die Fachagentur Wind und Solar.  

Wie bei Anlagen im sogenannten Offenland prüfe das immissionsschutzrechtliche Verfahren (BImSchG) demnach die Auswirkungen der Windstromerzeugungsanlagen auf Menschen, Natur und Landschaft. Unvermeidbare Eingriffe seien dabei zu kompensieren. Zusätzlich würden das Bundeswaldgesetz (BWaldG) und die jeweiligen Landeswaldgesetze greifen: Für jedwede Umwandlung von Wald würden gemäß der Gesetze Ersatzaufforstungen oder Ausgleichsmaßnahmen in andere Nutzungen verlangt. Außerdem adressierten die Gesetze unter anderem den Brandschutz.

To-do: Windprojekte im Wald brauchen fachliches Know-how aus Energiewirtschaft, Forstwirtschaft, Naturschutz, Logistik und Landschaftsplanung. Eine interdisziplinäre Herangehensweise an das Projekt ist essenziell.

Was für Windräder im Wald spricht

Windenergie ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. Im Jahr 2024 lag der Anteil der Windenergieanlagen an der gesamten Stromerzeugung dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zufolge bei etwa 27 Prozent und damit deutlich höher als der Anteil von Strom aus Kohlekraftwerken (20 Prozent). Damit macht Windenergie mehr als ein Viertel des deutschen Strommixes aus.

Mit Gesetzespaketen zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien hob Deutschland in den Jahren 2022 und 2023 die Ausbauziele beim Windenergieausbau an und verankerte Maßnahmen zu Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen. Mit der im Mai des Jahres 2023 vorgelegten Windenergie-an-Land-Strategie wurden weitere Hemmnisse abgebaut und so das Erreichen der Ausbauziele sichergestellt. Das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz stellte die Weichen für einen schnelleren Ausbau:

·   Genehmigungsverfahren wurden beschleunigt,

·   Abstandsregeln gelockert

·   und das Zwei-Prozent-Flächenziel für Windenergie eingeführt.

Wichtig: Besonders für Flächen, die von Stürmen, Trockenheit oder Schädlingen wie dem Borkenkäfer geschädigt wurden, bietet das Waldverpachten für Windkraft eine zusätzliche, langfristige Einnahmequelle.

Windräder im Wald – eine Bestandsaufnahme

Deutschland will die Leistung der Windräder an Land bis zum Jahr 2030 auf 115 Gigawatt (GW) steigern. Deshalb wurden die Bundesländer mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) dazu verpflichtet, im Schnitt zwei Prozent ihrer Fläche als Standorte für Windstromerzeugungsanlagen auszuweisen.

Aber: Die Fachagentur Wind und Solar erklärt, dass in waldreichen Bundesländern die freien Offenlandflächen dafür nicht ausreichen würden, sodass Waldgebiete als Standorte für Windräder in den Fokus gerückt würden.

Der Anteil der Windräder im Wald variiere demnach von Bundesland zu Bundesland: In Baden-Württemberg und Hessen stünden schon mehr als 60 Prozent der Windräder auf Forstflächen, während Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen die Nutzung von Waldstandorten für Windräder komplett ausgeschlossen hätten. Und Bundesländer mit mittleren Waldanteilen (25 bis 35 Prozent) würden diese nur eingeschränkt erlauben.

Sie sind Besitzer:in eines Waldgrundstücks? Oder führen Sie einen Forstbetrieb mit eigenen Waldflächen? Sie wüssten gerne, wie Sie Teile von Ihrem Wald für Windenergieprojekte verpachten können? Wir zeigen’s Ihnen! Die erste Frage, die es zu beantworten gilt, lautet:

Darf man Windräder im Wald bauen?

Ja, Windräder dürfen im Wald gebaut werden, vorausgesetzt, Sie haben diese drei Genehmigungen in der Tasche:

Genehmigung Gesetz Gesetzestext
Bauplanungs- und Raumordnungsrecht
(Baugesetzbuch)
§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB „(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Windenergie nach Maßgabe des § 249 … dient“
Forstrecht
(Bundeswaldgesetz)
§ 9 BWaldG „(1) Wald darf nur mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde gerodet und in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden (Umwandlung). Bei der Entscheidung über einen Umwandlungsantrag sind die Rechte, Pflichten und wirtschaftlichen Interessen des Waldbesitzers sowie die Belange der Allgemeinheit gegeneinander und untereinander abzuwägen.“
Naturschutzrecht/Artenschutzrecht
(Bundesnaturschutzgesetz)
§ 45b BNatSchG „(1) Für die fachliche Beurteilung, ob nach § 44 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 das Tötungs- und Verletzungsrisiko für Exemplare kollisionsgefährdeter Brutvogelarten im Umfeld ihrer Brutplätze durch den Betrieb von Windenergieanlagen signifikant erhöht ist, gelten die Maßgaben der Absätze 2 bis 5.“

Ein Praxisbeispiel dazu: Ein:e Projektierer:in will in Ihrem zwölf Hektar (ha) großen-Fichtenwald (Borkenkäferfläche) zwei Windräder mit jeweils einer Leistung von 6 Megawatt (MW) errichten.

✔️ BauGB-Check: Ihre Fläche liegt in einem ausgewiesenen Windvorranggebiet oder Eignungsgebiet des Regionalplans. Sie gilt daher als „privilegiert“.

✔️ BWaldG-Check: Die zuständige Forstbehörde genehmigt eine befristete Waldumwandlung mit Ersatzaufforstung.

✔️ BNatSchG-Check: Ein aktuell erstelltes Artenschutzgutachten bestätigt, dass der Bau der Windräder im gesetzlich vorgegebenen Mindestabstand zum Rotmilan-Horst erfolgt.

Wissen sollten Sie auch, dass ein Windrad im Wald von „überragendem öffentlichen Interesse“ ist: Mit dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) schrieb Deutschland im gleichnamigen § 2 die „besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien“ fest. Dort heißt es:

„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. Satz 2 ist nicht gegenüber Belangen der Landes- und Bündnisverteidigung anzuwenden.“

Sollte es zur „Kollision“ mit anderen Schutzgütern kommen, sollten Sie wissen, dass Gerichte das „überragende öffentliche Interesse“ oft höher werten als konkurrierende Belange wie Denkmalschutz.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Welche Waldflächen eignen sich als Standort für Windräder?

Zum Minimieren von Zielkonflikten mit dem Arten- und Naturschutz kämen der Fachagentur Wind und Solar zufolge insbesondere

·   sogenannte Wirtschaftswälder, also wirtschaftlich genutzte Forstbestände (Bestandsflächen mit geringer ökologischer Wertigkeit wie Monokulturen – Fichtenwälder und Kiefernwälder), die regelmäßig bewirtschaftet und gepflegt werden,

·   bereits geschädigte Waldflächen (beispielsweise Flächenschäden wie Wind- beziehungsweise Sturmwurf und in Folge dessen Borkenkäferbefall)

·   oder sogenannte Kahlschlagsflächen und lichte Waldflächen. Das sind bereits teilweise gerodete oder weniger dicht bewachsene Waldabschnitte, die sich ohne groß roden zu müssen, nutzen lassen,

als Standorte für Windkraftanlagen in Frage. Schon bestehende Forstwege sollten möglichst weitergenutzt werden, um zusätzliche Rodungen zu vermeiden.

In der Praxis zeigt sich, dass sich ein Waldgrundstück als Standort für ein Windrad eignet, wenn es

·   mindestens zwei Hektar (ha) groß ist,

·   der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung 800 Meter (m) beträgt

·   und das Grundstück erschließbar ist. Es braucht für die Errichtung der Windkraftanlage(n) eine passende Zuwegung und für den Betrieb derselben einen Netzanschluss.

Überblick über geeignete und ungeeignete Waldflächen als Standorte für Windräder:

Geeignet Bedingt geeignet Nicht geeignet
Wirtschaftswälder (Fichten-/Kiefermonokultur) lichte Hochlagen (weniger als 15 Prozent Hangneigung) Nationalparke, Natura-2000-Gebiete
Kalamitätsflächen (Sturm, Käfer) ehemaliger Kahlschlag und junge Pflanzungen Trinkwasserschutz (Zonen I/II)
mindestens 2 ha zusammenhängend, erschließbar Waldsäume an Verkehrsadern alte Laubmischwälder mit hoher Biodiversität

Ein Praxisbeispiel dazu: Eine kommunale Forstbetriebsgemeinschaft im Harz in Thüringen stellte 6 ha aus Windwurfholz zur Verfügung. Nach der Rodung von nur 0,9 ha (für: Fundamente, Kranstellfläche) erzeugen drei Windkraftanlagen 18 Gigawattstunde (GWh) erneuerbaren Windstrom pro Jahr. Die übrige Fläche bleibt als Wald erhalten. Das Projekt erfüllt die Eignungskriterien.

Wie viel Fläche Wald braucht ein Windrad? (Flächenbedarf)

Die Angaben für den Flächenbedarf von Windenergieanlagen variieren dem BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) zufolge je nachdem, welche Teilflächen in die Berechnung aufgenommen und welcher Standort betrachtet wird:

·   Betonsockel für das Fundament, die Größe ist abhängig von der Bodenbeschaffenheit (rund 500 m²).

·   Kranfläche,

·   Zufahrtswege (Zuwegungskurvenradius mindestens 45 m) und Stromleitungen,

·   Freiflächen, die aber land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden können.

Nicht alle benötigten Flächen werden demnach dauerhaft versiegelt: Die Bereiche rund um das Windrad im Wald werden nach der Errichtung desselben wieder aufgeforstet. Der Flächenbedarf für ein Windrad beträgt dem BN zufolge zwischen 0,15 und 1 ha. Zum Vergleich: Ein Fußballfeld misst gut 0,7 ha.

Der BN erklärt, dass die Windenergie im Vergleich zu anderen – auch erneuerbaren – Energiequellen damit extrem gut dastehe, wenn man den jeweiligen Energieertrag ins Verhältnis zum Flächenverbrauch setze und beruft sich dabei auf eine Studie des Umweltbundesamts (UBA): Die Studie ergab folgende jährliche Flächenbelegungsfaktoren: 

·   Biomasse: 519 Quadratmeter (m2) pro Megawattstunde (MWh) Strom, 

·   Photovoltaik: 22,5 m2/MWh Strom, 

·   Windenergie (Onshore-Anlagen): 1,43 m2/MWh Strom

Sie sehen: Windkraft braucht damit rund 20-mal weniger Fläche als eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) und mehr als 300-mal weniger Fläche als Biomasse (beispielsweise Mais oder Brennholz). Das heißt, die Flächeneffizienz der Windanlage ist deutlich höher als die der beiden anderen genannten erneuerbaren Energiequellen.

Wald verpachten für Windkraft: Was haben Sie als Waldbesitzende:r davon? (mit Pachtpreisbeispiel)

Sie fragen sich, was Ihnen das Verpachten Ihres Waldgrundstücks für Windkraft bringt? Sie profitieren zum Beispiel von diesen 6 Vorteilen:

1. Vorteil: Waldpachteinnahmen (Windpacht im Wald)

Sie eröffnen sich mit dem Waldverpachten für Windstrom eine stabile Einnahmequelle und planbare Einnahmen mit der jährlichen Waldpacht für Windkraft. Und das über Jahrzehnte – denn ein Waldpachtvertrag für Windrad läuft mindestens 20, üblicherweise mittlerweile 30 Jahre. Das heißt, Sie bekommen langfristige finanzielle Sicherheit.

Die Pachthöhe hängt von vielen Faktoren ab und liegt im Schnitt zwischen 9 und 15 Prozent des Stromerlöses, der mit den Windrädern auf der Pachtfläche im Wald erzielt wird. Hier findet sich eine Beispielrechnung mit konkreten Pachtpreisen:

Waldpachtbeispiel: Windpark mit fünf 7-MW-Anlagen auf 100 ha Waldfläche

·   Windstromproduktion je Anlage: 16.500.000 kWh (netto/Jahr)

·   Vergütungspreis: 6,5 ct/kWh

·   standortspezifischer Korrekturfaktor nach EEG: 1,2

·   Gesamtwindstromerlös pro Jahr: 6.435.000 Euro

·   Pachtmodell: 10 Prozent Beteiligung der Flächeneigentümer:innen (sogenannter Flächenpool) am Stromerlös – ergibt eine Gesamtpachtsumme: 643.500 Euro/Jahr

Verteilung im Flächenpool: Was ist Waldpacht-Pooling? Schließen sich mehrere Eigentümer:innen zu einem Flächenpool zusammen und erfolgt eine Zusammenlegung mehrerer Flächen, verhandelt ein Sprecher:innenkreis oft eine höhere Gesamtvergütung (oft 9 bis 15 Prozent des Stromerlöses) und verteilt sie nach einem vorab festgelegten Schlüssel (zum Beispiel: 70/20/10):

Anteil Nutzungsart Betrag gesamt Verteilung
70 Prozent allgemeine Fläche (100 ha) 450.450 Euro 4.504 Euro/ha
20 Prozent Fundamentflächen (5 Stück) 128.700 Euro 25.740 Euro/Fundament
10 Prozent versiegelte Flächen 64.350 Euro Anteil nach Beteiligung

Wenn Sie als eine:r der Eigentümer:innen im Flächenpool mit

·   10 ha Fläche,

·   1 Fundament

·   und 15 Prozent der versiegelten Fläche stecken,

können Sie für die Waldverpachtung für Windkraft mit folgender Jahrespacht rechnen:

Anteil Betrag
Flächenanteil (10 ha mal 4.504 Euro) 45.045 Euro
Fundamentanteil (1 Stück) 25.740 Euro
Versiegelungsanteil (15 Prozent von 64.350 Euro) 9.653 Euro
Gesamteinnahmen 80.437 Euro

Und das ist noch längst nicht alles, was Sie beim Waldverpachten für Windkraft einnehmen können: Wenn Sie als Waldbesitzer:innen in Ihrem Waldpachtvertrag für Windkraft zusätzliche Vereinbarungen zur Teilhabe an den Entgelten aus der Windstromvermarkung festgeschrieben haben, können jährlich noch bis zu 20 Prozent an Mehreinnahmen hinzukommen.

2. Vorteil: Waldumbau

Über die Pachteinnahmen können Sie den gegebenenfalls nötigen Waldumbau finanzieren. So können Sie schadhaften Wald mit klimaresilienten Baumarten wiederaufforsten und den Wald widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel machen.

3. Vorteil: Doppelnutzung

Ein Windpark im Wald schließt den Holzeinschlag außerhalb der Fundamente nicht aus. Dieser ist möglich. So lässt sich die Windradstandortfläche doppelt nutzen. Während die Windräder erneuerbaren Windstrom erzeugen, kann die restliche Fläche weiterhin forstwirtschaftlich genutzt werden

4. Vorteil: Klimaschutz

Jedes Windrad spart jährlich Tausende Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid (CO₂), das als Hauptverursacher der von Menschen verursachten Erderhitzung und damit des Klimawandels gilt. Jede 6-MW-Anlage spart rund 8.000 t CO₂ im Jahr ein.

5. Vorteil: Regionale Wertschöpfung

Die Standortgemeinde des Windparks im Wald erhält Gewerbesteuer und kann oft zusätzlich den sogenannten Windcent (0,2 ct/kWh Einnahmebeteiligung) einstreichen.

6. Vorteil: Sicherheit

Die Projektentwickler:innen übernehmen die Kosten und Risiken für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb des Windparks im Wald.

Projektablauf – vom Erstgespräch bis zum Rückbau

Sie wollen wissen, wie sich so ein Projekt Waldverpachten für Windräder konkret umsetzen lässt? Das sind die üblichen Projektschritte:

1. Erstkontakt und Absichtserklärung: Sie unterschreiben eine Absichtserklärung (sogenannter Letter of Intent) mit 12-monatiger Bindung und reservieren Ihre Fläche, ohne sich endgültig zu binden.

2. Vorprüfung: Ein Windmessmast wird aufgestellt, um das Windpotenzial vor Ort zu ermitteln. Eine Geografische-Informationssystem-Analyse (GIS-Analyse) wird veranlasst, die die räumlichen Daten des Standortes mithilfe eines Geoinformationssystems auswertet. Der Netzanschluss wird gecheckt.

3. Waldpachtvertrag: Der Pachtvertrag wird verhandelt und aufgesetzt. Er enthält alle Rechte, Pflichten und Sicherheiten der Waldverpächter:innen und Waldpächter:innen. Unter anderem stellt der Waldpachtvertrag sicher, dass die:der Betreiber:in das Recht erhält, auf dem Grundstück Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben

4. Genehmigungsverfahren: Die nötigen Genehmigungen werden eingeholt, darunter eine BImSchG-Genehmigung gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes, eine Umweltverträglichkeitsprüfung, ein Artenschutzgutachten und eine Waldumwandlungsgenehmigung (§ 9 BWaldG).

5. Bau: Das Windrad oder die Windräder im Wald werden errichtet und ans Netz angeschlossen.

6. Inbetriebnahme und Betrieb: Die Windräder werden in Betrieb genommen und laufen anschließend je nach vereinbarter Waldpachtzeit für Wind 20 bis 30 Jahre.

7. Rückbau & Renaturierung: Nach Ablauf der Waldverpachtung für Windkraft – und ohne Vertragsverlängerung – werden die Anlagen fachgerecht rückgebaut, zweitverwertet oder entsorgt und das Waldgrundstück wird renaturiert. Die Verantwortungen dafür sollten bereits im Waldpachtvertrag für Wind festgeschrieben werden (Verpflichtungserklärung plus Bankbürgschaft).

Zum Zeitplan: Von der ersten Anfrage bis zum Baubeginn eines Windrades im Wald vergehen aktuell zwischen 4 und 6 Jahre. Die Bauzeit selbst beträgt meist nur wenige Monate.

Wirtschaftlichkeit Waldverpachten für Windrad aus Sicht der Waldverpächter:innen

Sie haben verschiedene Pachtmodelle zum Verpachten Ihres Waldes für Windkraft. Unser Überblick zeigt diese im Vergleich:

Modell Typische Höhe Vorteil Nachteil
Fixe Jahrespacht 9 bis 15 Prozent des Jahresstromerlöses Planungssicherheit kein Mehrertrag bei Windrekordjahren
Umsatzbeteiligung 3 bis 6 Prozent Stromerlös Profit bei hohem Strompreis Einnahmen schwanken
Kombi zum Beispiel 12 Prozent des Jahresstromerlöses fix plus 1,5 Prozent vom Umsatz Sicherheit + Windbonus komplexere Abrechnung

Ein Rechenbeispiel zur Waldpacht: Angenommen, es werden zwei 6-MW-Anlagen gebaut und Sie erhalten als Waldverpächter:in eine fixe Waldpacht je Windrad in Höhe von 30.000 Euro pro Jahr. Dann macht das über die gesamte Waldpachtvertragslaufzeit einen Gesamterlös von 1,5 Millionen Euro (30.000 Euro mal 2 Windräder mal 25 Jahre Laufzeit).

Vertragsgestaltung – Waldpachtvertrag für Windkraft: 6 kritische Waldpachtklauseln

Jeder Waldpachtvertrag für Windkraft ist individuell gestaltet. Dennoch gibt es 6 kritische Waldpachtklauseln, auf deren Ausgestaltung Sie in jedem Fall besonders achten sollten:

1. Laufzeit und Verlängerung

Üblich sind 20 bis 30 Jahre Betriebszeit der Windkraftanlage(n). Für den Bau und den Rückbau sollten Sie je zwei Jahre hinzurechnen, um auf Nummer sicher zu gehen. Das heißt, Ihre Waldfläche ist für 34 Jahre verpachtet.

2. Flächennutzung und Wege

Legen Sie im Waldpachtvertrag die exakte Trassierung der Zufahrten und Kranstellflächen fest. Am besten beschreiben Sie diese ausführlich in Wort und Bild (mit Karten und Fotos). Regeln Sie den Waldschadensersatz im Pachtvertrag detailliert!

Exkurs: Was ist eine Waldschadensersatzregelung?

Mit der Waldschadensersatzregel ist gemeint, dass der Waldpachtvertrag regeln muss, wie eventuelle Schäden am Wald (sogenannte Flurschäden), die bei der Errichtung, dem Betrieb oder dem Rückbau von Windenergieanlagen im Wald entstehen, ausgeglichen oder ersetzt werden.

Dazu müssen Sie wissen, dass es beim Bau und Betrieb von Windkraftanlagen im Wald fast immer zu Eingriffen in die forstliche Nutzung und die Waldstruktur kommt, beispielsweise:

·   zur Zerstörung von Bestand: Bäume müssen für Fundamente, Kranstellflächen oder neue Wege gefällt werden.

·   zur Verdichtung oder Beschädigung des Bodens: Der Waldboden wird von schweren Maschinen (wiederholt) befahren.

·   zu Störungen der natürlichen Wasserführung

·   zu Behinderungen der forstwirtschaftlichen Nutzung: Rückegassen oder Holzlagerflächen können blockiert werden.

Waldschadensersatzregelung: Was genau sollte im Waldpachtvertrag stehen?

Eine Waldschadensersatzregelung legt vertraglich fest:

·   Welche Schäden als entschädigungspflichtig gelten, beispielsweise Schäden am Baumbestand, an Forstwegen oder am Boden.

·   Wie der Schaden ermittelt wird: Konkret per Gutachten von einer:m forstlichen Sachverständigen? Oder vereinbaren Sie stattdessen pauschalierte Schadensersatzbeträge?

·   Wie hoch die Entschädigung ist: entweder pro gefälltem Festmeter Holz oder pro beschädigtem Quadratmeter Waldfläche.

·   Wer für den Schaden haftet: in der Regel die Betreiber:innen der Windkraftanlage.

·   Wie die Schadensersatzzahlungen erfolgen: Entweder direkt an die Eigentümer:innen oder an eine Forstbetriebsgemeinschaft.

So könnte die Waldschadensersatzklausel im Waldpachtvertrag aussehen (vereinfachte Musterklausel):

„Die:der Pächter:in verpflichtet sich, sämtliche beim Bau, Betrieb und Rückbau verursachten forstwirtschaftlichen Schäden zu erfassen und zu ersetzen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach der örtlich üblichen Holzvergütung je Festmeter zuzüglich Wiederaufforstungskosten. Schäden an Forstwegen sind nach tatsächlichem Reparaturaufwand zu erstatten.“

Warum ist diese Vertragsklausel so wichtig?

Ohne eine solche Regelung könnten Sie als Eigentümer:in auf den Kosten für Wiederaufforstung, Reparaturen oder Wertverluste sitzen bleiben. Das gilt insbesondere dann, wenn keine Versicherung oder keine ausreichende Rücklage bei den Projektierer:innen besteht.

To-do: Die Waldschadensersatzregel ist eine Sicherheitsklausel, die Sie davor schützt, dass die Eingriffe in den Wald wirtschaftlich abgegolten werden – transparent, fair und nachvollziehbar. Sie gehört in jeden seriösen Pachtvertrag für Windkraft im Wald.

3. Rückbau-Sicherheit

Vereinbaren Sie vertraglich eine Rückbau-Sicherheit, beispielsweise in Form einer Bankbürgschaft oder Kaution. Als Richtwert für die Höhe der Rückbau-Sicherheit können Sie 1.000 Euro je Meter Nabenhöhe des Windrades nehmen. Das macht bei einer Nabenhöhe von 167 Metern eine Sicherung in Höhe von 167.000 Euro.

4. Indexierung

Koppeln Sie sowohl die Waldpacht als auch die Bürgschaft an den Verbraucherpreisindex. Andernfalls frisst Ihnen die Inflation die Rücklage.

5. Verpächter:innenpfandrecht (§ 592 BGB)

Bei Zahlungsverzug der:s Pächters:in kann dies zur Zwangsversteigerung der Anlage führen. Der Ausschluss des Verpächter:innenpfandrechts verhindert, dass Sie für Anlagenbestandteile (sogenanntes Betreiber:innen-Inventar) haften.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Wald verpachten für Windkraft: Steuerwissen und Rechtswissen auf einen Blick

Ihre Waldpachteinnahmen gelten als „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ gemäß § 21 des deutschen Einkommenssteuergesetzes (EStG), nicht als landwirtschaftliche Einkünfte, und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Die Verpachtung ist nach § 4 Nr. 12a des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UstG) umsatzsteuerfrei.

Für private Verpächter:innen fällt eine Gewerbesteuer nur dann an, wenn zusätzliche Leistungen wie eine Wartung erbracht werden. Die reine Flächenüberlassung ist gewerbesteuerfrei.

In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie die wichtigsten Gesetze zum Thema Steuern und Recht fürs Waldverpachten auf einen Blick:

Thema Gesetz Kernaussage
Einkommensteuer § 21 EStG Pachteinnahmen sind Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung. Diese sind steuerpflichtig – mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Umsatzsteuer § 4 Nr. 12 a UStG Grundstücksverpachtung ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei.
Gewerbesteuer GewStG Fällt nur an, wenn Sie zusätzliche Leistungen (zum Beispiel Wartung) erbringen.
Bau- & Immissionsschutz § 35 BauGB + BImSchG Windenergie ist im Außenbereich privilegiert, aber Umweltverträglichkeits-/ Schall- und Schattenprognosen sind Pflicht.
Artenschutz § 45b BNatSchG Abstandsflächen zu Brutplätzen & Fledermausabschaltungen müssen sein.

Die Verpachtung von Wald für Windkraft braucht eine präzise Vertragsgestaltung mit Fokus auf Risikoabsicherung, klare steuerliche Einordnung und die Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben. Die Zusammenarbeit mit erfahrenen Projektierer:innen und eine rechtliche Beratung sind erfolgsentscheidend und gewährleisten finanzielle und ökologische Nachhaltigkeit.

Wald verpachten für Windrad: Vor welchen Risiken Sie sich absichern müssen

Ein Windrad im Wald ist ein komplexes Unternehmen, das Millionen kostet. Sie sollten die Risiken dessen kennen und sich davor absichern. Als Privateigentümer:in sollten Sie deshalb das risikoarme Modell (Verpachtung statt Eigenbetrieb) wählen. Die Waldverpachtung für Windräder birgt mehrere Risiken, die für Sie als Waldeigentümer:in erheblich sein können. Dazu zählen:

1. Risiken bei Projekt- oder Betreiber:innenausfall

  • Insolvenz der Betreiber:innen: Werden die Windparkbetreiber:innen insolvent, können Ihre Pachteinnahmen ausfallen. Zudem droht Ihnen schlimmstenfalls die Verpflichtung, die Rückbaukosten selbst zu tragen.
  • Rückbauverpflichtung: Gemäß dem Bundesbaugesetz (§ 35 BauGB) sind die Eigentümer:innen als „Zustandsstörer:innen“ unbeschränkt für die Kosten des Rückbaus und der Beseitigung des Windrades verantwortlich, wenn die:der Pächter:in ausfällt. Die Rückbaukosten können je nach Anlagengröße in die Hunderttausenden gehen.
  • Inflation der Rückbaukosten: Die für den Rückbau hinterlegten Bankbürgschaften verlieren wegen der Inflation über die Jahre an Wert, sodass die tatsächlichen Kosten am Ende der Waldpacht höher sind als die zurückgelegten Sicherheiten.

2. Waldbauliche und ökologische Risiken

  • Dauerhafte Waldschäden: Bau und Betrieb von Windrädern führen je nach Projekt zu Rodungen, Versiegelungen und Zerstörung von natürlichen Lebensräumen. Das Anlegen von Zufahrtswegen und Fundamenten verändert die Bodenstruktur und kann den Waldboden nachhaltig beeinträchtigen.
  • Zerschneiden von Lebensräumen: Zufahrtswege und Infrastruktur fragmentieren die Waldflächen. Das kann den Lebensraum von Tieren und die Artenvielfalt (Biodiversität) am Standort beeinträchtigen.
  • Klimabedingte Austrocknung: Versiegelung und Aufheizen der gerodeten Standortoberflächen tragen zum weiteren Austrocknen der Böden bei. Das beeinträchtigt die Widerstandsfähigkeit des Waldes gegenüber dem Klimawandel.

3. Naturschutzrechtliche und gesundheitliche Risiken

  • Artenschutz: Windräder können Insekten, Vögeln und Fledermäusen gefährlich werden. Die Rotoren können die Tiere verletzen oder gar töten. Doch laut dem BUND Naturschutz Bayern ist diese Gefahr für den Bestand der Arten nicht von Bedeutung, zumal wirksame Vorsichtsmaßnahmen wie Anti-Kollisionssysteme zum Einsatz kommen.
  • Altlasten und Gesundheitsgefahren: Die Entsorgung von kohlefaserverstärkten Kunststoffen (Rotorblätter) ist aufwendig und kann gesundheitliche Risiken bergen, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabe.

4. Haftungsrisiken

  • Haftung für Schäden an Dritten: Als Grundstückseigentümer:in können Sie gemäß § 836 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Schäden an Dritten haftbar gemacht werden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn ein Windrad umstürzt oder Leitungen beschädigt werden. Wichtig: Dies gilt auch für den Fall, wenn Sie als Eigentümer:in nicht Betreiber:in der Anlage sind.
  • Umwelthaftpflicht: Als verpachtende Waldbesitzer:in sollten Sie beachten, dass die Betreiber:innen des Windparks in Ihrem Wald eine umfassende Umwelthaftpflichtversicherung nachweisen, um sich gegen Schäden abzusichern.

5. Rechtliche und wirtschaftliche Unsicherheiten

  • Änderungen der Gesetzgebung: Mögliche gesetzliche Veränderungen wie die Abschaffung oder Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) können die wirtschaftliche Grundlage des Windkraftprojekts in Ihrem Wald gefährden und einen vorzeitigen Ausfall der Betreiber:innen nach sich ziehen.
  • Unkalkulierbare Kosten: Die Höhe der Rückbaukosten und möglicher Schäden ist für die lange Pachtzeit schwer abzuschätzen: Diese Unsicherheit steigert Ihr finanzielles Risiko als waldverpachtende:r Eigentümer:in.

Die folgende Übersicht fasst die größten Risiken zusammen und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie sich davor schützen:

Risiko Wirkung Absicherung
Betreiber:innen-Insolvenz Pachtausfall, Rückbaupflicht fällt auf Sie zurück, Rückbaukosten drohen Referenzen prüfen (Die Erfahrung der:s Projektentwicklers:in
(realisierte Projekte, Teamgröße) ist kritisch für Risikominimierung. Doppelte Sicherheit schaffen Sie mit: hoher Bankbürgschaft plus zweiter Sicherheit in der Grundschuld
Rückbaukosten-Inflation Sicherheitsleistung verliert an Wert, so dass die Bankbürgschaft nicht mehr reicht Indexierung im Vertrag (VPI-Anpassung)
Ökologische Eingriffe, Artenschutz-Verstöße Bodenverdichtung, Habitatverlust, es drohen Baustopp und Strafen Bauzeitfenster festlegen, Ersatzaufforstung regeln, Waldwege rückbauen
Haftung bei Schäden § 836 BGB – Verkehrssicherung. Es drohen Schadensersatzforderungen Betreiberhaftpflicht, eigene Waldhaftpflicht

Wichtig: Die Kosten für den Rückbau von Windrädern im Wald belaufen sich im Schnitt auf rund 30.000 Euro pro MW der Anlagenleistung. Aber: Bei großen Hybridtürmen steigen die Kosten deutlich. To-do: Prüfen Sie, ob die hinterlegte Sicherheit das realistisch abdeckt.

Als verpachtungswillige:r Waldeigentümer:in sollten Sie sich umfassend informieren, die Pachtverträge sorgfältig checken (lassen) und beachten, dass erstens ausreichende Sicherheiten für den Rückbau und zweitens sämtliche Haftungsfragen vertraglich geregelt sind. Die Risiken reichen von finanziellen Verlusten über dauerhafte Waldschäden bis hin zu Haftungsansprüchen Dritter. Eine professionelle rechtliche Beratung ist für Sie deshalb ein Muss!

Fazit – lohnt sich die Verpachtung?

Ja, wenn

✔️ Ihr Wald in einem ausgewiesenen Vorranggebiet liegt,

✔️der Vertrag solide Rückbau- und Haftungsklauseln enthält,

✔️Sie die Pacht inflationsgesichert haben.

Nein, wenn

·  ökologisch hochwertige Altwälder zerstört würden,

·  die:der Projektierer:in keine Referenzen oder Bürgschaften vorlegt.

Checkliste – so gehen Sie vor, wenn Sie Wald für Windkraft verpachten wollen

1. Schritt: Lage und Mindestgröße prüfen. Liegt Ihr Wald im Vorranggebiet? Ist das Waldstück mindestens 2 ha groß und 800 m entfernt von der nächsten Wohnbebauung?

2. Schritt: Angebote einholen und vergleichen.

To-do: Es ist ratsam, mindestens die Angebote von drei Projektierer:innen anzufragen.

3. Schritt: Vertrag aufsetzen, prüfen (lassen) und gegebenenfalls nachverhandeln.

Zur Vertragsprüfung sollten Sie Expert:innen zu Rate ziehen, beispielsweise eine Rechts- und Steuerberatung. Insbesondere sollte der Pachtvertrag genaue Klauseln zum Rückbau enthalten, um diesen abzusichern (inflationsgesicherte Rückbausicherheit).

To-do: Es ist ratsam eine Bürgschaft und eine Indexierung vereinbaren.

Pro-Tipp: Tun Sie sich mit Nachbarinnen und Nachbarn zusammen, die die Waldgrundstücke neben Ihnen besitzen: Ein Pooling sorgt für größere Standortflächen (Windparks statt Einzelräder) und höhere Erlöse. Außerdem wächst mit der Teilhabe aller am Projekt auch die Akzeptanz desselben in der Nachbarschaft.

Anlaufstellen vor Ort

·   Landesforstverwaltung – Waldumwandlung & Ersatzaufforstung

·   Bundesverband WindEnergie e. V. – Marktübersichten, Musterverträge

·   Energieagenturen der Länder – Flächenportale, Förderdatenbanken

·   Fachanwaltskanzleien Energierecht – Vertrags- & Steueroptimierung

Fazit

Das Verpachten Ihrer Waldflächen für Windparks bietet Ihnen als Waldeigentümer:in eine nachhaltige und sichere Einnahmequelle, unterstützt den Klimaschutz und kann zur ökologischen Aufwertung Ihres Waldes beitragen. Aber: Voraussetzung für ein erfolgreiches Waldverpachtungsprojekt ist eine sorgfältige Auswahl der Fläche und eine professionelle Vertragsgestaltung!

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Erfahren Sie, wie Landwirte und Projektierer durch Offenheit und Vertrauen erfolgreiche Agri-Photovoltaik-Projekte realisieren. Jetzt Fläche sinnvoll verpachten!
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Agri-Photovoltaik verbindet Stromerzeugung und Weidewirtschaft. Erfahren Sie, wie Landwirte ihre Fläche effizient nutzen, Kühe schützen und langfristige Einnahmen sichern.
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