Wie profitiert eine Gemeinde von einem Solarpark?

4/8/2025

Das ist die Frage, die wir Ihnen in diesem Beitrag beantworten. Ganz gleich, ob Sie Vertreter:in einer Gemeinde mit eigenen Flächen oder ein:e Landwirt:in mit Flächenbesitz sind, nach der Lektüre dieses Artikels sind Sie ausreichend informiert, um sich für einen Solarpark in Ihrer Gemeinde stark zu machen, von dem alle profitieren. Wie genau, das lesen Sie hier!

Was Sie in diesem Artikel erfahren:

·  Wie es um den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland steht

·  Warum auch Ihre Gemeinde Standort eines Solarparks werden sollte

·  Wie Ihre Gemeinde von einem Solarpark konkret profitiert

·  Welche Schritte zur Errichtung eines Solarparks nötig sind

·  Mit wem Sie sich zur Realisierung eines Solarparks verbünden sollten

In diesem Beitrag dreht sich alles um Solarparks. Doch Solarpark ist nicht gleich Solarpark. Damit keine Missverständnisse auftreten, erklären wir Ihnen zunächst, was ein Solarpark ist:

Solarpark ist nicht gleich Solarpark

Ein Solarpark ist eine große technische Anlage, die auf einer geeigneten Fläche unter freiem Himmel errichtet wird. Typischerweise sind das ungenutzte Äcker oder Wiesen (Grünland), also sogenanntes Brachland (kurz: Brachen). Im Gegensatz zu Solaranlagen, die an Gebäuden errichtet werden (Dach und Fassadenanlagen), spricht man bei Anlagen auf freien Flächen von Freiflächenanlagen (FFA). Ein Solarpark benötigt meist mehrere Hektar (ha) Freifläche.

Derart großflächige Anlagen sind besonders effizient, weil sie viel Energie erzeugen können. Die Technik ist ausgereift, sicher und wartungsarm. Und auf die Fläche bezogen, sind sie in der Anschaffung auch günstiger als kleinere Anlagen, da hier Skalierungseffekte zum Tragen kommen.

Man unterscheidet bei Solarparks zwei Solartechnologien – mit der einen lässt sich Solarstrom aus der Sonnenenergie gewinnen, mit der anderen Solarwärme. Zwar ist der Begriff „Solarpark“ eher für die Stromerzeugungsanlagen geläufig, doch ebenso richtig ist er für die Solarwärmeerzeugungsanlagen.

Solarstromanlage vs. Solarwärmeanlage – was ist der Unterschied?

Eine Solarstromanlage nutzt die Technologie Photovoltaik (kurz: PV), um aus der Solarenergie (Lichtenergie) elektrischen Strom zu gewinnen. Die zugehörige Anlage nennt man deshalb auch Photovoltaikanlage, kurz PV-Anlage. Sie besteht aus vielen Solarmodulen, die auf Gestellen montiert sind. Jedes Modul wiederum besteht aus einer Vielzahl von Solarzellen. Diese wandeln die auftreffenden Sonnenstrahlen in Elektrizität um. Diese kann vor Ort genutzt und/oder ins öffentliche Netz eingespeist werden.

Eine Solarwärmeanlage dagegen nutzt die Technologie Solarthermie, um aus der Lichtenergie der Sonnenstrahlen Wärme zu gewinnen. Die entsprechenden Anlagen heißen Solarthermieanlagen. Sie bestehen aus vielen Solarkollektoren, die ebenfalls aufgeständert werden. Die Kollektoren „sammeln“ die Sonnenergie und absorbieren sie. Dabei entsteht Wärme. Diese wird mit Hilfe einer Flüssigkeit – entweder ein Wasser-Frostschutzmittelgemisch oder noch besser: klares Wasser – an einen Wärmespeicher weitergeleitet und kann von dort aus direkt verbraucht oder einem Wärmenetz (Nahwärmenetz oder Fernwärmenetz) zugeführt werden. Grundsätzlich lässt sich die solare Wärme als Heiz- und als Prozesswärme verwenden.

Um das ganz klar zu sagen: In diesem Artikel meinen wir mit dem Begriff „Solarpark“ Freiflächenanlagen, die Solarstrom gewinnen. Das ist deshalb wichtig zu wissen, da sich Photovoltaikanlagen in der Nutzung und den Einnahmen für die Gemeinde von Solarthermieanlagen unterscheiden.

Braucht Deutschland überhaupt noch mehr Solarparks?

Die klare Antwort auf diese Frage lautet: Ja, Deutschland braucht noch viele weitere Solarparks. Der weitere Ausbau der Photovoltaik ist entscheidend dafür, dass die gesetzlich verankerten Klimaziele erreicht werden. Derzeit ist Deutschland mitten in der Energiewende, die eine Transformation der bisherigen Energieversorgung bedeutet – weg von fossilen und hin zu erneuerbaren Energiequellen. Für den Systemwechsel gibt es einen Fahrplan, der gesetzlich festgeschrieben ist. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) steht das konkrete Ausbauziel: Bis zum Jahr 2030 sollen rund 215 Gigawatt (GW) an installierter PV-Leistung erreicht werden.

„Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
§ 4 Ausbaupfad“

Die Ziele nach § 1 sollen erreicht werden durch eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf

  • ...
  • b) 128 GW im Jahr 2026,
  • c) 172 GW im Jahr 2028,
  • d) 215 Gigawatt im Jahr 2030,
  • e) 309 Gigawatt im Jahr 2035 und
  • f) 400 Gigawatt im Jahr 2040

sowie den Erhalt dieser Leistung nach dem Jahr 2040 ...“

Laut dem aktuellen „Fortschrittsmonitor 2025. Energiewende“, den der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) herausgegeben hat, waren Ende des Jahres 2024 hierzulande rund 100 GW PV-Leistung installiert. Rund 55 Prozent des Stromverbrauchs wurden demnach von den Erneuerbaren Energien gedeckt.

Diese Zahlen bedeuten: Deutschland muss die installierte PV-Leistung in weniger als fünf Jahren mehr als verdoppeln. Rund die Hälfte dieser Leistung soll von Solarparks kommen. Derzeit machen Solarparks etwa ein Drittel der installierten Fläche aus. Das Öko-Institut e.V. meldete in seiner am 27. August 2024 veröffentlichten Überblicksstudie „Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland“ einen Solarparkanteil von 29 Prozent an der zum Ende des Jahres 2023 installierten PV-Leistung von 81,9 GW.

Wissen sollten Sie auch, dass der Strombedarf stetig wächst. Für die Energiewende im Verkehrssektor und die dazu nötige Elektrifizierung der deutschen Fahrzeugflotte (Stichwort: Elektromobilität), für den Wärmepumpen-Hochlauf zur Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung und für die Digitalisierung braucht Deutschland eine Menge erneuerbaren Strom. Schließlich sollen Kohle und Atomkraft als Energiequellen bald Geschichte sein.

Solarparks bilden eine wichtige Säule der Energiewende: Sie liefern neben Windrädern an Land den günstigsten erneuerbaren Strom. Laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) sind die Stromgestehungskosten von Solarparks am niedrigsten:

Hinzu kommt, dass Solarparks laut der Umweltbank ein echter ökologischer Gewinn sein können. Zahlreiche Studien belegen positive Effekte wie die Erhöhung der Biodiversität und das Feuchthalten des Bodens unter den Modulen, die die Anlagen auf die Standortfläche und die Flächen drumherum haben. Lesen Sie dazu auch unsere Blogbeiträge:

·   Solarparks als Artenschutzräume: Wie Photovoltaik der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen nutzt

·   Biodiversität fördern: kein Problem mit einem Solarpark!

·   Studie zur Akzeptanz von Agri-PV: Mehrheit der Landwirtinnen und Landwirte ist PRO Agri-PV

Sie sehen: Als Gemeinde können Sie hier einen wertvollen Beitrag leisten – für die Umwelt, für das Klima, für die Energiezukunft Ihrer Gemeinde und für die eigene Wertschöpfung.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Solarpark – eine Chance für Ihre Gemeinde!

Ländliche Gemeinden spielen beim Ausbau der Photovoltaik eine wichtige Rolle. Denn sie verfügen über Flächen, auf denen große Solaranlagen errichtet werden können. Für Sie als Gemeindevertretung oder Gemeindemitglied ist das eine echte Chance. Sie können mit einem Solarpark die Energiewende gestalten und beschleunigen. Doch nicht nur das: Gleichzeitig generieren Sie mit dem Solarpark Einnahmen für Ihre Gemeindekasse.

Welche Rolle spielt die Gemeinde konkret bei einem Solarpark?

Die Standortgemeinde ist eine zentrale Akteurin bei jedem Solarparkprojekt.

·   Sie entscheidet, ob und wo ein Solarpark gebaut werden darf. Ohne Ihre Zustimmung als Gemeinde kann kein Solarpark gebaut werden.

·   Sie führt die zugehörige Bauleitplanung durch (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan).

·   Sie kann für den Solarpark entweder eigene Flächen zur Verfügung stellen oder private Eigentümer:innen wie Landwirt:innen mit freien Flächen unterstützen.

·   Sie kann mitreden, wenn es um Natur- und Landschaftsschutz geht.

Welche Flächen eignen sich als Standortfläche für einen Solarpark – und wem gehören sie?

Zum Errichten eines Solarparks eignen sich landwirtschaftliche Flächen wie Ackerland und Grünland das ungenutzt ist, also brach liegt. Bei Äckern ist ein typischer Grund dafür, dass diese wegen der schlechten Bodenqualität nicht besonders ertragreich sind. Auch Grundstücke entlang von Schienen- oder Straßenwegen sind als Standortfläche gut geeignet. Ideal sind Flächen:

·   mit guter Sonneneinstrahlung (Stichwort: unverschattet).

·   mit guter Zugänglichkeit für reibungslose Installation und Wartung der Anlage.

·   in der Nähe eines Stromanschlusses (Netzanschlusspunkt zum Einspeisen des gewonnen Solarstroms ins öffentliche Stromnetz).

·   außerhalb von Schutzgebieten oder Wohnbebauung.

Die Standortflächen können im Eigentum von Landwirt:innen, Privatpersonen oder der Gemeinde selbst sein. In jedem Fall lohnt sich eine Prüfung der Besitzverhältnisse, da ein Solarpark ein Langzeitprojekt ist. Die Laufzeit liegt bei mindestens 20 Jahren, heutzutage aber eher 30 bis 40 Jahren. Über diesen langen Zeitraum sollten die Flächeneigentumsverhältnisse genau geklärt und gesichert sein, um kein vorzeitiges Ende des Solarparkprojekts zu riskieren. 

Wie genau profitiert die Gemeinde vom Solarpark? – Alle 5 Vorteile auf einen Blick

Im Folgenden zeigen wir Ihnen detailliert und mit konkreten Rechenbeispielen auf, wie Sie als Gemeinde von einem Solarpark profitieren können:

1. Ihre Gemeinde profitiert von den finanziellen Einnahmen, die der Solarpark erwirtschaftet

Dazu gehören:

1. Solarpark Pachteinnahmen: Sie kassieren Pacht für das Verpachten Ihrer gemeindeeigenen Flächen.

Verpachtet Sie als Gemeinde Ihre Fläche an Solarparkbetreiber:innen, erhalten Sie dafür eine jährliche Pacht.

Solarpark Pachtbeispiel: Sie verpachten eine 5 ha große Fläche an eine:n Solarparkbetreiber:in. Die übliche Pacht liegt bei 2.500 bis 3.000 Euro je ha. Wobei dies nur ein Richtwert ist, da die Pachtpreise von Region zu Region variieren. Die aktuellen Pachtpreise erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: Ackerland verkaufen & verpachten: Preise 2025. In unserem Pachtbeispiel stehen Ihnen über den gesamten Pachtzeitraum von mindestens 20, eher aber 30 bis 40 Jahren 12.500 bis 15.000 Euro Einnahmen pro Jahr zur Verfügung. Das macht Gesamteinnahmen zwischen 250.000 und 600.000 Euro – eine Summe, mit der sich was anfangen lässt!

2. Solarpark Steuereinnahmen: Sie kassieren Gewerbesteuer.

Haben die Betreiber:innen des Solarparks Ihren Sitz in Ihrer Gemeinde? Dann zahlen sie Gewerbesteuer in Ihre Gemeindekasse. Sind Sie nur Standortgemeinde und nicht Sitzgemeinde, greift die gesetzlich festgeschriebene Gewerbesteuerzerlegung. Dazu müssen Sie wissen: Nach dem Verhältnis der installierten Leistung gehen 90 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen an die Standortgemeinde. Die restlichen 10 Prozent gehen nach der Lohnsumme (Löhne und Gehälter und andere Bezüge und Vorteile) an die Sitzgemeinde, in der sich die Betriebsstätte der Betreiber:innen befindet. 

Wie hoch die Solarpark-Gewerbesteuer konkret ausfällt, das variiert, da Sie als Gemeinde den sogenannten Gewerbesteuersatz selbst bestimmen. Das heißt, dass es für uns an dieser Stelle nicht möglich ist, eine bundesweit allgemeingültige Angabe dazu zu machen. Berechnet wird die Höhe der Solarpark Gewerbesteuer sowohl mit der sogenannten Steuermesszahl, die bei einem festen Prozentsatz von 3,5 Prozent liegt, und dem individuellen Gewerbesteuerhebesatz Ihrer Gemeinde. Auch der variiert regional, liegt aber bei mindestens 200 Prozent. Damit kommt insgesamt ein Gewerbesteuersatz von mindestens 7 Prozent zustande. Durchschnittlich ist mit einem Gewerbesteuersatz von 14 Prozent zu rechnen.

Solarpark Gewerbesteuerbeispiel: Ein Solarpark in Ihrer Gemeinde erwirtschaftet einen jährlichen Gewinn von 200.000 Euro. Darauf ist eine jährliche Gewerbesteuer von rund 14 Prozent fällig. Das entspricht einem Betrag von 28.000 Euro. Davon gehen

·   100 Prozent an Ihre Gemeinde, wenn Sie sowohl die Standortgemeinde als auch die Sitzgemeinde sind. Sie bekommen jedes Jahr in die Gemeindekasse gespült: 28.000 Euro.

·   90 Prozent an Ihre Gemeinde, wenn Sie nur die Standortgemeinde sind. Sie nehmen 25.200 Euro im Jahr ein.

·   10 Prozent abzüglich der Lohnsumme an Ihre Gemeinde, wenn Sie nur die Sitzgemeinde sind. Sie kassieren jährlich 2.800 Euro.

 

3. Solarpark Beteiligung: Einnahmen über kommunale Beteiligung nach § 6 EEG 2023

Die Betreiber:innen eines neu errichteten Solarparks können Ihrer Gemeinde als Standortgemeinde eine Beteiligung von bis zu 0,2 Cent für jede tatsächlich eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Solarstrom zahlen. 

Bekommen die Betreiber:innen des Solarparks eine Einspeisevergütung (EEG-Vergütung) für den von ihnen eingespeisten Solarstrom, besteht die Möglichkeit, sich die Vorjahreszahlungen nach § 6 EEG von den jeweiligen Netzbetreiber:innen erstatten lassen. Laut der Sächsischen Energieagentur GmbH ist das der Grund, dass Ihnen als Standortgemeinde meist eine entsprechende Beteiligung gezahlt wird. Wobei auch die Betreiber:innen von Solarparks ohne EEG-Vergütung (PPA-Solarparks, wobei PPA für den englischen Ausdruck „Power Purchase Agreement“) Ihnen bis zu 0,2 Cent je kWh anbieten können, gleichwohl sie diese Teilhabesumme nicht von ihren Netzbetreiber:innen zurückerhalten.

Wichtig zu wissen: Diese Einnahmen fließen jedoch erst, wenn der Solarpark in Betrieb genommen worden ist. Wie Sie diese eingenommenen Gelder verwenden, das obliegt Ihnen als Standortgemeinde – Sie dürfen darüber frei entscheiden. Die Anlagenbetreiber:innen stehen jedoch nicht in der Pflicht, Ihnen diese Beteiligung zu zahlen.

Einen passenden Mustervertrag zur Solarpark Kommunalbeteiligung, mit dem Sie die Zahlung nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 EEG 2023 vertraglich regeln können, plus ein Beiblatt mit wichtigen Erläuterungen und Informationen zum Mustervertrag gibt’s hier zum kostenlosen Download. Bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung sind verschiedene Details zu beachten.

Solarpark Kommunalbeteiligung-Beispiel: Solarpark-Betreiber:innen planen einen Solarpark mit 20-MW PV-Leistung im Außenbereich Ihres Gemeindegebietes. Dafür müssen Sie eine Freifläche von rund 20 ha bereitstellen. Ihre Fläche erfüllt die Voraussetzungen für einen Solarparkstandort bestens. Deshalb können Sie beim Betrieb der Anlagen mit jährlich 1.000 Volllaststunden rechnen. Bei einer angenommenen Einspeisung in kWh gilt:

20.000 kW x 1.000 Volllaststunden = 20.000.000 kWh

Der eigentliche Zahlungsbetrag errechnet sich so:

20.000.000 kWh x 0,002 Euro = 40.000 Euro

Das heißt: Ihre Gemeinde bekommt diesem Beispiel zufolge eine jährliche Solarpark Kommunalbeteiligung in Höhe von 40.000 Euro.

Wofür können Sie diese Einnahmen nutzen?

Die Solarpark-Profite können Sie für unterschiedliche Zwecke einsetzen. Zum Beispiel können Sie damit:

·   Spielplätze und Sportanlagen in Ihrer Gemeinde bauen und unterhalten.

·   Krippen, Kitas und Schulen ausbauen.

·   Ihre Freiwillige Feuerwehr ausbauen.

·   Ihren Bürger:innen eine Energieberatung anbieten.

·   Ihre Infrastruktur und digitale Infrastruktur verbessern.

2. Ihre Gemeinde profitiert von den wirtschaftlichen Impulsen, die vom Solarpark ausgehen

Mit einem Solarpark kommt nicht nur Geld in die Gemeindekasse. Er bringt auch ortsansässigen Handwerksbetrieben Aufträge in die Auftragsbücher. Denn die Fläche für den Solarpark muss vorbereitet und der Solarpark muss gebaut sowie kontinuierlich gewartet werden. Außerdem ist es üblich, Solarparks einzuzäunen, um Sie vor Schäden zu sichern. Auch der Zaun muss errichtet werden.

Wird ein Teil des vom Solarpark gewonnen Solarstroms nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern über Direktlieferverträge an Einrichtungen wie öffentliche Ämter, Kitas, Schulen oder Unternehmen geliefert, sparen die Stromabnehmer:innen erhebliche Stromkosten. Denn die Stromgestehungskosten liegen laut dem bereits erwähnten Fraunhofer ISE (siehe Grafik oben) bei weniger als 0,07 Euro pro kWh. Netzstrom dagegen ist zu einem mittleren Strompreis von aktuell rund 0,28 Euro zu haben (Stand: 25. Juli 2025). Das ist das Vierfache des Preises vom Solarstrom, den der Solarpark in Ihrer Gemeinde kostet. Die Solarstromabnehmer:innen könnten also drei Viertel ihrer Netzstromkosten sparen, wenn Sie ihren Strom vom Solarpark beziehen.

3. Ihre Gemeinde wächst dank Bürger:innenbeteiligung zusammen – der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt

Je nach Solarparkprojekt besteht die Möglichkeit, dass sich die Bürger:innen der Standortgemeinde als Investor:innen direkt am Solarpark beteiligen. Dazu kaufen sie gegebenenfalls Anteile vom Solarpark und werden somit Miteigentümer:innen, die mitverdienen, wenn dieser Gewinne erzielt. Zugleich können die Miteigentümer:innen den günstigeren Solarstrom beziehen und so ordentlich an Stromkosten sparen.

Dank der kommunalen Teilhabe am Solarpark wächst auch die Akzeptanz desselben innerhalb der Gemeinschaft. Die Gemeinde profitiert von dem gestärkten Zusammenhalt und dem gestärkten „Wir-Gefühl“.

4. Der Solarpark schützt Umwelt und Klima

Mit einem Solarpark in Ihrer Gemeinde werden Sie zu einem Ort, der sich aktiv für Umwelt und Klima engagiert. Das Engagement hat eine Innenwirkung und eine Außenwirkung. Nach innen „färbt“ das grüne Stromprojekt ab: Die Gemeinde kann weitere Erneuerbare-Energien-Projekte verwirklichen, zum Beispiel im Wärmesektor oder im Verkehrssektor. Erfolgreiche Beispiele dafür finden sich zuhauf im Internet, geben Sie zur Suche einfach mal das Schlüsselwort „Bioenergiedörfer“ in eine Suchmaschine ein. Nach außen wirkt der Solarpark regelrecht anziehend: Eine Gemeinde, die auf Erneuerbare Energien setzt, ist ein attraktiver Ort für Neuzugänge. Denn Erneuerbare Energien stehen für eine dezentrale, umweltfreundliche, klimaschonende und kostengünstige Energieversorgung. Der Solarpark macht Ihre Gemeinde #fit4future, das spricht sich rum. Mit neuen Gemeindemitgliedern wird Ihre Gemeinschaft gestärkt, sozial und wirtschaftlich.

Geringer Emissionsfaktor: Ein Solarpark gewinnt Solarstrom – und das auf sehr saubere Art und Weise. Die Treibhausgasemissionen von Solarparks beziffert das Fraunhofer ISE auf nur 30 bis 35 Gramm (g) Kohlendioxid (CO2) pro erzeugter kWh Strom über den gesamten Lebenszyklus der Anlage. Wobei der Großteil dieser Emissionen in der Herstellung anfällt und sich in den ersten Betriebsjahren dank der sauberen Stromproduktion amortisiert. Braunkohle und Steinkohle, die in Kraftwerken verfeuert werden, um Strom zu gewinnen, emittieren ein Vielfaches davon.

Jede Kilowattstunde Solarstrom, die fossilen Strom ersetzt, macht die Stromversorgung unabhängiger von fossilen Energien und deren immer höher steigenden Kosten. Ein Solarpark ist Teil einer dezentralen Stromversorgung – er ist Ausdruck regionaler Wertschöpfung.

Die Standortfläche eines Solarparks lässt sich nicht nur energiewirtschaftlich nutzen, sondern auch landwirtschaftlich. Derartige Doppelnutzungskonzepte bringen auch doppelte Erträge: energiewirtschaftliche und landwirtschaftliche. Bei sogenannter Agri-PV wird der Acker unter und zwischen den PV-Modulen buchstäblich beackert oder die Wiese beweidet (von Insekten, Geflügel oder Schafen). Agri-PV bringt nachweislich Vorteile für die Standortfläche und die angrenzenden Flächen: Die Artenvielfalt (Biodiversität) nimmt zu.

5. Solarpark ist Teil aktiver Umweltbildung dank Lehrpfaden und Infotafeln

Ein Solarpark ist ein gutes Beispiel dafür, wie Zukunft sich gestalten lässt. Und gute Beispiele sollten Schule machen. Als Gemeinde können Sie einen Solarpark aktiv zur Umweltbildung Ihrer Gemeinde und deren Gäst:innen nutzen. Mit wenig Aufwand sind Lehrpfade geschaffen und entsprechende Infotafeln aufgestellt – und schon können Klein und Groß im Solarpark lernen, wie Zukunft geht.

Kommunaler Solarpark: So bekommt Ihre Gemeinde einen Solarpark – Schritt für Schritt

Von der Idee, einen Solarpark auf Gemeindegebiet zu errichten, bis zu Inbetriebnahme desselben, sind es im Grunde sieben Schritte. Welche genau, das zeigen wir Ihnen im Folgenden auf:

1. Schritt: Prüfung der Eignung (Fläche, Netzanschluss)

Als Erstes müssen Sie prüfen (lassen), ob eine ins Auge gefasste Fläche tatsächlich als Standort für einen Solarpark geeignet ist. Dabei zählen Lage, Größe, Sonneneinstrahlung und Anschlussmöglichkeiten ans Stromnetz.

2. Schritt: Kontakt mit Betreiber:innen oder Projektierer:innen aufnehmen

Ist eine Fläche geeignet, beginnt die Suche nach einer:m erfahrenen Projektpartner:in. Meistens sind das auf Solarparks spezialisierte Unternehmen.

3. Schritt: Gespräche mit Gemeinde und Eigentümer:innen

Die Beteiligten sprechen über die Rahmenbedingungen. Dazu zählen Pachtverträge, Ablauf der Planung und Möglichkeiten zur Bürger:innenbeteiligung.

4. Schritt: Bauleitplanung – Änderung Flächennutzungsplan, Bebauungsplan

Ein Solarpark ist ein Bauvorhaben. Die Gemeinde muss einen Bebauungsplan aufstellen oder anpassen. Das ist Voraussetzung für die Genehmigung.

5. Genehmigungen einholen (Natur- und Denkmalschutz, Wasserrecht)

Für den Bau des Solarparks in Ihrer Gemeinde sind verschiedene Genehmigungen erforderlich. Geprüft wird beispielsweise, ob Tiere oder Pflanzen geschützt werden müssen oder Wasserrechte betroffen sind. Bis Sie alle Genehmigungen in der Tasche haben, vergehen Monate bis Jahre.

6. Schritt: Bauphase und Inbetriebnahme (etwa 3 bis 6 Monate)

Ist alles genehmigt, erfolgt der Bau des Solarparks. Dieser dauert meist nur wenige Monate. Die Module werden installiert, die Anlage an das Netz angeschlossen – damit ist die Inbetriebnahme erfolgt.

7. Schritt: Betrieb und Wartung (25 bis 30 Jahre)

Nach Inbetriebnahme läuft der Solarpark jahrzehntelang. Er wird regelmäßig gewartet, erzeugt aber weitgehend automatisch Strom.

Wen brauchen Sie für einen Solarpark in Ihrer Gemeinde? – Beteiligte Solarpark-Akteur:innen

Damit ein Solarpark-Projekt erfolgreich ins Laufen gebracht und umgesetzt werden kann, braucht es verschiedene Akteur:innen, die daran Hand in Hand arbeiten. Dazu gehören unter anderem:

·   Gemeinde (Verwaltung und Gemeinderat)

·   Bürger:innen, gegebenenfalls Flächeneigentümer:innen

·   Betreiber:innen

·   Projektierer:innen

·   Energieunternehmen, Netzbetreiber:innen

·   Genehmigungsbehörden

Was müssen Sie als künftige Solarparkgemeinde von Anfang an beachten? – Chancen nutzen, Fallstricke vermeiden

In aller Kürze kommen hier 5 Punkte, die Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie Ihre Gemeinde zu einer Solarparkgemeinde machen wollen:

1. Kommunizieren Sie offen mit allen Beteiligten und binden Sie Ihre Bürger:innen frühzeitig ein.

2. Achten Sie auf Arten- und Landschaftsschutz, um die Natur langfristig zu erhalten.

3. Planen Sie vorausschauend, um Überlastungen der Infrastruktur zu vermeiden.

4. Wählen Sie erfahrene und verlässliche Projektpartner:innen, die langfristig Verantwortung übernehmen.

5. Lassen Sie alle Verträge fachlich prüfen – insbesondere Pachtverträge, Beteiligungsmodelle und Laufzeiten.

Ein Solarpark in Ihrer Gemeinde kann mehr als nur Strom liefern

Es steht außer Frage: Ein Solarpark ist ein Gewinn für jede Gemeinde – auch für Ihre! Denn Sie erhalten damit Einnahmen, setzen ein sichtbares Zeichen für den Klimaschutz und stärken die lokale Wirtschaft. Auch Ihre Bürger:innen profitieren von einem Solarpark. Nutzen Sie die Chance und prüfen Sie die Potenziale vor Ort – jetzt.

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