Die Rolle der Gemeinde beim Genehmigen vom Solarpark

Die Energiewende findet statt. Vor Ort. Vielerorts. Dezentral. Damit spielt einer der lokalen Akteure eine besondere Rolle: die Gemeinde. Denn die Anlage(n) zur Erzeugung erneuerbarer Energie wird/werden auf dem Gebiet einer Gemeinde errichtet. Wir beleuchten in diesem Beitrag die Rolle der Gemeinde bei den nötigen Aktionen vor Ort, insbesondere beim Genehmigen von Freiflächenanlagen (sogenannte Solarparks).

Längst ist klar, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) ein wichtiger Baustein der Energiewende ist. Wie die Maßnahmen

  • Ressourcenschutz steigern,
  • Ressourcen- und Energieeffizienz erhöhen
  • Sowie Energieeinsparung erhöhen

trägt der Ausbau erneuerbarer Energien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen bei.

Die Rolle der Gemeinden in der dezentralen Energiewende

Die Rolle der Gemeinden beim Umsetzen der dezentralen Energiewende umfasst dabei 5 konkrete Aktionen:

  • Planungsträger: Gemeinden haben als Planungsträger die Verantwortung für die Errichtung der Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
  • Immobilienbesitzer: Gemeinden besitzen Gebäude und Flächen zur Installation von Fassadenanlagen, Dachanlagen und Freiflächenanalgen.
  • Beschaffer: Gemeinden sind der größte öffentliche Warenbeschaffer.
  • Energieversorger: Über die Stadtwerke sind Gemeinden Lieferanten für Strom und Wärme.
  • Vorbild: Die Vorbildwirkung der Gemeinden für ihre Bürger und die ortsansässige Wirtschaft ist bedeutsam. Sie darf nicht nur passiv verstanden werden, sondern sollte auch aktiv genutzt werden: Die Gemeinde kann ihre Bürger und das lokale Gewerbe für einen effizienten Umgang mit Energie sensibilisieren und langfristig für ein Umdenken sorgen, das sich auf alle für die Menschen erreichbaren Bereiche der Energiewende (Strom, Wärme, Mobilität) auswirkt.

Die 3 größten Vorteile der dezentralen Energieerzeugung für die Gemeinde

Im Zusammenhang mit der dezentral stattfindenden Energiewende muss der Blick auch auf die Vorteile gerichtet werden, die das Errichten von Energieerzeugungsanlagen auf dem Gemeindegebiet bringt:

  • Wertschöpfung: Eine Gemeinde, die zum Beispiel einen Solarpark (Photovoltaik-Freiflächenanlage) errichtet, mit dem sie Solarstrom erzeugt, schöpft damit Werte auf kommunaler Ebene. Unter anderem mit der Flächenverpachtung für den Solarpark.
  • Arbeitsbeschaffung: Die Gemeinde schafft kurzfristig Arbeit für möglichst regionale Dienstleister, die die Anlage errichten und in Betrieb nehmen. Bestenfalls liegen auch Betrieb, Wartung und Inspektion in lokalen Händen. Wird die Energieerzeugung im Rahmen von Agri-Photovoltaik (kurz: Agri-PV) mit einer sinnvollen Flächennutzung kombiniert, ergeben sich weitere Einnahmemöglichkeiten für die Gemeinde.
  • Imageverbesserung: Mit einer Freiflächenanlage, die vor Ort solare Energie erzeugt und die Bewohner der Gemeinde damit versorgt, verbessert diese ihr Image als "Energiewender". Das wirkt einerseits anziehend auf die Menschen, die bereits in der Gemeinde leben: Sie haben mehr Grund, zu bleiben und ihr Geld vor Ort zu investieren. Andererseits wirkt die Anziehung auf Ortsfremde, die mit ihrem Zuzug neues Leben und ihre Einkünfte in die Gemeinde bringen.

Für alle drei genannten Vorteile gilt: Das Geld (der Wert) bleibt in der Gemeinde und der Region drumherum. Daraus resultiert eine nicht nur energetische Unabhängigkeit, sondern auch eine politische. Die Gemeinde erringt eine Autarkie, sowohl energetisch, als auch wirtschaftlich und damit politisch.
Die genannten Vorteile sprechen sehr dafür, dass die Gemeinden die Energiewende vor Ort in die Hand nehmen. Dafür spricht aber auch die Sicherheit der Anlagetechnik, die sich inzwischen seit Jahrzehnten bewährt. Die Technik einer Photovoltaik-Freiflächenanlage läuft nicht nur stabil, sondern hat sich im Laufe der Jahre erheblich verbessert. Stehen die großen Anlagen erst einmal, laufen sie nahezu wartungsfrei. Die Effizienz der Solarmodule rechnet sich: Solarer Strom ist der günstigste, der sich in Deutschland erzeugen lässt.
Hinzu kommt, dass sich die Anlagenstandorte, zum Beispiel an Autobahnen, sehr gut finanzieren lassen: Es werden feste Pachtverträge mit Laufzeiten von in der Regel mindestens 20 Jahren geschlossen. Das verschafft der Gemeinde langfristige Planungssicherheit.

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Aktuelle Studie zeigt: Dezentrale Energiewende spart an Netzausbau und Ausbaukosten

Einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Technischen Universität Berlin zufolge brauche die Energiewende mehr Dezentralität und weniger Netzausbau – und werde dadurch günstige rund gerechter.
Mit der Modellierung eines Energiesystems, das den gesamten Energiebedarf an Elektrizität, Wärme und Verkehr zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decke, werde demnach deutlich: Dezentralität erspart Netzausbau, und die Systemkosten liegen dennoch nicht notwendigerweise höher, heißt es in der zugehörigen Pressemitteilung des BUND, der die Studie begleitete. Statt Monopolstrukturen zu begünstigen, erlaube Dezentralität zudem eine breite Teilhabe. Diese drei Ergebnisse brachte die Studie hervor:

  • Der gesamte Energiebedarf Deutschlands an Strom, Wärme und Mobilität könne zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt werden – ohne außer-europäische Energie-Importe und auch ohne Wasserstoff-Importe.
  • Die derzeitige Netzausbauplanung sei überdimensioniert, insbesondere aufgrund der Vernachlässigung der Kosten des Netzausbaus bei der Systemplanung; 100 Prozent Erneuerbare Szenarien blieben bislang unberücksichtigt.
  • Baue man trotzdem das Netz, wie von der Bundesregierung vorgesehen, aus, würde dies die Energiewende erheblich verteuern. Zudem flössen mehr Investitionen in Technologien wie Stromtrassen und Offshore-Windparks, die eine breite gesellschaftliche Teilhabe erschwerten.

Zudem habe die Studie ergeben, dass das Berücksichtigen von Netzinfrastrukturkosten zu einem erheblichen Rückgang des Netzausbaubedarfs führen würde. Damit würde die dezentrale Energiewende gestärkt, was wiederum förderlich für die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende wäre", fasst Prof. Dr. Christian von Hirschhausen, Forschungsdirektor am DIW, zusammen. Leider würden die Netzinfrastrukturkosten bei der Szenarien-Planung der Bundesnetzagentur nicht hinreichend berücksichtigt. So lasse Deutschland ein nicht unerhebliches Potenzial zur Reduktion der Systemkosten unerschlossen.

Neben der systematischen Berücksichtigung von Netzinfrastrukturkosten untersucht die Studie eine
Die Studie zeige zudem die hohe Bedeutung von Energieeinsparungen. Wenn es gelänge, den Elektrizitätsbedarf bei 100 Prozent Erneuerbaren von 1.200 Terawattstunden auf etwa die Hälfte zu senken (dies wäre bereits mehr als der heutige Stromverbrauch), könnten erhebliche Investitionen in Erzeugungs- und Speichertechnologien eingespart werden. Unter anderem würden deutlich weniger Photovoltaik-Anlagen, Wasserstoff-Turbinen und Elektrolyseure zur Erzeugung von Wasserstoff benötigt. Auf Investitionen in Windenergie auf See und in das Stromnetz könnte dann weitgehend verzichtet werden. "Unsere Untersuchung bestätigt: ‚Renewable Sufficiency first‘ ist das richtige Rezept für eine kosteneffiziente und ressourcenschonende Energiewende", unterstreicht Prof. Dr. Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt an der TU Berlin.

Solarpark: Zur Umsetzung müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen

Die Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen erfolgt in Deutschland nicht wie die von Windenergieanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ­(BImSchG), sondern vorrangig nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Wobei die Solaranlagen nicht zu den im Außenbereich privilegierten Anlagen zählen, wie sie Paragraf 35 Absatz 1 des BauGB beschreibt.
Das bedeutet, dass die zuständigen unteren Baubehörden, die die Baugenehmigungen für Solarparks erteilen, zunächst prüfen, ob der geplante Solarparkt sich mit den Vorgaben der Raumordnung und des Bebauungsplanes vereinbaren lässt. Erachtet es die Genehmigungsbehörde in Bezug auf die Umweltverträglichkeit des geplanten Solarparks für nötig, kann sie bestimmte Auflagen an die Genehmigung knüpfen, zum Beispiel ordnet sie entsprechende Ausgleichsmaßnahmen an oder gibt Anpflanzungen zum Sichtschutz oder zur Vermeidung von Blendwirkungen vor.
Das heißt, dass das Gelingen eines Solarpark-Projekts auf das zielführende Zusammenspiel von allen Beteiligten angewiesen ist: Projektentwickler, Grundstückseigentümer und Gemeinden.

Solarpark vs. Kommunaler Solarpark
Während die meisten Gemeinden die Rolle der Genehmigungsinstanz oder der Flächenverpächterin bei der Verwirklichung eines Solarparkprojektes ausfüllen, gibt es auch schon Solarunternehmen, die die Gemeinde konzeptionell zum Betreiber des Solarparks machen: Sie ist nach der Errichtung und Inbetriebnahme des dann Kommunalen Solarparks für dessen Betrieb verantwortlich und profitiert direkt von den Einnahmen, die der Solarpark generiert.

Kriterien für die Wahl eines Solarpark-Projektpartners – darauf sollten Gemeinden achten

Für die Errichtung von Solaranlagen steht neben nutzbaren Flächen an und auf Gebäuden (Fassaden- und Dachflächen) die Nutzung von geeigneten Freiflächen als großes Potenzial zur Verfügung, schreibt der bne. Bereits mit etwa 2,5 bis 3 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland könne demnach der gesamte deutsche Strombedarf (2019) gedeckt werden. Dies entspricht nur einem kleinen Teil der Fläche, die augenblicklich für Energiepflanzen verwendet würden, also auch heute in einer energetischen Nutzung seien.
Fakt ist: Freiflächen zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage sind hart umkämpft. Landauf landab suchen Investoren, Entwickler und Planer von Solarparks nach geeigneten Standorten. Die Anfragen bei den ländlichen Gemeinden häufen sich entsprechend.
Doch laut dem bne blieben viele Anlagen im Planungsprozess hinter dem Zeitplan oder würden nicht gebaut, da die Menschen vor Ort vermeintliche Nachteile oder keine direkten Vorteile für sich erkennen könnten.
Um die Akzeptanz zu steigern, so rät der bne, sollten Gemeinden frühzeitig im Planungsprozess informiert und daran beteiligt werden. Ihnen müsse aufgezeigt werden, welche finanziellen und naturschutzfachlichen Vorteile sich aus dem Betrieb der Photovoltaikanlage ergäben.
Der bne hat deshalb eine Checkliste "Gute Planung" erarbeitet, die helfen soll, sicherzustellen, dass PV-Freiflächenanlagen einen positiven Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität, Natur- und Umweltschutz sowie der ländlichen Entwicklung leisten. Diese "bne - Gute Planung" stelle eine Selbstverpflichtung dar. Wer sie unterzeichne, Planer, Errichter und Betreiber von Solarparks, würden sich laut bne freiwillig mit ihrer Unterschrift verpflichten, die definierten Standards guter Planung umzusetzen und einzuhalten. Die Selbstverpflichtung enthalte:

  • Verpflichtungen gegenüber Gemeinden, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern
  • Verpflichtungen gegenüber Landwirten und zur Flächennutzung
  • Verpflichtungen zur Integration einer Photovoltaik-Anlage in die Landschaft
  • Verpflichtungen zur Steigerung der Artenvielfalt
  • Weitere Verpflichtungen (Planung, Umsetzung, Technik)

Gemeinden, die die Errichtung eines Solarparks erwägen, können die Selbstverpflichtung nutzen, um entsprechende Projektpartner zu wählen. Fragen Sie ruhig nach Referenzen: Denn Anlagen, die gemäß der bne-Selbstverpflichtung umgesetzt werden, tragen das Siegel "bne – gute Planung".

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Wanted: Stärkere kommunale Beteiligung an Solarparks!

In Deutschland wird aktuell die Gewerbesteuer, die der Erzeuger des Solarstroms zahlt, so aufgeteilt, dass die Gemeinde am meisten davon profitiert, in der dieser ansässig ist. Der Aufteilungsmaßstab zwischen

  • der Standortgemeinde (Gemeinde, auf deren Gebiet der Solarpark errichtet ist)
  • und der Ansässigkeitsgemeinde (Gemeinde, in der der Solarstromerzeuger ansässig ist)
    beruht auf dem so genannten Sachanlagevermögen. Es ist in der Standortgemeinde deutlich niedriger als in der Ansässigkeitsgemeinde.
    Verschiedene Akteure der Energiewende, insbesondere der Stromwende, fordern, diesen Maßstab zu ändern.


Laut einer Pressemitteilung der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestags von Ende März 2021 sollte der Zerlegungsmaßstab die installierte Leistung berücksichtigen. Eine solche Änderung brächte nicht nur eine hohe Planungssicherheit für die Solarstromerzeuger, sagt Sebastian Brehm, zuständiger Berichterstatter, sondern auch für die beteiligten Gemeinden, sowohl die Ansässigkeits- als auch die Standortgemeinde. Mit einem derart geänderten Maßstab, so erklärt Brehm weiter, würde sich die Akzeptanz von Solarparks und damit auch das Genehmigungsverfahren in den Standortkommunen beschleunigen.

Das PV-Magazin berichtet in seiner Online-Ausgabe vom 23. April 2021 von einem Offenen Brief an die Politik, namentlich an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sowie die zuständigen Energiepolitiker in Union und SPD, den Photovoltaik-Unternehmen geschrieben hätten. Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne), in dem die Unternehmen versammelt sind, unterstützt diesen Offenen Brief.

In der zugehörigen Pressemitteilung des bne heißt es, dass die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag die finanzielle Beteiligung der Kommunen für erneuerbare Energien versprochen hätte. Deshalb werde es höchste Zeit, sagt Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbandes, dass die Union und SPD ihr Versprechen einer kommunalen Beteiligung einhielten. Dies könne Busch zufolge

  • entweder im Rahmen der ebenfalls versprochenen EEG-Novelle geschehen
  • oder mit dem Erlass der im EEG 2021 vorgesehenen Verordnung.

Die jüngst beschlossenen Änderungen bei der Gewerbesteuer (siehe oben) trügen zu den rechtlichen Aspekten jedenfalls nichts bei.
Deshalb forderten die Solarunternehmen jetzt einen Rechtsrahmen für eine stärkere Beteiligung der Standortgemeinden an den Einnahmen, die mit einem Solarpark generiert würden. Denn während die Gewerbesteuer-Einnahmen für Windparks neu geregelt worden seien, seien Standortgemeinden von Solarparks dagegen leer ausgegangen. Bei den Verfassern des Offenen Briefes handele es sich dem Bericht des PV-Magazins zufolge um "mehr als 30 Unternehmen, überwiegend EPC-Unternehmen und Projektierer", die sich damit für eine kommunale Beteiligung an Photovoltaik-Freiflächenanlagen stark gemacht hätten. Im Brief heißt es unter anderem: "Aus Sicht der unterzeichnenden Unternehmen bieten Photovoltaik-Freiflächenanlagen neben den ökologischen Vorteilen für Kommunen und ländliche Regionen auch große ökonomische Chancen. Es ist uns sehr wichtig, dass diese Chancen genutzt werden können".

Dazu böte, so ist weiter im Offenen Brief zu lesen, der Koalitionsvertrag mit folgender Aussage eine gute Grundlage:
„durch eine bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-Anlagen beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessern, ohne dass dies insgesamt zu Kostensteigerungen beim EE-Ausbau führt.“

Laut den Verfassern des Offenen Briefes bekämen "Kommunen mehr Spielräume für wichtige Investitionen, sei es in Kindergärten, Schulen oder bei der Feuerwehr beziehungsweise eine Kompensation für pandemiebedingte Ausfälle."
So sei es den Solarunternehmen aktuell nur sehr begrenzt möglich, effektive finanzielle Vorteile für die Gemeinden zu schaffen. Die geltende Regelung zur Gewerbesteuer führe vielmehr dazu, dass Standortgemeinden leer ausgingen oder erst sehr spät Zahlungen erhielten. Freiwillige Zahlungen an Gemeinden würden wiederum auf rechtliche Probleme stoßen. Die aktuellen Änderungen bei der Gewerbesteuerzerlegung würden das bestehende Problem demnach nicht lösen. Aus diesem Grund fordern die Photovoltaik-Unternehmen einen Rechtsrahmen, so dass sie künftig transparent und rechtssicher Zahlungen an die Gemeinden leisten könnten. Dieser Rechtsrahmen, so schreiben die Verfasser des Offenen Briefes weiter, sollte darüber hinaus nicht nur für EEG-Solaranlagen, sondern auch für PPA-Anlagen greifen.

Aus Sicht des bne dürfe es keine Diskriminierung der Standortgemeinden für Photovoltaik-Anlagen gegenüber Standortgemeinden für Windenergie-Anlagen geben. "Es wäre schlichtweg den Menschen vor Ort nicht zu vermitteln, dass Standortgemeinden mit Photovoltaik-Freilandanlagen leer ausgehen sollen", sagt Robert Busch.

Die Photovoltaik-Unternehmen weisen in ihrem Schreiben darauf hin, dass sie „explizit keine finanzielle Kompensation" für die Beteiligung der Standortgemeinden an Solarparks analog zur Regelung für Windparks wünschten. Vielmehr solle diese aus den Einnahmen aus den Photovoltaik-Projekten finanziert werden. Eine zusätzliche Belastung des EEG-Kontos gebe es deshalb mit der Neuregelung auch nicht.
Die Absender des Offenen Briefes schließen diesen mit der Aussage, dass ohne eine klare und zeitnahe rechtliche Regelung sowohl Politik als auch Unternehmen vor Ort erklären müssten, wieso die Standortgemeinden von Solarparks keine Einnahmen aus diesen erhalten sollten. Dies wäre kaum darstellbar, zumal dort durch die geschilderte Sachlage zu Recht eine Erwartungshaltung bestehe.

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