Der Deutsche Bauernverband (DBV), das Fraunhofer-Institut für SolareEnergiesysteme ISE und die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehlveröffentlichten im Oktober ein gemeinsames Positionspapier, in dem sieEmpfehlungen aussprechen, um sowohl kleineren als auch hochaufgeständerten Agri-PV-Anlagen bessere Chancen einzuräumen.
Agri-PV, Einspeisevergütung und andere wichtige Begriffe einfach erklärt
Was ist Agri-PV? (Begriffserklärung, Definition)
Agri-PV ist ein spezielles Nutzungskonzept für landwirtschaftliche Flächen. Es kombiniert zwei Flächennutzungsarten miteinander:
Agri-PV-Anlagen fördern nachweislich die Biodiversität am Standort. Das haben mehrere Studien bislang gezeigt. Mehr dazu lesen Sie beispielsweise hier auf unserem Blog.
Agri-PV, Einspeisevergütung und andere wichtige Begriffe einfach erklärt
Was ist eine Aufständerung? (Begriffserklärung, Definition)
So nennt man die Unterkonstruktion der Solarmodule der Agri-PV-Anlage. Dabei handelt es sich um Ständersysteme (Gestelle), meist aus Stahl, die am Boden fixiert werden. Die Aufständerung kann in der Höhe variieren. Bei Agri-PV fällt sie in der Regel so hoch aus, dass sich die Flächen unter den in der Regel in Reihen montierten Modulen und zwischen den Modulreihen landwirtschaftlich
bewirtschaften lassen – wenn‘s sein muss, auch mit schwerem Gerät. Die Aufständerung macht aber nicht nur für die landwirtschaftliche Flächennutzung Platz: Sie ist auch maßgeblich dafür, dass die Module so gen Sonne ausgerichtet sind, dass sie trotz täglich und jahreszeitlich variierendem Sonnenstand ein Maximum an Sonnenenergie einfangen.
Was ist eine Einspeisevergütung? (Begriffserklärung, Definition)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz legt die Einspeisetarife fest, die ein Energieerzeuger für den von ihm ins Netz eingespeisten Strom bekommt. Diese Vergütung wird auch Einspeisevergütung genannt. Die Höhe der Vergütung hängt ab von der Energiequelle, der Größe der Anlage, den eingesetzten Technologien, dem Anwendungsbereich und vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Energieerzeugungsanlage. Wichtig: Die Einspeisevergütung bleibe laut Aussage der Bundesregierung für einen Zeitraum von 20 Jahren bestehen. Wesentliches Merkmal der Vergütung sei es, dass die Vergütungssätze für Neuanlagen um ein bis zwei Prozent pro Jahr sinken würden. Das nenne man demnach auch degressive Ausgestaltung. Die Tarife für neu installierte Photovoltaik-Anlagen werden zusätzlich an die aktuellen Ausbauzahlen der Vormonate angepasst.
Vor dem Hintergrund der 2023 in Kraft tretenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) begrüßen
in einem gemeinsamen Positionspapier die stärkere Förderung der Agri-Photovoltaik (kurz: Agri-PV) im EEG. Denn mit der Gesetzesnovelle sei es den drei Verfassern des Positionspapiers zufolge zukünftig möglich, im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG eine Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten.
Um der noch jungen Technologie zur Doppelnutzung landwirtschaftlicher Flächen zum Durchbruch zu verhelfen, sei weiterhin eine zielgerichtetere Förderung hoch aufgeständerter Agri-PV und Vereinfachungen der Genehmigungsverfahren für den Bau von Agri-PV-Anlagen nötig.
Das Potenzial der Technologie sei groß, heißt es in der zugehörigen Pressemitteilung. Würden die in Deutschland bis zum Jahr 2030 geplanten Freiflächenanlagen von 80.000 Hektar zur Hälfte als hoch aufgeständerte Agri-PV errichtet, könnten damit demnach im Schnitt etwa 30 Terawattstunden (TWh) Solarstrom jährlich erzeugt werden.
Udo Hemmerling, der stellvertretende Generalsekretär des DBV sagte, dass Agri-PV zukünftig sicherlich ein wichtiger Baustein für die Energiewende werden könne. Viele Landwirte sähen demnach in Agri-PV eine gute Möglichkeit, erneuerbare Energien mit Landwirtschaft zu vereinen. Hemmerling forderte zugleich, dass die Politik Rahmenbedingungen schaffen müsse, die auch kleinere Agri-PV-Anlagen wirtschaftlich attraktiv machten und es den Landwirtschaftsbetrieben ermöglichten, sie selbst zu betreiben.
Der DBV, das Fraunhofer ISE und die Hochschule Kehl empfehlen daher, dass auch hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen, die nach EEG nicht ausschreibungspflichtig seien, eine Technologieprämie erhalten können.
Von der Ausschreibungspflicht befreit seien den drei Verfassern des Positionspapiers zufolge prinzipiell Anlagen mit weniger als ein Megawatt (MW) Nennleistung, im Falle von Bürgerenergiegesellschaften liege die Grenze sogar bei sechs MW Nennleistung.
Insbesondere kleine Anlagen ermöglichten demnach, dass Landwirtschaftsbetriebe selbst Eigentümer und Betreiber der Anlagen sein können. Die dazu nötigen Investitionen ließen sich von ihnen leichter stemmen.
Ein weiteres Hindernis für die Ausschöpfung des vollen Potenzials von Agri-PV stelle die unklare Rechtslage in Bezug auf die Genehmigungsverfahren dar. Weil Agri-PV-Anlagen im Außenraum gebaut würden, sei von der zuständigen Kommune in aller Regel ein Bebauungsplan aufzustellen. Oft müsse hierfür jedoch zunächst der Flächennutzungsplan geändert werden. Diese Verfahren nähmen enorm viel Zeit in Anspruch und verzögerten damit den Markthochlauf der Agri-PV. Das sagte Prof. Dr. Michael Frey, Professor für Rechts- und Kommunalwissenschaften an der Hochschule Kehl gegenüber der Presse.
Um den Ausbau von Erneuerbaren Energien voranzubringen, würden der DBV, das Fraunhofer ISE und die Hochschule Kehl deshalb empfehlen, kleinere PV-Anlagen, die in einem räumlich- funktionalen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb stünden oder der gartenbaulichen Erzeugung dienten, zu privilegieren. Diese Art von Anlagen sei für viele landwirtschaftliche Betriebe attraktiv, um den schnellen Einstieg in Agri PV zu realisieren.
Für große hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen bestünde im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG zukünftig zusätzlich ein Anspruch auf eine Prämie in Höhe von 1,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh), die eingespeist werde, um die Mehrkosten für die aufwändigere Unterkonstruktion zu berücksichtigen.
Die Verfasser des Positionspapiers erklärten vor der Presse, dass sie eine spezielle Förderung hoch aufgeständerter Anlagen begrüßen würden. Der Grund: Die versprächen besondere Synergien, darunter der Schutz
Hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen versprächen besondere Synergien, seien allerdings auch teurer in der Konstruktion. Foto: © Fraunhofer ISE
Das Positionspapier von DBV, Fraunhofer ISE und der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl finden Sie hier online. Das 3-seitige PDF können Sie sich kostenlos herunterladen.
Position 1: „Wichtige Weichen wurden gestellt“
Das Ziel Deutschlands, seine Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 zu erreichen, erfordere laut den Verfassern des Positionspapiers einen zügigen und massiven Ausbau Erneuerbarer Energien. Gleichzeitig steige ihnen zufolge der Bedarf, landwirtschaftliche Kulturen vor zunehmenden Extremwetterereignissen wie Hagel, Dürren und zu hohen Temperaturen zu schützen. Eine Möglichkeit, diesen Herausforderungen zu begegnen, stelle demnach die Doppelnutzung von Landflächen mit hoch aufgeständerten Agri-PV-Anlagen dar. Dank der Bewirtschaftung der Fläche unter den PV-Modulen könne die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche weiterlaufen und gleichzeitig könne die PV-Leistung in Deutschland spürbar ausgebaut werden. Auch bodennahe Agri-PV, die einen Anbau zwischen den Modulen zulasse, verbessere demnach die Effizienz der Landnutzung.
Mit der jüngsten Novelle des EEG 2023 seien in Deutschland bereits wichtige Rahmenbedingungen für einen Markthochlauf der Agri-Photovoltaik auf den Weg gebracht worden, schreiben DBV, Fraunhofer ISE und die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehr. So sei es zukünftig möglich, im Rahmen der Regelausschreibungen des EEG eine finanzielle Förderung für den mit Agri-PV-Anlagen erzeugten Solarstrom auf landwirtschaftlichen Nutzflächen zu bekommen. Vorausgesetzt, dass die landwirtschaftliche Nutzung auf der Fläche von der Anlage nicht nennenswert eingeschränkt werde. Für hoch aufgeständerte PV-Anlagen mit einer landwirtschaftlichen Bewirtschaftung unter den Solarmodulen bestünde zusätzlich ein Anspruch auf eine Prämie, um die Mehrkosten für die aufwändigere Unterkonstruktion auszugleichen. Bezüglich der EU-Direktzahlungen solle ab dem Jahr 2023 ein gesetzlicher Anspruch auf 85 Prozent der flächenbezogenen Zahlungen bestehen.
Zudem sei die Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Agri-PV zu nennen. Alle drei Organisationen würden es laut ihrem gemeinsamen Positionspapier ausdrücklich begrüßen, dass die Vertreter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nunmehr beschlossen hätten, den Grundbesitz mit PV-Anlagen, die den Anforderungen der DIN SPEC 91434 als Agri-PV der Kategorie I oder II gerecht würden, dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen. Mit dem Erlass vom 15. Juli 2022 (BStBl. I 2022, S.1226) werde die Akzeptanz von Agri-PV bei den Landwirten erhöht, was die Flächenakquise vereinfache und die Energiewende vorantreibe.
Trotz der bisherigen Weichenstellungen zum Ausbau der Agri-PV in Deutschland sähen alle drei Institutionen weiterhin dringenden Korrektur- und Handlungsbedarf, um das hohe Potenzial der Agri-PV zeitnah zu heben und Fehlentwicklungen vorzubeugen.
Dies betreffe demnach vor allem
Agri-PV-Systemen im neuen EEG. Der Grund: Kosten und Synergiepotenziale sowie Anwendungsgebiete beider Systeme würden sich wesentlich unterscheiden. Mit dem Einführen der Technologieprämie im EEG in Hohe von 1,2 Cent pro Kilowattstunde würden künftig grundsätzlich die Mehrkosten und die besonderen Synergiepotenziale hoch aufgeständerter Systeme berücksichtigt.
Allerdings bestünden seitens des DBV, des Fraunhofer ISE und der Hochschule Kehl erhebliche Zweifel, ob die Höhe der Technologieprämie für einen nennenswerten Ausbau hoch aufgeständerter Anlagen sorgen könne. Ein zu hoher Kostendruck würde Innovationen und Vielfalt beim Markthochlauf verhindern können und die landwirtschaftliche Produktion könnte aus dem Auge verloren werden. Vor allem stark gestiegene Stahlpreise hätten in den vergangenen Jahren die Kosten für die Aufständerung in die Höhe getrieben.
Zielführender als eine starre Technologieprämie wäre in den Regelausschreibungen des EEG aus Sicht des DBV, des Fraunhofer ISE und der Hochschule Kehl die Einführung eines dedizierten Segments für hoch aufgeständerte Anlagen. Das würde gewährleisten, dass ein nennenswerter Zubau hoch aufgeständerter Agri-PV-Anlagen auch tatsächlich stattfinde.
Position 3: „EEG-Förderung auch für kleine Anlagen ermöglichen“
Aktuell sei im EEG 2023 eine spezielle Förderung hoch aufgeständerter Agri-PV nur im Rahmen der Regelausschreibungen vorgesehen. Nichtausschreibungspflichtige Anlagen mit einer Nennleistung unter einem MWP würden dagegen nur den Regelsatz der gesetzlichen Einspeisevergütung erhalten: Dieser läge demnach aktuell sogar unterhalb der mittleren Zuschläge für große, ausschreibungspflichtige Anlagen.
Der Regelsatz werde sich für den Bau hoch aufgeständerter Systeme in den meisten Fällen nicht rechnen. Ob Gleiches auch für Anlagenkombinationen im Rahmen der lnnovationsausschreibungen des EEG gelte, sei noch unklar. Hier sollte zeitnah Rechtssicherheit geschaffen werden, fordern DBV, Fraunhofer ISE und die Hochschule Kehr in ihrem Positionspapier.
Um die gesellschaftliche Akzeptanz des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu erhalten, spiele die Teilhabe der lokalen Bevölkerung eine immense Rolle. Dazu gehört auch, dass Landwirtschaftsbetriebe die Möglichkeit erhielten, selbst Eigentümer und Betreiber von Agri-PV-Anlagen zu werden.
Es erscheine jedoch deutlich wahrscheinlicher, dass örtliche Landwirtschaftsbetriebe die notwendigen Investitionen von kleinen Anlagen (im Bereich einiger 100 kWP) stemmen könnten, als im Falle großer Anlagen (mehr als 1 MWP Nennleistung).
Mit einer Förderung auch kleinerer Agri-PV-Anlagen könnten
nach § 35 BauGB zu privilegieren. Darüber hinaus bewerten die drei Institutionen hinter dem Positionspapier weitere Maßnahmen zur Vereinfachung der Genehmigungsverfahren als sinnvoll, darunter
Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
Im Anschluss können Sie Ihr individuelles Pachtangebot anfordern.