Bayern führt verpflichtende Kommunalbeteiligung an Wind- und Solarerträgen ein

13/10/2025

Der Freistaat Bayern treibt den Ausbau erneuerbarer Energien weiter voran und setzt dabei auf ein Instrument zur Stärkung der Akzeptanz in den Gemeinden. Der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags hat ein kommunales Beteiligungsgesetz gebilligt, das Kommunen künftig verpflichtend an den Erträgen von Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligen soll. Gemeinden, auf deren Gebiet entsprechende Anlagen errichtet werden, sollen künftig eine Zahlung zwischen 0,2 und 0,3 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhalten. Damit wird die bisher freiwillige Beteiligung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erstmals auf Landesebene verbindlich geregelt.

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Für die Praxis bedeutet das: Eine Windenergieanlage mit sieben Megawatt Leistung bringt der Standortgemeinde jährlich zwischen 28.000 und 42.000 Euro ein, während eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit zehn Megawatt Leistung zwischen 20.000 und 30.000 Euro pro Jahr an Beteiligungsgeldern generiert. Die Abwicklung soll einfach und direkt erfolgen. Gemeinden und Projektentwickler können die Beteiligung als Direktzahlung oder über individuell vereinbarte Modelle umsetzen, ohne zusätzliche Melde- oder Berichtspflichten erfüllen zu müssen. Das Wirtschaftsministerium betont, dass das Verfahren bewusst unbürokratisch gestaltet wurde, um sowohl den Kommunen als auch den Betreibern Planungssicherheit zu geben und neue Projekte nicht durch Verwaltungsaufwand zu belasten.

Mit der Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) schafft Bayern eine klare rechtliche Grundlage für eine verbindliche finanzielle Teilhabe. Das Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanz für neue Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu erhöhen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Vorhaben zu sichern. Insbesondere im ländlichen Raum, wo viele geeignete Flächen für Solar- und Windparks vorhanden sind, sollen die Kommunen künftig stärker von der lokalen Wertschöpfung profitieren. So entsteht ein direkter Anreiz, neue Projekte zu unterstützen, anstatt sie aus Sorge vor Belastungen abzulehnen.

Das Beteiligungsgesetz sieht auch vor, dass zusätzlich freiwillige Bürgerbeteiligungen umgesetzt werden können. Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, sich direkt an Projekten in ihrer Region zu beteiligen, beispielsweise durch Investitionen oder Beteiligungsmodelle. Dadurch wird die lokale Akzeptanz weiter gestärkt, und die Energiewende wird stärker vor Ort verankert.

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Allerdings gilt die Verpflichtung nicht für alle Anlagetypen. Ausgenommen sind etwa Photovoltaikanlagen, die keine Förderung über das EEG erhalten, sowie spezielle PV-Konzepte wie Agri-PV, Parkplatz-PV, Moor-PV oder schwimmende Photovoltaikanlagen. Auch Bürgerenergiegesellschaften, die ohnehin auf lokale Beteiligung setzen, sind von der neuen Regelung ausgenommen. Für bereits genehmigte oder weit fortgeschrittene Projekte gelten Übergangsregelungen, um die Planungssicherheit der Investoren zu gewährleisten.

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Für Flächeneigentümer in Bayern, die ihre Grundstücke für Photovoltaik verpachten möchten, ist das neue Gesetz in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Zum einen dürfte die Akzeptanz neuer Projekte deutlich steigen, weil die Gemeinden direkt von den Einnahmen profitieren. Das kann Genehmigungsverfahren beschleunigen und Widerstände vor Ort reduzieren. Zum anderen hat die verpflichtende Beteiligung Auswirkungen auf die wirtschaftliche Kalkulation von Projektierern. Diese müssen die zusätzlichen Zahlungen an die Kommune einkalkulieren, was sich je nach Projektstruktur auch auf die Höhe der Pacht auswirken kann. Dennoch dürfte die klare rechtliche Grundlage langfristig zu mehr Planungssicherheit und einer höheren Zahl realisierter Projekte führen, was insgesamt auch den Eigentümern zugutekommt.

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Das Beteiligungsgesetz bietet darüber hinaus die Chance, die lokale Wertschöpfung deutlich zu erhöhen. Die Gemeinden werden finanziell entlastet und können zusätzliche Mittel beispielsweise für Infrastruktur, Energieprojekte oder soziale Einrichtungen einsetzen. Eigentümer profitieren davon indirekt, weil steigende Akzeptanz und zügigere Verfahren die Attraktivität von Flächen in geeigneten Lagen erhöhen. Durch die gesetzliche Regelung wird die Energiewende stärker auf kommunaler Ebene verankert und trägt so dazu bei, regionale Akteure aktiv einzubinden.

Das Verfahren befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsprozess. Nach der Zustimmung des Wirtschaftsausschusses wird der Entwurf nun im Finanz- und Verfassungsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt. Anschließend soll er dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Wenn der Landtag zustimmt, könnte das Gesetz bereits 2025 in Kraft treten und für neue Projekte verbindlich gelten.

Das bayerische Beteiligungsgesetz stellt damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer breiteren gesellschaftlichen Akzeptanz von Wind- und Solaranlagen dar. Es schafft verbindliche finanzielle Anreize für Kommunen, ohne die Investitionsbedingungen für Betreiber übermäßig zu belasten. Für Eigentümer landwirtschaftlicher oder ungenutzter Flächen eröffnen sich dadurch neue Perspektiven. Sie können von einer steigenden Nachfrage nach geeigneten Standorten profitieren und ihre Verpachtungsstrategie frühzeitig auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen abstimmen.

Wer seine Fläche langfristig verpachten möchte, sollte die weitere Entwicklung genau beobachten und bestehende Pachtverträge gegebenenfalls anpassen. Eine klare Vertragsgestaltung mit flexiblen Klauseln kann helfen, auf gesetzliche Änderungen und neue Beteiligungsmodelle zu reagieren. Das Beteiligungsgesetz signalisiert, dass die Energiewende in Bayern nicht nur technisch und wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich verankert werden soll. Für Eigentümer bedeutet das eine neue Dynamik auf dem Markt für Photovoltaik-Freiflächen, von der sie bei kluger Planung unmittelbar profitieren können.

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