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Warum ist die Einteilung in solche Flächennutzungs-Kategorien überhaupt wichtig? Weil sich der Aufbau der Photovoltaik-Anlage nach der Art der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung richtet. Laut dem Leitfaden des Fraunhofer ISE verlange die Agri-PV auf Kulturland angepasste Aufständerungssysteme für die PV-Module, die die nötige Bewirtschaftung erlaubten, während bei Agri-PV auf Grünland zumeist gewöhnliche oder nur gering angepasste Unterkonstruktionen für PV-Freiflächenanlagen zum Einsatz kämen.
Wegen der Kombination mit landwirtschaftlicher Nutzung fallen die gängigen Geschäftsmodelle zum Betrieb einer Agri-Photovoltaik-Anlage meist komplexer aus als bei herkömmlichen Freiflächenanlagen. Soll ein Projekt umgesetzt werden, können verschiedene Parteien unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die möglichen Funktionen im Überblick:
Im einfachsten Geschäftsmodell erfüllt eine Partei alle Funktionen (typisch: landwirtschaftlicher Betrieb). Das ist üblich, wenn die Agri-Photovoltaik-Anlage kleiner ist oder in Hofnähe steht, ein Eigenverbrauch des Solarstroms geplant ist und/oder der Landwirt bereits Erfahrungen mit Photovoltaik hat. Allerdings herrsche in Deutschland ein hoher Pachtanteil, insbesondere in den neuen Bundesländern, steht im Leitfaden. Hier entfällt also die Landeigentümerschaft. Bei größeren Anlagen dürfte zudem die Eigentümerschaft am Photovoltaik-System entfallen, wobei Teileigentümerschaften durchaus Anreize schaffen könnten, künftig auf Agri-Photovoltaik zu setzen.
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