Ackerland für Photovoltaik-Anlage kaufen & verkaufen: Das sind Ihre Vorteile !

Welche Gründe stecken hinter dem Wunsch, Ackerland zuverkaufen? Was ist beim Ackerland kaufen und verkaufen rechtlich zu beachten? WelcheVorteile bringt es den VerkäuferInnen oder KäuferInnen, wenn sie Ackerland fürPhotovoltaik verkaufen oder kaufen? Diese und mehr Fragen beantworten wir imfolgenden Beitrag.

7 typische Gründe für den Ackerlandverkauf

Sie sind LandwirtIn und hegen den Wunsch,Ackerland zu verkaufen? Dafür haben Sie sicher Ihre Gründe. Typischerweiseverkaufen LandwirtInnen ihr Ackerland aus diesen Gründen:

·       Die LandwirtInnen können keinen rentablenAckerbau (mehr) betreiben, weil unter anderem die Kosten für dielandwirtschaftliche Produktion, für neue landwirtschaftliche Technik undTechnologie, für das Erreichen und/oder Halten ökologischer Standards und fürdas Anpassen betrieblicher Bedingungen an gesetzliche Änderungen daspersönlich Machbare übersteigen.

·       Die Landwirtschaftsbetriebe sind sohoch verschuldet, dass denLandwirtInnen weitere Investitionen unmöglich sind. Die Erlöse aus dem Verkaufvon Ackerland sollen ihnen anstehende Investitionen ermöglichen. Die seitJahren steigenden Bodenpreise sind ein großer Anreiz, Ackerland zu verkaufen.

·       Ackerland verkaufen für Photovoltaik bringt neben dem Verkaufserlös auchdie Energiewende voran. Letzteres kann eine extra Motivation fürs Ackerland verkaufensein.

·       Die LandwirtInnen stecken mit ihrenBetrieben bereits in wirtschaftlichen Nöten, so dass sie Ackerlandverkaufen müssen, das bei der Bank als Sicherheit für einen oder mehrereKredite dient.

·       Jüngere LandwirtInnen suchen eine beruflicheoder lokale Veränderung und hoffen, sich diese mit dem Verkauf vonAckerland finanzieren zu können.

·       Ältere LandwirtInnen wollen ihrAckerland verkaufen, weil ihnen entweder NachfolgerInnen fehlen, die den Landwirtschaftsbetrieb übernehmen, oder weil sie ihren Betriebaus gesundheitlichen Gründen nicht weiterführen können.

·       ErbInnen möchten ihr geerbtesAckerland verkaufen, weil sie entweder gar nichts mit der Landwirtschaft amHut haben oder bereits ausreichend eigene Flächen ihr Eigen nennen.

4typische Gründe für den Ackerlandkauf

Fürs Ackerland kaufen sprechen die folgendenGründe:

·      LandwirtInnen kaufen Ackerland, umihre Betriebsfläche zu vergrößern und damit die Erträge ihrerlandwirtschaftlichen Produktion zu erhöhen.

·      Private AnlegerInnen, großteilsprivate NichtlandwirtInnen, sehen Grund und Boden als Sachwert, in dases sich lohnt, zu investieren (Stichwort: Ackerland als Wertanlage, Ackerlandals Renditeanlage).  

·      Auch Agrarkonzerne vergrößernihre Betriebsflächen mit dem Kauf von Ackerland, um ihre Erträge zusteigern (Stichwort: Skalierung).

·      Ackerland für Photovoltaikkaufen – damit machen sich die KäuferInnen zuTreiberInnen des Solarzubaus.

Ackerland verkaufen und kaufen – alles, was Recht ist

Zum Ackerlandkaufbeziehungsweise Ackerlandverkauf gehören immer zwei: diejenigen, die kaufen,und diejenigen, die verkaufen. Beim Kaufen und Verkaufen von Ackerland kommtein Kaufvertrag zustande, bei dem KäuferIn und Käufer feste Regelnbeachten müssen.

Grundsätzlich sei dasVeräußern von Ackerland, also landwirtschaftlich genutzten Grundstücken,anders als der übrige Grundstücksverkehr, nicht genehmigungsfrei, sondern genehmigungspflichtig. Wobei die Genehmigung einer vomjeweiligen Bundesland festgelegten Flächenuntergrenze unterliegen. Das heiße,dass Sie Ihr Grundstück nur dann veräußern dürfen, wenn die Veräußerung gemäßdem „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung derAgrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe“, kurz Grundstückverkehrsgesetzgenannt (GrdstVG), genehmigt wird. Die Genehmigungspflicht ergebe sich daraus, dass der Gesetzgeber Grund undBoden grundsätzlich als wesentlichen Produktionsfaktor ansehe, der nichtunbeschränkt zur Verfügung stehe.

Deshalb habe der Gesetzgeber es demnach so geregelt, dass der landwirtschaftlicheGrundbesitz in erster Linie nur den LandwirtInnen zu Gute komme. Auf dieseWeise wolle er verhindern, dass sich die landwirtschaftliche Nutzfläche verringerebeziehungsweise zersplittere. Außerdem beuge er so einerGrundstücksspekulation vor. Das Ganze müssen Sie vor dem Hintergrund sehen,dass es aufgrund der begrenzt verfügbaren Fläche einen Flächenkonflikt gibt: ImWesentlichen hegen drei Seiten Interesse daran: der Siedlungsbau, dieLandwirtschaft und im Zuge der Energiewende, also dem Umstieg von fossiler auferneuerbare Energieversorgung, die ErzeugerInnen erneuerbarer Energien.  

Was Sie zum Grundstücksverkehrsgesetz wissen müssen

Das Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) trat am 1. Januar 1962 inKraft. Es gibt dem Kauf und Verkauf landwirtschaftlich genutzter Flächeneinen gesetzlichen Rahmen. Das Gesetz soll dazu beitragen, Landwirtschaftsbetriebezu stärken und zu erhalten sowie die Versorgung der Bevölkerung Deutschlandsmit Nahrungsmitteln zu gewährleisten. Im Kern regelt das Gesetz dieGenehmigung des Kaufs und Verkaufs landwirtschaftlicher oderforstwirtschaftlicher Betriebe (§§ 2 ff. GrdStVG). Darüber hinaus schreibtes vor, wie in das Erbfolgeverfahren gerichtlich eingegriffen werden kann (§§13 ff. GrdStVG). 

Was Sie zum sogenannten Vorkaufsrechtlandwirtschaftlicher Flächen wissen müssen

Sind die Voraussetzungen für eine landwirtschaftlicheVerkehrsgenehmigung nicht gegeben, kann das folgende Gründe haben:

·      DasVeräußern würde eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeuten.

·       Mit dem Veräußern würden ein odermehrere Grundstücke, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und derVeräußerin oder dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oderaufgeteilt.

·      DerGegenwert würde in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücksstehen.

Wissenswert: Laut demBundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG)erteile die zuständige Behörde in der Regel dann keine Genehmigung, wennlandwirtschaftliche Flächen an NichtlandwirtInnen verkauft würden. Dann könneauch ein sogenanntes Vorkaufsrecht greifen.Die gemeinnützigen Landgesellschaften seien dem BLG zufolge vorkaufsberechtigteStellen nach dem Reichssiedlungs- und Grundstückverkehrsgesetz. Das gesetzliche Vorkaufsrecht greiferegulär nicht, wenn eine Veräußerung an Verwandte oder an LandwirtInnen erfolge.

Dem BLG zufolge sei das Kaufinteresse von NichtlandwirtInnenan landwirtschaftlicher Fläche nach wie vor hoch. Im Jahr 2019 hätten dieLandgesellschaften demnach insgesamt 641 Verkaufsfälle mit einer Fläche von insgesamtrund 4.250 ha geprüft. In 148 Fällen mit insgesamt 958 ha sei dabei dasVorkaufsrecht ausgeübt worden. Spannend: NotarInnenberichten, dass LandwirtInnen darüber klagen würden, dass sie landwirtschaftlicheGrundstücke nicht kaufen könnten – trotz ihres Vorkaufsrechts. Der Grund: DieKaufpreise seien ihnen zu hoch. Auch die doppelt anfallende Grunderwerbssteuer seiin diesem Zusammenhang zu beachten.

Versagen die Behörden einenKauf werde der Verkaufsfall demnach an die jeweiligeLandgesellschaft abgegeben. Diese prüfe die Ausübung rechtlich undwirtschaftlich, schließlich trage sie das Risiko. Das Vorkaufsrecht werde dannausgeübt, wenn es zumindest einen aufstockungsbedürftigen, aufstockungswilligenund aufstockungsfähigen Landwirtschaftsbetrieb gebe. Die Landgesellschaft tretedann zu den ursprünglichen vertraglich vereinbarten Konditionen an die Stelleder Grundstückskäuferin oder des Grundstückkäufers (sogenannte ErsterwerberIn).Anschließend verkaufe sie die Fläche an einen landwirtschaftlichen Betrieb, derdie oben genannten Voraussetzungen erfülle (sogenannter Zweiterwerber).Alternativ könne sie die Fläche auch einer anderweitig die Agrarstruktur verbesserndenVerwendung zuführen.

Der BLG weist daraufhin, dass das Bundesland Baden-Württemberg im Jahr 2010 von den Regelungender Föderalismusreform Gebrauch gemacht und einAgrarstrukturverbesserungsgesetz erlassen hätte. Dieses erweitere dasVorkaufsrecht des gemeinnützigen Siedlungsunternehmens, der LandsiedlungBaden-Württemberg GmbH. Sie könne seither das Vorkaufsrecht ausüben, ohneZweit- beziehungsweise sogenannte NacherwerberInnen nachweisen zu müssen, vorausgesetzt,die Flächen würden innerhalb einer Frist von zehn Jahren agrarstrukturverbesserndverwertet.

Freigrenzen für das Veräußern landwirtschaftlicherFlächen

Laut Grundstücksverkehrsgesetz brauchen Sie fürs Veräußern Ihrerlandwirtschaftlichen Grundstücke bis zu einer bestimmten Freigrenze keineGenehmigung. Diese Freigrenze bestimmen die einzelnen Bundesländer in ihrenAusführungsgesetzen. Das sind die von Bundesland zu Bundesland variierendenallgemeinen Freigrenzen:

·      2 Hektar (ha):Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

·       1 ha: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg,Nordrhein-Westfalen

·       0,5 ha: Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen

·       0,25 ha: Bremen, Hessen, Thüringen

·      0,15 ha: Saarland

Viele Bundesländer haben dazu ergänzend Sonderregelungen.

Was Sie zumBesteuern des Verkaufs landwirtschaftlicher Flächen wissen müssen

Mit dem Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke geht eine komplexeBesteuerung einher. Umdie Steuerlast nicht unnötig zu erhöhen, müssen Sie den aus demGrundstücksverkauf resultierenden Gewinn zum Beispiel innerhalb gewisserFristen wieder reinvestieren. Die Fristen starten mit der Besitzübergabe. Gutzu wissen: Der Zeitpunkt der Besitzübergabe kann stark vom Datum derUnterschriften unter dem Kaufvertrag abweichen.

Grundstückskaufgenehmigen lassen – das müssen Sie tun!

Infolge derRegeln, die das Grundstücksverkehrsgesetz vorschreibt, ergeben sich für den Verkaufund Kauf landwirtschaftlicher Flächen einige Besonderheiten im Verfahrensablauf.Das sind die drei wesentlichen Schritte:

1.     Schritt: Notartermin machen

VereinbarenSie einen Notartermin, bei dem die Notarin oder der Notar den Kaufvertragbeurkunden.

2.     Schritt: Genehmigungsantrag stellen 

Der vomNotariat beurkundete Vertrag wird beim entsprechenden Landkreis zur Genehmigungeingereicht. Ausnahme: Flächen, die unter der Freigrenze Ihres Bundeslandes liegen(siehe oben).

3.     Schritt: Genehmigung abwarten

Die zuständigeBehörde teilt Ihnen mit, ob sie Ihnen die beantragte Genehmigung erteilt oder versagt.Ist Letzteres der Fall, kommt das Vorkaufsrecht zum Zug. Ob es genutzt wird, dashängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Ackerland für Photovoltaik-Anlage kaufen – IhreVorteile als KäuferIn

Ganz klar: WennSie Ackerland für Photovoltaik kaufen, haben Sie einen Standort für eineAnlage erworben, die erneuerbaren Solarstrom erzeugt. Das ist eine Flächennutzung,die politisch nicht nur erwünscht, sondern sogar per Gesetz forciert und finanziellgefördert wird. Das heißt, der Staat erleichtert Ihnen dasAckerland für PV kaufen, indem er sich an der Investition beteiligt. Sie sparensomit bares Geld.

Das Grundstück, das Sie gekauft haben,um es mit einer großen Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) zu bestücken,die auch Solarpark genannt wird, gewinnt dank dieser Umnutzung an Wert.Insgesamt steigern Sie damit auch den Wert Ihres Landwirtschaftsbetriebes – undzwar ökonomisch wie ökologisch.

Vorteilhaft am Ackerland für PV kaufen istzudem, dass Sie sich damit zu einer Akteurin oder einem Akteur derEnergiewende machen. Sie gestalten an dieser komplexen Umstellung unsererGesellschaft mit und machen Ihren Betrieb damit fit4future.

Zugleich trägt jedePhotovoltaik-Stromanlage zum Schutz von Umwelt und Klima bei. Denn jedesWatt erneuerbarer Solarstrom, das ein Watt fossilen oder atomaren Stromersetzt, bringt uns der staatlich geplanten Klimaneutralität einen Schrittnäher.

Mit dem Ackerland für Photovoltaik kaufen eröffnenSie sich aber auch die Möglichkeit, mit der Fläche Erträge zu erwirtschaften.Und nicht nur das: Als EnergiewirtIn erzielen Sie mit dem Landstück in derRegel deutlich höhere Erträge, als es Ihnen als LandwirtIn gelingt – die Redeist hier erfahrungsgemäß von einer biszu viermal höheren Einnahme.

Setzen Sie auf eine Doppelnutzung der Fläche, indemSie Agri-PV betreiben, bringt Ihnen das Ackerland für PV nicht nurStromerträge, sondern auch landwirtschaftliche.

Sie haben mit dem Ackerland für PV kaufen aufPachteinnahmen abgezielt? Das ist gut möglich: SolarakteurInnen, darunterInvestorInnen, PlanerInnen und AnlagenbetreiberInnen suchen dringend nachStandorten für Solaranlagen – nicht nur zum Kaufen, sondern auch zum Pachten. AlsVerpächter können Sie mit Ackerland für Photovoltaik hohe Pachteinnahmen überviele Jahre einnehmen, denn die Pachtpreise steigen wie die Kaufpreise seitJahren.

Ackerlandfür Photovoltaik-Anlage verkaufen – Ihre Vorteile als VerkäuferIn

Wenn Sie Ihr Ackerland für PV verkaufen,können Sie den zugehörigen Verkaufserlös einstreichen. Die Einnahmeerhöht Ihre Liquidität. Sie können gegebenenfalls betriebliche Schulden tilgenoder geplante betriebliche Investitionen verwirklichen. Dank der steigendenAckerlandpreise, ein Ergebnis der hohen und höher werdenden Nachfrage nach demsich verknappendem Gut Freifläche, können Sie in der Regel mit lukrativenVerkaufserlösen rechnen.  

Gegebenenfalls trennen Sie sich mit demAckerland, das Sie für PV verkaufen, von einer Fläche, die Ihnen bereitsProbleme machte: Zum Beispiel, weil sie aufgrund von Lage, Zuschnitt, Größeoder Bodenqualität (zu) wenig oder gar keine Erträge mehr brachte.

Als AckerlandverkäuferIn können Sie mit denKäuferInnen auch besondere Kaufoptionen vereinbaren, zum Beispiel eine Beteiligungan den Solarerträgen, die der darauf installierte Solarpark erwirtschaftet.Oder Sie sichern sich Solarstromlieferungen zu speziellen Konditionen zu,so dass Sie dank der im Vergleich zu Netzstrom deutlich niedrigerenStromgestehungskosten von dem günstig erzeugten Solarstrom profitieren und ihreStromrechnung senken.

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