BEE: Beschleunigungspaket für Erneuerbare Energien

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien stocke in Deutschland noch immer.Vieles sei in den vergangenen Monaten politisch zwar auf den Weg gebrachtworden, aber die letzten Hürden seien noch nicht genommen. Deshalb habeder Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) ein Beschleunigungspaket füralle Erneuerbaren Energien erarbeitet. Denn nur schnelle und umfassendeInvestitionen in heimische Erneuerbare Energien würden uns aus der fossilenVersorgungskrise führen. Hierfür müssten jetzt die Weichen gestellt werden.Wir zeigen die wichtigsten To-dos aus dem BEE-Positionspapier „ErneuerbaresBeschleunigungspaket“ auf, insbesondere für den Bereich Photovoltaik.

Diesinkende Zahl an Genehmigungen wie bei Wind an Land (Onshore), ein aus der Zeit gefallenes Standortkorsett für Solarparks oder die weiter unterschätzten Möglichkeiten von Biogas

zeugten noch nicht von der Entfesselung der Freiheitsenergien. Die brauche deutlich mehr Schub, sonst drohe nicht nur eine Umsetzungslücke und Zielgefährdung, sondern auch eine länger währende Kostenkrise. Der Preissenkungseffekt der Erneuerbaren müsse jetzt vollumfassend genutzt werden, fordert die BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter gegenüber der Presse.

Derzeit drohe ein „Lock-In“ fossiler Infrastrukturen. Angesichts der Diskrepanz zwischen ambitionierter Zielsetzung einerseits und unzureichender Instrumente zur Zielerreichung andererseits könnte bei den Erneuerbaren eine gefährliche Umsetzungslücke wie sie sich zuletzt in den deutlich unterzeichneten EEG-Ausschreibungen für Wind und Bioenergie manifestiert habe. Die enormen Kostensteigerungen für Materialien, Komponenten und Finanzierung würden dem BEE zufolge den wirtschaftlichen Druck auf EE-Anlagen erhöhen. Andauernde Diskussionen um Strom- und Gaspreisbremsen sowie Erlösabschöpfungen und deren potenzielle Auswirkungen auf die Erneuerbaren trügen noch extra zur Verunsicherung bei. Trotz allem Verständnis für den aktuellen Krisenmodus: Sollte die Bundesregierung hier nicht entschieden gegensteuern und die Ausbaugeschwindigkeit der Erneuerbaren Energien tatsächlich beschleunigen, würden die Ausbauziele für diese Legislatur nicht mehr erreichbar sein. Es bedürfe daher jetzt eines wahren „Befreiungsschlags“, erklärt der BEE in seinem Positionspapier.

Ein zentrales Hemmnis für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien seien zu langsame und komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Bundesregierung habe zwar kürzere Fristen und höhere Kapazitäten in den Behörden versprochen. Doch solche Verfahren beträfen in der Regel die Planung, Genehmigung und den Bau von Erneuerbare-Energie-Anlagen, dem Energienetz ebenso wie andere zentrale Voraussetzungen, wie die Ausweisung von Flächen, umwelt- und baurechtlichen Auflagen und steuerrechtliche Aspekte. Diesen „Sand im Getriebe” der Energiewende gelte es mit dem Erneuerbaren Beschleunigungspaket rasch auszuräumen.

Der Vorrang der Erneuerbaren bei der Schutzgüterabwägung sei demnach noch längst nicht in der Praxis vor Ort angekommen und müsse in Fachgesetzen weiter festgeschrieben werden, auch bei der Wärme. Ausreichend verfügbare Flächen, deutlich verschlankte Planungs- und Genehmigungsverfahren, an gestiegene Materialkosten angepasste Gebotshöchstwerte bei Ausschreibungen, mehr Bürgerenergie und die Privilegierung der Erneuerbaren Wärme seien Türöffner für die Energiewende, sagte Peter weiter.

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Die wichtigsten Maßnahmen aus dem BEE-Positionspapier „Erneuerbares Beschleunigungspaket“ im Überblick

Mit seinem Positionspapier schlägt der BEE konkrete Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigung und Ausbau Erneuerbarer Energien in der laufenden Legislaturperiode vor. Das „Beschleunigungspaket” bündele dem BEE zufolge Vorschläge aus allen Erneuerbaren Branchen aus den Sektoren Strom und Wärme. Das Papier verschaffe dem Gesetzgeber somit einen umfassenden Überblick über die zahlreichen Maßnahmenvorschläge aus Sicht der EE-Technologien, so dass dieser Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich entschlacken und weitere Hemmnisse für einen beschleunigten Ausbau beseitigen könne. Der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog sei laut BEE noch längst nicht vollständig, sondern werde von den Spartenverbänden fortlaufend ergänzt.

Das schlägt der BEE zum Beschleunigen von Genehmigungsverfahren generell vor

Laut dem BEE bestehe dringender Handlungsbedarf auf Länderebene: Bei vielen bereits in diesem Jahr beschlossenen Gesetzen liege es demnach an den Bundesländern, diese schnell umzusetzen. Die Länder könnten so wesentlich zur Beschleunigung der Energiewende beitragen.

Zur Entlastung von Behörden schlägt der BEE vor, die Möglichkeit zu schaffen, einen Sachverständigen mit der Prüfung eines Antrags auf technische Machbarkeit oder Vollständigkeit von Unterlagen zu beauftragen.

Wie im Koalitionsvertrag (KoaV) vorgeschlagen, sollten externe Projektteams den zuständigen Zulassungsbehörden flexibel aushelfen, zum Beispiel in Form einer “Energiewende Taskforce” auf Landesebene, empfiehlt der BEE.

In der Theorie habe die zuständige Genehmigungsbehörde nach Eingang der Antragsunterlagen diese unverzüglich, in der Regel innerhalb eines Monats, auf Vollständigkeit zu prüfen. Diese Frist lasse sich laut BEE eigentlich nur in begründeten Ausnahmefällen einmalig um zwei Wochen verlängern. In der Praxis seien aber deutlich längere Zeiträume für die Nachforderung von Unterlagen üblich oder das Verfahren werde wegen stückweiser Nachforderung immer weiter in die Länge gezogen. Es bedürfe daher einer verbindlichen Beschränkung des Zeitfensters für das Prüfen beziehungsweise Nachfordern von Unterlagen.

Die Vorstellungen über die beizubringenden Unterlagen, insbesondere Gutachten, würden dem BEE zufolge selbst innerhalb ein und desselben Bundeslandes erheblich variieren. Es sei daher ein einheitlicher und für Vorhabensträger wie Behörden verbindlicher Katalog der grundsätzlich beizubringenden Unterlagen einschließlich der zu treffenden wesentlichen Kernaussagen zu einzelnen Sachverhalten zu erstellen. Anknüpfungspunkt könnte hier das Verfahrenshandbuch nach § 10 Absatz 5a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sein. Es bedürfe demnach zudem einer einheitlichen Bewertung dessen, welche Änderungen an Anlagen in der Regel im Rahmen eines Anzeigeverfahrens abgearbeitet werden könnten und welche einer Änderungsgenehmigung bedürften.

Über ein digitales Fachplanungsportal, das die Kommunikation zwischen den verschiedenen Stakeholdern erleichtern würde, ließe sich der Planungs- und Genehmigungsprozess zukünftig straffen.

Auf kommunaler und Landesebene können Leitfäden zum schnellen Entscheiden von Planung und Genehmigung von Erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung des Abwägungsvorrangs nach § 2 EEG 2023 beitragen.

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Laut BEE strahle der im § 2 EEG 2023 verankerte Schutzgütervorrang bereits jetzt unmittelbar in sämtliche Fachgesetze. Eine zusätzliche Verankerung sei zur Stärkung der Durchsetzungskraft sinnvoll, um langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen mit Behörden, die die Wirkung verkennen würden, zu vermeiden. Die Gesetzgebung sollte hierbei in jedem Fall in der jeweiligen Gesetzesbegründung auch klarstellen, dass weiter von einer umfassenden Geltung des § 2 EEG auszugehen sei, rät der BEE.

Zwar gebe es dem BEE zufolge stellenweise bereits Erleichterungen, die beispielsweise mit der Formulierung von LAI-Vollzugsempfehlungen einhergehen würden. Allerdings sollten die Prozesse bis zum Veröffentlichen beziehungsweise flächendeckenden Verbreiten solcher Anpassungen gestrafft werden.

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