BNE strebt Standardisierung von Biodiversitäts-Solarparks an

Der Verband hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, um Biodiversitäts-Photovoltaik im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Agrarrecht zu verankern. Dadurch könnte der weitere Ausbau der Photovoltaik naturverträglich gestaltet und mit nachhaltiger Landwirtschaft kombiniert werden. Schon im nächsten Jahr könnten Zuschläge in Ausschreibungen vergeben werden, sofern die Bundesregierung den Vorschlag im ersten Photovoltaik-Paket umsetzt.

Photovoltaik-Kraftwerke können mehr als nur Solarstrom erzeugen. Durch eine sorgfältige Planung, für die der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) bereits ein Siegel entwickelt hat, kann auch die Artenvielfalt erhöht oder die Solarstromerzeugung mit Landwirtschaft kombiniert werden. All dies sind gute Voraussetzungen, um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, bis 2030 eine installierte Photovoltaik-Leistung von 215 Gigawatt zu erreichen, wobei die Hälfte davon auf Freiflächen entfallen soll. Nach Ansicht des BNE muss dieser Ausbau mit hoher Naturverträglichkeit und nachhaltiger Landwirtschaft einhergehen, weshalb Biodiversität zum neuen Standard werden sollte. Die Bundesregierung sollte bereits jetzt die Voraussetzungen schaffen und die Biodiversitäts-Photovoltaik gesetzlich im EEG und Agrarrecht verankern.

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Der Verband hat einen konkreten Umsetzungsvorschlag vorgelegt, der von den Kanzleien Becker Büttner Held und Agrilex entwickelt wurde. "Schon im ersten Solarpaket sollte die Biodiversitäts-Photovoltaik im EEG definiert und im ersten Segment des EEG förderfähig gemacht werden, damit ab 2024 die ersten Projekte vergeben werden können", sagte der Geschäftsführer des BNE, Robert Busch. "Unser Vorschlag liegt jetzt auf dem Tisch und hat den weiteren Vorteil, dass er auch für PPA-Solarparks nutzbar ist."

Aus Sicht des Verbands ist eine klare Definition für Biodiversitäts-Photovoltaik und deren Ausschreibung im EEG erforderlich. Kriterien bezüglich der Bauweise könnten zeitnah und eindeutig durch ein Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur festgelegt werden. Dadurch könnten bereits im kommenden Jahr erste Zuschläge in Ausschreibungen vergeben werden. Es wäre ausreichend, Biodiversitäts-Photovoltaik als eine Variante der Agri-Photovoltaik in die GAP-Direktzahlungen-Verordnung aufzunehmen, so der Verband weiter. Die GAP-Direktzahlungen sind ein wesentlicher Bestandteil der EU-Agrarförderung. Wenn die Solarparks gemäß den festgelegten Kriterien gebaut würden, könnte Biodiversitäts-Photovoltaik sofort für alle Anlagen genutzt werden und auch für PPA-Projekte anwendbar sein. "Die Bundesregierung sollte jetzt im ersten Solarpaket alles dafür tun, damit Biodiversitäts-Photovoltaik schnell Realität wird", betonte Busch.

Der Verband betont, dass Biodiversitäts-Photovoltaik auch Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen umfasst, die durch ihre Bauweise und die extensive Pflege nachweislich die Artenvielfalt fördern. Dies kann beispielsweise durch einen breiten besonnten Streifen zwischen den Modulreihen und die Wasserdurchlässigkeit zwischen den einzelnen Modulen ermöglicht werden. Zudem dürfen in den Solarparks weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. "Wenn Biodiversitäts-Photovoltaik zum Standard wird, können jedes Jahr zehntausende Hektar für die Artenvielfalt gesichert werden - für mehrere Jahrzehnte, ohne dass diese Flächen gesondert für den Naturschutz geschützt werden müssen", sagte Busch.

Für die Ermittlung des besonnten Streifens in Biodiversitäts-Solarparks gibt es mittlerweile ein Berechnungsmodell und ein entsprechendes Tool, das in der Zeitschrift "Naturschutz und Landschaftsplanung (NuL)" veröffentlicht wurde. Es sind nur wenige Eingaben erforderlich und das Tool zeigt an, wie breit der besonnte Streifen sein muss, um die Biodiversität zu fördern. Es kann auch als Grundlage dienen, um auf externe naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen für Freiflächenanlagen zu verzichten.

Auch Landwirte würden von der Biodiversitäts-Photovoltaik profitieren, da die genutzten Flächen nicht dauerhaft für die Landwirtschaft verloren gehen. Es muss festgelegt werden, dass der Status als "landwirtschaftliche Fläche" bei der Biodiversitäts-Photovoltaik erhalten bleibt. Dadurch bliebe auch der Anspruch auf GAP-Leistungen gemäß EU-Recht bestehen. Mit der Biodiversitäts-Photovoltaik könnten Landwirtschaftsbetriebe auf den artenreichen Solarparkflächen ihren Vorgaben zur "Stilllegung" nachkommen, also Flächen aus der Nutzung nehmen.

Diese Lösung würde auch das derzeitige steuerliche Hindernis beseitigen, das den Ausbau der Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen massiv behindert. Hofübergaben und die steuerliche Einordnung der Solarparks würden durch den rechtlichen Status als landwirtschaftliche Fläche erleichtert. Zusätzlich sollte das Bewertungsgesetz für bestehende Photovoltaik-Kraftwerke geändert werden, um den Übergang zum neuen Standard zu erleichtern, so der Verband.

Am Ende würde sich auch der Name ändern. Biodiversitäts-Solarparks würden dann als extensive Agri-Photovoltaik-Anlagen bezeichnet werden. Dies ist zumindest der Vorschlag, den der BNE gemeinsam mit Experten erarbeitet hat und der in der Bundespolitik bereits auf offene Ohren gestoßen ist.

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