Wissenswertes rund ums Thema : "Schutzgebiete"

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Freifläche zu verpachten, so dass dort ein Solarpark errichtet und Solarstrom erzeugt wird, der sollte wissen, welcher sogenannten Gebietskategorie seine Freifläche zugeordnet ist. Denn nicht alle Flächen eignen sich als Standort für eine große Solarstromanlage (Photovoltaik-Anlage). Liegt Ihre Freifläche in einem Schutzgebiet, gelten ganz besondere Bedingungen für den Bau eines Solarparks.

Die Landfläche der Erde ist unser, von Natur aus begrenzter, Lebensraum. Sie zählt zu den existenziellen Gütern der Menschen. Mit dem Fortschritt der gesellschaftlichen Entwicklung und dem Anwachsen der Menschheit wachsen auch unsere Ansprüche an den Raum. Unsere Bemühungen, ihn gemäß unseren Ansprüchen zu gestalten, gehen allerdings meist zulasten

  • der Natur,
  • der Landschaft
  • und des Freiraums.

Das Gebot der Stunde lautet, den verfügbaren Raum schon heute so zu nutzen, dass auch künftige Generationen noch chancenreich darin leben können. Bei der verantwortungsvollen Raumplanung geht es daher auch um eine sogenannte Flächenvorsorge.
Diese wird erschwert, weil längst eine sogenannte Flächennutzungskonkurrenz herrscht: Stärkstes Interesse an den Flächen haben die folgenden drei Bereiche:

  • Siedlung und Verkehr
  • Landwirtschaft
  • erneuerbare Energieerzeugung

Die Raumplanung ist im deutschen Recht im Raumordnungsgesetz (ROG) verankert (§ 1 Abs.1 Nr. 2 ROG). Die Bundesländer haben die Vorsorgeaufgabe in ihr Landesplanungsrecht aufgenommen und instrumentiert. Für die Flächenvorsorge entwickelte die Raumplanung verschiedene Instrumente und Verfahren, darunter Pläne und Programme wie:

  • das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) beziehungsweise den Landesentwicklungsplan,
  • das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) beziehungsweise den Regionalplan
  • die Bauleitplane der Gemeinden
  • und das Raumordnungsverfahren inklusive einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Zentrale planerische Elemente der Flächenvorsorge sind die Gebietskategorien

  • Vorranggebiet,
  • Vorbehaltsgebiet
  • und Eignungsgebiet.

Sie werden unter dem Begriff Raumordnungsgebiete zusammengefasst.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Was ist eine Gebietskategorie?

Der Begriff Gebietskategorie dient zur Einordnung und Gliederung von Landflächen (Gebieten), zum Beispiel der Fläche des Gebietes ganz Deutschlands (sogenanntes Bundesgebiet) oder einzelner Bundesländer. Zur Abgrenzung der einzelnen Flächen voneinander werden diese nach verschiedenen Kriterien (sogenannte Abgrenzungskriterien) sortiert und Kategorien zugordnet. Alternative Begriffe sind Raumkategorien, Raumtypen und Gebietstypen. Man unterscheidet nach

  • Vorranggebiet : Das ist ein Gebiet, für das einerseits bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen und andererseits raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen sind, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind.
  • Vorbehaltsgebiet : Das ist ein Gebiet, in dem bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist.
  • Eignungsgebiet : Das ist ein Gebiet, in dem bestimmten raumbedeutsamen Maßnahmen oder Nutzungen, die städtebaulich nach § 35 BauGB zu beurteilen sind, andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen, wobei diese Maßnahmen oder Nutzungen an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen sind.

Was ist ein Schutzgebiet?

Eine Freifläche wird auch danach beurteilt (kategorisiert), ob sie sich als landwirtschaftliche Nutzfläche eignet und wie sie sich als solche bewirtschaften lässt:

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sei ein sogenanntes benachteiligtes Gebiet eins, das sich schwerer bewirtschaften lasse, weil es schwächere Erträge liefere, zum Beispiel wegen seiner Lage, seiner Bodenbeschaffenheit oder wegen des Klimas am Standort. Geltendes EU-Recht regelt, ob ein Gebiet benachteiligt ist. Es liegt seit der 2017er-Fassung des EEG allerdings in der Hand der deutschen Bundesländer, ob sie Acker- und Grünland in ihren benachteiligten Gebieten für den Bau von Solaranlagen freigeben.

Gilt ein Gebiet als sogenanntes Windvorranggebiet ist dort gemäß Raumordnungsgesetz (ROG) der erneuerbaren Energie Wind und zugehörigen Erzeugungsanlagen (Windkrafträdern) der Vorrang bei der lokalen Flächennutzung zu geben.

Als Schutzgebiete benennt der NABU

  • Naturschutzgebiete,
  • Nationalparke,
  • Biosphärenreservate,
  • Naturparke
  • und Landschaftsschutzgebiete.

Hier können Sie sich online nach Schutzgebieten umschauen.

Was heißt naturverträglicher Ausbau von Photovoltaik?

Im Zuge des Flächennutzungskonflikts konkurrieren insbesondere Landwirtschaft und Energieerzeuger um die wenigen Flächen, die sich aufgrund der Standortfaktoren, also ihrer Flächengröße, Verschattung, Ausrichtung, ihres Flächenzuschnitts, ihrer Flächenneigung, Untergrundbeschaffenheit und Nähe zu einem Netzanknüpfungspunkt (Netzanschluss), für die Errichtung eines ertragsbringenden Solarparks eignen.

Lange Zeit fehlte konkretes Wissen zu den Kurz- und Langzeit-Auswirkungen von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf die natürliche Umgebung am Standort, insbesondere auf die Biodiversität, also die Artenvielfalt. Zwar war bekannt, dass die Anlagen, einmal aufgestellt, statisch zu bewerten und wartungsarm sind. Unbekannt waren dagegen die Auswirkungen auf die vor Ort lebenden Tiere und Pflanzen und den Wasserhaushalt des Bodens. Daher galten bereits versiegelte Flächen, Flächen mit schon verdichtetem Boden und sogenannte Konversionsflächen als präferierte Freiflächen für Solarparks. Ebenso Flächen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen sowie Ackerland und Grünland, das gemäß der Richtlinie 86/465/EWG in einem benachteiligten Gebiet liegt und von den Bundesländern zur Nutzung als Solarpark freigegeben worden war.

Die Wissenslage zu den "Nebenwirkungen" der Installation und des Betriebs einer Freiflächenanlage auf die Freifläche hat sich in jüngster Zeit geändert: Jetzt liegen erste Studienergebnisse vor, zum Beispiel vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) e.V. Der hat Ende 2019 die Studie "Solarparks – Gewinne für die Biodiversität" herausgegeben. Für die Studie haben deren Autoren, Der Projektpate sowie Peschel Ökologie & Umwelt, die Unterlagen zur Vegetation und Fauna von 75 Solarparks aus neun Bundesländern in Deutschland ausgewertet.
Die Schlussfolgerung ist aussagekräftig: Solarparks wirkten sich demnach grundsätzlich positiv auf die Biodiversität am Standort aus. Sie erhalte diese nicht nur, sondern steigere sie bestenfalls. Gleiches gelte für die angrenzenden Flächen. Eine Übersicht zu den wichtigsten Ergebnissen der bne-Studie liefern wir Ihnen in unserem Beitrag zur Biodiversität.


Den angespannten Konkurrenzkampf um die verfügbaren Freiflächen zwischen Landwirtschaft und Erzeugern erneuerbarer Energie können solche wissenschaftlichen Erkenntnisse entspannen. Denn sie zeigen, dass der Ausbau von Photovoltaik als Technologie zur Erzeugung von Solarstrom, durchaus naturverträglich erfolgen kann. Wenn das Potential der oben genannten, bisher üblichen Freiflächen für Freiflächen-Anlagen ausgeschöpft ist, lässt sich nach individueller Prüfung der Umweltverträglichkeit im Rahmen der oben genannten gesetzlichen Regelungen und Vorschriften möglicherweise neues Flächenpotential heben.

Was sollten Sie als Besitzer einer Freifläche wissen, wenn Sie zum Solarpark werden soll?

Das Verpachten Ihrer Freifläche ist ein einträgliches Geschäft: Sie steigern den Ertrag der Fläche und auch deren Wert an sich. Das kann sich bei einem gegebenenfalls späteren Verkauf in barer Münze auszahlen. Als Pächter bleiben Sie im Besitz der Freifläche mit Solarpark und sind Teil der dezentralen Energiewende, die maßgeblich dazu beitragen soll, den menschengemachten Klimawandel zu bremsen. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag "Freiflächen verkaufen vs. Freiflächen verpachten".
Wenn Sie sich über die aktuellen Pachtpreise von Ackerland informieren wollen, empfehlen wir Ihnen den Beitrag "Pachtpreise Ackerland 2021 – damit können Sie rechnen!"

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