Solarpaket I : Mehr Solar bei weniger Verwaltungsaufwand

Die Bundesregierung hat das Solarpaket I verabschiedet, ein bedeutendes Gesetzespaket zur Förderung der Solarenergie. Ziel ist es, den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen zu vereinfachen und den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen. Besonders Balkonkraftwerke sollen leichter zugänglich gemacht werden.


Die Bundesregierung strebt an, den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland voranzutreiben, um die Ziele der Energiewende zu erreichen. Der Gesetzentwurf zur beschleunigten Solarenergieentwicklung wird voraussichtlich im Jahr 2024 vom Bundestag diskutiert, obwohl am 15. Dezember 2023 bereits ein Teil des Gesetzes verabschiedet wurde, der sich auf die Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen konzentrierte.

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein, wobei der Stromsektor bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen soll. Um diese ehrgeizigen Ziele zu erreichen, plant die Bundesregierung, den Ausbau erneuerbarer Energien erheblich zu beschleunigen.

Da der Strombedarf in Zukunft weiter steigen wird, insbesondere für Heizung und Elektrofahrzeuge, spielt Solarenergie eine entscheidende Rolle bei der Deckung dieses Bedarfs.


Mehr Photovoltaik auf Dächern und Freiflächen


Es gibt bereits eine erhebliche Steigerung im Bau neuer Photovoltaikanlagen. Allein im ersten Halbjahr 2023 wurde eine zusätzliche Leistung von fast 6.000 Megawatt installiert, mehr als in den bisherigen Rekordjahren 2010 bis 2012. Im gesamten Jahr 2023 wurden fast doppelt so viele neue Solaranlagen wie im Vorjahr installiert.


Um die Klimaziele zu erreichen, müssen die Kapazitäten jedoch noch weiter ausgebaut werden. Aus diesem Grund plant die Bundesregierung mit dem Solarpaket ehrgeizigere Ausbauziele für Photovoltaik. Bis 2025 sollen 18 Gigawatt Solarleistung hinzukommen, und ab 2026 wird ein jährlicher Zuwachs von 22 Gigawatt angestrebt, mit dem langfristigen Ziel von 215 Gigawatt bis 2030.


Die neue Version des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat den erneuerbaren Energien Vorrang eingeräumt. Mit dem Solarpaket I wird ein weiterer Schritt unternommen, um den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, bürokratische Hürden abzubauen und das Ziel des EEG 2023 zu erreichen, nämlich bis 2030 mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken.

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Einfachere Installation von Balkon-Photovoltaik


Das Gesetzespaket sieht vor, dass die Installation von Balkon-Photovoltaikanlagen, auch bekannt als Balkonkraftwerke, für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und schneller wird. Dazu gehört die Abschaffung der vorherigen Anmeldung beim Netzbetreiber und die Vereinfachung der Anmeldung im Marktstammdatenregister.


Balkon-Photovoltaikanlagen müssen nicht mehr zwangsläufig mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden, und es wird ermöglicht, weiterhin ältere Ferraris-Zähler zu verwenden, die rückwärts laufen, wenn Strom eingespeist wird. Darüber hinaus werden leistungsstärkere Balkon-Photovoltaikanlagen ermöglicht, und die Installation soll einfacher werden, wenn herkömmliche Schukostecker verwendet werden können.

Versorgung von Mehrfamilienhäusern mit Solarstrom


In Mehrfamilienhäusern soll Solarstrom vom Dach zu günstigen Konditionen direkt an die Mieter weitergegeben werden. Dies wird durch das Konzept der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" ermöglicht, wodurch die Einspeisung ins Stromnetz vermieden wird. Regelungen zur Abrechnung und rechtzeitigen Benachrichtigung bei Unterbrechungen sind ebenfalls vorgesehen.


Mieter sollen die Möglichkeit haben, einen günstigen Ergänzungstarif für Strom abzuschließen, der nicht durch den Solarstrom abgedeckt ist. Die Bundesregierung wird auch mit der Industrie zusammenarbeiten, um den Verbraucherschutz im Rahmen der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" zu stärken.

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Verbesserungen beim Mieterstrom


Mieterstrom soll zukünftig auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, wenn der erzeugte Strom vor Ort verbraucht wird. Dies vermeidet technische Probleme, insbesondere in Wohngebieten.


Erleichterter Ausbau großer PV-Anlagen für Gewerbe


Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt müssen derzeit zur Direktvermarktung verpflichtet werden. Dies soll sich ändern, um Anlagenbetreiber mit hohem Eigenverbrauch zu motivieren, mehr große PV-Anlagen zu installieren. Die neuen Regelungen ermöglichen es den Betreibern, Überschussmengen ohne Vergütung oder Direktvermarktungskosten an Netzbetreiber abzugeben. Zudem wird ein Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt oder einer installierten Leistung von mehr als 500 Kilowatt erforderlich sein.


Förderung nachhaltiger Freiflächenanlagen


Das Solarpaket regelt auch den nachhaltigen Ausbau von Solarparks, ohne zusätzliche freie Flächen zu beanspruchen. Besonders die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen, die sogenannte Agri-PV, wird gefördert. Dabei werden die Flächen mehrfach genutzt, und landwirtschaftliche Interessen werden berücksichtigt.

Flächen wie Parkplätze sollen ebenfalls für Photovoltaik genutzt werden, und es werden separate Ausschreibungssegmente für solche Projekte eingerichtet. Das "Solarpaket I" setzt die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung in die Tat um, die in enger Zusammenarbeit mit der Branche, den Bundesländern und den Bundestagsfraktionen entwickelt wurde und im Mai 2023 vorgestellt wurde.

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