Werden Solarparks gefördert?

Werden Solarparks gefördert?

Deutschland will bis zum Jahr 2045Klimaneutralität erreichen. Im künftigen Energiemix, der ausschließlicherneuerbar sein soll, spielt Solarstrom eine wichtige Rolle. Deshalb setztDeutschland auf den Ausbau von entsprechenden Solarstromanlagen (Photovoltaik-Anlagen),um diesen zu erzeugen. Der Plan zum Ausbau ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz(EEG) festgeschrieben, sowohl zeitlich als auch mengenmäßig. Wobei der Staatauf Gebäude-Photovoltaik ebenso setzt wie auf Freiflächen-Photovoltaik. Deshalbfördert er die Photovoltaik im Kleinen wie im Großen. Erfahren Sie hier, wieSolarparks gefördert werden und mit welchen Solarpark-Förderungen Sie 2024rechnen können.

OhneSolarparks keine Stromwende

GroßePhotovoltaik-Anlagen auf freien Flächen, sogenannte Freiflächen-PV, sindwichtig, um den von Deutschland geplanten PV-Zubau rechtzeitig zuverwirklichen. Das Ziel lautet: Im Jahr 2040 sollen bundesweit 400 Gigawatt (GW)Photovoltaik installiert sein – und nach dem Jahr 2040 erhalten werden.

Solarparksliefern sehr günstigen grünen Strom

Die wegenihrer Größe auch Solarparks genannten Anlagen wandeln Sonnenenergie imgroßen Maßstab in nutzbaren Strom um – und das zu attraktiven Stromgestehungskosten.Diese liegen laut dem Handlungsleitfaden„Freiflächensolaranlagen“ vom baden-württembergischenMinisterium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zwischen weniger als0,04 Euro und 0,10 Euro pro Kilowattstunde (kWh) inklusive einer Rendite von imSchnitt 3 bis 6 Prozent.

InDeutschland erzielen Sie mit einem Solarpark pro Hektar (ha) Fläche etwa 400bis 500 kWh Solarstrom jährlich. Das ist übrigens knapp ein Drittel mehrals mit einer vergleichbaren Dachfläche machbar wäre.

Verglichenmit dem Preis für Strom aus dem Netz, der bei 0,28 Euro pro kWh (lautCheck24.de Stand Februar 2024) liegt, ist der Solarpark-Strompreis alsodeutlich geringer. Es gilt dem Leitfaden zufolge: Je größer der Solarpark,desto geringer die Stromgestehungskosten.

Allerdingsbedeutet der Bau eines Solarparks eine große Investition, dieFlächeneigentümer:innen wie Landwirt:innen oder PV-Akteur:innen wie Projektentwickler:innenund Investor:innen erstmal stemmen müssen. Für einen Solarpark mit einerLeistung von 750 KilowattPeak (kWP) nennt der Leitfadeneinen Preis von 0,95 Euro pro Watt (W), also 712.500 Euro. Ein 2 Megawatt (MW)großer Solarpark kostet demnach 0,8 Euro pro Watt (1,6 Millionen Euro) und ein10 MW großer 0,7 Euro pro Watt (7 Millionen Euro).  

Um Anreizezu schaffen, in einen Solarpark zu investieren und damit die Stromwendevoranzubringen, fördert der Staat Solarparks.

WelcheFörderungen gibt es für Solarparks?

DieFörderungen, die der Staat für Solarparks bereitstellt, sind unterschiedlich.Wir stellen Ihnen im Folgenden zunächst die

·      Förderung über die Einspeisevergütungnach EEG

·      und die Förderung über die Ausgleichszahlungbei einer Direktvermarktung nach EEG

vor.

Solarpark-Förderung überEinspeisevergütung nach EEG

Nach demEEG fördert der Staat Solarparks mit einer Leistung von bis zu 1.000 kWPmit der sogenannten Einspeisevergütung. Diese Entlohnung erhalten Sie alsSolarstromerzeuger:in, wenn Sie den mit Ihrem Solarpark erzeugten Strom insöffentliche Netz einspeisen.

Welche Solarparks nach dem EEG grundsätzlichförderfähig sind, das lesen Sie in unserem Beitrag zum sogenanntenFörderkorridor hier auf unserem Blog. Zur Erweiterungder Flächenkulisse im Außenbereich lesen Sie hier allesWissenswerte. Und auch diesen Beitragzu sogenannten besonderen Solaranlagen auf Grünland und wieder zu vernässendenMoorböden legen wir Ihnen im Zusammenhang mit der Solarpark-Förderkulisseans Herz.

Dazumüssen Sie wissen, dass das EEG die Netzbetreiber:innen dazu verpflichtet, vorrangigStrom aus erneuerbaren Energiequellen in ihr Netz einzuspeisen. Siebekommen als Stromerzeuger:in die Einspeisevergütung pro kWh Strom in einerbislang auf 20 Jahre garantierten Höhe.

Mit demEEG 2023 wurde festgelegt, dass die Einspeisevergütung seit Februar 2024halbjährlich um ein Prozent (sogenannte Degression) sinkt.

FürFreiflächenanlagen mit bis zu 1.000 kWP Leistung liegt die Einspeisevergütungbei 0,07 Euro pro kWh.

Solarpark-Förderung über die Ausgleichszahlung bei einerDirektvermarktung nach EEG

GrößereSolarparks unterliegen der gesetzlichen Pflicht,ihren Strom an der Strombörse zu verkaufen (sogenannte Direktvermarktung)beziehungsweise verkaufen zu lassen. Dazu wird in der Regel ein Vertrag miteinem Zwischenhändler (sogenannter Direktvermarkter) geschlossen, der zumStromhandel an der Strombörse zugelassen ist.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Weil derStrom an der Börse jedoch fast immer zu Preisen gehandelt wird, die deutlichniedriger als die Einspeisevergütung sind, sorgt der Staat mit einerFörderung für den finanziellen Ausgleich. Die Ausgleichszahlung wirdMarktprämie genannt.

Die Marktprämieergibt sich aus dem sogenannten anzulegenden Wert minus dem sogenanntenMonatsmarktwert des Stroms. Der anzulegende Wert wird von derBundesnetzagentur über Ausschreibungen ermittelt. Bei den Ausschreibungen giltfolgendes Gebotsverfahren: Die Reihenfolge der Zuschläge ergibt sich aus derHöhe der Gebote. Das heißt: Je niedriger das Gebot für den anzulegendenWert der eigenen Anlage(n) ist, desto höher ist die Zuschlagswahrscheinlichkeit– dafür ist die Förderhöhe gering. Werden dagegen höhere Gebote abgegeben,sinkt die Zuschlagswahrscheinlichkeit – dafür erhält man im Falle des Zuschlagsmehr Fördergeld.

Dieaktuellen anzulegenden Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrerInternetseite. Sie unterscheidet die Solarparks dort nach Größe inSolarparks bis 1.000 kW Leistung und Solarparks mit mehr als 1.000 kW Leistung.Zudem wird unterscheiden nach einer

·      Teileinspeisung (Überschusseinspeisung),bei der nur der überschüssige Solarstrom nach Eigenverbrauch ins Netzeingespeist wird,

·      und einer Volleinspeisung.

Marktprämie für Solarparks größer1.000 kW

Für Solarparksmit einer installierten Leistung von mehr als 1.000 kW, die an Ausschreibungenteilnehmen, resultiert die Höhe der anzulegenden Werte laut derBundesnetzagentur aus den erteilten Zuschlägen.

Für Solarparksmit einer installierten Leistung von mehr als 1.000 kW, die nicht anAusschreibungen teilnehmen müssen (sogenannte Bürgerenergieanlagen)berechnen sich die anzulegenden Werte demnach aus den Zuschlagswertenvorangegangener Ausschreibungen. Dafür ermittelt die Bundesnetzagentur denDurchschnitt aus den im Vorjahr jeweils höchsten bezuschlagten Geboten (§ 48 Abs.1a EEG). Für das laufende Jahr 2024 werden also die Ausschreibungsergebnissedes Jahres 2023 herangezogen.

Förderungfür Solarparks auf Wasserflächen (Floating-PV) und Parkplätzen (Parkplatz-PV)

Gemäß dem EEG bekommenSie für Solarstrom von Anlagen, die auf freien Wasserflächen installiertsind (sogenannte Floating-PV), und deren Leistung weniger als 1.000 kWPbeträgt, auch die staatliche Einspeisevergütung von aktuell 0,07 Euro pro kWh.

Floating-Solarparksmit mehr als 1.000 kWP installierter Leistung müssen amAusschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur teilnehmen.

Schauen wiruns als Nächstes eine weitere staatliche Solarpark-Förderung an.

Solarpark-Förderungüber die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW fördert erneuerbare Energien wieSolarstrom über ihr gleichnamiges Förderprogramm „ErneuerbareEnergien – Standard 270“.

Dabei handelt es sich um einen günstigenKredit mit einem effektiven Jahreszins: 5,21 Prozent. Die Mindestlaufzeitdes Kredits beträgt zwei Jahre. Mit dem Kredit fördert die KfW die Errichtung,die Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energieneinschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation.Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarerEnergien genügen. Zu den Anlagen zählen

·       Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen

·      sowie Batteriespeicher.

Wer dieKfW-Förderung für Solarparks beantragen kann

Beantragen kann den günstigen KfW-Kredit „ErneuerbareEnergien – Standard 270 grundsätzlich fast jede:r, zum Beispiel auchLandwirt:innen.

Das sinddie Konditionen der KfW-Förderung für Solarparks

Den günstigen Kredit zur Solarparkförderungvon der KfW gibt mit drei Laufzeiten:

1.    bis zu fünf Jahre mit einemtilgungsfreien Anlaufjahr

2.    bis zu zehn Jahre beihöchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren

3.    bis zu zwanzig Jahre bei höchstens dreitilgungsfreien Anlaufjahren, vorausgesetzt, die technische und wirtschaftlicheLebensdauer des geförderten Solarparks beträgt mehr als 10 Jahre beträgt (wasbei Photovoltaik die Regel ist).

Der Kreditzins wird üblicherweiseüber zehn Jahre festgeschrieben. Läuft der Kredit zur Solarparkförderunglänger, hat man die Wahl: Entweder wird er dann auf zehn Jahre oder über diegesamte Laufzeit festgeschrieben.

Die Zinssätze des Programmsorientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Zudem hängt die Höhedes Zinses von der Bonität der Zinsnehmer:innen sowie der Werthaltigkeit derSicherheitsleistungen ab. Die KfW rät Ihnen, Eigenmittel einzusetzen, damit dieBank Ihre Bonität besser beurteilen kann.

Die KfW-Förderung fürSolarparks beantragen Sie bei Ihrer Hausbank – und zwar vor der Tätigung derInvestition.

Die Kredithöhe liegt laut der KfW bei biszu 150 Millionen Euro pro Solarpark-Projekt und kann IhreInvestitionskosten zu 100 Prozent decken. Die Kredit-Rückzahlung ist so geregelt:Während der tilgungsfreien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – anschließend gleichhohe viertel­jährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgendenKreditbetrag. Die KfW erklärt auf ihrer Internetseite, dass Sie Ihren Kreditganz oder teilweise außer­planmäßig tilgen können – gegen Zahlungeiner Vorfälligkeits­entschädigung. Die Rückzahlung erfolgt über IhreHausbank.

WeitereSolarpark-Förderungen

Neben der staatlichen Solarpark-Förderung aufBundesebene gibt es auch andere Förderungen, zum Beispiel auf Landesebene.

Ein Beispiel: DasBundesland Nordrhein-Westfalen förderte Solarparks außerhalb der EEG-Förderungmit und ohne Eigenversorgung über das Förderprogramm progres.nrw. Bezuschusst wurden Solarparks ohne Eigenversorgung mit maximal 20Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Anlagen mit Eigenversorgung wurdenmaximal 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Der maximaleFörderrahmen pro Anlage lag jeweils bei 500.000 Euro.

Auchschwimmende Solarparks außerhalb der EEG-Förderung (mit und ohne Eigenversorgung) wurden überdieses Förderprogramm mit maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigenAusgaben bezuschusst. Der maximale Förderrahmen pro Anlage lag hier bei einerMillion Euro.

Zudem bot dasBundesland mit seinem Programm progres.nrw auch Förderung fürParkplatz-PV an, wenn bestimmte folgende Voraussetzungen erfüllt waren.

Wichtig: Aktuell ist diese Förderung wegen derHaushaltslage ausgesetzt, heißtes auf der zugehörigen Internetseite.

Wir ratenIhnen deshalb, sich noch vor der Projektplanung bei Ihren zuständigen Ämternnach Förderungen für Ihren Solarpark auf Landesebene, regionaler Ebene oderkommunaler Ebene zu erkundigen.

Sie möchten den Ertrag Ihrer Freifläche langfristig steigern ?

Bitte füllen Sie nachfolgendes Formular aus, damit wir Ihre Flächen für Sie auf Eignung prüfen können. Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

Weitere Artikel

img-blog
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland nimmt an Fahrt auf. In diesem Zusammenhang gibt es eine neue Freiflächen-PV-Checkliste „Die 10 Gebote der Freiflächen-PV“ – die wir Ihnen hier vorstellen.
img-blog
Erfahren Sie hier, was es Ihnen als Verpächterin oder Verpächter bringt, Ackerland für Agri-Photovoltaik zu verpachten.
img-blog
Sie haben die Idee, ein Stück Ackerland in Ihrem Besitz künftig als Standort für eine große Solaranlage zur Verfügung zu stellen? Wir vergleichen hier die Vor- und Nachteile des Verkaufs und der Verpachtung von Ackerland für Solar.
img-blog
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland nimmt an Fahrt auf. In diesem Zusammenhang gibt es eine neue Freiflächen-PV-Checkliste „Die 10 Gebote der Freiflächen-PV“ – die wir Ihnen hier vorstellen.

Sie wollen den Ertrag Ihrer Freifläche langfristig steigern ?