Bayern macht‘s möglich: PV-Freiflächen in Windvorranggebieten
Bevor es gleich um die konkrete politische Entscheidung geht, die das Bundesland Bayern für die kombinierte Solar- und Windstromerzeugung getroffen hat, wollen wir Ihnen die wichtigsten Begriffe zum Thema erklären – damit Sie verstehen, wovon die Rede ist.
Was ist Solarstromerzeugung? (Begriffserklärung, Definition)
Aus der Sonnenstrahlung lässt sich elektrischer Strom gewinnen. Dafür nutzt man die Technologie Photovoltaik (PV). Entsprechende Erzeugungsanlagen heißen Photovoltaik-Anlagen, kurz: (PV-Anlagen oder PVA). Sie bestehen aus unzähligen Solarzellen, die zu Modulen verschaltet sind. Die Zahl der Module, die in einer PV-Anlage zum Einsatz kommen, variiert nach Einsatzzeck und Platz. Es gibt kleine Anlagen, größere und ganz große: Kleine werden eher an Gebäuden installiert, sowohl auf dem Dach als auch an Fassaden. Größere PV-Anlagen kommen auf entsprechend große Dächer, zum Beispiel von Hallen in Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft. Und ganz große Anlagen werden als sogenannter Solarpark auf freiem Feld realisiert.
Was ist ein Solarpark? (Begriffserklärung, Definition)
Ein Solarpark ist demnach eine sehr große Photovoltaik-Anlage, die auf einer Fläche unter freiem Himmel errichtet wurde (auch Freiflächenanlage, kurz: FFA, genannt). Anders als bei Dach- und Fassadenanlagen, wo die Module dicht an dicht verlegt werden, so dass sich eine geschlossene Fläche ergibt, werden die Module bei Solarparks in Reihen angeordnet. Zwischen den Modulreihen wird jeweils so viel Platz gelassen,
Ein Windpark ist ein Standort für Windkraftanlagen, an dem wenigstens drei Windräder stehen. Man unterscheidet Windparks nach solchen,
Die Anlagen eines Windparks können sowohl zu einer organisatorischen als auch technischen Einheit zusammengefasst sein.
Ein Windpark kann gewachsen sein: Er entstand, weil am Standort ein Windrad nach dem anderen errichtet wurde. Oder er ist von Anfang an geplant, was spätere Erweiterungen jedoch nicht ausschließt.
Was sind vorrangige Gebiete? (Begriffserklärung, Definition)
Der Ausdruck vorrangiges Gebiet (auch Vorranggebiet) stammt aus dem Fachwortschatz der Regionalplanung, also aus der regionalen Raumordnung. Damit ist ein Gebiet gemeint, in dem in Abhängigkeit von raumstrukturellen Anforderungen eine bestimmte Angelegenheit vorrangig vor anderen Angelegenheiten zu erfüllen ist. Das bedeutet, dass dort sämtliche Planungen und Vorhaben, die raumbedeutsam sind, mit dem vorrangigen Ziel vereinbar sein müssen. Das Festlegen eines Gebiets als Vorranggebiet ist schlussabgewogen, schreibt die Wikipedia. Damit meine man demnach, dass Vorhaben und Maßnahmen, die dem als vorrangig festgelegten Ziel zuwiderlaufen würden, ohne weiteres Abwägen, zum Beispiel mit den Privatbelangen des Vorhabenträgers, nicht zulässig seien.
Vorranggebiete seien der Wikipedia zufolge Ziele der Raumordnung im Sinne des Raumordnungsgesetzes (ROG § 3 Abs. 1 Nr. 3).
Das Gesetz definiert Vorranggebiete als
„Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind“.
Vorranggebiete lassen sich unterschiedlich nutzen. Sie können unter anderem
Vorranggebiet vs. Vorbehaltsgebiet: Wo liegt der Unterschied?
Sogenannte Vorbehaltsgebiete würden demnach zu den Grundsätzen der Raumplanung zählen. Anders als in Vorranggebieten gelte in Vorbehaltsgebieten, dass man bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen lediglich „besonderes Gewicht“ beimesse (§ 7 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Raumordnungsgesetz (ROG). Diese könnten der Wikipedia zufolge als öffentlicher Belang im Sinne des § 35 BauGB der Genehmigung eines bestimmten konkurrierenden, nicht mit der planerischen Ausweisung erfassten Bauvorhabens im Einzelfall entgegenstehen und führten demnach nicht zwingend zur Unzulässigkeit.
Was sind Windvorranggebiete? (Begriffserklärung, Definition)
Ein Windvorranggebiet ist demnach ein Gebiet, in dem andere Nutzungsvorhaben, die der Windenergienutzung entgegenstehen, unzulässig sind. Die Nutzung des Windvorranggebietes ist somit festgeschrieben auf das Errichten von Windkraftanlagen.
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Im Freistaat Bayern könnten sich unter bestimmten Voraussetzungen in Zukunft Solarparks, also Photovoltaik-Freiflächenanlagen, und Windparks einen Standort teilen – und zwar auch dann, so ist in der Onlineausgabe vom PV Magazine zu lesen (siehe Link oben), wenn es sich bei dem Standort beider Stromerzeugungsanlagen um ein von regionalplanerischer Seite her ausgewiesenes Wind-Vorranggebiet handle. Das ist neu, denn bisher war es in Bayern nicht erlaubt, Solarparks in Windvorranggebieten zu planen und zu installieren.
Das Umdenken der bayerischen Regierung fuße auf den Erfahrungen in Lonnerstadt, einem sogenannten Markt, also einem Ort mit historischem oder formell verliehenem Marktrecht, im Landkreis Erlangen-Höchststadt in Mittelfranken in Bayern. Dort plane dem PV Magazine zufolge eine Bürgergesellschaft auf einer Fläche, wo sie schon ein Windrad betreibe, einen neuen Solarpark. Gleichwohl die Gemeinde das Vorhaben gutheiße, sei diese Kombi von Wind- und Solarstromerzeugung aus formal rechtlichen Gründen bislang nicht möglich gewesen.
In Lonnerstadt hatte sich die Mehrzahl der Einwohne im September 2021 für den Solarpark entschieden. Das PV Magazine zitiert Regina Bruckmann, die Erste Bürgermeisterin von Lonnerstadt mit den Worten: „Warum dies nun in einem Windvorranggebiet nicht möglich sein sollte, war für uns alle nicht nachvollziehbar und hat großes Unverständnis hervorgerufen.“
Bei seinem Besuch vor Ort Anfang Oktober habe der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) dem Bericht zufolge gesagt, dass im Freistaat Bayern eine Lösung gefunden worden sei, die das Lonnerstadter Vorhaben nun doch möglich mache. Aiwanger sagte demnach, dass natürlich weiterhin das Errichten von Windrädern in den ausgewiesenen Vorranggebieten gesichert bleiben solle. Es mache ihm zufolge jedoch absolut Sinn, die Fläche um das Windrad herum auch für das Erzeugen von Solarenergie zu nutzen.
Das bayerische Wirtschaftsministerium habe demnach eine Lösung entwickelt, mit der sich die beiden Energieerzeugungstechnologien an einem Standort vereinbaren ließen. Entscheidend dafür sei, dass der Solarpark auf das Umfeld bestehender Windenergieanlagen beschränkt bliebe, in dem wegen technisch nötiger Abstände von Windenergieanlagen zueinander ohnehin keine weitere Windenergieanlage errichtet würde. Damit bleibe der Vorrang der Windenergienutzung einschließlich der Möglichkeit zum Repowering gewahrt. Bei dieser Information beruft sich das PV Magazine auf Angaben des bayerischen Wirtschaftsministeriums.
Aiwanger sehe demnach große Vorteile bei der gemeinsamen Flächennutzung von Solarstromanlage und Windstromanlage. Die Kombinutzung ermögliche Stromeinspeisungen an einem Anschlusspunkt bei unterschiedlichsten Witterungen. Zudem könne man laut Minister Aiwanger dank einer solchen Kombi an einem Standort sensible Landschaftsbereiche an anderer Stelle von Energieerzeugungsanlagen freihalten. Er weist zudem darauf hin, dass sich solche Standorte in besonderer Weise auch dazu eignen würden, dort Wasserstoff-Elektrolyse zu betreiben.
Die erste Bürgermeisterin von Lonnerstadt begrüßte die neue Strategie in Bayern: Damit sei jetzt ein Rahmen geschaffen worden, der die Energiewende und die Natur in Einklang bringe, sagte sie.
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