Für den Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) ist Platz nötig. Denn die Anlagen zur Erzeugung derselben müssen irgendwohin. Platz allerdings ist längst Mangelware. Freiflächen für Solarstromanlagen (Photovoltaik-Anlagen) müssen laut Gesetz in einer bestimmten Gebietskulisse errichtet werden, andernfalls gibt's dafür keine Vergütung gemäß § 48 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Es obliegt den Bundesländern, ob sie dafür neben Streifen rechts und links von Autobahnen und Schienen sowie Konversionsflächen auch sogenannte landwirtschaftlich benachteiligte Flächen genehmigen. Wir beantworten hier die Frage: Was sind benachteiligte Flächen? beziehungsweise Was sind benachteiligte Gebiete?
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