BfN: 10 Punkte für naturverträgliche Solarenergie

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) veröffentlichte im Oktober sein Positionspapier „Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie“. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Empfehlungen daraus vor.

Das BfN-Positionspapier, das Sie hier kostenlos aus dem Internet downloaden können (PDF-Datei) beschreibt laut der zugehörigen Pressemeldung wie es gelingen könne, die Solarenergie in Deutschland naturverträglich auszubauen.

Ende Oktober stellte die BfN-Präsidentin Sabine Riewenherm die Empfehlungen ihres Amtes öffentlich vor. Sie sagte gegenüber der Presse, dass es viele Möglichkeiten gebe, Solaranlagen zu installieren, die auch den Naturschutz voranbringen würden.

Wichtig : Wenn von Solaranlagen allgemein die Rede ist, sind hierzulande häufig nur Solarstromanlagen gemeint, gleichwohl der Begriff neben Photovoltaik-Anlagen zur solaren Stromerzeugung auch Solarthermie-Anlagen zur solaren Wärmeerzeugung umfasst. Das Positionspapier beziehe sich laut dem BfN sowohl auf Photovoltaik- als auch auf Solarthermieanlagen, da die Eckpunkte auf beide Anlagentypen angewendet werden könnten.

Darum sei es wichtig, bei der jetzt vorgesehenen Intensivierung und Beschleunigung der Energiewende den Erhalt und Schutz der Biodiversität immer mitzudenken. Das Ziel müsse demnach sein,

die Solarenergie voranzubringen

und zugleich den Schutz von Natur und Landschaft sicherzustellen.

Den Erfahrungen des Bundesamtes zufolge, unter anderem aus den Forschungsprojekten im Bereich „Naturschutz und Erneuerbare Energien“ böten hierfür zahlreiche Beispiele und konstruktive Perspektiven.

Solarpotenzial bereits versiegelter und bebauter Flächen nutzen: 400 Gigawatt bis 2040

Beim Ausbau der Solarenergie sollten die vorhandenen Potenziale bereits versiegelter oder bebauter Flächen – wie Dachflächen von Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Industriebauten oder über Parkplätzen – möglichst umfänglich und schnellstmöglich erschlossen werden. Sabine Riewenherm erklärte zudem, dass Deutschland gleich dreimal profitieren könne, wenn mit guter Planung vor Ort Synergieeffekte zwischen Fassaden- und Dachbegrünung und Solaranlagen genutzt würden. Denn das brächte:

  1. ein Plus an Biodiversität,
  2. einen besseren Schutz vor Hitze und Starkregen und
  3. verbrauchsnahe Stromerzeugung

Das technische Potenzial, um das Ausbauziel für Solarenergie von 400 Gigawatt (GW) im Jahr 2040 zu erreichen, sei laut der BfN-Präsidentin auf den bereits versiegelten Flächen auf jeden Fall verfügbar. Auch wenn diese Flächen schwerer erschließbar seien, sollten diese zukünftig deutlich stärker genutzt werden, fordert Riewenherm.

Hintergrund zum 400-GW-Ziele

Im 14-seitigen Positionspapier heißt es, dass der deutsche Bundestag mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien beschlossen habe, um die deutschen Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen entsprechend des 1,5-Grad-Ziels zu erreichen und die Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik entsprechend anzupassen.

Im Jahr 2030 sollen demnach wenigstens 80 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen (§ 1 Absatz 2 EEG 2023). Dabei liege der Schwerpunkt des Ausbaus in den Bereichen Wind- und Solarenergie. Entsprechend sei nach § 4 Nr. 3 EEG 2023 eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen

  • auf 215 Gigawatt (GW) im Jahr 2030
  • und 400 GW im Jahr 2040 vorgesehen.

Den aktuellen Stand des Solarausbaus beziffert das BfN in seinem Positionspapier so: Bis Ende des Jahres 2021 seien 59 GW PV-Leistung bundesweit installiert gewesen. Dabei beruft sich das Amt auf aktuelle Zahlen der Onlineausgabe vom PV Magazine. Wobei rund 70 Prozent der Leistung auf bereits versiegelten Flächen (beispielsweise Dächern) errichtet worden seien. Nach dem EEG 2023 werde der Solarausbau hälftig auf Dach- und auf Freiflächen verteilt, heiße es dem BfN zufolge im EEG-Referentenentwurf 2022. Entsprechend würde die Inanspruchnahme von bisher unversiegelten und unbebauten Flächen im Offenland zukünftig zunehmen.

Daraus resultiere laut dem BfN das Problem, dass mit der geplanten staatlichen Förderung von

  • Agri-PV,
  • sogenannter Moor-PV
  • und Floating-PV
  • sowie der Erweiterung der Flächenkulisse für herkömmliche Freiflächenanlagen

zukünftig deutlich mehr unversiegelte und unbebaute Flächen im Offenland technisch überprägt und in Anspruch genommen würden.

Positionspapier des BfN nennt 10 Eckpunkte für naturverträglichen Solarausbau

In seinem jetzt veröffentlichten Positionspapier habe das Bundesamt für Naturschutz der Pressemeldung zufolge 10 wesentliche Eckpunkte benannt, damit bei der zukünftigen

Planung,

  • Genehmigung
  • und Ausgestaltung
  • von Freiflächensolaranlagen (FFA, auch Solarparks genannt)

Klimaschutzziele und Ziele zum Schutz und Erhalt der Biodiversität gemeinsam umgesetzt würden. Es enthalte zudem Empfehlungen zur flächenschonenden Errichtung und ökologischen Ausgestaltung von Solaranlagen. Ebenso würden naturschutzfachliche Ausschlussflächen und notwendiger Forschungsbedarf benannt.

Schließlich wirke sich die Errichtung von Solarenergieanlagen, je nach Standort und Ausgestaltung, verschieden auf Arten, Habitate, Naturgüter, insbesondere Bodenfunktionen und die Landschaft aus Als Beispiel führt das BfN die Barrierewirkung für wandernde Arten und das veränderte Landschaftsbild an.

Zugleich bestünden dem Bundesamt zufolge europäische und internationale Verpflichtungen zur Förderung, zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität, darunter das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die UN-Ziele einer nachhaltigen Entwicklung, und entsprechende nationale Ziele, um den verstärkten Rückgang von Arten, beispielsweise Insekten und Vögel des Offenlandes, und Lebensräumen zu verhindern.

Bei der Umsetzung der energiepolitischen Ziele müssten dementsprechend naturschutz- und landschaftsbezogene Anforderungen Berücksichtigung finden, um einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie sicherzustellen, fordert das BfN. Es wolle sich demnach aktiv einbringen und hierzu erste Empfehlungen geben.

An wen richtet sich das BfN mit seinem Positionspapier?

Das Bundesamt für Naturschutz adressiert sein Positionspapier „Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie“ eigenen Angaben zufolge

  • an Naturschutzverbände,
  • an Verbände und Unternehmen der Erneuerbaren Energien
  • an politische Entscheidungsträger
  • an regionale Planer.

10 Eckpunkte für einen naturverträglichen Ausbau der Solarenergie in Deutschland

Wir stellen Ihnen im Folgenden die 10 Eckpunkte aus dem BfN-Positionspapier ausführlich vor. Das Bundesamt hat jeden Eckpunkt zweigeteilt aufgesetzt: Zunächst erklärt es den Anlass, des es für das im Eckpunkt behandelte Thema sieht und dann gibt es zugehörige Empfehlungen für den naturverträglichen Solarausbau. Das sind die 10 Eckpunkte:

1. Vorrangig Solarpotenziale von bereits versiegelten oder überbauten Flächen erschließen

Anlass

Der im EEG 2023 festgelegte Ausbaupfad für Solarenergie sehe laut BfN eine jeweils hälftige Verteilung der Ausbauvolumina auf Dachflächen und Freiflächen vor. Das technische Potenzial für PV-Anlagen ließe sich laut BfN je nach Studie

  • für Dachflächen auf 296 bis 1.156 GW
  • und für Fassaden auf 320 bis 440 GW

beziffern.

Das BfN merkt dazu an, dass Flächenpotenziale für Solarthermie-Anlagen auf versiegelten Flächen und deren Verhältnis zum PV-Ausbau aktuell nicht bekannt seien.

Über Parkplatzflächen wären dem Bundesamt zufolge technisch 59 GW an PV-Leistung möglich. Gleichzeitig trüge die Überdachung von Parkplatzflächen dazu bei, Klimaanpassungszielen wie die Minderung der innerstädtischen Flächenerwärmung mit Verschattung nachzukommen.

Das BfN schreibt, dass Potenziale auf bereits versiegelten Flächen technisch mehr als ausreichend verfügbar wären, um das Ausbauziel Solarenergie von 400 GW im Jahr 2040 zu erreichen. Es merkt zudem an, dass die Erschließbarkeit der technischen Potenziale abhängig von verschiedenen Rahmenbedingungen sei, darunter Anforderungen des Denkmalschutzes, gesetzliche und steuerliche Regelungen, Tragfähigkeit des Daches, Eigentümerstrukturen. Zu den erschließbaren Potenzialen gebe es laut BfN noch keine bundesweite Studie.

Empfehlungen

  • Die Inanspruchnahme und Überbauung von Freiflächen sollte so gering wie möglich gehalten werden.
  • Die vorhandenen hohen Potenziale auf Dachflächen von Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Industriebauten sowie über Parkplatzflächen sollten möglichst umfänglich und schnellstmöglich erschlossen werden. Die dafür notwendigen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen sollten geschaffen werden

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

2. Synergieeffekte zwischen Solarstromanlagen und Gebäudebegrünung voranbringen

Anlass

Dach- und Fassadenbegrünungen wirkten sich dem BfN-Positionspapier zufolge positiv auf das Stadtklima aus. Beispielsweise käme es damit zur Kühlung infolge Verdunstung und Regenwasserspeicherung. Würden sie naturnah gestaltet, ergäben sich artenreiche Lebensräume.

Die dank der Verdunstungsleistung der Pflanzen von Dachbegrünungen entstehende Kühle sei von Vorteil für darüber installierte Solarstrommodule: Sie steigere deren Leistungseffizienz.

Das BfN schreibt weiter, dass zwar viele Kommunen bereits die Schaffung von Dach- und Fassadenbegrünungen fördern würden, aber nur selten die Doppelnutzung Gründach plus Solar.

Empfehlungen

  • Allianzen zwischen Naturschutz-/Stadtgrün-Initiativen und Solarenergie-Planung/Gebäudearchitektur sollten gestärkt werden.
  • Solarmodulsysteme an und auf Gebäuden sollten möglichst mit einer artenreichen Begrünung kombiniert geplant werden. Sie seien mit Quartieren wie Nisthilfen und Nistbretter für gebäudebrütende Arten zu ergänzen.
  • Die Kombi von Gründach/Fassadenbegrünung plus Solar sollte weiterentwickelt und gefördert werden. Das BfN empfiehlt beispielsweise die Entwicklung von Standard-Bauelementen.

3. Standorte für Freiflächenanlagen naturverträglich auswählen

Anlass

Zukünftig würden laut Einschätzung des BfN (mehr) Flächen benötigt, um Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz umzusetzen. Innerhalb des EEG gebe es bestimmte Vorgaben, auf welchen Flächenkategorien Freiflächenanlagen eine Förderung erhielten. Allerdings würden immer mehr PV-Anlagen außerhalb des EEG-Regelungsrahmens über sogenannte Direktvermarktungsverträge finanziert. Viele Regionalpläne oder kommunale Regelungen bezögen sich auf die Vorgaben des EEG.

Nur in wenigen seien bereits eigene Kriterien für den Ausschluss und den Vorrang von Freiflächensolaranlagen erarbeitet worden.

Empfehlungen

- Freiflächenanlagen sollten bevorzugt auf Flächen mit geringem ökologischem Wert errichtet werden.

- Aus Naturschutzsicht sensible Flächen wie

  • Naturschutzgebiete,
  • Natura 2000-Gebiete,
  • Nationalparke,
  • Nationale Naturmonumente,
  • Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate,
  • Landschaftsschutzgebiete,
  • wertvolle beziehungsweise gefährdete Offenland-Biotope,
  • Überschwemmungsgebiete,
  • Gebiete mit Populationen geschützter und seltener Arten des Offenlandes,
  • extensive, artenreiche Grünländer (≥ 11 Punkten Biotopwert entsprechend BKompV),
  • alle Flächen mit FFH-Lebensraumtypen auch außerhalb der gemeldeten Natura 2000-Gebiete.

- Biotopverbundflächen sowie Korridore sollten zur groß- und kleinräumigen Durchwanderbarkeit der Landschaft für ziehende Arten freigehalten werden.

- Flächen für natürliche Klimaanpassungsmaßnahmen wie Auen und Moorböden sollten freigehalten werden.

4. Ökologische Mindestanforderungen von FFA umsetzen + Mehrmaßnahmen anreizen

Anlass

Das BfN schreibt in seinem Positionspapier, dass mit dem Bau von Solarparks zwar meistens eine Extensivierung der Nutzung einhergehe (Grünland oder Brache), aber der Großteil der bestehenden Anlagen keine darüberhinausgehenden höherwertigen, ökologisch wertvollen Lebensräume mit entsprechendem Artenvorkommen wie gefährdeten Insekten und Reptilien aufweise.

In Studien sei gezeigt worden, dass bei entsprechender Planung, Ausgestaltung und Pflege an Standorten von Solarparks artenreiche Lebensräume entstehen könnten (wir berichteten beispielsweise hier auf dem Blog darüber). Ökologische Mehrmaßnahmen seien laut dem BfN häufig mit höheren finanziellen Aufwendungen seitens der Investoren/Betreiber verbunden.

Empfehlungen

  • Um die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, sollten ökologische Kriterien zum Ausgestalten von Solarparks vereinheitlicht werden. Zudem sollten relevante Instrumente, wie die Eingriffsregelung, aktiv weiterentwickelt werden.
  • Bundesweite Mindestkriterien sollten beim Planen und Genehmigen neu zu errichtender Solarparks etabliert und umgesetzt werden.
  • Die Pflegekonzepte bereits laufender Solarparks sollten anhand ökologischer Ziele optimiert werden.
  • Maßnahmen zur standortangepassten Förderung von Lebensräumen, insbesondere für Insekten, Amphibien und Reptilien, Offenlandarten wie Feldhamster, Rebhuhn und andere, sollten sowohl in neu zu errichtenden als auch in bestehenden Anlagen umgesetzt werden.
  • Geeignete Instrumente sollten entwickelt werden, um ökologische Mehrmaßnahmen finanziell attraktiver zu machen.

5. Mit Agri-PV Energiegewinnung, Landwirtschaft und Naturschutz kombinieren

Anlass

Für sogenannte Agri-PV-Anlagen bestünden bereits erste technisch-agrarwirtschaftliche Vorgaben, beispielsweise seitens des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN, 2021), schreibt das BfN weiter. Außerdem gebe es verschiedene Typen von Agri-PV-Anlagen, darunter vertikale, bifaziale und höher aufgeständerte sowie horizontale Anlagen, die unterschiedliche Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben könnten. Aktuell wende man die Doppelnutzung vorwiegend im Obstbau an.

Mit dem EEG 2023 seien Agri-PV-Anlagen auch auf Grünland zulässig, wobei Natura-2000-Gebiete sowie natürliche Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne der FFH-Richtlinie aus Gründen des Naturschutzes ausgeschlossen seien.

Empfehlungen

  • Außerhalb von sensiblen Flächen könne Agri-PV dem BfN zufolge dazu dienen, Energieerzeugung und Nahrungsmittelproduktion auf gleicher Fläche zu optimieren.
  • Insbesondere Schutzgebiete sowie artenreiches, extensives Grünland sollten allerdings freigehalten werden.
  • Beim Bau von Agri-PV-Anlagen sollten die Möglichkeiten zur Extensivierung der Flächennutzung geprüft werden, bei vertikalen Anlagen beispielsweise im Nahbereich der Modulaufständerung.

6. Für Floating-PV nur künstliche oder erheblich veränderte Gewässer beanspruchen

Anlass

Bisher seien Floating-PV-Anlagen hierzulande meist auf Kiesgruben errichtet worden, berichtet das BfN in seinem Positionspapier. Gemäß § 36 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sei ihr Bau nur auf künstlichen und erheblich veränderten Gewässern erlaubt, wenn die Anlage nicht mehr als 15 Prozent der Gewässerfläche bedecke und der Abstand zum Ufer mindestens 40 Meter betrage.

Das technische Potenzial schwimmender PV-Anlagen auf ehemaligen Braunkohletagebauen beziffert das BfN auf 56 GWPeak (GWP). Das sich daraus ergebende wirtschaftlich nutzbare Potenzial werde auf 2,74 GWp geschätzt. Bei diesen Zahlen beruft sich das BfN auf das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (2020).

Empfehlungen

  • Bei der Wahl und Ausgestaltung sollten dem BfN zufolge die Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials von künstlichen und erheblich veränderten Gewässern sowie die Ziele der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie für entsprechende Gewässerlebensräume und angrenzende Bereiche beachtet werden.
  • Die Regelungen zum Schutz von Ufer- und Flachwasserbereichen sowie zur maximal nutzbaren Gewässerfläche pro Gewässer sollten weiterentwickelt werden.
  • Gebiete mit Populationen seltener und gefährdeter Arten, die sich an horizontal polarisiertem Licht orientieren würden, so dass eine Verwechslungsgefahr zwischen Moduloberfläche und Wasserfläche bestehe, sowie Schutzgebiete sollten freigehalten werden.

7. Solarparks auf degradierten Moorböden an eine dauerhaften Wiedervernässung knüpfen

Anlass

Auf mehreren hundert Hektar seien laut dem Positionspapier schon PV-Anlagen auf organischen Böden errichtet worden, die somit für die Wiedervernässung aktuell nicht zur Verfügung stünden. Die Wiedervernässung ehemaliger Moorflächen, die derzeit landwirtschaftlich genutzt würden, sei eines der Ziele in der Nationalen Moorschutzstrategie des Bundesumweltministeriums (BMUV).

Für die Eigentümer/Nutzer entwässerter landwirtschaftlicher Flächen könne eine Moor-PV-Anlage eine alternative Nutzung nach der Wiedervernässung darstellen. Laut EEG 2023 sei eine Moor-PV-Anlage nur in Verbindung mit einer dauerhaften Wiedervernässung der Fläche förderfähig.

Die genauen Fördervoraussetzungen für Moor-PV müsse die Bundesnetzagentur (BNetzA) demnach noch in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Umweltbundesamt (UBA) festlegen.

Empfehlungen

  • Solaranlagen auf Moorböden sollten nicht auf naturschutzfachlich sensiblen Flächen wie Schutzgebieten oder Gebieten von Populationen bedrohter Arten und deren näherem Umfeld oder auf Flächen mit einem guten Potenzial für eine Renaturierung oder für eine ausschließliche Nutzung durch Paludikulturen errichtet werden.
  • Solaranlagen auf Moorböden sollten nur in Verbindung mit einer dauerhaften Wiedervernässung der Fläche und einem torferhaltenden Wasserstand genehmigt werden. Die Wiedervernässung sollte wegen der damit verbundenen erheblichen Treibhausgas- Minderungspotenziale immer Vorrang haben.
  • Die Planung und Genehmigung von Solaranlagen auf Moorböden sollte in ein Gesamtkonzept für die Land- und Wassernutzung im Bereich eines Moorkörpers inklusive Wassereinzugsgebiet eingebettet werden.
  • Im Zuge der Genehmigung sollte auf eine standortangepasste bodenschonende Durchführung der Bau- und Pflegemaßnahmen (geringe Beeinträchtigung des Bodengefüges und -aufbaus) geachtet beziehungsweise diese mit entsprechenden Auflagen gewährleistet werden.
  • Die Option einer kombinierten Nutzung von Paludikulturen und Freiflächensolaranlagen sollte in Abhängigkeit vom konkreten Standort gecheckt werden.
  • Beim Festlegen genauer Fördervoraussetzungen für Moor-PV sollten ökologische Kriterien einbezogen werden.

8. Kommunen beim Umsetzen ökologischer Maßnahmen auf Solar-Freiflächen stärken und unterstützen

Anlass

Kommunen seien laut dem Bundesamt für Naturschutz die Hauptakteure beim Ausweisen und Genehmigen von Solarparks und stünden in einigen Regionen wegen hoher Antragszahlen unter Druck. Mehr zur Rolle der Kommunen lesen Sie hier bei uns auf dem Blog.

Nach § 6 Absatz 4 EEG dürften die Kommunen ihre finanzielle Beteiligung an Naturschutzkriterien (genauer: an die Erstellung eines Konzeptes mit fachlichen Kriterien zur naturschutzverträglichen Gestaltung der Freiflächenanlagen) knüpfen. Inwieweit die Kommunen hiervon Gebrauch machen würden, sei momentan nicht absehbar, schreibt das BfN, jedoch erweitere diese Regelung ihre Spielräume für Naturschutzanliegen.

Empfehlungen

  • Die aktive Rolle der Kommunen beim Genehmigen von Solarparks und Kontrollieren der Maßnahmenumsetzung sollten unterstützt und gestärkt werden.
  • Das Erarbeiten eines Maßnahmenkatalogs zur ökologischen Ausgestaltung von Solarparks, der den Kommunen bei der Bewertung von Anlagenkonzepten als Entscheidungshilfe dienen kann, sollte dem BfN zufolge als zielführend betrachtet und vorangetrieben werden.

9. Ökologische Begleitforschung vereinheitlichen und zur Verfügung stellen

Anlass

Im Zuge des Planens und Genehmigens von Solarparks würden viele lokale, ökologische Daten erhoben, unter anderem als Teil des beauflagten Monitorings, schreibt das BfN in seinem Positionspapier. Diese Daten würden bislang weder nach standardisierten Methoden noch in standardisierten Formaten erfasst. Und eine Kontrolle der Maßnahmenumsetzung im Rahmen der Eingriffsregelung erfolge (noch) nicht systematisch, sondern in Abhängigkeit von kommunalen Kapazitäten.

Die im Rahmen dieser Erhebungen und Kontrollen erfassten Daten würden aktuell nicht beziehungsweise kaum im Rahmen von Berichtspflichten der Bundesrepublik berücksichtigt und miterfasst. Dabei seien sie eine umfangreiche und wertvolle Datenbasis.

Vorhandenen Publikationen und die darin genannten Daten zur Ökologie und zum Artenvorkommen an Standorten von Solarparks seien wegen unterschiedlicher Untersuchungsparameter und -designs nur bedingt vergleich- und bewertbar.

Empfehlungen

  • Vor Ort erhobene Kontroll- und Monitoring-Daten sollten zentral gesammelt, ausgewertet und verfügbar gemacht werden.
  • Einheitliche Untersuchungsstandards und Datenformate sollten etabliert werden, um die Vergleichbarkeit erhobener Untersuchungs-/Kontroll-/Monitoring-Daten sicherzustellen.

10. Forschungsinitiative für naturverträglichen Solarausbau starten und Austausch stärken

Anlass

Mit dem EEG 2023 werde der Bau von Solarparks auf vielen neuen Flächenkategorien ermöglicht, zum Beispiel Moor-PV und Agri-PV auf Grünland. Für diese Flächenkategorien gebe es bislang noch keine belastbaren Daten zu ökologischen Auswirkungen, erklärt das BfN.

Um den Ausbau von Solarparks fachlich zu begleiten, werde das Bundesamt daher die Forschungsaktivitäten verstärken, beispielsweise im Rahmen vom Artenhilfsprogramm und vom Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“.

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Empfehlungen

  • Die Erkenntnislücken zu den Auswirkungen „neuer Standorttypen“ sowie innovativer Anlagentechniken (Moor-PV, Floating-PV, Agri-PV) auf die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege sollten geschlossen werden, um die Ziele des EE-Ausbaus wie CO2-Minderung unter Berücksichtigung der Ziele zur Biodiversität umzusetzen.
  • Die gewonnenen Erkenntnisse sollten Eingang in die Praxis finden.
  • Alle Solar-Akteure sollten für die Auswirkungen der Solarenergie auf biologische Vielfalt und Landschaft und der daraus resultierenden Notwendigkeit eines naturverträglichen Ausbaus sensibilisiert werden.
  • Der Austausch zwischen Forschungseinrichtungen, Naturschutzinstitutionen und Akteuren aus der Praxis sollte gefördert werden.
  • Die Bereitschaft von Solaranlagen-Betreibenden für ökologische Begleitforschung auf ihren Anlagenstandorten sollte zukünftig weiter gefördert werden.

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