Freiflächen-Photovoltaik: Rechtliche Hürden überwinden – so schaffen Sie’s!

Darum lohnt es sich, 2024 auf Freiflächen-Photovoltaikzu setzen

Deutschlandwill bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral sein. Dieses Ziel wurdegesetzlich festgelegt: Im § „3 Nationale Klimaschutzziele“ desKlimaschutzgesetzes (KSG) heißt es:

(1) DieTreibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise wie folgtgemindert:

bis zumJahr 2030 um mindestens 65 Prozent,

bis zumJahr 2040 um mindestens 88 Prozent.

(2) Biszum Jahr 2045 werden die Treibhausgasemissionen so weit gemindert, dassNetto-Treibhausgasneutralität erreicht wird. Nach dem Jahr 2050 sollen negativeTreibhausgasemissionen erreicht werden.”

Treibhausgasneutralitätsetzt Wendemanöver in allen gesellschaftlichen Bereichen voraus, darunter aucheine Energiewende: weg von fossiler und hin zu komplett erneuerbarer Energieversorgung.Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schrieb der Gesetzgeber deshalb im Sommer2022 die besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien fest, um deren Ausbautempobundesweit zu erhöhen:

Ҥ 2 Besondere Bedeutung dererneuerbaren Energien

Die Errichtung und der Betrieb vonAnlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragendenöffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis dieStromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen dieerneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführendenSchutzgüterabwägungen eingebracht werden.”

Um bis zumJahr 2045 treibhausgasneutral zu werden, setzt Deutschland auf Solarstromals eine der erneuerbaren Energien – zu Recht, denn die Sonne alsEnergiequelle punktet mit folgenden Vorteilen: Solarenergie ist kostenlos.Solarenergie steht uneingeschränkt und unbegrenzt zur Verfügung.Die folgenden Zahlen & Fakten belegen, welche Rolle Solarstrom aktuellin Deutschland spielt:

·       Der Anteil von Solarstrom an Deutschlands Bruttostromerzeugungsteigt stetig. Im vergangenen Jahr 2023 lag er bei 12 Prozent (Quelle:Statista).

·       Dem Branchenverband BSW Solar zufolge wurden Ende des Jahres2023 deutschlandweit rund 3,7 Millionen Solarstrom-Anlagen betrieben.

·       Den weiteren Ausbau von Solarstrom hat Deutschlandgesetzlich verankert. Im Jahr 2030 soll rund drei Mal so viel PV-Leistunginstalliert sein wie Anfang der 2020er-Jahre.

·      Es gibt mittlerweile sogar eine extra Photovoltaik-Strategie. Der zufolge soll Solarstrom im Jahr 2035 mit einem Anteil vonmehr als 30 Prozent eine tragende Säule der Stromversorgung inDeutschland sein.

·       Das 2023 von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Solarpaket I ist einGesetzespaket mit vielen Maßnahmen, die beim Bau und Betrieb vonPhotovoltaik-Anlagen Bürokratie abbauen und den Zubau beschleunigen sollen.

Im ebenerwähnten Solarpaket I steht auch, dass sich der PV-Zubau etwa zu einer Hälfte aus Freiflächenanlagen und zur anderen Hälfteaus Dachanlagen ergeben soll. Und die Photovoltaik-Strategie betont,dass Freiflächen-Photovoltaik die günstigste Stromerzeugungstechnologie ist.Aufkommenden Flächenkonkurrenzen soll demnach mit intelligenten Konzepten undInnovationen vorgebeugt werden. Sogenannte Biodiversitäts-Solarparks,die neue Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt schaffen, sind ebensoStandard wie Agri-PV inder Landwirtschaft.

Um Anreizefür den PV-Ausbau zu schaffen, fördert Deutschland auch Freiflächen-Photovoltaik.Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, unter anderem an denStandort (§ 37 EEG 2023). Doch auch Anlagen, die nicht staatlich gefördertwerden, lohnen sich inzwischen. Das Umweltbundesamt schreibt dazu: „Infolgeder niedrigen Modul- und hohen Strompreise können sich inzwischen PV-FFA auchohne EEG-Förderung rechnen, sogenannte PPA-Anlagen. ‚Power Purchase Agreement‘(PPA) bedeutet, dass die AnlagenbetreiberInnen ihren Strom direkt anStromversorgerInnen, DirektvermarkterInnen oder an Unternehmen verkaufen. Siesind nicht an die im EEG förderfähigen Flächen gebunden. Daher stehen ihnengrundsätzlich alle Flächen offen. Sie müssen jedoch genauso wie gefördertePV-FFA ein baurechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen.“

Wege zur Freiflächen-Photovoltaik

Wer mitdem Gedanken spielt, einen Teil seiner Fläche für die Errichtung einer großen Freiflächen-Photovoltaik-Anlagezu nutzen, auch Solarpark genannt, hat mehrere Möglichkeiten:

1.    Sie errichtenauf der freien Fläche eine PV-Freiflächenanlage und betreiben diese. Den mit der Anlage erzeugten Solarstrom verkaufen Sie. DieEinnahmen fließen auf Ihr Konto – die Fläche bleibt in Ihrem Besitz.

2.    Sie verkaufendie Fläche an KäuferInnen, die darauf eine PV-Freiflächenanlage errichten undbetreiben. Sie kassieren den Verkaufspreis– sind aber die Fläche los.

3.    Sieverpachten die Fläche an PächterInnen, die die darauf eine PV-Freiflächenanlageerrichten und betreiben. Siekassieren die Pacht – und bleiben BesitzerIn der Fläche.

Da vieleLandwirtInnen oft weder die finanziellen Mittel haben, um eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlageaus eigener Tasche zu finanzieren, noch ihre Fläche verkaufen möchten, entscheidensie sich für den dritten Weg und verpachten die Fläche. Das istlohnenswert, weil die Pachtpreise aktuell weit über den Erträgen liegen,die sich mit landwirtschaftlicher Nutzung aus der Fläche ziehen lassen. Mehr zu den Pachtpreisen 2024 lesen Sie in unseremBeitrag.

Gut zuwissen:  Wenn Sie Ihre Fläche mit Freiflächen-Photovoltaikbestücken, ändert sich deren Nutzungsart. Man spricht dann auch von einer Umnutzung.Und diese hat Konsequenzen, die Sie als GrundeigentümerIn kennensollten.

Umnutzung der Freifläche als Standort für Freiflächen-Photovoltaik hat Konsequenzen

Das BayerischeLandwirtschaftliche Wochenblatt weist in seiner Onlineausgabe darauf hin,dass Sie für die landwirtschaftliche Fläche unter einer herkömmlichenPV-Freiflächenanlage keine staatlichen Ausgleichszahlungen erhalten.Auch sollten Sie beim Berechnen der von Ihnen gewünschten Pachthöhe bedenken,ob sich die Fläche nach dem Auslaufen der üblicherweise langfristigenPachtverträge (wieder) so bewirtschaften lässt wie geplant – die Frage ist, ob Ackeroder Grünland. Das gelte vor allem dann, wenn auf der Fläche auch sogenannteAusgleichsmaßnahmen wie das Pflanzen von Hecken erfolgten. Dem Wochenblattzufolge könne es später aus naturschutzrechtlichen Gründen schwierig werden,die Hecken wieder von der Fläche zu nehmen.

Freiflächen-Photovoltaik im Erb- und Familienrecht: Kernbereichlandwirtschaftlicher Tätigkeit – ja oder nein?

Mit dem Betreiben eines Hofes stehenSie vor wirtschaftsrechtlichen Herausforderungen. Geht es eines Tages um seineÜbernahme, ergeben sich auch im Erb- und Familienrecht Hürden, die zu nehmensind. Denn das landwirtschaftliche Erbrecht ist in Deutschland ganzbesonders geregelt – mit dem Ziel, ein Zerschlagen des landwirtschaftlichenBetriebes wegen der üblichen Erbfolge zu vermeiden.

Aus diesem Grund sieht das deutscheErbrecht fürs Vererben eines landwirtschaftlichen Betriebes vor, dass dieser nuran die Hoferbin oder an den Hoferben weitergegeben wird, die oder der sich zumFortführen des Betriebes und zur Hofübernahme am besten eignet. Das nenntman auch Erbprivileg. Nach dem landwirtschaftlichen Erbrecht soll – auchaus strukturpolitischen Gründen – vermieden werden, dass sich sogenannteErbengemeinschaften bilden.

Grundsätzlich begünstigt dasdeutsche Recht deshalb landwirtschaftliche Betriebe erbrechtlich und steuerlich.Dabei ist die Erbrechtslage für landwirtschaftliche Betriebe nichtbundesweit einheitlich geregelt, sondern von Bundesland zu Bundeslandverschieden. Es gibt

·       die sogenannte Höfeordnung(HöfeO),

·       das sogenannte Anerbenrecht,

·       das Landgutrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

·       und andere landesrechtliche Sondervorschriften.

Wie das landwirtschaftliche Erbrechtin Deutschland geregelt ist, darüber informieren wir Sie in diesem Beitrag auf unserem Blog ausführlich.Deshalb an dieser Stelle nur kurz:

In Nord- und Westdeutschland, alsoin Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg,gilt die Höfeordnung, die ein Sondererbrecht für Bauernhöfe darstellt.Gemäß dieser Regelung wird ein Hof ausschließlich an die Hoferbin oder denHoferben vererbt, während weichende ErbInnen eine Abfindung erhalten. DieseAbfindung wird auf Grundlage bestimmter Vorschriften der Höfeordnung berechnet.

In Südwestdeutschland, also in Baden-Württemberg,Hessen, Rheinland-Pfalz und Bremen, sowie in anderen Regionen, in denen Anerbenrechtegelten, werden ähnliche Prinzipien angewandt. Auch hier wird ein Hof in derRegel nur an eine oder einen einzigen ErbIn übertragen, und weichende ErbInnenhaben Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung richtet sich nach demErtragswert des Hofes.

ImGegensatz dazu regeln in anderen Bundesländern wie Bayern, Berlin, demSaarland und den ostdeutschen Ländern das allgemeine BürgerlicheGesetzbuch (BGB) die Erbfolge. Dabei wird der Verkehrswert des Hofes alsBasis für die Erbschaftsansprüche herangezogen. In Sonderfällen können jedochauch die Bestimmungen des BGB-Landguterbrechts angewendet werden, um bestimmteVorzugsbedingungen für die Hofübernahme festzulegen oder einen Pflichtteilauszuzahlen.

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Freiflächen-Photovoltaik zählt nicht zumKernbereich der landwirtschaftlichen Nutzung

Wichtig: Laut demWochenblatt ist diese Privilegierung auf den Kernbereich derlandwirtschaftlichen Tätigkeit beschränkt.

Das heißt, dass eine Fläche,die Sie nicht mehr landwirtschaftlich nutzen, weil darauf Ihre PV-Anlagesteht oder weil Sie die Fläche langfristig an eine oder einen SolarparkbetreiberInverpachtet haben, nicht mehr Teil einer derartigen Begünstigung ist. Dasheißt demnach auch, dass die Fläche beim Berechnen von Pflichtteilsansprüchenmit ihrem Verkehrswert zu Buche schlägt. Das kann in Regionen mit hochpreisigemBoden teuer werden.

Freiflächen-Photovoltaik: So lässt sich diefinanzielle Überlastung aufgrund hoher Pflichtteilsansprüche verhindern

Sie können eine finanzielleÜberlastung Ihrer Hoferbin oder Ihres Hoferben nur verhindern, indem Sieden Hof rechtzeitig übergeben. Denn der Verkehrswert wird für jedes Jahrzwischen der Übergabe und dem Tod der Übergeberin oder des Übergebers um 10 Prozentgesenkt. Im Fachjargon sagt man auch „abgeschmolzen“.

Alternativ können Siemit den weichenden Pflichtteilsberechtigten auch individuelle Regelungen treffen.So können Sie beispielsweise eine Pflichtteilsverzichtsvereinbarung aufsetzen. DasWochenblatt schreibt dazu, dass ein solches Herauslösung aus demErtragswertprivileg nicht immer gerecht sei. Der Grund: Die Hofübernehmerinoder der Hofübernehmer beziehungsweise die Erbin oder der Erbe könnte die landwirtschaftlicheFläche nach Ablauf der Solarnutzung doch nur wieder als landwirtschaftlicheFläche nutzen.

WenigerSteuerlast dank Beteiligungsmodell

Das sogenannte Beteiligungsmodell wirdals Möglichkeit zur Vermeidung hoher Steuerbelastungen diskutiert. Wiees funktioniert, erklärenwir Ihnen hier in unserem Blogbeitrag ausführlich. Deshalb können wir uns an dieser Stellekurzfassen:

Das Beteiligungsmodell bietet eineLösung, um erbschaftssteuerliche Konsequenzen bei der Verpachtung von Flächenfür PV-Freiflächenanlagen abzumildern. Dabei wird den BesitzerInnen eineBeteiligung an der Betreibergesellschaft angeboten. Infolgedessen fällt dieFläche erbschaftsteuerlich unter Befreiungsvorschriften. Empfohlenwird eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, wobei dieHöhe der Beteiligung variabel ist. Nach der Übertragung des Grundvermögens alsTeil der Betreibergesellschaft kann eine 85- oder 100-prozentige Befreiung vonder Erbschaftssteuer erfolgen, abhängig von der Dauer der Nachbehaltensfristen.

Die Steuerbefreiungist an bestimmte Bedingungen geknüpft, beispielsweise das Weiterführen desHofes für mindestens fünf oder sieben Jahre sowie das Aufrechterhalten einerbestimmten Lohnsumme. Das Beteiligungsmodell bringtjedoch Herausforderungen für LandwirtInnenund BetreiberInnen mit sich, da es zu einer Veränderung der steuerlichenRahmenbedingungen führt und langfristige Bindungen an dieBetreibergesellschaft erfordert.

Es gibt auchpotenzielle Risiken, wie die Möglichkeit des Austauschsder Betreibergesellschaft und die damit verbundenen Konflikte, insbesonderewenn die neue Gesellschaft insolvent ist oder im Ausland sitzt. Bei insolventenBetreibergesellschaften besteht das Risiko eines Ausfalls der Pachterträge undProbleme beim Rückbau der Anlagen. Für doppeltgenutzte Flächen, die sowohl fürdie PV-Freiflächenanlage als auch landwirtschaftlich genutzt werden, geltenbesondere Regelungen.

Freiflächen-Photovoltaik im Erb- und Familienrecht: UngeklärteNachfolge und Ehescheidung

Stirbt die oder der EigentümerIn einesHofes plötzlich, kann das Errichten und Betreiben einerPhotovoltaik-Freiflächenanlage von Nachteil sein: Dann nämlich, wenn sich eineErbengemeinschaft bildet.

Rechtslagebei unklarer Erbfolge

Eignet sich eine oder einer der ErbInnenzum Fortführen des Hofes, kann sie oder er einen Antrag auf ein sogenanntesHofzuweisungsverfahren stellen. Dann könne laut dem Wochenblattbericht keinLandwirtschaftsgericht einer oder einem der MiterbInnen die Photovoltaik-Flächezusammen mit dem Hof zuweisen. Auch wenn mit einer solchen Hofzuweisung eineoder einer der MiterbInnen, der oder dem der Betrieb nach dem erklärten odermutmaßlichen Willen der Erblasserin oder des Erblassers zufallen sollte, denBetrieb mit dem Ertragswert begünstigt übernehmen könne, bleibe die PV-Flächedavon ausgeschlossen im Eigentum der Erbengemeinschaft.

Rechtslagebei Scheidung

Auch das Familienrecht begünstigt einenleistungsfähigen und fortgeführten landwirtschaftlichen Betrieb: Und zwardann, wenn es im Rahmen eines Scheidungsverfahrens beim gesetzlichenGüterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft um den gleichnamigen Ausgleichsanspruchgeht. Im Zuge dessen bringt man den landwirtschaftlichen Betrieb nur bei deroder dem EhegattIn mit dem Ertragswert in Ansatz ein, die oder der ihn

·       entweder in die Ehe mitbrachte

·     oder per Hofübergabeoder Erbschaft erwarb.

Üblicherweise erhöhtsich der sogenannte Reinertrag des Betriebes in der Ehezeit nicht. Demzufolge kommtes zu keinem hohen Zugewinnausgleichsanspruch im Scheidungsfall.

Gibt es im Scheidungsfall Freiflächen-Photovoltaik,scheiden diese aus der Ertragswertprivilegierung aus. Stattdessenberücksichtigt man sie beim Berechnen des Zugewinnausgleichs mit ihremVerkehrswert. Infolge der teils enormen Steigerungen der Verkehrswertelandwirtschaftlicher Flächen kann es dann zu höheren Ausgleichsansprüchenkommen.

Um für klare Rechtsverhältnissezu sorgen, ist eine entsprechende Regelung in einem Ehevertrag ratsam. Aufdiese Weise lassen sich Vermögenswerte wie eine Freiflächen-Photovoltaik vomZugewinn ausnehmen.

Freiflächen-Photovoltaik im Erb- und Familienrecht: Agri-PV bringtweniger Nachteile

Agri-PV-Anlagenerlauben Ihnen, die für Solar verpachtete Fläche weiterhinlandwirtschaftlich zu nutzen. Die landwirtschaftliche Flächennutzung istdie Hauptnutzung, das Betreiben der Photovoltaik-Freiflächenanlage istnachrangig. Die Ausführung von Agri-PV-Anlagen regelt die DIN SPEC91434:2021-05. Förderrechtlich gilt, dass 85 Prozent der landwirtschaftlichenFläche unter den Solarmodulen der Agri-PV-Anlage förderfähig sind, wenn sichdie Fläche weiterhin bearbeiten lässt und die nutzbare Fläche um höchstens 15Prozent verkleinert wird.

Hinzu kommt, dass bei einerkünftigen Rechtsprechung zur Agri-PV – noch ist das Konzept derDoppelnutzung von Flächen für Landwirtschaft und Energieerzeugung sehr jung, sodass es kaum Erfahrungswerte gibt – erwartungsgemäß erbrechtlich und familienrechtlichdas sogenannte Ertragswertprivileg gilt. Denn anders als klassischePV-Freiflächenanlagen bleiben die Standortflächen dem landwirtschaftlichenBetrieb zugeordnet. Es ist damit zu rechnen, dass dann nicht nur der Ertrag ausder landwirtschaftlichen Nutzung, sondern auch die Erträge aus derSolarenergieerzeugung in die Ertragswertermittlung einfließen.

Mehr zum Spagat zwischen Einnahmen undSteuern, den Sie als LandwirtIn vollführen müssen, wenn Sie neben demlandwirtschaftlichen Betrieb auch Freiflächen-Photovoltaik betreiben, erfahrenSie in unserem Beitrag „PV-Freiflächenanlagen imSteuerrecht: Spagat zwischen Einnahmen und Steuern“ hier auf dem Blog.Darin geht es um Strategien, die helfen, eine hohe Steuerlast für ErbInnen zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem, die Hofübergabevor der Installation einer solchen Anlage und die Einhaltung derBehaltensfristen seitens der Nachfolgerin oder des Nachfolgers. Alternativkann eine Beteiligung an der Betreibergesellschaft oder die Gründung einersolchen Gesellschaft erwogen werden. Eine Betriebsaufspaltung kann dabeisteuerliche Vorteile bieten, aber es müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.Welche das sind, lesen Sie in dem Beitrag.

Wissenswertes zur Einkommenssteuerbei Flächen, die für Solar verpachtet werden, erfahren Sie in unseremgleichnamigen Beitrag.

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SteuerlicheVorteile, wenn Freiflächen-Photovoltaik weiterhin als landwirtschaftliches Vermögenzählt

Wird die PV-Flächeweiterhin als landwirtschaftliches Vermögen angesehen, lässt sie sich anstattmit den tatsächlichen Verkehrswerten, mit dem Wirtschaftswert oder Mindestwertbewerten. Das senkt die Erbschafts- oder Schenkungssteuer erheblich– mitunter entfällt sie sogar komplett.

Wobei das Einhaltender Behaltensfristen von fünf oder sieben Jahren entscheidend ist, um dieSteuerfreiheit zu erreichen. Es gibt zwei Optionen für die Befreiung:

·      dieRegelverschonung mit einer Befreiung von 85 Prozent nach fünf Jahren

·      unddie Optionsverschonung mit einer vollständigen Befreiung nach siebenJahren.

Verstöße gegendiese Behaltensfristen könnendazu führen, dass die Befreiung zeitanteilig reduziert wird und die Steuerlastentsprechend steigt. Es ist wichtig, dass Sie beachten, dass die zuerwartende Steuerbelastung sehr hoch sein kann, wenn diese Vorschriften nichteingehalten werden. Mehr dazu lesen Sie inunserem ausführlicheren Beitrag zu den steuerlichen Vorteilen hier auf dem Blog.

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