Freiflächen-PV-Checkliste für Kommunen: So klappt’s mit dem Solarpark!
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland nimmt an Fahrt auf. Das teilte die Bundesregierung Ende Juni 2024 mit. Eine Säule der künftigen Energieversorgung ist Solarenergie. Den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen zum Erzeugen von Solarstrom hat Deutschland festgeschrieben. Kleinere PV-Anlagen auf und an Gebäuden sind dabei ebenso wichtig wie große auf Freiflächen (auch Solarparks genannt). Beim Ausbau von Freiflächen-PV spielen die Kommunen bundesweit eine tragende Rolle – noch fehlt es vielen jedoch an Strukturen und Know-how. Das stellt das Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg fest. Deshalb hat es eine neue Freiflächen-PV-Checkliste „Die 10 Gebote der Freiflächen-PV“ entwickelt – die wir Ihnen hier vorstellen.
Soläuft der Ausbau der PV – ein Update der Bundesregierung zum 1. Quartal 2024
Derdeutschen Bundesregierung zufolge steigtdie Ausbaugeschwindigkeit bei Photovoltaik-Anlagen enorm: Das Ausbauziel für das Jahr 2023 von 9 Gigawatt (GW)wurde schon Ende August des vergangenen Jahres erreicht. Insgesamt wurden imJahr2023 mehr als eineMillion neue PV-Anlagen mit einer Leistung von 14,6 GWinstalliert – fast doppelt soviel wie 2022 undmehr als im bisherigen Rekordjahr 2012. Damit können rein rechnerisch 4Millionen Haushalte versorgt werden, teilt die Bundesregierung weiter mit. DieGesamtleistung aller Solaranlagen stieg demnach um 14,6 GW auf 82,2GW bis Ende des Jahres 2023.
Und der Zubau beschleunigt sich sogar noch weiter: Im ersten Quartal deslaufenden Jahres 2024 wurden bundesweit 3,7 GW neue PV-Leistunginstalliert – fast 17,5 Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahresquartal.Damit rücke das Zwischenziel von 88 GW zum Ende des Jahres 2024deutlich in Reichweite, erklärt die Bundesregierung.
Im Mai wurde in Deutschland demnach so viel Solarstrom erzeugt wie noch nie in einem Monat.
Das Solarpaket I wird denAusbau von Solarenergie weiter beschleunigen, erklärt die Bundesregierung inihrer Pressemeldung. Ab dem Jahr 2026 soll mehr als dreimal so viel Photovoltaikzugebaut werden wie bisher. Bis zum Jahr 2030 sollen in Deutschland Solarstromanlagenmit einer elektrischen Gesamtleistung von 215 GW auf Dächern installiertund auf Freiflächen aufgestellt sein.
Etwa ein Drittel der bis zum Jahr 2040 zu installierendenPV-Leistung von 47 GW muss dem Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg zufolge auf freienFlächen errichtet werden. Das heißt: Rund 80 Solarparks mit einer installiertenLeistung von 10 MW pro Jahr bis zum Jahr 2040 sind demnach notwendig, um diesesZiel zu erreichen – noch gelingt Deutschland der PV-Freiflächenanlagenausbaumit dieser Schlagzahl aber nicht.
Warumsind Kommunen für den Ausbau von Freiflächen-PV wichtig?
Drei Punktesollten deutsche Kommunen landauf landab in ihren Bemühungen um den Ausbau vonAnlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom bedenken:
1. Lautder aktuellen Akzeptanzumfrage der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE-Akzeptanzumfrage2023) sind 81 Prozent der Menschen in Deutschland für einestärkere Nutzung von Erneuerbaren Energien im Land.
2. 71 Prozent der Deutschen stimmen Solarparks inder Nachbarschaft (Umkreis bis 5 Kilometer) zu ihrem Wohnort zu:
3. PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) erweisen sich Studienzufolge zudem als die Stromerzeugungsanlagen mit den niedrigstenStromgestehungskosten. Das macht sie wirtschaftlich besonders attraktiv.
Denn dassind drei gute Gründe für die Kommunen, die Planungs- und Genehmigungsverfahrenvon Freiflächen-PV offensiv voranzutreiben. Es obliegt nämlich ihnen, dieErrichtung von PV-FFA mit einer entsprechenden Bauleitplanung ermöglichen.
Über dieFlächennutzungsplanung und die Bebauungspläne können die Kommunen den Ausbauder Freiflächen-PV auf ihrer Gemarkung steuern. Indem sie Solarpark-Projektierungsunternehmengeeignete Ziele setzen, können diese innovative Konzepte entwickeln,beispielsweise integrierte Energieparks mit Windkraftanlagen, Photovoltaik-,Agri- oder Floating-Photovoltaik-Anlagen, großen Batteriespeichern undElektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff, die sich im Einklang mitder Natur betreiben lassen.
DieKommunen können aber auch dafür sorgen,
· dass ihre BewohnerInnen am Genehmigungsprozessteilhaben, zum Beispiel über Bürgerinformationsveranstaltungen,
· dass ihren BewohnerInnen von den AnlagenbetreiberInnenermöglicht wird, sich entweder direkt, über einen Fonds oder über eine Energiegenossenschaftfinanziell am Projekt zu beteiligen,
· dass bei Planung, Bau und Instandhaltung derAnlagen lokale und regionale Unternehmen zum Zuge kommen.
DieKommunen sollten sich im Klaren darüber sein, dass sie dank des sogenannten Gewerbesteuersplittingsmit extra Steuereinnahmen in die kommunale Kasse rechnen können:
· 70 Prozent der Gewerbesteuer fallen schließlicham Standort der Anlage an, während 30 Prozent am Sitz der VorhabenträgerInnenzu zahlen sind. Gut zu wissen: Haben die VorhabenträgerInnen eine gesonderteSplittung mit der Kommune ihres Stammsitzes vereinbart, kann dieStandortgemeinde der Erzeugungsanlage sogar mehr als 70 Prozent derGewerbesteuer einnehmen.
· Wird die PV-FFA auf kommunalen Grundstückenerrichtet, fließen die Pachteinnahmen direkt in die kommunale Kasse und stehendamit allen EinwohnerInnen zur Verfügung.
· Nicht zu vergessen: PV-FFA schützen das Klimaund unterstützen die Ziele der kommunalen Klimaschutzpolitik. Bei PV-Anlagen,die gemäß den Regeln des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) errichtet undbetrieben werden, sollen die Anlagenbetreibenden den betroffenen Gemeinden bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) als einseitige Zuwendungohne Gegenleistung anbieten.
Exkurs: Solarpark mit oder ohne EEG –das ist der Unterschied:
PV-Freiflächenanlagen lassen sichentweder nach den EEG-Richtlinien oder unabhängig davon errichten undbetreiben.
Bei PV-FFA, die als EEG-Projektrealisiert werden, ist sowohl die jeweils aktuell gültige Einschränkung derStandortwahl (sogenannte EEG-Flächenkulisse) als auch der Größe zu beachten.Anders als bei Anlagen außerhalb des EEG gibt es für EEG-Anlagen festeVergütungssätze über einen Zeitraum von 20 Jahren (sogenannteEinspeisevergütung). Das EEG 2023 schreibt vor, dass PV-FFA in einem Korridorvon 500 Metern (m) entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie aufKonversionsflächen (Deponien, versiegelte Flächen, Industriebrachen) förderbarsind. Die ersten 200 m davon sind sogar privilegiert, also ohne Bebauungsplangenehmigungsfähig. Seit Mai des laufenden Jahres 2024 sind die sogenanntenbenachteiligen Gebiete in allen Bundesländern grundsätzlich für Solar geöffnetund ermöglichen Solarparks mit installierten Leistungen zwischen 1 MW und 50 MWeine EEG-Förderung. PV-FFA, deren installierte Leistung bis zu einem MWbeträgt, bekommen eine im EEG festgelegte Vergütung (sogenannte anzulegendeWert). Diese liegt mit Stand vom Juni 2024 bei 6,93 ct/kWh im Zuge derDirektvermarktung. Für größere Anlagen mit bis zu 50 MW PV-Leistung wird dieVergütung über ein Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur bestimmt. Auchdiese Vergütung wird staatlicherseits über 20 Jahre garantiert. Das neueUntersegment der Freiflächenausschreibungen hat einen eigenen Höchstwert von9,5 ct/kWh. Es umfasst Agri-, Floating-, Moor- und Parkplatz-PV-Anlagen. Mitder höheren Vergütung soll deren Ausbau verstärkt werden.
Solarparks können auch außerhalb desEEG und ohne Größenbeschränkung realisiert werden. Sie bekommen keinegarantierte Einspeisevergütung. Die BetreiberInnen müssen den Strom direktverkaufen. Das läuft regulär über Stromlieferverträge, sogenannte PowerPurchase Agreements (PPA) mit Energieversorgungs- oder anderen Unternehmen.
Kommunen sind noch nicht fit für denAusbau der Freiflächen-PV
DasPhotovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg sieht in den kommunalen Struktureneinen Grund für den noch nicht ausreichenden PV-Ausbau auf der freien Fläche.Die aktuell steigende Zahl der Anfragen seitens FlächeneigentümerInnen,ProjektiererInnen würden demnach bei den Kommunen auf interne Strukturentreffen, die historisch bedingt ausschließlich auf die Bearbeitung vonGenehmigungsprozessen ausgelegt seien.
Stattdessensollten Kommunen den neuen Anforderungen der Energiewende gerecht werden undihre Rolle samt eingefahrenen Strukturen verändern – weg von der reinenGenehmigerin, hin zur Unterstützerin lokaler klimafreundlicher PV-Stromerzeugung.Dazu muss die Kommune im gesamten Prozess der Planung des Solarparks einegrößere, koordinierende Rolle einnehmen.
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Freiflächen-PV-Checklistefür Kommunen – das Wichtigste im Überblick
Die neueFreiflächen-PV-Checkliste für Kommunen bietet mit zehn Tipps, den sogenanntenGeboten, und praktischen Beispielen einen konkreten Überblick, wie Kommunen imFall am besten vorgehen, um Freiflächen-PV zu realisieren und dabei den Nutzenfür sich und ihre BewohnerInnen maximieren. Das sind die 10 Gebote der Freiflächen-PV, die Sie in derFreiflächen-PV-Checkliste vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg finden,das von der KEA Klimaschutz- und EnergieagenturBaden-Württemberg (KEA-BW) und dem Solar Cluster Baden-Württemberg koordiniertwird:
1. Gebot 1: Überblick schaffen
2. Gebot 2: Unterstützerinnen und Unterstützerfinden
3. Gebot 3: Flächeneignung früh klären
4. Gebot 4: Übersicht von PV-Vorhaben aufLandkreis-Ebene etablieren
Und dassind die Aufgaben und Lösungen für jedes der 10 Gebote derFreiflächen-PV-Checkliste:
· Gebot1: Überblick schaffen
Hier stehtdie Aufgabe an, dass die kommunalen AkteurInnen sich ein Verständnis vomGesamtprozess verschaffen, der zur Umsetzung von Freiflächen-PV-Anlagen nötigist – und zwar über die bestehenden Genehmigungsprozesse hinaus. Zur Lösungdieser Aufgabe wird empfohlen, sich Wissen anzueignen, damit Kommune undFlächeneigentümerInnen beziehungsweise SolarprojektiererInnen effizientzusammenarbeiten. Das kann beispielsweise in halbtägigen Workshops zur Rolleder Anlage für die kommunale Klimaneutralität mit VertreterInnen der regionalenEnergieagentur und der Kommune passieren. Allen Beteiligten sollte der Ablaufplanzur Umsetzung von Solarparks bekannt gemacht werden – mit Fokus auf
· den zeitlichen Ablauf (in der Praxis zwischen1 bis 6 Jahren),
· die Rollen der beteiligten AkteurInnen und
· die Möglichkeiten für parallel ablaufendeProzesse, um das Projekt schnell genehmigt zu bekommen.
DasErgebnis dieses Schrittes sollten klar definierte Verantwortlichkeiten undnotwendige Strukturen sein, die insbesondere in der Vorbereitungsphase bei derFlächenakquise hilfreich sind.
· Gebot2: Unterstützerinnen und Unterstützer finden
Zum Start des PV-Freiflächen-Projektsbraucht die Kommune eine Strategie, wie sie dieses umsetzen möchte. Hierfür istein Blick auf bereits erfolgreiche Anlagen in der Region hilfreich – von gutlaufenden Beispielen kann man sich abschauen, wie kommunale Freiflächen-PVgeht.
· Gebot3: Flächeneignung früh klären
Es gilt, sämtliche Flächen-Angeboteseitens interessierter LandbesitzerInnen auf ihre Eignung als Standort fürFreiflächen-PV zu checken. Hier hilft eine standardisierte und unbürokratischeErstprüfung der Flächen anhand eines einheitlichen Kriterienkatalogs.
· Gebot4: Übersicht von PV-Vorhaben auf Landkreis-Ebene etablieren
Sind die verfügbaren Flächenermittelt, ist zu klären, ob diese sich eignen, um das nötige PV-Ausbauziel zuerreichen. Auf diesem Wege käme man beispielsweise zu einem übergeordneten Katalogzur regionalen Flächenverfügbarkeit (Solaratlas).
Je besser das Projektvorbereitet wird, desto schneller wird es genehmigt. Dazu sollten allevoraussichtlich erforderlichen, kostenpflichtigen Gutachten bereits vorab anpotenzielle Projektbeteiligte kommuniziert und eine rechtzeitige Klärungveranlasst werden, zum Beispiel Umwelt- und Artenschutzgutachten, derenErstellung teilweise bis zu einem Jahr dauern kann. Auch Bodengutachten,Anträge beim Bundesfernstraßenamt, falls die Anlage auf Seitenstreifen im Abstandvon 20 statt 40 Metern errichtet werden soll, und sogenannte Blendgutachten (inder Nähe von Verkehrswegen oder Flughäfen, erst nach Erstellung desAnlagenkonzeptes) sollten rechtzeitig beauftragt werden, um das Verfahren nichtunnötig zu verlängern.
· Gebot6: Netzanschlussmöglichkeiten ermitteln
Ist die Eignung der Flächegeklärt, sollte geprüft werden, ob es einen passenden Netzanschluss inReichweite der geplanten Anlage gibt. Hierzu ist mit den NetzbetreiberInnen zusprechen, da es darum geht, die maximale Kapazität des Netzanschlussesherauszufinden, ohne dass die AnlagenbetreiberInnen mit Netzanschlussbegehrenüberfordert werden.
· Gebot7: Schnittstellen zur Windkraft und zur KWP herstellen
Flächen zur Erzeugungvon Solarstrom, Windstrom und Wärme im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (KWP)sollten zusammen geplant werden. PV- und Windkraftanlagen ergänzen sich inihrer Produktionsleistung über den Tages- und Jahresverlauf. Es ist meistsinnvoll, sie am selben Netzverknüpfungspunkt anzuschließen und einspeisen zulassen und bei Überkapazitäten zu drosseln. Die PV-Anlagen sollten in der Nähe vonWindkraftanlagen errichtet werden. Neue Geschäftsmodelle wie Arbitrage überBatteriespeicher sollten dabei berücksichtigt werden. Auch Synergien mitKraft-Wärme-Kopplung (KWK) sollten genutzt werden: Die Kommunen sollten den Bauvon Wind- und PV-Anlagen gemeinsam mit Wärmenetzen planen. Das Ergebnis diesesSchrittes sollte es sein, den Ausbau von Netzanschlüssen und die Flächenakquisezu bündeln.
· Gebot8: Finanzielle Vorteile für die Kommune benennen
EineKosten-Nutzen-Rechnung für Solarparks auf kommunaler Gemarkung sollte aufgestelltwerden, um die Akzeptanz des Solarparkprojekts vor Ort zu erhöhen. Die möglichenfinanziellen Vorteile, die der Kommune, dem lokalen Gewerbe und denBewohnerInnen mit dem Bau einer PV-Freiflächenanlage entstehen, sind:
· Erlöse dank der Verpachtung der kommunalenFlächen (auch nach Rückkauf derselben)
· Kommunalbeteiligung anNetto-Erlösen der Stromvermarktung von 0,2 ct/kWh gemäß § 6 EEG
· Versorgung kommunalerEigenbetriebe, lokaler Gewerbebetriebe und Haushalte
· finanzielle Beteiligung vonKommune und Privathaushalten,
· Änderung bei Grund- undErbschaftsteuer,
· Zugang zu EU-Förderung fürLandwirtschaft
· Gebot9: Ökologische Standards anwenden
Das ökologischeAufwerten der Fläche, die dem Solarpark als Standort dient, sollte im Rahmen desProjekts standardisiert werden., so das ökologische Standards zur Vorrausetzungfür die Umsetzung werden.
Die Kommune sollte die Teilhabe ihrer BewohnerInnen am Solarpark-Projektgewährleisten und die PV-Freiflächenanlage und Fläche als erlebbare Attraktiongestalten. Denkbar ist eine Kombi der Anlage mit einem Spielplatz, Sportplatz,Solar-Parkour, Wanderweg.
Sollin einer Kommune eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden, ist dererste Schritt, Flächen zu recherchieren, die sich als Standort für diePV-Anlage eignen.
Zudemsind alle Solar-AkteurInnen zusammenzubringen: BürgermeisterIn undBauamtsleiterIn, ProjektentwicklerInnen, das Planungsbüro und die oder der NetzbetreiberIn.
· Schritt 2: Konzept für die PV-Freiflächenanlage aufstellen
Obund auf welchen Flächen ein Solarpark in der Kommune errichtet werden soll, darüberentscheiden das zuständige Bauamt und der Bauleitplan. Wichtig zu wissen: Photovoltaik-Freiflächenanlagenkönnen nicht überall gebaut werden.
· Schritt 3: Planen der PV-Freiflächenanlage
Einauf die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen spezialisiertes Planungsbüro hilftbeim Bauantrag unter Berücksichtigung der örtlichen und geografischenGegebenheiten, der solaren Einstrahlung, der Verschattung und der möglichen Zahlder Solarmodule. Wichtig: Ein Bebauungsplan ist zum Errichten eines Solarparks unnötig.Das beschleunigt die Umsetzung. Über einen Netzverknüpfungspunkt wird derSolarstrom ins öffentliche Stromnetz eingespeist.
· Schritt 4: Bauen der PV-Freiflächenanlage
ErfahreneSolarteurInnen bauen eine PV-Freiflächenanlage in zwei bis drei Monaten. Jenach Bodenbeschaffenheit wird zunächst eine passende Verankerung gesetzt unddarauf die Stahlkonstruktion errichtet. Nach der Montage aller Solarmodule kanndie Verkabelung und der Anschluss an die Wechselrichter erfolgen. Die PV-Freiflächenanlagewird ans öffentliche Stromnetz angeschlossen und gemeinsam mit der oder demzuständigen NetzbetreiberIn in Betrieb genommen.
· Schritt 5: Einweihung der PV-Freiflächenanlage
Überden gesamten Fortschritt des Projekts wird die Öffentlichkeit regelmäßig in derPresse und in den digitalen Medien informiert. Die fertige PV-Freiflächenanlagewird mit allen Projektbeteiligten sowie den EinwohnerInnen der Kommune eingeweiht.
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