Warum das Umweltbundesamt neue Prioritäten bei der Flächennutzung setzt
Der Ausbau der Solarenergie ist ein zentraler Baustein der Energiewende in Deutschland. Um die ambitionierten Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu erreichen, müssen die installierten Photovoltaik-Leistungen bis 2040 massiv steigen. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt in einem aktuellen Positionspapier dargelegt, wie sich Solarenergie künftig natur- und landwirtschaftsverträglich ausbauen lässt. Eine der Kernaussagen: Der Anbau von Biomasse zur Energiegewinnung sollte zugunsten von Freiflächen-Photovoltaik deutlich reduziert werden.
Für Eigentümer landwirtschaftlicher oder bislang ungenutzter Flächen ergeben sich daraus neue Perspektiven. Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zeigen klar, dass Freiflächen-Photovoltaik langfristig eine politisch gewollte, flächeneffiziente und wirtschaftlich attraktive Nutzung darstellen kann.
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Ausbauziel 2040: Warum Freiflächen unverzichtbar sind
Das EEG sieht bis zum Jahr 2040 einen Ausbau der Photovoltaik auf rund 400 Gigawatt installierter Leistung vor. Etwa die Hälfte davon soll auf Freiflächen entstehen. Zwar gelten Dachanlagen weiterhin als die flächenschonendste Lösung, doch allein mit Dach-PV lässt sich das Ausbauziel nicht rechtzeitig erreichen. Freiflächenanlagen sind deshalb ein notwendiger Bestandteil der Energiewende.
Das Umweltbundesamt macht deutlich, dass es nicht um ein „Entweder-oder“ geht, sondern um eine intelligente Kombination verschiedener Flächentypen. Dächer, versiegelte und vorbelastete Flächen sollen bevorzugt genutzt werden. Reichen diese nicht aus, kommen landwirtschaftliche Flächen ins Spiel – allerdings nach klar definierten ökologischen und ökonomischen Kriterien.
Fünf Leitlinien für einen verantwortungsvollen PV-Ausbau
Im Positionspapier formuliert das Umweltbundesamt fünf grundlegende Empfehlungen, die den Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik lenken sollen:
1. Vorrang für Dächer und vorbelastete Flächen
PV-Anlagen auf Dächern, Parkplätzen, Deponien oder Konversionsflächen verursachen kaum Nutzungskonflikte. Sie bleiben daher die erste Wahl. Dennoch zeigen die Berechnungen, dass diese Flächen allein nicht ausreichen, um den notwendigen Ausbau zu stemmen.
2. Landwirtschaftliche Flächen gezielt und verantwortungsvoll nutzen
Acker- und Grünland sollen nur dann für Photovoltaik genutzt werden, wenn andere Flächen nicht verfügbar sind oder wenn die Nutzung klare Vorteile bietet. Entscheidend sind dabei Standortqualität, Ertragspotenzial der Landwirtschaft und ökologische Wertigkeit der Fläche.
3. Einheitliche und strenge Umweltkriterien für alle PV-Anlagen
Freiflächen-Photovoltaik soll nicht nur Strom erzeugen, sondern auch zur ökologischen Aufwertung beitragen. Das Umweltbundesamt empfiehlt unter anderem:
- eine maximale Überdeckung von 60 Prozent der Fläche durch Module und Nebenanlagen,
- ein biodiversitätsfreundliches Vegetationsmanagement,
- die Sicherstellung von Wildtierkorridoren,
- Blühstreifen oder andere Biotopelemente auf mindestens 10 Prozent der Anlagenfläche,
- den Ausschluss trockengelegter Moorböden, außer bei speziellen Moor-PV-Konzepten mit Wiedervernässung.
4. Agri-Photovoltaik als Doppelnutzung stärken
Agri-PV kombiniert landwirtschaftliche Nutzung mit Stromerzeugung. Diese Mehrfachnutzung schont Flächen und kann landwirtschaftliche Betriebe resilienter gegenüber Klimarisiken machen. Zwar ist Agri-PV weniger flächeneffizient als klassische Freiflächenanlagen, liefert aber immer noch ein Vielfaches der Energie von Biomassekulturen.
5. Biomasseanbau zugunsten von Photovoltaik reduzieren
Der deutlichste Impuls des Positionspapiers betrifft den Bioenergiepflanzenanbau. Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes erzeugen konventionelle Freiflächen-PV-Anlagen auf einem Hektar 28- bis 50-mal mehr Strom als Mais oder andere Energiepflanzen. Selbst Agri-PV übertrifft die Stromerträge der Biomasse um ein Vielfaches. Aus Sicht des UBA ist es daher sinnvoll, den Biomasseanbau konsequent zurückzufahren und freiwerdende Flächen höherwertig zu nutzen.
Flächenbedarf im Vergleich: Photovoltaik versus Biomasse
Die Zahlen verdeutlichen den Handlungsbedarf. Ende 2024 waren bundesweit rund 45.000 Hektar mit Freiflächen-Photovoltaik belegt. Davon entfielen etwa ein Drittel auf Ackerflächen, weitere Anteile auf Konversionsflächen, Grünland und Randstreifen entlang von Verkehrswegen.
Bis 2040 rechnet das Umweltbundesamt – abhängig vom Anteil von Agri-PV – mit einem Flächenbedarf von 150.000 bis 195.000 Hektar. Selbst im ungünstigsten Fall würde das nur rund ein Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Deutschlands ausmachen.
Demgegenüber stehen rund 2,16 Millionen Hektar, die derzeit für den Anbau von Energiepflanzen genutzt werden. Das entspricht etwa 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Allein für Mais zur Biogasproduktion werden rund 900.000 Hektar beansprucht. Aus Sicht der Flächeneffizienz ist dieses Verhältnis kaum zu rechtfertigen.
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Zusätzliche Potenziale: Randstreifen und Infrastrukturflächen
Ein oft unterschätztes Potenzial sieht das Umweltbundesamt entlang von Autobahnen und Schienenwegen. Nach Abzug von Ausschlussgebieten stehen dort rechnerisch rund 930.000 Hektar privilegierte Randstreifen zur Verfügung. Diese Flächen sind in der Regel vorbelastet, zerschneiden keine wertvollen Agrarräume und eignen sich besonders gut für Freiflächen-Photovoltaik.
Für Flächeneigentümer können solche Lagen besonders interessant sein, da sie häufig nicht intensiv landwirtschaftlich genutzt werden und dennoch langfristige Pachteinnahmen ermöglichen.
Was bedeutet das für Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen?
Die Empfehlungen des Umweltbundesamtes senden ein klares Signal an Politik, Investoren und Flächeneigentümer. Freiflächen-Photovoltaik wird nicht nur toleriert, sondern aktiv als effiziente und nachhaltige Nutzung unterstützt – sofern ökologische Standards eingehalten werden.
Für Eigentümer ergeben sich mehrere Vorteile:
- langfristig planbare Pachteinnahmen,
- geringe Abhängigkeit von Ernteerträgen und Wetterrisiken,
- Aufwertung ökologisch schwächerer Flächen,
- Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.
Insbesondere Flächen, die bislang für den Biomasseanbau genutzt wurden oder aufgrund ihrer Lage nur eingeschränkt landwirtschaftlich nutzbar sind, rücken zunehmend in den Fokus.
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Freiflächen-Photovoltaik als strategische Entscheidung
Die Position des Umweltbundesamtes macht deutlich, dass der zukünftige Flächenbedarf für die Energiewende überschaubar ist, wenn Photovoltaik konsequent priorisiert wird. Im Vergleich zur Biomasse liefert sie ein Vielfaches an Energie bei deutlich geringerem Flächenverbrauch. Gleichzeitig lassen sich durch klare Umweltkriterien ökologische Mehrwerte schaffen.
Für Landbesitzer, die über eine langfristige Verpachtung ihrer Flächen nachdenken, ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt, sich mit den Möglichkeiten der Freiflächen-Photovoltaik auseinanderzusetzen. Die politischen Leitplanken sind gesetzt, der Bedarf ist hoch – und die Perspektiven sind langfristig stabil.
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Fazit
Das Umweltbundesamt empfiehlt einen klaren Kurswechsel in der Flächennutzung: weniger Biomasseanbau, mehr Freiflächen-Photovoltaik. Die Gründe sind überzeugend – von der enormen Flächeneffizienz über ökologische Vorteile bis hin zur besseren Erreichbarkeit der Klimaziele. Für Eigentümer landwirtschaftlicher oder ungenutzter Flächen eröffnet diese Entwicklung attraktive Chancen, ihre Flächen nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen.