Freiflächen-Photovoltaik im Erb- und Familienrecht: Hohe Erbschafts- und Schenkungssteuer kann HoferbInnen belasten
Da eine Fläche, die als Standort für eine große PV-Freiflächenanlage dient, aus dem Kernbereich der landwirtschaftlichen Tätigkeit fällt, zählt sie laut dem Bayerischen landwirtschaftlichen Wochenblatt auch nicht mehr zur Betriebsfläche. Das führe demnach dazu, dass eine hohe Erbschaftssteuerbelastung oder eine hohe Schenkungssteuerbelastung drohe. Zudem könnte auch rückwirkend eine höhere Steuerlast auf Sie zukommen: Dann nämlich, wenn die Freiflächen-Photovoltaik nach der Hofübergabe installiert wurde und die sogenannten Behaltensfristen nicht eingehalten wurden. Wie Sie die hohen Steuerbelastungen vermeiden können, erfahren Sie hier.