Baden-Württemberg: Solaroffensive auf Freiflächen

Das Bundesland Baden-Württemberg hat seine Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) geändert: Für neue große Solarstromanlagen (Photovoltaik-Anlagen, PVA), die auf Freiflächen errichtet werden, wird die bisherige jährliche Leistungsobergrenze von 100 Megawatt (MW) auf 500 MW erhöht. Damit wolle die Landesregierung möglichst vielen Projekten aus Baden-Württemberg eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Freiflächen-PVA in sogenannten „benachteiligten Gebieten“ ermöglichen.

Alles Wissenswerte dazu haben wir hier für Sie zusammengefasst.

„Wir lösen die Bremse beim Ausbau der Solarparks.“ Das sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) gegenüber der Presse

Solarenergie gehöre neben der Windenergie zu den Schlüsseltechnologien, um die Strom- und Wärmeversorgung in Baden-Württemberg künftig auf regenerative Quellen umzustellen. Um noch mehr Flächen im Land für Photovoltaik-Anlagen nutzen zu können, beschloss der Ministerrat am Dienstag, 31. Mai 2022, die landesspezifische Zuschlagsgrenze in der „Verordnung der Landesregierung zur Öffnung der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten“ (kurz: Freiflächenöffnungsverordnung, FFÖ-VO) zu erweitern. In § 2 der der FFÖ-VO heißt es nun: „Öffnung der Flächenkulisse.

  • In Baden-Württemberg dürfen bei Zuschlagsverfahren für Solaranlagen von der Bundesnetzagentur gemäß § 37c Absatz 1 EEG 2021 auch Gebote für Freiflächenanlagen auf Flächen nach § 37 Absatz 1 Nummer 2 Buchstaben h und i EEG 2021 nach Maßgabe von Absatz 2 im jeweiligen Umfang ihres Gebots bezuschlagt werden.
  • Wird erstmals durch einen Zuschlag zu einem solchen Gebot die Grenze von 500 Megawatt pro Kalenderjahr zu installierender Leistung für bezuschlagte Gebote nach Absatz 1 erreicht oder überschritten, dürfen in diesem Kalenderjahr keine weiteren Gebote nach Absatz 1 bezuschlagt werden (landesspezifische Zuschlagsgrenze).
  • Die Regelung des § 38a Absatz 1 Nummer 5 Buchstaben a und b EEG 2021 bleibt hiervon unberührt.

“Mit der Erweiterung der Zuschlagsgrenze wolle die Landesregierung möglichst vielen Projekten aus dem Land eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in sogenannten benachteiligten Gebieten ermöglichen. Konkret bedeute das, dass die bisherige Begrenzung von 100 auf 500 MW angehoben werde, ist in der zugehörigen Pressemitteilung des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu lesen.

Für das Land Baden-Württemberg seien Freiflächenanlagen ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung

  • der Energiewende
  • und der im baden-württembergischen Klimaschutzgesetz verankerten Ziele,

schreibt das Umweltministerium (UM) auf dieser Internetseite Neben dem starken Ausbau derPhotovoltaik auf Dachflächen (siehe auch weiterunten) werde deshalb auch der Ausbau von PVA auf Freiflächen als erforderlich angesehen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) habe laut dem UM bis 2017 für Solarparks im Wesentlichen Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vorgesehen. Baden-Württemberg habe demnach bereits am 7. März 2017 mit der Verabschiedung der Freiflächenöffnungsverordnung von einer sogenannten Länderöffnungsklausel der EEG-Novelle 2017 Gebrauch gemacht und damit die Flächenkulisse für Solarparks um sogenannte „benachteiligte Gebiete“ auf Acker- und Grünlandflächen erweitert.

Im vergangenen Jahr sei die in der FFÖ-VO bisher definierte Obergrenze von 100 Megawatt erstmalig überschritten worden, sodass die Bundesnetzagentur nicht alle Gebote aus Baden-Württemberg berücksichtigen konnte.

Neben Baden-Württemberg machen auch Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dasSaarland und Sachsen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch.In Baden-Württemberg würden laut UM die Kommunen sowie sonstige Träger der Bauleitplanung festlegen, ob und auf welchen Flächen der Kommune eine Freiflächenanlage errichtet werden könne. Mit der Bauleitplanung nähmen die Kommunen eine aktiv lenkende Rolle beim Ausbau der Photovoltaik im Land ein, schreibt das Ministerium weiter.

Wanted: Mehr Flächen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg

Gegenüber der Presse betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien die richtige Antwort für mehr Klimaschutz und Versorgungssicherheit sei und mehr Flächen für Erneuerbare wiederum die Grundlage für den Ausbau schaffen würden. Diedeutliche Anhebung der Zuschlagsgrenze für Freiflächen-PV sei Kretschmann zufolge ein nächster großer Baustein, den die baden-württembergische Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht habe.

Was ist die Task-Force zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien?

Die Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien umfasse laut Aussage des Staatsministeriums Baden-Württemberg vier Arbeitsgruppen mit konkretem Programm. Dem Lenkungsgremium sitze demnach der Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann vor. Der Co Vorsitzende sei der Amtschef des Umweltministeriums Dr. Michael Münter.

Die Arbeitsgruppe 1 kümmere sich um die Organisationsstruktur. Zu ihr würden die beiden Unterarbeitsgruppen

  • Standardisierung
  • und Digitalisierung.

Das Aufgabengebiet der Arbeitsgruppe 2 sei der Natur- und Artenschutz. Sie teile sich in die Unterarbeitsgruppen

  • „Fachkonzept Ausnahme“
  • und „Planungsgrundlage Windenergie/Auerhuhn“ auf.

Die Arbeitsgruppe 3 kümmere sich um die Vermarktungsoffensive Staatswald.

Thema der Arbeitsgruppe 4 seien das Planungsrecht und die Landesentwicklung. Hier gebe es eine Unterarbeitsgruppe zum Thema „Planungsoffensive“.

Insgesamt stünden 47 Maßnahmen auf der Agenda. Von diesen seien laut dem Staatsministerium 10 bereits abgeschlossen.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt habe das Bundesland mit allen bisherigen Maßnahmen der Task Force eine Beschleunigung von rund 1,5 Jahren und damit bereits die Hälfte der angestrebten Halbierung der Zeiten geschafft, erklärte Winfried Kretschmann. Das zeige ihm zufolge, dass Baden- Württemberg richtig Tempo mache und mit Nachdruck am Ausbau der Erneuerbaren arbeite. Die Öffnung der Freiflächenöffnungsverordnung bedeute laut dem Ministerpräsidenten auch, dass die Bremse beim Ausbau der Solarparks gelöst werde.

Der Energiestaatssekretär Andre Baumann ergänzte gegenüber der Presse, dass Baden-Württemberg seine Klimaschutzziele nur schaffen und sich aus der Abhängigkeit von Russland bei der fossilen Energieversorgung befreien können, wenn mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen gebaut würden.

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Standortwahl für Unternehmen: Entscheidend ist klimafreundliche Energieversorgung

Laut Andre Baumann spiele die Energieversorgung aus erneuerbaren (regenerativen) Quellen auch für die Wahl eines Unternehmensstandortes eine

immer wichtigere Rolle: Baden-Württemberg müsse viele Flächen bereitstellen – und zwar auch, um gegenüber dem Norden Deutschlands wettbewerbsfähig zu bleiben. Erneuerbare Energien seien Baumann zufolge günstig, überall vorhanden und trügen dazu bei, dass sich klimaschädliche Treibhausgasemissionen massiv einsparen ließen.Große Photovoltaik-Freiflächenanlagen brächten laut Aussage des Staatssekretärs Wertschöpfung indie Regionen des Bundeslandes. Ihm zufolge könnten sowohl Landwirte als auch Gemeinden vonsolchen Solarparks profitieren –

Verglichen mit Biogasmaisäckern seien Solarparks wesentlich leistungsfähiger und trügen mit bunt blühenden Wiesen unter den PV-Modulen zum Schutz von Natur und Heimat bei (mehr zur Doppelnutzung der Flächen im Rahmen der Agri-Photovoltaik erklären wir Ihnen in diesem Blogbeitrag.) Die Stromausbeute bei einem Solarpark sei laut Andre Baumann pro Hektar (ha) rund 40 Mal höher als bei sogenannten Hochleistungs-Biogasmaisäckern.Seit ihrer Gründung im Oktober 2021 arbeite die baden-württembergische Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien intensiv daran, die Zeiten der Genehmigungsverfahren zu halbieren, damit Projektierer so Photovoltaik- und Windkraftanlagen viel schneller als bisher bauen könnten. Folgende wichtige Meilensteine seien laut dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg bereits auf den Weg gebracht worden:

  • Einrichten der „Stabsstelle Energiewende, Windenergie, Klimaschutz“ (StEWK): In jedem der vier Regierungspräsidien sei auf Ebene der Hausspitze eine Gruppe aus vier bis sechs Personen zusammengezogen worden, die das Beschleunigen der Verfahren zur Chefsache mache. Diese würden die laufenden Verfahren begleiten und vergleichen sowie die Landratsämter und zuarbeitenden Fachbehörden dabei unterstützen, die Genehmigungsprozesse zu optimieren, darunter auch die für die Freiflächen-PV.
  • Gesetz zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens: Innerhalb eines Monats könne jeder Betroffene gegen einen Verwaltungsakt schriftlich oder mündlich Widerspruch einlegen. Gegen die Genehmigung einer Windkraftanlage sei dies nun nicht mehr möglich. Der Klageweg könne aber weiterhin beschritten werden.
  • Mit der neuen Planungsgrundlage Windkraft und Auerhuhn entfielen 15.000 ha aus den Schutzgebietsflächen. So würden weitere Flächen für Windkraft generiert.
  • Das Vergabeverfahren Staatswaldflächen sei vereinfacht worden: Für einfachere Vergaben habe man Fallkonstellationen festgelegt, sodass Verfahren nach einem bestimmten Muster ablaufen könnten.
  • Die Planungsoffensive der baden-württembergischen Regionalverbände sei am 17. März 2022 gestartet worden: Mit seinem Klimaschutzgesetz habe sich das Bundesland verpflichtet, zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik auszuweisen. Damit dies umgesetzt werde, müssten alle Regionalpläne geändert werden. Bisher seien dort zu wenig Flächen für diesen Zweck vorgesehen. Die Regionalverbände würden hier gemeinsam handeln und wollten die geänderten Pläne 2025 beschließen.

Weitere Schritte im Rahmen der Solar-Offensive in Baden-Württemberg

Seit dem 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude. Und von Januar 2023 an greife diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen, schreibt das Staatsministerium Baden-Württemberg auf seiner Internetseite. Das Landeskabinett habe demnacheine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung beschlossen.

Die baden-württembergische Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker erklärte gegenüber der Presse, dass die Photovoltaik-Pflicht nötig sei: Nur mit enormen und gemeinsamen Kraftanstrengungen werde es ihr zufolge dem Bundesland gelingen, die Klimakrise zu stoppen und sich aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen. Wie wichtig das sei, führe der brutale russische Angriff auf die Ukraine schmerzhaft vor Augen. Deshalb müsse das vorrangige Ziel der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein. Solarstrom spiele dabei eine bedeutende Rolle, sagte die Ministerin weiter.

Die PV-Pflicht sei ihr zufolge beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherren zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im sogenannten Kenntnisgabe-Verfahren ab 1. Mai 2022 bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingehe. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greife die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2022 gelte die PV-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächern sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen.

Mit seinem Klimaschutzgesetz habe sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz mit der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen zu leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Um die vorgegebene Klimaneutralität mit Netto- Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, sei die PV-Pflicht unabdingbar.

Definition einer grundlegenden Dachsanierung = Zentrales Element der PV-Pflicht.

Die zugehörige Photovoltaik-Pflicht-Verordnung mit näheren Bestimmungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen sei zu Beginn des Jahres 2022 in Kraft getreten. Im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle habe das Umweltministerium die Verordnung nun an die jetzt neu hinzukommenden PV-Pflichten angepasst.

Ein zentrales Element der Änderungsverordnung sei demnach die konkrete Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Festgehalten würden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen und Regelungen zur Befreiung von der PV-Pflicht, zum Beispiel für den Fall, dass deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar sei.

Dachflächen in Baden-Württemberg: 80 Prozent haben das Zeug zum Solardach

Rund 50 Verbände, Behörden und weitere Institutionen hätten ihre Stellungnahmen zur Änderung der PV-Pflicht-Verordnung abgeben können – aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Handwerk, Kommunales, Verbraucherschutz, Sport und Kirche. Insgesamt seien 27 Stellungnahmeneingegangen.

Laut Aussage des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg seien in den Jahren 2016 bis 2020 im Schnitt 14.300 Wohngebäude pro Jahr neu gebaut worden. Es werde angenommen, dass grob geschätzt vier Fünftel (80 Prozent) der entstehenden Dachflächen grundsätzlich zur Solarnutzunggeeignet seien. Dies gelte auch für Dachflächen von Bestandsgebäuden.

Die Mindestvoraussetzungen einer Dachfläche, die zur Solarnutzung geeignet sei, lege laut dem UMder Paragraf 4 Absatz 1 der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung fest:

  • Demnach müsse ein Dach über eine zusammenhängende Mindestfläche von 20Quadratmetern (m 2 ) verfügen, die mit sie umschließenden Dachkanten abgrenzbar sei.
  • Handele es sich um ein sogenanntes Flachdach, dürfe die Fläche eine maximale Neigung von20 Grad aufweisen, darüber hinaus müsse das künftige Solardach keine Anforderungenerfüllen.
  • Handele es sich dagegen um ein sogenanntes Steildach, dürfe dieses bei einer Dachneigungvon 20 bis maximal 60 Grad nur nach Westen, Osten und allen dazwischenliegendenHimmelsrichtungen gen Süden ausgerichtet sein.
  • Ein nach Norden ausgerichtetes Dach falle demnach nicht unter die Photovoltaikpflicht.
  • Wenn auf einer zur Solarnutzung geeigneten Fläche anderweitige „notwendige Nutzungen“ wie eine Dachterrasse untergebracht werden sollen, müsse dennoch gewährleistet sein, dass die verbleibende Fläche hinreichend eben und hinreichend von der Sonne beschienen werde. Letzteres könne laut dem UM bei einer jährlichen Sonneneinstrahlung von mindestens 75 Prozent angenommen werden.

Die Ministerin sagte gegenüber der Presse, dass Solarstrom bereits heute die Stütze der Energiewende in Baden-Württemberg sei und das Bundesland in diesem Bereich bereits heute bundesweit die Spitzenposition innehabe. Ihr zufolge helfe das kleine Kraftwerk auf dem Dach nichtnur dem Klima, sondern spare am Ende auch noch Geld.

Baden-Württemberg habe sich mit der Novellierung seines Klimaschutzgesetzes im Sommer 2021 das ambitionierte Ziel gesetzt, bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein. Bereits 2030 soll eine Treibhausgasreduktion um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 erfolgen.

Zum Erreichen dieses Ziels brauche das Bundesland die Energiewende. Die Photovoltaik belege mit einem Anteil von gut 14 Prozent den Spitzenplatz unter den Erneuerbaren in Baden-Württemberg. Für ihren Ausbau soll das bislang nur zu etwa 11 Prozent genutzte Potenzial auf Dächern weitererschlossen werden, sagte die Ministerin abschließend.

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