Photovoltaik-Projekte einfacher starten: Bundesjustizministerium erleichtert Grundbuch-Einsicht für Solarpark-Planung

Wer eine Solaranlage auf freier Fläche errichten möchte, steht oft vor der Frage: Wem gehört das Grundstück? Diese Information war bislang nicht leicht zugänglich. Eine neue Verordnung des Bundesjustizministeriums (BMJ) ändert das jetzt grundlegend – und schafft für Projektierer von Erneuerbare-Energien-Anlagen, insbesondere für Solarparks, deutlich bessere Bedingungen.

Das Ziel: den Ausbau der Solarenergie in Deutschland beschleunigen. Was genau hinter der neuen Regelung steckt, welche Vorteile sich daraus für Flächeneigentümer ergeben und wie Landverpachten.de diesen Prozess optimal unterstützt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Mehr Transparenz im Grundbuch: Neue Regelung schafft Planungssicherheit

Die neue Verordnung des BMJ zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Erneuerbare-Energien-Vorhaben trat 2024 in Kraft und erleichtert Projektierern den Zugriff auf Eigentümerdaten von potenziell geeigneten Flächen. Bislang war dieser Zugang nur möglich, wenn ein "berechtigtes Interesse" glaubhaft gemacht wurde. Nun reicht eine einfache Eigenerklärung des Projektierers, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese neue Transparenz ist besonders relevant für Solarpark-Projekte, da hier eine frühzeitige Klärung der Eigentumsverhältnisse essenziell für die Planung und Standortbewertung ist.

Voraussetzungen für das neue Einsichtsrecht

Projektierer dürfen Einsicht in das Grundbuch nehmen, wenn:

  • sie eine Photovoltaik- oder Windenergieanlage mit einer Leistung von mindestens 750 kW planen,

  • es sich um eine Fläche im Außenbereich gemäß § 35 BauGB oder um ein Grundstück mit einem Bebauungsplan für Erneuerbare-Energien-Anlagen gemäß § 30 BauGB handelt,

  • eine Eigenerklärung über das Projektvorhaben abgegeben wird.

Auch Betreiber, die bestehende Anlagen erweitern wollen, profitieren von dieser Regelung.

Mehr zu Planung, Genehmigungen und Bau eines Solarparks lesen Sie in unseren folgenden Beiträgen hier auf dem Blog:

Warum ist das wichtig für Flächeneigentümer?

Für Eigentümer von landwirtschaftlichen oder ungenutzten Flächen bedeutet die neue Regelung: Ihre Flächen werden jetzt einfacher auffindbar und somit attraktiver für Investoren und Projektierer.

Das kann zu folgenden Vorteilen führen:

  • Schnellere Kontaktaufnahme durch Projektentwickler

  • Höhere Nachfrage nach geeigneten Flächen

  • Steigende Pachteinnahmen durch langfristige Verpachtungen

Gerade in Zeiten der Energiewende steigt das Interesse an großflächigen Solarstandorten massiv. Wer jetzt handelt, profitiert langfristig.

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Landverpachten.de unterstützt Eigentümer beim gesamten Prozess

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Dank der neuen Grundbuchregelung lässt sich der Vermittlungsprozess jetzt noch effizienter gestalten.

Mehr zu Solarpacht und Solarpachtpreisen lesen Sie in unseren folgenden Beiträgen hier auf dem Blog:

Hintergrund: Warum wurde die Verordnung eingeführt?

Die Bundesregierung verfolgt mit der Agenda 2030 und den UN-Nachhaltigkeitszielen ambitionierte Pläne. Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist dabei ein zentraler Hebel.

Die uneinheitliche Praxis der Grundbuchämter stellte bisher ein Hindernis dar, das mit der neuen Verordnung beseitigt wurde. Laut Bundesjustizminister Volker Wissing sei es notwendig, "den Ausbau von Zukunftstechnologien unbürokratisch zu ermöglichen".

Fazit: Jetzt ist der ideale Zeitpunkt zur Verpachtung

Mit der erleichterten Grundbucheinsicht für Projektierer wird der Zugang zu geeigneten Flächen einfacher denn je. Für Eigentümer bedeutet das eine klare Chance, ihre Fläche sinnvoll und nachhaltig zu nutzen – mit attraktiven wirtschaftlichen Perspektiven.

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