This is some text inside of a div block.
Befreiung von der Umsatzsteuer auch für bestehende Photovoltaik-Anlagen
20/3/2024
20/3/2024
Seit Anfang 2023 werden neue Photovoltaik-Anlagen ohne Umsatzsteuer verkauft, was einen Steuervorteil für Betreiber darstellt. Frühere Käufer mussten Umsatzsteuer zahlen. Die Finanzverwaltung bietet jedoch eine Befreiung für bestehende Anlagen an. Sie können in den privaten Bereich überführt werden, wenn mehr als 90 Prozent des erzeugten Stroms nicht für unternehmerische Zwecke verwendet werden. Experten raten zur Erklärung dieser Entnahme gegenüber dem Finanzamt.









.jpg)
.jpg)




