Die Energiewende schreitet voran – und Photovoltaik-Freiflächenanlagen leisten dabei einen zentralen Beitrag. Für Eigentümer landwirtschaftlicher oder ungenutzter Flächen eröffnet sich damit eine attraktive Möglichkeit: die langfristige Verpachtung an Projektentwickler zur Errichtung eines Solarparks. Diese Form der Flächennutzung bietet stabile, planbare Einnahmen über Jahrzehnte – ohne eigenes Investitionsrisiko.
Ob Ackerland, Konversionsflächen oder bauliche Restflächen – Solarparks auf dem Land schaffen wirtschaftlichen Nutzen und fördern gleichzeitig die klimafreundliche Energieversorgung. In diesem Fachartikel erfahren Sie, wie der Prozess abläuft, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Pachtmodelle in der Praxis üblich sind.
Welche Voraussetzungen muss eine Fläche für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage erfüllen?
Wer seine Fläche für die Errichtung eines Solarparks verpachten möchte, sollte wissen: Es gibt klare technische und rechtliche Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Projekt wirtschaftlich und genehmigungsfähig umgesetzt werden kann.
Grundlage ist eine zusammenhängende Freifläche mit mindestens 10 Hektar. Infrage kommen dabei sowohl landwirtschaftlich genutzte Acker- und Grünlandflächen als auch sogenannte Sonderflächen wie:
- Konversionsflächen: etwa stillgelegte Militärareale, rückgebaute Industrie- und Gewerbeflächen oder rekultivierte Tagebauflächen,
- baulich überformte Flächen wie Deponien, Halden oder Aufschüttungen.
Unverzichtbar ist außerdem, dass die Fläche nicht durch natur- oder landschaftsschutzrechtliche Auflagen eingeschränkt ist. Flächen in Naturschutzgebieten, Biotopen oder Überschwemmungszonen sind in der Regel ausgeschlossen. Ob solche Einschränkungen bestehen, wird im Rahmen der Projektprüfung frühzeitig abgeklärt.
Ein besonders wichtiger Faktor ist die Nähe zum Stromnetz. Je geringer die Entfernung zu einem geeigneten Netzverknüpfungspunkt (idealerweise Mittelspannung), desto wirtschaftlicher ist das Projekt. Wenn eine Kabelverlegung über fremde Grundstücke erforderlich wäre, kann das den Aufwand deutlich erhöhen – in manchen Fällen sogar zum Ausschluss führen.
Die technische Prüfung und Standortbewertung übernimmt der Projektentwickler kostenlos. Dazu zählt auch die Analyse des Netzanschlusses, der Bodenverhältnisse und der Genehmigungsperspektive.
Darüber hinaus muss die Fläche für eine Pachtdauer von mindestens 30 Jahren zur Verfügung stehen, häufig mit vertraglich vereinbarter Verlängerungsoption. Zur Absicherung der Investition verlangen Projektentwickler zudem die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch, die das Nutzungsrecht rechtlich sichert.
Diese Rahmenbedingungen bilden die Basis für eine erfolgreiche Flächenverpachtung an einen Solarpark. Eigentümer, deren Fläche diese Kriterien erfüllt, haben beste Voraussetzungen für eine langfristige, lukrative Nutzung.
Der Weg zum Solarpark: Wie der Genehmigungsprozess abläuft
Die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage setzt eine umfassende Genehmigung voraus. Zunächst muss die betreffende Fläche in einem Bebauungsplan der Kommune als Sondergebiet für Solarenergie ausgewiesen werden. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Gemeinde und erfordert häufig auch eine Anpassung des Flächennutzungsplans.
Im weiteren Verlauf wird eine Baugenehmigung erteilt. Im Rahmen dieses Verfahrens werden u. a. Umweltverträglichkeit, Artenschutz, Emissionsschutz, landwirtschaftliche Interessen und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild geprüft. Je nach Standort und Bundesland können zusätzliche Gutachten notwendig sein.
Ein erfahrener Projektentwickler übernimmt diese Abstimmungen in der Regel vollständig. Für Flächeneigentümer bedeutet das: Der gesamte Prozess läuft professionell, rechtssicher und weitgehend ohne eigenen Aufwand ab.
Mehr zu Planung, Genehmigungen und Bau eines Solarparks lesen Sie in unseren folgenden Beiträgen hier auf dem Blog:
Die wirtschaftlichen Vorteile: Pachtmodelle für Flächeneigentümer
Wer seine Fläche für Photovoltaik verpachtet, kann mit attraktiven, langfristig gesicherten Einnahmen rechnen. In der Praxis hat sich vor allem das Modell der Festpacht durchgesetzt. Dabei erhält der Eigentümer jährlich eine fixe Zahlung pro Hektar – unabhängig von Sonneneinstrahlung oder Strompreisentwicklung.
Alternativ gibt es Modelle mit einer einmaligen Anzahlung zu Beginn oder Beteiligungsvarianten, bei denen der Verpächter prozentual an den Erlösen aus dem Stromverkauf beteiligt wird. Diese sind jedoch komplexer und wirtschaftlich weniger planbar. Daher bevorzugen die meisten Eigentümer die Festpacht.
Wie hoch sind die Pachteinnahmen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen?
Die Höhe der möglichen Pacht hängt maßgeblich von der Eignung und Lage der Fläche ab. Faktoren wie Netzanschlussnähe, Bodenbeschaffenheit, Flächenzuschnitt und regionale Nachfrage beeinflussen das Angebot.
Gute Standorte erzielen jährliche Pachtzahlungen zwischen 1.500 und bis zu 5.000 Euro pro Hektar. In sehr gefragten Lagen mit optimaler Erschließung sind auch darüber hinausgehende Vergütungen möglich. Zum Vergleich: Die klassische landwirtschaftliche Pacht liegt meist zwischen 200 und 500 Euro pro Hektar – ein Solarpark stellt also ein Vielfaches an Einnahmen in Aussicht.
Pachtverträge werden in der Regel für mindestens 30 Jahre abgeschlossen. Viele beinhalten zusätzlich eine Indexierung, um die Zahlungen an die Inflation anzupassen.
Mehr zum Thema Solarpachthöhe lesen Sie hier auf unserem Blog:
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