Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern: Genehmigung, Vergütung und Voraussetzungen für Verpächter

Bayern gehört zu den sonnenreichsten Regionen Deutschlands – ideale Bedingungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Für Eigentümer landwirtschaftlicher oder ungenutzter Flächen eröffnet sich die Chance, durch Verpachtung langfristig stabile Einnahmen zu erzielen. Gleichzeitig leisten sie einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie läuft die Genehmigung ab? Und wie funktioniert die Verpachtung über Landverpachten.de? Dieser Artikel liefert fundierte Antworten.

1. Voraussetzungen für Freiflächenanlagen in Bayern

Nicht jede Fläche eignet sich automatisch für eine Photovoltaikanlage. In Bayern gibt es klare technische, rechtliche und wirtschaftliche Anforderungen:

Mindestgröße und Lage

Idealerweise sollte die Fläche mindestens 2 Hektar groß, zusammenhängend und gut erschlossen sein. Flächen entlang von Autobahnen oder Bahntrassen sind besonders attraktiv, da sie unter bestimmte Privilegierungsregelungen fallen.

Topografie und Ausrichtung

Ebenes Gelände mit südlicher oder südwestlicher Ausrichtung und wenig Verschattung bietet optimale Voraussetzungen für hohe Stromerträge. Die Nähe zu bestehenden Netzanschlüssen (Mittel- oder Hochspannung) senkt die Erschließungskosten.

Boden- und Umweltaspekte

Böden mit geringer landwirtschaftlicher Wertigkeit und die Möglichkeit zur ökologischen Aufwertung durch Begrünung, Blühstreifen oder Schafbeweidung (agrivoltaische Nutzung) steigern die Akzeptanz bei Gemeinden und Behörden.

2. Genehmigungssituation in Bayern

Der Bau einer Freiflächenanlage unterliegt in Bayern der Genehmigungspflicht nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Dabei gelten folgende Regeln:

Bau- und Planungsrecht

Freiflächenanlagen gelten als bauliche Anlagen und benötigen eine Genehmigung, wenn sie über drei Meter hoch oder länger als neun Meter sind. Unterhalb dieser Maße kann eine Anlage in bestimmten Fällen verfahrensfrei errichtet werden.

Privilegierung nach BauGB

Das Baugesetzbuch (BauGB) ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine erleichterte Genehmigung: Flächen entlang von Autobahnen oder Schienenwegen, sowie sogenannte „benachteiligte Gebiete“ können privilegiert bebaut werden (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB).

Regionale Vorgaben

Einige Landkreise und Gemeinden in Bayern haben eigene Förderprogramme oder setzen Schwerpunkte auf nachhaltige Flächennutzung, was Genehmigungsverfahren erleichtern oder beschleunigen kann.

3. Vergütung und Wirtschaftlichkeit

Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Freiflächenanlage hängt maßgeblich von der Einspeisevergütung, der Flächenqualität und der Projektausführung ab:

Einspeisevergütung nach EEG

Anlagen bis 1.000 kWp erhalten eine feste Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Vergütungshöhe wird regelmäßig angepasst. Für größere Anlagen erfolgt die Vergütung über das Ausschreibungsverfahren mit Marktprämien.

Ausschreibungen und Marktprämien

Für größere Projekte müssen sich Projektentwickler an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur beteiligen. Nur die wirtschaftlichsten Projekte erhalten einen Zuschlag. Dieser Wettbewerb führt zu effizienten Planungen – für Verpächter mit geeigneter Fläche bedeutet das attraktive Angebote.

Langfristige Einnahmen

Die Verpachtung von Flächen für Photovoltaikanlagen bringt regelmäßige, planbare Einnahmen über Laufzeiten von bis zu 30 Jahren. In Bayern liegen marktübliche Pachtzahlungen je nach Lage und Qualität der Fläche zwischen 3.000 und 6.000 Euro pro Hektar und Jahr – teils auch darüber.

4. Der Ablauf der Verpachtung mit Landverpachten.de

Landverpachten.de begleitet Grundstückseigentümer in Bayern Schritt für Schritt von der ersten Anfrage bis zum Vertragsabschluss – transparent, kostenfrei und zuverlässig:

1. Pachtanfrage stellen

Sie beschreiben Ihre Fläche einfach über ein Online-Formular und geben das gewünschte Pachtmodell an. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

2. Rückmeldung innerhalb von 48 Stunden

Ein Mitarbeiter meldet sich telefonisch, um Ihre Angaben zu prüfen, offene Fragen zu klären (z. B. Netzanschluss) und die nächsten Schritte zu besprechen. Ihre Anfrage wird dann an ein geprüftes Investoren-Netzwerk weitergeleitet.

3. Individuelle Pachtangebote erhalten

Bis zu zwei Investoren oder Projektentwickler melden sich bei Ihnen, besichtigen Ihre Fläche vor Ort und erstellen individuelle Pachtangebote – zugeschnitten auf Ihre Fläche und Vorstellungen.

4. Angebote vergleichen und Entscheidung treffen

Sie vergleichen die eingegangenen Angebote in Ruhe. Landverpachten.de steht Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Wenn Sie sich für ein Angebot entscheiden, erhält der Entwickler ein Mandat zur Netzprüfung und Abstimmung mit der Gemeinde.

5. Pachtvertrag und Genehmigungsverfahren

Nach Vertragsabschluss beginnt die Genehmigungsphase. Der Vertrag regelt alle Details zur Nutzung, Laufzeit, Rückbau, Grundbucheintrag und Pachtzahlung. Der Projektentwickler übernimmt sämtliche Genehmigungsverfahren – für Sie ohne Kosten.

Mehr zu Planung, Genehmigungen und Bau eines Solarparks lesen Sie in unseren folgenden Beiträgen hier auf dem Blog:

6. Bau und Inbetriebnahme

Nach der Genehmigung startet der Bau des Solarparks. Die Bauzeit beträgt wenige Wochen. Es werden Erd- und Wegebauarbeiten durchgeführt, ein Kabelgraben errichtet und die Anlage installiert. Der gesamte Planungs- und Genehmigungsprozess dauert in der Regel 12 bis 18 Monate.

7. Beginn der Pachtauszahlung

Nach Inbetriebnahme erfolgt die Auszahlung der vereinbarten Pacht – entweder als Einmalzahlung oder jährlich, je nach Vertrag.

Mehr zum Thema Solarpachthöhe lesen Sie hier auf unserem Blog:

Um Ihre Berechnung per E-Mail zu erhalten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

5. Vorteile für Flächeneigentümer

  • Langfristige Einnahmen: Pachtverträge mit Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren sorgen für stabile Zusatzeinkünfte.

  • Minimaler Aufwand: Planung, Genehmigung und Bau übernimmt der Entwickler – Sie tragen kein finanzielles Risiko.

  • Nachhaltiger Beitrag: Durch die Verpachtung unterstützen Sie die regionale Energiewende und leisten einen Beitrag zum Klimaschutz.

  • Wertsteigerung durch Doppelnutzung: Agrivoltaik ermöglicht kombinierte Nutzung für Energie und Landwirtschaft – besonders gefragt in Bayern.

Fazit

Die Verpachtung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern ist nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern wirtschaftlich attraktiv. Dank hoher Sonneneinstrahlung, klarer rechtlicher Rahmenbedingungen und gezielter Fördermechanismen ist der Freistaat ein Spitzenstandort für Solarenergie. Mit Landverpachten.de haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Sie durch alle Phasen begleitet – transparent, kostenlos und zuverlässig.

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